Von dem Konto des einen werden Entgeldpunkte
auf das Konto des anderen übertragen. Notfalls
wird auch ein Konto für den anderen Ehegatten
überhaupt erst angelegt. Das erfolgt automatisch.
Das Ausgleichsverfahren wird bereits mit der
Scheidung abgeschlossen. Es kann sich also auch
auswirken, wenn einer der Partner in Rente ist der
andere schon wieder verheiratet ist, .
Berechnung für den
Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung
automatisch mitgeregelt, ohne dass erst ein
Antrag gestellt werden muss. Im
Scheidungsverfahren wird auch ermittelt, wie viel
Rentenpunkte von den Ehepartnern in der Ehe
erwirtschaftet wurden.
Das Familiengericht holt sich die Informationen bei
der Rentenversicherungsanstalt.
Die Ehepartner erhalten Fragebögen, die
ausgefüllt und an das Gericht geschickt werden
müssen. Das Gericht leitet diese dann weiter an
die LVA oder BfA, die dann Auskunft über die
Höhe der Rentenpunkte erteilen.
Wenn die Fragebögen nicht umgehend an das
Gericht zurückgesendet werden oder Rückfragen
der BfA, LVA nicht schnell beantwortet werden,
verzögert sich das Verfahren und somit auch die
Scheidung.
Denn ohne Durchführung des
Versorgungsausgleiches wird man nicht
geschieden. (Es werden auch Ordnungsgelder
angedroht, wenn die Fragebögen nicht rechtzeitig
übermittelt werden.)
Bei außergewöhnlich kurzer Ehezeit kann das
Familiengericht auf Antrag einer Partei die
Durchführung des ansonsten vorgeschriebenen
Versorgungsausgleichs (Ausgleich der während
der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften)
ausschließen.)
Versorgungausgleich nach der
Scheidung, Berechnung
Die Rentenansprüche, die während der Ehe
erwirtschafteten wurden, werden gleichermaßen
auf beide Ehepartner verteilt. Jede Art von
Altersanwartschaft wird berücksichtigt.
Wer weniger Rentenansprüche erworben hat, der
bekommt aus dem Rententopf des anderen
Ansprüche übertragen. Es gilt die Zeit von der
Hochzeit bis zum Scheidungsantrag.
Wenn ein Ehepartner nicht geabeitet
hat?
Hat ein Ehepartner während der Ehe nicht
gearbeitet, wird ihm die Hälfte der
Rentenansprüche des anderen Partners
übertragen.
Die Rente aus diesem gemeinsamen Rententopf
bekommt man aber erst, wenn man selbst in
Altersrente geht. Haben beide Partner gearbeitet,
so erhält derjenige, der weniger erwirtschaftet hat,
die Hälfte der Differenz übertragen.
Beispielrechnung: Ein Partner würde 1000
Euro Rente erhalten und der andere 2000 Euro.
Die Differenz beträgt 1000 Euro. Deswegen erhält
einer die Hälfte dazu und dem anderen wird die
Hälfte abgezogen. Jeder erhält dann 1500 Euro
Rente.
Wann wird kein Versorgungsausgleich
durchgeführt?
- z. B. wenn der Ehepartner über die Vaterschaft
getäuscht wurde und in Unwissenheit für den
Unterhalt eines Kindes gesorgt hat
Versorgungsausgleich Formular
Berechnungstabelle
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