Eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung gibt es nur in
Ausnahmefällen. Die Unterhaltspflicht des Vaters des
gemeinschaftlichen nicht ehelichen Kindes besteht nach
Vollendung dessen dritten Lebensjahres aber weiterhin fort,
wenn die Mutter Schwierigkeiten hat, eine mit der
Kindesbetreuung zu vereinbarende Vollzeitarbeitsstelle zu
finden.
Die Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Elternteils sind
nicht mehr nachrangig.
Urteile zum Unterhalt- Betreuungsunterhalt für
Mütter/Väter
Der Unterhaltsanspruch umfasst auch eine angemessene
Kranken- und Pflegevorsorge (OLG Bremen).
So können vorgeschlagene Betreuungsangebote abgelehnt
werden, soweit diese sich mit dem Kindeswohl nicht
vereinbaren lassen. BGH -
Der der alleinerziehende Elternteil, muss Gründe angeben und
nachweisen können, warum er Anspruch über die drei Jahre
hinaus auf Betreuungsunterhalt haben möchte. BGH
Der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter
auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes
Betreuungsunterhalt zusteht.
Es kommt auch darauf an, ob überhaupt
Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. (BGH). Umgekehrt
gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch die Hausaufgaben
umfasst, muss die Mutter länger arbeiten.
Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu festen Zeiten
regelmäßig zu betreuen, kommt auch das als Betreuung in
Betracht (BGH).
Von einer Mutter, die ein Kind betreut, das den Kindergarten
oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, kann in der
Regel nur ein Teilzeitjob verlangt werden. Vor dem Alter von
zehn Jahren ist keine Ausweitung auf Vollzeit zumutbar
(Thüringer Oberlandesgericht).
In der Grundschulzeit kann in der Regel keine
Vollzeiterwerbstätigkeit erwartet werden (OLG Frankfurt).
Geht eine Fünfjährige in einen Ganztagshort im Nachbardorf,
reicht ein 30-Stunden-Job (OLG Zweibrücken).
Eine Mutter von zwei sieben und fünf Jahre alten Kindern muss
deutlich mehr als halbtags arbeiten (BGH).
Betreut die Mutter ein 13- bis 15-jähriges Kind, das an ADS
leidet, reicht ein Halbtagsjob (OLG Braunschweig).
Der Mutter eines achtjährigen Kindes, das im dritten Schuljahr
eine Halbtagsschule besucht, ist die Aufnahme einer
Vormittagsbeschäftigung mit einem Nettoverdienst von ca. 250
Euro zuzumuten. Urteil des OLG Hamm
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann
vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der
Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes
Einkommen hat.
Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann
verheiratet ist.
Unterhalt für nichteheliches Kind, muss die Mutter arbeiten?
Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter(Vater) begrenzt
auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich
um 3 Jahre, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft keiner Arbeit
nachgehen kann (§1615 l Abs. 2 BGB). Gemeint ist hier der Unterhalt für
die Mutter.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch
über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss.
Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht
arbeiten kann, weil das Kind krank ist.
Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die
nichteheliche Mutter überhaupt kennen.
Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet,
ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein
Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe es Unterhaltes wirkt es
sich aus.
Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der Geburt des Kindes einen
anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.
Höhe des Betreuungsunterhaltes an die Mutter des nichtehelichen
Kindes
Der Kindesvater muss maximal denjenigen Unterhalt zahlen, den er als
Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter
verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz zwischen den beiderseits
anrechenbaren aktuellen Nettoeinkommen.
War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht berufstätig, hat sie einen
Mindest-Unterhaltsbedarf von monatlich 880,- Euro.
Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, so
erhöht sich ihr Mindest-Unterhaltsbedarf auf 1.080,- Euro. Und zwar auch
dann, wenn sie vorher weniger als 1.080,- Euro verdient haben sollte.
Das eigene Einkommen der Mutter ist anzurechnen. Wenn das Kind
jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie in bei diesem Alter
der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten.
Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung, Elterngeld
aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld für nur zur Hälfte angerechnet.
Unterhalt für nichteheliche Kinder, auch für die Mutter?
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