Eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Unterhaltspflicht des Vaters des gemeinschaftlichen nicht ehelichen Kindes besteht nach Vollendung dessen dritten Lebensjahres aber weiterhin fort, wenn die Mutter Schwierigkeiten hat, eine mit der Kindesbetreuung zu vereinbarende Vollzeitarbeitsstelle zu finden. Die Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Elternteils sind nicht mehr nachrangig.

Urteile zum Unterhalt- Betreuungsunterhalt für

Mütter/Väter

Der Unterhaltsanspruch umfasst auch eine angemessene Kranken- und Pflegevorsorge (OLG Bremen). So können vorgeschlagene Betreuungsangebote abgelehnt werden, soweit diese sich mit dem Kindeswohl nicht vereinbaren lassen. BGH - Der der alleinerziehende Elternteil, muss Gründe angeben und nachweisen können, warum er Anspruch über die drei Jahre hinaus auf Betreuungsunterhalt haben möchte. BGH Der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Es kommt auch darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. (BGH). Umgekehrt gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter länger arbeiten. Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu festen Zeiten regelmäßig zu betreuen, kommt auch das als Betreuung in Betracht (BGH). Von einer Mutter, die ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, kann in der Regel nur ein Teilzeitjob verlangt werden. Vor dem Alter von zehn Jahren ist keine Ausweitung auf Vollzeit zumutbar (Thüringer Oberlandesgericht). In der Grundschulzeit kann in der Regel keine Vollzeiterwerbstätigkeit erwartet werden (OLG Frankfurt). Geht eine Fünfjährige in einen Ganztagshort im Nachbardorf, reicht ein 30-Stunden-Job (OLG Zweibrücken). Eine Mutter von zwei sieben und fünf Jahre alten Kindern muss deutlich mehr als halbtags arbeiten (BGH). Betreut die Mutter ein 13- bis 15-jähriges Kind, das an ADS leidet, reicht ein Halbtagsjob (OLG Braunschweig). Der Mutter eines achtjährigen Kindes, das im dritten Schuljahr eine Halbtagsschule besucht, ist die Aufnahme einer Vormittagsbeschäftigung mit einem Nettoverdienst von ca. 250 Euro zuzumuten. Urteil des OLG Hamm

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann

vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der

Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes

Einkommen hat.

Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Unterhalt für nichteheliches Kind, muss die Mutter arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter(Vater) begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft keiner Arbeit nachgehen kann (§1615 l Abs. 2 BGB). Gemeint ist hier der Unterhalt für die Mutter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter überhaupt kennen. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe es Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Betreuungsunterhaltes an die Mutter des nichtehelichen

Kindes

Der Kindesvater muss maximal denjenigen Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz zwischen den beiderseits anrechenbaren aktuellen Nettoeinkommen. War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht berufstätig, hat sie einen Mindest-Unterhaltsbedarf von monatlich 880,- Euro. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, so erhöht sich ihr Mindest-Unterhaltsbedarf auf 1.080,- Euro. Und zwar auch dann, wenn sie vorher weniger als 1.080,- Euro verdient haben sollte. Das eigene Einkommen der Mutter ist anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie in bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld für nur zur Hälfte angerechnet.

Unterhalt für nichteheliche Kinder, auch für die Mutter?

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Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes

verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes

Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der

Schwangerschaft bzw. Geburt kein

ausreichendes eigenes Einkommen hat.

Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Unterhalt für nichteheliches Kind, muss die

Mutter arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter(Vater) begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft keiner Arbeit nachgehen kann (§1615 l Abs. 2 BGB). Gemeint ist hier der Unterhalt für die Mutter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter überhaupt kennen. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe es Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Betreuungsunterhaltes an die Mutter

des nichtehelichen Kindes

Der Kindesvater muss maximal denjenigen Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz zwischen den beiderseits anrechenbaren aktuellen Nettoeinkommen. War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht berufstätig, hat sie einen Mindest- Unterhaltsbedarf von monatlich 880,- Euro. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, so erhöht sich ihr Mindest- Unterhaltsbedarf auf 1.080,- Euro. Und zwar auch dann, wenn sie vorher weniger als 1.080,- Euro verdient haben sollte. Das eigene Einkommen der Mutter ist anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie in bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld für nur zur Hälfte angerechnet.
Eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Unterhaltspflicht des Vaters des gemeinschaftlichen nicht ehelichen Kindes besteht nach Vollendung dessen dritten Lebensjahres aber weiterhin fort, wenn die Mutter Schwierigkeiten hat, eine mit der Kindesbetreuung zu vereinbarende Vollzeitarbeitsstelle zu finden. Die Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Elternteils sind nicht mehr nachrangig.

Urteile zum Unterhalt- Betreuungsunterhalt für

Mütter/Väter

Der Unterhaltsanspruch umfasst auch eine angemessene Kranken- und Pflegevorsorge (OLG Bremen). So können vorgeschlagene Betreuungsangebote abgelehnt werden, soweit diese sich mit dem Kindeswohl nicht vereinbaren lassen. BGH - Der der alleinerziehende Elternteil, muss Gründe angeben und nachweisen können, warum er Anspruch über die drei Jahre hinaus auf Betreuungsunterhalt haben möchte. BGH Der BGH entschieden, dass einer alleinerziehenden Mutter auch weit über das dritte Lebensjahr des Kindes Betreuungsunterhalt zusteht. Es kommt auch darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. (BGH). Umgekehrt gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter länger arbeiten. Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu festen Zeiten regelmäßig zu betreuen, kommt auch das als Betreuung in Betracht (BGH). Von einer Mutter, die ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, kann in der Regel nur ein Teilzeitjob verlangt werden. Vor dem Alter von zehn Jahren ist keine Ausweitung auf Vollzeit zumutbar (Thüringer Oberlandesgericht). In der Grundschulzeit kann in der Regel keine Vollzeiterwerbstätigkeit erwartet werden (OLG Frankfurt). Geht eine Fünfjährige in einen Ganztagshort im Nachbardorf, reicht ein 30-Stunden-Job (OLG Zweibrücken). Eine Mutter von zwei sieben und fünf Jahre alten Kindern muss deutlich mehr als halbtags arbeiten (BGH). Betreut die Mutter ein 13- bis 15-jähriges Kind, das an ADS leidet, reicht ein Halbtagsjob (OLG Braunschweig). Der Mutter eines achtjährigen Kindes, das im dritten Schuljahr eine Halbtagsschule besucht, ist die Aufnahme einer Vormittagsbeschäftigung mit einem Nettoverdienst von ca. 250 Euro zuzumuten. Urteil des OLG Hamm
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