Ein Unterhaltstitel ist ein Schriftstück, eine
Urkunde, in der Unterhaltszahlungen
festgeschrieben werden.
Der Unterhaltstitel kann vom Jugendamt aber auch
vom Notar ausgestellt werden. Einen
Unterhaltstitel kann man kostenlos beim
Jugendamt erwirken, beantragen oder aufheben
lassen. Liegt ein Unterhaltstitel vor, kann dieser
sofort geändert werden, wenn sich die
Einkommenssituation ändert oder der Titel fällt
automatisch weg, wenn er abgelaufen ist.
Unterhaltstitel vom
Jugendamt
Gültigkeit nach Volljährigkeit!
Es gibt Unterhaltstitel, die von vornherein nur bis
zur Volljährigkeit gelten. Dann muss mit Eintritt der
Volljährigkeit ein neuer Titel erstellt werden.
Wenn der Unterhaltsanspruch für ein
minderjähriges Kind in einem Unterhaltstitel
festgeschrieben wurde, dann sind die Änderungen,
die sich mit der Volljährigkeit ergeben, über eine
Abänderungsklage geltend zu machen.
Denn der Unterhaltsbetrag kann sich dann ändern,
weil das Kind eine Ausbildung beginnt oder
prinzipiell einen höheren Anspruch mit der
Volljährigkeit hat.
Dynamisierung Unterhalt
Dynamisierung bedeutet, dass der Unterhalt für
minderjährige Kinder nicht mehr als fester Betrag
festgelegt wird. Verändert sich der Regelbetrag,
ändert sich automatisch auch der zu zahlende
Unterhalt!
Ändern sich Unterhaltsansprüche, welche tituliert
sind, dann können diese nur durch eine
Abänderungsklage verändert werden. Das ist der
Fall, wenn sich die Verhältnisse um 10 % geändert
haben. (Lohn des Unterhaltspflichtigen, eigenes
Einkommen des Kindes usw.)
Ebenfalls berücksichtigt werden können
Änderungen aufgrund der Düsseldorfer Tabelle,
Selbstbehalten oder Kilometerpauschalen.
Unterhaltstitel beim
Jugendamt beantragen oder
ändern lassen
Abänderung Unterhaltstitel
Der Unterhaltsgläubiger und auch der
Unterhaltsschuldner können einen Unterhaltstitel
nachträglich abändern lassen, wenn sich die
Einkommensverhältnisse oder andere für den
Unterhalt wesentliche Umstände geändert haben.
Beim Bezug von Bürgergeld muss sofort
Abänderungsklage eingereicht werden, es sei
denn, die Unterhaltsempfängerin stimmt der
Unterhaltstiteländerung freiwillig zu. Besteht
weiterhin ein Unterhaltstitel, laufen sonst nämlich
Unterhaltsschulden auf.
Denn die Unterhaltspflicht besteht so lange, bis der
Unterhaltstitel geändert wurde. (Deswegen sollte
ein Unterhaltspflichtiger sofort den Unterhaltstitel
ändern lassen, wenn er arbeitslos wird oder
weniger Einkommen hat.
Und nicht darauf hoffen, dass sich der Unterhalt
automatisch verringert oder wegfällt.) Am billigsten
und einfachsten ist es, wenn der zahlungspflichtige
Elternteil eine Jugendamtsurkunde erstellen lässt.
Also einen Unterhaltstitel.
Zur Abänderung von Unterhaltstiteln ist das
Familiengericht zuständig. Grundsätzlich herrscht
bei Familienstreitsachen Anwaltszwang.
rückwirkende Abänderung eines
Unterhaltstitels
Unterhaltstitel die auf einem Urteil beruhen,
können rückwirkend nur ab Rechtshängigkeit der
Abänderungsklage abgeändert werden.
Kosten einer
Abänderungsklage
Für eine Unterhaltsabänderungsklage vor dem
Familiengericht fallen Anwalts- und Gerichtskosten
an, die sich nach dem Streitwert richten.
Was ist eine Stufenklage?
Eine Stufenklage ist immer dann sinnvoll, wenn
der Kläger zunächst eine bestimme Auskunft vom
Beklagten benötigt, um zu klagen. Erst wird auf
Auskunft geklagt und dann auf Zahlung.
Verfahrenskostenhilfe
Bei Unterhaltsstreitigkeiten kann
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Ob diese
gewährt wird, richtet sich nach dem Einkommen.
Was ist ein Unterhaltstitel
Abänderung Unterhaltstitel
wegen Volljährigkeit des
Kindes.
Mit der Volljährigkeit wird der betreuende
Elternteil auch barunterhaltspflichtig. Beide Eltern
haften jetzt nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB
anteilig nach ihren Einkommens- und
Vermögensverhältnissen.
Auch eigenes Einkommen des Kindes muss jetzt
berücksichtigt werden. Das Kindergeld wird
komplett angerechnet. Der Unterhalt bemisst sich
nach dem zusammengerechneten Einkommen
beider Elternteile.
Auch wenn davon auszugehen ist, dass mit der
Volljährigkeit des Kindes kein Unterhaltsanspruch
mehr besteht, weil das Kind genug eigenes
Einkommen hat oder andere Gründe dafür
vorliegen, darf die Unterhaltszahlung nicht einfach
eingestellt werden, so lange der Unterhaltstitel
nicht abgeändert wurde oder eine
Verzichtserklärung vorliegt. Denn, es kann so
lange aus dem bestehenden Unterhaltstitel
vollstreckt werden, bis dieser abgeändert wird.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Rechtsportal
im Sonderangebot bis zum:
17,90 nur 12,30 €
Muster Unterhaltstitel
Berechnungstabelle