RECHTSPORTAL
Hartz IV
Hilfen für Bürgergeld/ Empfänger und
Selbständige
Bürgergeld steht auch Selbstständigen,
Freiberuflern und Unternehmern zu, wenn sie die
Voraussetzungen erfüllen. Die Selbstständigkeit
muss deswegen nicht aufgegeben werden. Sie
kann weiterlaufen.
Wer Bürgergeld bewilligt bekommt, muss keine
Beiträge mehr an die Krankenversicherung zahlen,
das übernimmt dann das Jobcenter.
Wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt
reicht, aber nicht für die Beiträge zur freiwilligen
gesetzlichen Krankenversicherung, kann das
Jobcenter einen Zuschuss zahlen.
Für Selbstständige gilt: Verwertbare
Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge
bestimmt sind, werden grundsätzlich – bis zu einer
angemessenen Höhe – nicht als Vermögen
berücksichtigt.
Grundsätzlich verwertbares Vermögen sind
insbesondere Bargeld, Sparguthaben,
Tagesgelder, Wertpapiersparpläne oder
Wertpapierdepots.
Kosten für ein Büro (zum Beispiel Miete,
Betriebskosten, Leasingraten) werden nicht
übernommen.
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