Hilfen für Bürgergeld/ Empfänger und Selbständige

Bürgergeld steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Selbstständigkeit muss deswegen nicht aufgegeben werden. Sie kann weiterlaufen. Wer Bürgergeld bewilligt bekommt, muss keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung zahlen, das übernimmt dann das Jobcenter. Wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Jobcenter einen Zuschuss zahlen. Für Selbstständige gilt: Verwertbare Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, werden grundsätzlich – bis zu einer angemessenen Höhe – nicht als Vermögen berücksichtigt. Grundsätzlich verwertbares Vermögen sind insbesondere Bargeld, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne oder Wertpapierdepots. Kosten für ein Büro (zum Beispiel Miete, Betriebskosten, Leasingraten) werden nicht übernommen.
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Selbständige

Bürgergeld steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern zu, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Selbstständigkeit muss deswegen nicht aufgegeben werden. Sie kann weiterlaufen. Wer Bürgergeld bewilligt bekommt, muss keine Beiträge mehr an die Krankenversicherung zahlen, das übernimmt dann das Jobcenter. Wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt reicht, aber nicht für die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Jobcenter einen Zuschuss zahlen. Für Selbstständige gilt: Verwertbare Vermögensgegenstände, die für die Altersvorsorge bestimmt sind, werden grundsätzlich – bis zu einer angemessenen Höhe – nicht als Vermögen berücksichtigt. Grundsätzlich verwertbares Vermögen sind insbesondere Bargeld, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne oder Wertpapierdepots. Kosten für ein Büro (zum Beispiel Miete, Betriebskosten, Leasingraten) werden nicht übernommen.
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