Schreiben Sie Ihre Meinung oder geben Sie anderen Eigentümern Tips!!!!
(Der Beitrag wird innerhalb weniger Minuten veröffentlicht, Für den Inhalt übernehmen wir keine Haftung)
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben wie hoch die Rücklagen sein sollen. Die
Rücklagen sind ja meistens schon im Hausgeld enthalten. Und außerdem gibt es
Rücklagen für Reparaturen und Rücklagen für Instandhaltung. Wir zahlen an den
Vewalter 10 Euro pro Quadratmeter für die Instandhaltungsrücklage. Und das im Monat.
Ich finde das viel zu hoch. Gebraucht wurde diese Rücklage noch nie.
geschrieben von: Mario.F am 5.9. 2019
Forum für Eigentümer und Hausverwalter
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (12 Part.), 3 Eigentümer möchten nun gerne
einen Treppenlift einbauen (eigene Kosten)lassen.Lt. Verwalter ist eine einfache
Mehrheit/Zustimmung der Bewohner erforderlich. Kann sich ein Eigentümer dagegen
wehren? Bei einer alternden Gesellschaft kann doch nicht verlangt werden, dass man
seine Wohnung verlassen muß, nur weil die Wohnung unerreichbar ist. Gibt es aktuelle
Urteile zu diesem Thema?
geschrieben von: M. Wendekamm am 7.9.2019
Man kann schon einen Eigentümerbeschluss anfechten. Aber ich glaube, dass hier der
Mehrheitsbeschluss rechtens wäre. Es gibt keinen ausreichenden Grund, dass diesen
Treppenlift nicht einzu-bauen. Das ist nun mal so in einer Eigentümergemeinschaft,
dass die Mehrheit entscheidet. Es kann nicht dem Wunsch eines einzelnen Eigentümers
entsprochen werden.
geschrieben von: Stefan Hundrieser am 10.9.2019
Wenn die Rücklagen aber mal gebraucht werden, dann sind sie auch meistens weg.
Gerade bei Instandhaltung wird es richtig teuer. Und umlegbar auf die Mieter sind diese
ja nicht. Die meisten Eigentümer wollen aber nur wenig Rücklagen zahlen, weil diese
beim Verkauf der Wohnung nicht zurückbekommen. was ja auch richtig ist.
geschrieben von Michael Wangenheim am 11.9.2019
Wenn der Eigentümer seine Rücklagen nicht zahlt, dann kann er doch mit einfachem
Beschluss aus der Eigentümergemeinschaft entlassen werden oder nicht? Und das
Geld muss man dann gerichtlich einklagen, so viel wie ich weiß.
geschrieben von Heike K. am 12.9.2019
Erstmal muss man ihn, vorausgesetzt, er ist länger als 3 Monate im Rückstand,
abmahnen. Wenn darauf keine Zahlung folgt, muss er sein Eigentum verkaufen und
aus der Gemeinschaft austreten. Mehr als die Hälfte der Eigentümer muss für den
Ausschluss sein. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unter Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips berechtigt, einen Wohnungseigentümer bei erheblichen
Wohngeldrückständen von der Versorgung mit Wasser, Allgemeinstrom und
Heizenergie auszuschließen.
geschrieben von Janette Sachrei am 11.9.2019
Man muss auch an die Verjährungsfristen denken. Nach 5 jahren verjähren
nämlich die Rückstände auf Wohngeld.
geschrieben von Cordula Günter am 11.9.2019
ich habe im September 2011 meine ETW verkauft. Das Haus besteht aus 5 ETW mit 5
verschiedenen Eigentümern.Zur Hausverwaltung bestand schon immer ein schlechter
Kontakt und auch jetzt wird die Nebenkosten-/ Verwaltungsabrechung aus nicht
bekannten Gründen ständig verzögert. Es wurde ein abweichendes Wirtschaftsjahr
vom 1.4. bis 31.3. festgelegt. Für das letzte Wirtschaftsjahr 1.4.11 bis 31.3.12 (mein
Anteil bis 30.9.11) wurde noch keine Verwalterabrechung erstellt und es fand 2012
auch keine Eigentümerversammlung statt. Den anderen Eigentümern ist das scheinbar
egal und ich habe auch keine Kontaktdaten (weil alles über die Hausverwaltung lief).
Welche Möglichkeiten habe ich nun (als nicht mehr Mitglied der
Eigentümergemeinschaft), eine Abrechung einzufordern?
geschrieben von J. Beck am 12.9.2019
Muss ich als Terassen Eigentümer die sanierung der Balkone am Haus mit finazieren
geschrieben von: Bruno Mühlrath am 12.9.2019
wir machen bei uns den Garten für die ganze WEG. Müssen wir das Geld was wir
bekommen versteuern? Oder gibt es da einen besonderen §?
geschrieben von: M. Beck am 12..2019
Es wurde von der Eigentümergemeinschaft der Beschluß gefaßt, keine Sat.schüsseln
an der Hausfasade zu befestigen. Muss ein Eigentümer, der sich über den Beschluß
hinweg gesetzt hat und seine Schüssel an die Fasand gebohrt hat, dies wieder
rückgängig machen und kann man das im Fall der Fälle auch Gerichtlich
durchsetzten lassen?
geschrieben von: W.Schill am 7.5.2019
Hier sind 4 Eigentumswohnungen und jeder hat einen Garten. Darf der den vorderen
Garten hat es sind nur 80qm so einen hohen Zaun von 1,80 setzen das ich als
behinderte nicht mehr in meinen Garten schauen kann? Im Garten selbst kann ich
nicht da er nur durch den Keller begehbar ist.Und ich Rollstuhlfahrerin bin. Mein Mann
geht nur im Garten um Ihn zu Pflegen für mich das ich vom Balkon einen schönen
Anblick habe. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Danke
geschrieben von: Maria am 19.5.2019
Braucht der Eigentümer einer Wohnung die Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft,
um dem Mieter seiner Wohnung zu erlauben, dass er einen Untermietvertrag
ausstellen darf? Ich freue mich sehr über eine Antwort
geschrieben von: Romina am 11.3.2019
Hallo zusammen, habe eine Erdgeschoss Wohnung gekauft und habe in diesen Jahr
gut festellen können das KellerIsolierung nicht vorhanden ist. Ich habe in meinem
Wohnzimmer teilweise nicht mehr als 11 Grad gehabt trotz Heizkörper der volle pule
an war. Meine Frage ist kann ich verlange das die Kellerdecke zu isolieren und wenn
ja,trägt die Gemeinschaft die Kosten oder muss ich es selber tragen.
geschrieben von: Franz am 15.6.2019
hallo,ich habe eine ETW bei einer zwangsversteigerung gekauft(2003),der
voreigentümer hat kaum hausgelder gezahlt, es wurde geklagt.. die weg
gemeinschaft hat über jahre die kosten mitgetragen.folge davon ist eine offene
hausgeldforderung der gemeinschaft gegen den damaligen eigentümer. nun hat der
verwalter diesen betrag als forderung auf alle eigentümer die zur zeit dort leben in
die jahresabrechnung umgelegt!?? verstehe das so das doch die weg gemeinschaft
doch diesen betrag vom damaligen eigentümer ja zu bekommen hat.wieso soll die
gemeinschaft an sich selber wieder zahlen?? das ist 10 jahre her als ich die
wohnung ersteigert habe. frage daher ist das so rechtens seitens der verwalter?
kann auch auf mich umgelegt werden, auch wenn ich diese wohnung ersteigert habe
im jahr 2003??
geschrieben von: Igor am 2.7.2019
Wie wäre es, wenn Eigentümer ihre Mieter zu einem gemeinsamen Hausputztag
merivioten und vor und hinter der Haustür für ein besseres Wohlfühlen sorgen? Dazu
können auch die Baumscheiben oder Parkplätze vor dem Haus gehören. Als
Gegenleistung gibt es ein vom Eigentümer gesponsertes Frühstück oder Grillen in
großer Runde. Wer besonders engagiert ist, verhandelt für größere Arbeitsleistungen
eine einmalige Mietkürzung.
geschrieben von: Daniel am 22.7.2019
Die SAT Schüssel muss abgebaut werden. Dazu ist ein einstimmiger Beschluss aller
Eigentümer nötig
geschrieben von: Berganski am 26.7.2019
Selbstverständlich müssen Sie die Instandsetzung der Balkone mit tragen auch wenn
Sie diese nicht benutzen. Das gleiche gilt für Aufzüge auch wenn der Eigentümer im
Erdgeschoss diesen nicht benutzt.
geschrieben von: Berganski am 26.7.2019
Kann ein Miteigentümer, der die Majorität besitzt, wichtige
Instandhaltungsmaßnahmen (Putz /Farbe blättert, Kontaminierung durch Taubenkot)
an der Hausfassade verbieten mit der Aussage, ihn würden nur seine Mieteinnahmen
interessieren?
geschrieben von: Dorothee am 15.8.2019
Es wurde eine neue Kingelanlage in unserem Haus montiert.Die neue
Gegensprechanlage in der Wohnung ist kleiner als die alte, dadurch habe ich jetzt
natürlich Löcher in der Wand, die nicht von der Firma beseitigt worden sind. Bin ich
jetzt wirklich dafür verantwortlich alles zuzuspachteln? Unser Verwaltungsbeirat ist der
Meinung.
geschrieben von: Jutta am 31.8.2019
Verwantwortlich kann ja nur die Firma oder der Auftraggeber sein. Wenn es mit der
Firma nicht vertraglich vereinbart wurde, dass solche Spuren beseitigt werden
müssen, dann ist der Auftraggeber verantwortlich. Wenn es die WE Gemeinschaft
war, muss das aus den Rücklagen gezahlt werden.
Zu mindestens muss der Aufwand dafür entschädigt werden.
geschrieben von: Maik Ihde am .9..9 2019
Kann ein Verwalter die Kosten, die sich aus den Veränderungen im europäischen
Zahlungsverkehr ergeben an die Eigentümergemeinschaft belasten? Hierbei geht es
um den Aufwand, der notwendig ist um diese neuen Regeln umzusetzen. Dabei
entstehen Arbeitskosten des Verwalters, Update der Software des Verwalters. Oder
handelt es sich hierbei um normale Betriebsausgaben des Verwalters, die von ihm zu
tregen sind? Hat jemand Erfahrung damit?
Mit besten Grüßen Barbara Albrecht
geschrieben von: Barbara Albrecht am 18.8.2019
An 9 Reihengaragen besteht Sondereigentum ! Sind die Garagentore,
Garagendächer und die Fassade auch Sondereigentum ?
geschrieben von: Lojego am 11.3.2019
Vor 9 Jahren verstarb mein Mann und meine Kinder und ich sind seitdem eine
Erbengemeinschaft. Mein Mann hinterließ uns auch 2 Eigentumswohnungen. Jetzt
plötzlich will der Verwalter einen Grundbuchauszug,damit er das Wohngeld über ein
sepa Mandat einziehen kann und der Name(nach über 9 Jahren!!!)geändert werden
kann. Seinerzeit habe ich eine Sterbeurkunde geschickt. Ist das Anliegen rechtens?
sanble schreibt am: 23.4.2019
Ich habe mir eine zweite ETW -direkt neben meiner bestehend ETW- gekauft. Nun
möchte ich 1. im Wohnzimmer einen zu meiner neuen ETW schaffen. Muß ich die
Gemeinschaft fragen? Und 2. meine jetzt beiden Terrassen werden durch eine
Holzschutzwand -2 Elemente- getrennt. Diese möchte ich entfernen, was muss ich
berücksichtigen? Danke vorab für Infos.
geschrieben von: sachsenwalddieter am 10.5.2019
Maximilian schreibt am 16.04.2019
Ein Eigentümer hat auf seinem Balkon die Scheibe von der Balkonbrüstung
zerschlagen. Muß die neue Scheibe von den Rücklagen bezahlt werden?
christakowalkeweimar schreibt am 06.05.2019
wie kann sich eine Eigentümergemeinschaft verhalten, wenn eine Person,die nicht als
Mieter bei einem Wohnungseigentümer wohnt und über 6 Monate sein Pkw auf
Teileigentum abstellt. Der Mieter oder Bekannter dieser Wohnungseigentümerin hat
seinen festen Wohnsitz im gleichen Ort,aber nicht bei der Wohnungseigentümerin als
Mieter oder Untermieter gemeldet. Auf unserem Teileigentum sind keine persönliche
Stellplätze.
Wenn er auf Privatgelände wohnt, muss man das Ordnungsamt anrufen oder die
Polizei. Man darf aber nicht einfach abschleppen lassen. Dann bleibt man womöglich
auf den Kosten sitzen.
geschrieben von Steffi Wall am 6.8.2019
K. Madburger schreibt am 14.08.2019
Neugestaltung eines Zauns ohne Beschluss geht das überhaupt in einer
Eigentümergemeinschaft?
Ein Zaun ist Gemeinschaftseigentum. Und dann geht das natürlich nicht.
geschrieben von: Jürgen Weber am 17.8.2019
Ordnungsliebend
schreibt am 05.05.2019
Wir haben vor kurzen eine Eigentumswohnung gekauft, in der Teilungserklärung ist
festgelegt das den Besitzern der ETW im Ergdgeschoss, ein Sondernutzungsrecht für
den Garten zugewiesen wurde. An der ETW wurde ein Wintergarten angebaut, im
Zuge dessen wurden die Oberlichter des Gemeinschaftskeller zugemauert. Im Keller
eines weiteren Eigentümers tretten jetzt vermehrt Probleme mit feuchtigekeit der
Kellerwände auf. Nun staut sich die abgeleitete Nässe des Wintergartens aufgrund
unzureichender Isolierung an die besagte Wand des Kellerbesitzers und verursacht
Schaden. Die Feuchtigkeit zieht hoch und beschädigt die Wand des Flures zum Hof.
Trägt die Gemeinschaft die Kosten für die Wiederinstandsetzung, oder der Erbauers
des nicht Ordnungsgemäß errichteten Wintergartens?
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