Das Kindergeld für volljährige Kinder steht
demjenigen Elternteil zu, bei dem das Kind wohnt.
Leben die Kinder bei dem Elternteil, der das
Kindergeld erhält, so ist das Kindergeld in vollem
Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen und
mindert daher den Unterhaltsanspruch.
(Das Kindergeld hat nämlich immer den Zweck,
die Eltern zu entlasten.)
Erhält die Kindesmutter Unterhalt für ihr volljähriges
Kind vom Vater, muss dem Vater der
Unterhaltsbetrag um den Kindergeldbetrag gekürzt
werden. Er muss also weniger zahlen. Das
geschieht automatisch, wenn der Unterhalt nach
der Düsseldorfer Tabelle festgelegt wird.
Kindergeld wird rückwirkend nur noch bis zu 6
Monate gezahlt.
Familienkasse stellt Zahlung ein
Die Familienkasse stellt mit der Volljährigkeit die
Zahlung des Kindergeld automatisch ein. Die Eltern
müssen rechtzeit einen neuen Antrag stellen. Dafür
müssen auch Belege vorgelegt werden
(Ausbildungsvertrag, Studiumnachweis,
Arbeitsvertrag, Bewerbungsschreiben usw.)
Zwischen Schulabschluss und
Ausbildungsbeginn/Studium wird Kindergeld 4
Monate gezahlt.
Wenn das Kind eine Ausbildung anfangen will, aber
keine Ausbildungsstelle findet, zahlt die
Familienkasse weiter. Als Nachweis für die
Bemühungen um einen Ausbildungsplatz, genügen
Absagen der Ausbildungsunternehmen.
Kindergeld für Kinder bei der
Bundeswehr
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres.
Kindergeld kann gezahlt werden, wenn der
Wehrdienst mit einer Berufsausbildung verbunden
ist oder der Vorbereitung auf eine Laufbahn als
Berufssoldat dient. Dabei ist unerheblich, ob das
Kind als Zeitsoldat bei der Bundeswehr ist oder ob
es sich um ein freiwilliges Wehrdienstjahr handelt.
Fachausbildung
Wird nach der Grundausbildung eine
Fachausbildung begonnen, besteht weiterhin
Anspruch auf Kindergeld. Auch für ein
anschließendes Studium an der
Bundeswehruniversität wird Kindergeld bis zum
25. Lebensjahr gezahlt.
Urteile:
Beendet ist ein Studium spätestens, wenn das
Prüfungsamt die Prüfungsergebnisse bekannt
gegeben hat. Bis zum Ablauf des Monats der
Bekanntgabe wird das Kindergeld noch gezahlt.
Liegen die Prüfungsergebnisse schon vor, läuft
aber der Ausbildungsvertrag noch, muss die
Familienkasse weiter zahlen.
Ist das Ende der Ausbildung in einem Gesetz
festgelegt, dann gibt es bis zu dem in der Regelung
vorgesehenen Ende Kindergeld, auch wenn die
Prüfungsergebnisse schon eher bekannt sind.
Eine Vereinbarung zwischen getrennt lebenden
oder geschiedenen Ehepartnern, wonach der eine
das Kindergeld bekommt, obwohl die Kinder beim
anderen leben, ist unwirksam. Nach Auffassung des
Bundesfinanzhofs dient das Geld ausschließlich
den Kindern. Somit steht es auch nur dem Partner
zu, der für die Kinder sorgt und bei dem sie
wohnen.
Kindergeld für volljährige Kinder/ ab
18 Jahre
Kindergeld wird über das 18.
Lebensjahr- hinausgezahlt wenn:
•
- zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen
zwei Ausbildungsabschnitten, für eine
Übergangszeit, von bis zu vier Monaten
•
- wenn ein Kind nachweislich keinen
Ausbildungsplatz finden kann
•
- wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst
ableistet.
•
- wenn Kinder einen Arbeitsplatz suchen und
den Vermittlungsbemühungen des
Arbeitsamtes zur Verfügung stehen.
•
- Ein Kind das in der ersten Berufsausbildung
ist aber schon verheiratet, steht bis zum 25.
Lebensjahr ebenfalls Kindergeld zu.
•
Bis zum 21. Lebensjahr wird auch einem
arbeitslosen Kind Kindergeld gezahlt, wenn das
Kind der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend
gemeldet ist.
eigenes Einkommen des Kindes bei
der Kindergeldzahlung
In der ersten Berufsausbildung oder Studium wird
Nebeneinkommen des Kindes nicht angerechnet.
Bei einer Zweitausbildung darf das volljährige Kind
nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Sonst
zählt das als hauptberufliche Tätigkeit und der
Anspruch auf Kindergeld entfällt.
Kindergeld direkt an das Kind zahlen?
Wenn das Kind keinen Unterhalt von den Eltern
bekommt, kann das Geld auch direkt an das Kind
gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das
Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich
selbst versorgt. Dafür muss bei der Familienkasse
ein Antrag gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Neben der leiblichen Eltern haben auch
Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern einen
Kindergeldanspruch. Voraussetzung ist
grundsätzlich, dass der Berechtigte seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat und das Kind in seinem Haushalt
lebt.
Kindergeld, wenn das Kind im eigenen
Haushalt lebt
Auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung
lebt, besteht für die Eltern ein Anspruch auf
Kindergeld, wenn die Eltern Unterhalt für das Kind
zahlen.
Welcher Elternteil das Kindergeld bekommt, richtet
sich danach, wer dem Kind den höchsten
Barunterhalt zahlt. Bei getrennt lebenden Eltern
bekommt der Elternteil das Geld, der mehr
Unterhalt zahlt.
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