Das Kindergeld für volljährige Kinder steht demjenigen
Elternteil zu, der zum Barunterhalt verpflichtet ist. Das ist
meistens der Elternteil, bei dem das Kind wohnt.
Leben die Kinder bei dem Elternteil, der das Kindergeld erhält,
so ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den
Unterhaltsbedarf anzurechnen und mindert daher den
Unterhaltsanspruch. Urteil des BGH
(Das Kindergeld hat nämlich immer den Zweck, die Eltern
zu entlasten.)
Erhält die Kindesmutter Unterhalt für ihr volljähriges Kind vom
Vater, muss dem Vater der Unterhaltsbetrag um den
Kindergeldbetrag gekürzt werden. Er muss also weniger zahlen.
Das geschieht automatisch, wenn der Unterhalt nach der
Düsseldorfer Tabelle festgelegt wird.
Kindergeld wird rückwirkend nur noch bis zu 6 Monate
gezahlt (§ 66 Abs.3 EStG)
Die Familienkasse stellt mit der Volljährigkeit die Zahlung des
Kindergeld automatisch ein. Die Eltern müssen rechtzeit einen
neuen Antrag stellen. Dafür müssen auch Belege vorgelegt
werden (Ausbildungsvertrag, Studiumnachweis, Arbeitsvertrag,
Bewerbungsschreiben usw.)
Kindergeld wird mit Volljährigkeit- über das 18. Lebensjahr-
hinausgezahlt wenn:
- zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten, für eine Übergangszeit, von bis zu vier
Monaten,
- wenn ein Kind eine Ausbildung wegen fehlenden
Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann
- wenn ein Kind einen freiwilligen Dienst (freiwilliges soziales
Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen
Europäischen Freiwilligendienst) ableistet.
Kindergeld wird auch für über 18 Jahre alte Kinder bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn sie einen
Arbeitsplatz suchen und den Vermittlungsbemühungen des
Arbeitsamtes zur Verfügung stehen.
Spielt eigenes Einkommen des Kindes eine Rolle bei der
Kindergeldzahlung?
In der ersten Berufsausbildung oder Studium wird
Nebeneinkommen es Kindes nicht angerechnet. Egal, wie hoch
dieses ist. Bei einer Zweitausbildung darf das volljährige Kind
nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Sonst zählt das als
hauptberufliche Tätigkeit und der Anspruch auf Kindergeld
entfällt.
Bis zum 21. Lebensjahr wird auch für ein arbeitsloses Kind
Kindergeld gezahlt, wenn das Kind der Agentur für Arbeit als
arbeitssuchend gemeldet ist.
Ein Kind das in der ersten Berufsausbildung ist aber schon
verheiratet, steht bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls Kindergeld
zu.
Wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz findet?
Zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn/Studium wird
Kindergeld 4 Monate gezahlt. (§ 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG).
Wenn das Kind eine Ausbildung anfangen will, aber keine
Ausbildungsstelle findet, zahlt die Familienkasse weiter. Als
Nachweis für die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz,
genügen Absagen der Ausbildungsunternehmen (§ 32 Abs. 4 Nr.
2c EStG).
Für die beiden ersten Kinder gibt es jeweils 204 Euro, für das dritte
Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro Kindergeld.
Hierbei richtet sich die Höhe des Kindergeldes für das einzelne Kind
nach der Reihenfolge der Geburten.
Anspruch auf Kindergeld besteht über das 18. Lebensjahr hinaus.
Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Es gibt keine
Einkommensgrenze mehr.
Die letzte Kindergelderhöhung war 2021! 15 Euro für jedes Kind.
Bis zu dem Monat, in dem Kinder das 18. Lebensjahr vollendet,
wird das Kindegeld ohne weitere Bedingungen gezahlt.
Das Kindergeld wird auf den Unterhalt angerechnet. § 1612 b, 1612
c BGB. Die Eltern müssen das Kindergeld nicht zusätzlich zum
Unterhalt im Monat an das Kind weitergeben, sondern es ist bereits
in dem Betrag in der Düsseldorfer Tabelle enthalten.
Wenn ein Elternteil seinem Kind, trotz Verpflichtung, keinen Unterhalt
zahlt, kann die Familienkasse deswegen das Kindergeld auch direkt
an das Kind auszahlen. Dafür muss das volljährige Kind einen Antrag
stellen.
Kindergeld für Kinder bei der Bundeswehr
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres.
Wenn Kinder einen freiwilligen Wehrdienst
ableisten, haben die Eltern unter Umständen weiter
Anspruch auf Kindergeld. Das ist möglich, wenn der
Wehrdienst mit einer Berufsausbildung verbunden
ist oder der Vorbereitung auf eine Laufbahn als
Berufssoldat dient. Es ist unerheblich, ob das Kind
als Zeitsoldat bei der Bundeswehr ist oder ob es
sich um ein freiwilliges Wehrdienstjahr handelt.
Kindergeld wird daher immer für mindestens vier
Monate gezahlt. Für diese Zeit kann es auch erst
einmal nur beantragt werden.
Wird nach der Grundausbildung eine
Fachausbildung begonnen, besteht weiterhin
Anspruch auf Kindergeld. Auch für ein
anschließendes Studium an der
Bundeswehruniversität wird Kindergeld bis zum 25.
Lebensjahr gezahlt.
Kindergeld bis Ende der Ausbildung?
Urteile:
Beendet ist ein Studium spätestens, wenn das
Prüfungsamt die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben
hat. Bis zum Ablauf des Monats der Bekanntgabe wird
das Kindergeld noch gezahlt. Finanzgericht Sachsen.
Liegen die Prüfungsergebnisse schon vor, läuft aber
der Ausbildungsvertrag noch, muss die Familienkasse
weiter zahlen (Finanzgericht Baden-Württemberg)
Ist das Ende der Ausbildung in einem Gesetz
festgelegt, dann gibt es bis zu dem in der Regelung
vorgesehenen Ende Kindergeld, auch wenn die
Prüfungsergebnisse schon eher bekannt sind. (BFH).
Eine Vereinbarung zwischen getrennt lebenden oder
geschiedenen Ehepartnern, wonach der eine das
Kindergeld bekommt, obwohl die Kinder beim anderen
leben, ist unwirksam. Nach Auffassung des
Bundesfinanzhofs dient das Geld ausschließlich den
Kindern. Somit steht es auch nur dem Partner zu, der
für die Kinder sorgt und bei dem sie wohnen.
Kindergeld direkt an das Kind zahlen?
Wenn das Kind keinen Unterhalt von den Eltern
bekommt, kann das Geld auch direkt an das Kind
gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind
einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst
versorgt. Dafür muss bei der Familienkasse ein
Abzweigungsantrag gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruchsberechtigt sind nicht die Kinder, sondern die
Erziehungsberechtigten. Neben der leiblichen Eltern
haben auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder Großeltern
einen Kindergeldanspruch. Voraussetzung ist
grundsätzlich, dass der Berechtigte seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
das Kind in seinem Haushalt lebt.
Kindergeld, wenn das Kind im eigenen Haushalt
lebt?
Auch, wenn das Kind in einer eigenen Wohnung lebt,
besteht für die Eltern ein Anspruch auf Kindergeld,
wenn die Eltern Unterhalt für das Kind zahlen.
Welcher Elternteil das Kindergeld bekommt, richtet sich
danach, wer dem Kind den höchsten Barunterhalt zahlt.
Bei getrennt lebenden Eltern bekommt der Elternteil
das Geld, der mehr Unterhalt zahlt. Womöglich muss
ein Antrag auf Übertragung gestellt werden, falls bisher
der andere Elternteil das Kindergeld bekommen hat.
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