Erst einmal muss geklärt werden, ob es sich
beim Auto um Hausrat handelt.
Wenn das nicht so ist, kann das Auto nur über
den Zugewinnausgleichs berücksichtigt
werden, d.h. es können Ausgleichsansprüche
in Geld bestehen nicht aber ein Anspruch auf
Nutzung oder Übertragung des Eigentums.
Ob es sich bei dem Auto um Hausrat handelt,
richtet sich nach der Zweckbestimmung
innerhalb der Ehe. Das Familienauto, das der
Ehefrau für die Einkäufe zur Verfügung stand,
ist Hausrat. Wenn das Auto aber für Fahrten
zur Arbeitsstelle genutzt wurde, ist es kein
Hausrat.
Handelt es sich bei dem Auto um Hausrat, ist
zu prüfen, wer Eigentümer ist.
Grundsätzlich darf der Alleineigentümer sein
Eigentum auch behalten. Hier kann jedoch
dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn
der andere Ehegatte, nach der Scheidung, auf
die Weiterbenutzung angewiesen ist und es
dem Eigentümer zugemutet werden kann, sie
dem anderen zu überlassen.
Urteil zur Scheidung/ er bekommt das Auto:
In einem Scheidungsverfahren verlangt der
Mann das Auto, das er und seine Frau vor der
Trennung gemeinsam genutzt haben. Das
Gericht urteilte, das Auto bekommt der Mann.
Denn er muss täglich eine weite Strecke bis zu
seiner Arbeit fahren. Die erwerblose Frau
braucht den Wagen nur für Einkäufe usw. Ihr
kann zugemutet werden Besorgungen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu
erledigen. Urteil: OLG Köln
Voraussetzung ist somit auch, dass es dem
anderen Ehegatten nach seiner Vermögens-
und Einkommenslage nicht möglich ist,
nach der Scheidung, sich ein Auto zu
beschaffen.
Ein Auto zählt zum Hausrat, wenn es sich
dabei um das sog. Familienauto handelt, das
privat für die ganze Familie genutzt wird.
Unerheblich ist, ob das Auto geleast ist, wenn
es zweckbestimmt ebenfalls zur Haushalts-
und privaten Lebensführung dient, also zum
Einkauf für den Familienbedarf, für Fahrten mit
den Kindern zur Schule, Kindergarten,
Klavierunterricht etc. sowie zu Urlaubs- und
Ausflugsfahrten.
Eigentümer des Autos ist der, der auch im
Fahrzeugbrief steht. Auch wenn er das
Auto während der Ehe allein bezahlt hat
und auch allein den Kaufvertrag
unterschrieben hat.
Auch die Bank kann Eigentümer des Autos
sein. Wenn das Fahrzeug geleast wurde oder
noch Raten abzahlen sind. Hat ein Partner das
Auto für berufliche Fahrten genutzt, gehört es
nicht zum Haushalt.
Wenn er es dem anderen Partner freiwillig
überlässt, kann er nach Wertfeststellung eine
Ausgleichszahlung verlangen.
Über die Einteilung der Hausratsgegenstände
gilt § 1568b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Der Hausrat soll jedoch unter den Eheleuten
gerecht verteilt werden. Wenn ein Partner das
Auto nach der Scheidung bekommt, muss er
eventuell auf andere wertvolle Gegenstände
verzichten, weil diese sein Ehepartner
zugeschrieben bekommt.
Wer bekommt das Auto, wenn der Partner
Miteigentümer ist?
Wenn beide Eigentümer des Fahrzeugs sind,
weil sie gemeinsam die Raten zahlen, zählt
das Auto auch zum Hausrat.
Nach der Scheidung könnte der, der das Auto
bekommen soll, dann die Ratenverpflichtungen
alleine weiter tragen.
Raten für das Auto
Ein Unterhaltsschuldner kann sein für die
Unterhaltsberechnung maßgebliches
Einkommen durch eine Kilometerpauschale für
berufsbedingte Fahrtkosten vermindern.
Daneben kann er jedoch nicht zusätzlich
auch die monatliche Belastung für den
Fahrzeugkredit geltend machen. Das gilt
auch dann, wenn der Autokredit von den
Eheleuten gemeinsam aufgenommen
wurde.
Kann der Unterhaltspflichtige seinen
Unterhaltsverpflichtungen wegen der hohen
Kreditraten nicht nachkommen, muss er sein
luxuriöses Fahrzeug gegen ein billigeres
eintauschen.
Kreditverpflichtungen des
Unterhaltsschuldners sind auch dann
einkommens- und damit
unterhaltsmindernd zu berücksichtigen,
wenn dieser die Kreditraten nicht
regelmäßig bezahlt.
Es genügt, dass er verpflichtet bleibt, nicht
erbrachte Zahlungen nachzuentrichten.
Kreditraten können auch für ein Fahrzeug in
Ansatz gebracht werden, wenn das Fahrzeug
für die berufliche Tätigkeit unbedingt
erforderlich ist und es sich um einen
angemessenen Teilzahlungsplan handelt.
Berechnung Unterhalt
Unterhalt
bis
Unterhalt/ All- inklusive Paket
mit den neuen Regelungen für 2021