Kredite zurückzahlen
Die Stundung für Raten- oder
Immobilienkredite ist am 30. Juni ausgelaufen.
Das galt für Verbraucherdarlehensverträge, die
vor dem 15. März 2020 geschlossen worden
sind und für Zahlungsverpflichtungen, die
zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2020
fällig wurden.
Eine Verlängerung dieser Zeiten durch den
Gesetzgeber ist nicht erfolgt, so dass die
Stundungsmöglichkeit mit dem 30.06.2020
ausgelaufen ist.
Wer sich während des Stundungszeitraums
(01.04.2020 – 30.06.2020) auf die gesetzlichen
Stundungsregelungen berufen und keine
individuellen Vereinbarungen mit seinem
Kreditgeber getroffen hat, von dem dürfen
Kreditgeber keine zusätzlichen Vertragszinsen
oder Kosten verlangen.
Kann der Kreditnehmer seine Raten bis jetzt
immer noch nicht zahlen, bleibt nur die
Möglichkeit mit dem Kreditgeber zu
verhandeln. Entweder über eine weitere
Stundung oder niedrigere Raten. Es liegt im
Ermessen des Kreditgebers ober sich darauf
einlässt.
Wirtschaftshilfe November/ Dezember 2020
Anfang Dezember sind die Corona-
Maßnahmen und auch die Hilfen bis zum 10.
Januar 2021 verlängert worden.
Man kann aber frühestens ab Januar 2021 mit
der vollständigen Auszahlung rechnen. Im
Dezember sollen aber Abschlagszahlungen in
Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragen
Novemberhilfe gezahlt werden – höchstens
jedoch 50.000 Euro.
Die November- und Dezemberhilfe sollen für
alle gezahlt werden, die von den
Schließungen betroffen sind. Unternehmen,
Solo-Selbstständige und Vereine.
Der Gerichtsvollzieher muss den
Räumungstermin aufheben und den Gläubiger
informieren; ggf. muss er den Schuldner
analog § 139 Abs. 2 ZPO auf die Möglichkeit
eines Vollstreckungsschutzantrags gemäß §
765a ZPO hinweisen, wenn der Mieter
(Schuldner) unter Quarantäne steht.
Hat ein Schuldner einen Termin beim
Gerichtsvollzieher oder der Gerichtsvollzieher
meldet sich zum Besuch an, muss der
Schuldner diesen Termin nicht wahrnehmen,
wenn er unter Quarantäne steht. Auf
Verlangen muss er aber eine Kopie des
Schreibens, über die angeordnete
Quarantäne, vorlegen.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
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