Die 735 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen teilen. Es sei denn, aus der Summe der Einkünfte der Eltern ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle ein höherer Betrag.)Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
Kindesunterhalt: Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung.
Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen. (Erhält das Kind das Kindergeld selbst, müssten die Eltern in diesem Fall nur 456 Euro zahlen.) Das anzurechnende Einkommen des Kindes mindert immer die Unterhaltslast beider Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen wie auch bei volljährigen Kindern: “Ein Vater muss allein für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, wenn diese in weniger als 25 Prozent der Nächte bei ihm schlafen und er sie gelegentlich betreut. (Das ist meistens der Fall, wenn die Kinder nur am Wochenende beim Vater sind)
Nur wenn beide Eltern etwa die Hälfte der Betreuung übernehmen, wird der Unterhalt anteilig
Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, kann es seinen Unterhaltsanspruch verlieren und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. AG Gifhorn Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung, jedenfalls nach einer Übergangszeit. Die Eltern tragen nicht das Arbeitsplatzrisiko.”OLG Nürnberg (wenn das Kind also keine Arbeit nach dieser Übergangszeit findet)
Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten, bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Während der Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden und die Anmeldung alle drei Monate erneuern. Ansonsten verlieren die Eltern ihren Kindergeldanspruch. Urteil des Bundesgerichtshofs. Es reicht nicht, sich bei der Jobbörse anzumelden. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) ganz auf den Unterhalt angerechnet. Hat ein unterhaltsberechtiges Kind also eine Ausbildungsvergütung von 300 Euro, werden 210 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 500 Euro nur noch 290 Euro Unterhalt zahlen.) Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 735,- EURO. Ein Student, mit eigenem Haushalt, hat auch einen Unterhaltsbedarf von 735,- EURO. (Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 735 Euro zahlen.
Unterhalt und Anrechnung Ausbildungsvergütung
Es wird nur vorab von der Vergütung eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Durch die volle Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf wird nur der barunterhaltspflichtige Elternteil entlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird durch die Ausbildungsvergütung, die auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert. Vor der Berechnung des Unterhalts sind von deren Einkommen der Eltern zunächst die für ihren eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge (angemessener Selbstbehalt) abzuziehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden.Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend gemacht werden können. Nach Auffassung des OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.
Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten, bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Während der Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden und die Anmeldung alle drei Monate erneuern. Ansonsten verlieren die Eltern ihren Kindergeldanspruch. Urteil des Bundesgerichtshofs. Es reicht nicht, sich bei der Jobbörse anzumelden. Es muss eine persönliche Anmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro (für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) ganz auf den Unterhalt angerechnet. Hat ein unterhaltsberechtiges Kind also eine Ausbildungsvergütung von 300 Euro, werden 210 Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 500 Euro nur noch 290 Euro Unterhalt zahlen.) Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 735,- EURO. Ein Student, mit eigenem Haushalt, hat auch einen Unterhaltsbedarf von 735,- EURO. (Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam mindestens 735 Euro zahlen.
Es wird nur vorab von der Vergütung eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Durch die volle Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf wird nur der barunterhaltspflichtige Elternteilentlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird durch die Ausbildungsvergütung, die auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert. Vor der Berechnung des Unterhalts sind von deren Einkommen der Eltern zunächst die für ihren eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge (angemessener Selbstbehalt) abzuziehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden.Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend gemacht werden können. Nach Auffassung des OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.
Die 735 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen teilen. Es sei denn, aus der Summe der Einkünfte der Eltern ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelleein höherer Betrag.)Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen. Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
Kindesunterhalt: Anrechnung von Kindergeld
und Ausbildungsvergütung.
Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen. (Erhält das Kind das Kindergeld selbst, müssten die Eltern in diesem Fall nur 456 Euro zahlen.) Das anzurechnende Einkommen des Kindes mindert immer die Unterhaltslast beider Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen wie auch bei volljährigen Kindern: “Ein Vater muss allein für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, wenn diese in weniger als 25 Prozent der Nächte bei ihm schlafen und er sie gelegentlich betreut. (Das ist meistens der Fall, wenn die Kinder nur am Wochenende beim Vater sind)
Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, kann es seinen Unterhaltsanspruch verlieren und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. AG Gifhorn Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung, jedenfalls nach einer Übergangszeit. Die Eltern tragen nicht das Arbeitsplatzrisiko.”OLG Nürnberg (wenn das Kind also keine Arbeit nach dieser Übergangszeit findet)
Es wird nur vorab von der Vergütung eine Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Durch die volle Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf wird nur der barunterhaltspflichtige Elternteilentlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird durch die Ausbildungsvergütung, die auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert. Vor der Berechnung des Unterhalts sind von deren Einkommen der Eltern zunächst die für ihren eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge (angemessener Selbstbehalt) abzuziehen. Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher nicht vollständig angerechnet werden.Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend gemacht werden können. Nach Auffassung des OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.