Die 735 Euro müssen sich die Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen teilen.
Es sei denn, aus der Summe der Einkünfte der Eltern ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle ein höherer Betrag.)
Zu den Einkünften des Kindes gehören auch BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro Aufwendungen.
Sind volljährige Kinder verheiratet, so ist vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
Kindesunterhalt: Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung.
Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen.
(Erhält das Kind das Kindergeld selbst, müssten die Eltern in diesem Fall nur 456 Euro zahlen.)
Das anzurechnende Einkommen des Kindes mindert immer die Unterhaltslast beider Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen wie auch bei
volljährigen Kindern: “Ein Vater muss allein für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen, wenn diese in weniger als 25 Prozent der Nächte bei ihm
schlafen und er sie gelegentlich betreut. (Das ist meistens der Fall, wenn die Kinder nur am Wochenende beim Vater sind)
Nur wenn beide Eltern etwa die Hälfte der Betreuung übernehmen, wird der Unterhalt anteilig verrechnet. Oberlandesgericht Brandenburg”
Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, kann es seinen Unterhaltsanspruch verlieren und muss sich darauf
verweisen lassen, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen. AG Gifhorn
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung, jedenfalls nach einer Übergangszeit. Die Eltern tragen
nicht das Arbeitsplatzrisiko.”OLG Nürnberg (wenn das Kind also keine Arbeit nach dieser Übergangszeit findet)
Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die sich noch in
Ausbildung befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten,
bis zu deren 25. Lebensjahr Kindergeld. Während der
Wartezeit auf eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber
bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden und die
Anmeldung alle drei Monate erneuern.
Ansonsten verlieren die Eltern ihren Kindergeldanspruch.
Urteil des Bundesgerichtshofs. Es reicht nicht, sich bei der
Jobbörse anzumelden. Es muss eine persönliche Anmeldung
bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Anrechnung Ausbildungsvergütung als eigenes
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro (für
berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten, Bücher) ganz
auf den Unterhalt angerechnet.
Hat ein unterhaltsberechtiges Kind also eine
Ausbildungsvergütung von 300 Euro, werden 210 Euro als
eigenes Einkommen angerechnet. (Ein Unterhaltspflichtiger
müsste dann statt 500 Euro nur noch 290 Euro Unterhalt
zahlen.)
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht
mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 735,- EURO. Ein Student,
mit eigenem Haushalt, hat auch einen Unterhaltsbedarf von
735,- EURO. (Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam
mindestens 735 Euro zahlen.
Es wird nur vorab von der Vergütung eine Pauschale für
berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Durch die
volle Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den
Unterhaltsbedarf wird nur der barunterhaltspflichtige
Elternteil entlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird
durch die Ausbildungsvergütung, die auf den
Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert.
Vor der Berechnung des Unterhalts sind von deren
Einkommen der Eltern zunächst die für ihren eigenen
Unterhalt erforderlichen Beträge (angemessener
Selbstbehalt) abzuziehen.
Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den
Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann daher
nicht vollständig angerechnet werden.
Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte
oder der Berufsschule geltend gemacht werden können.
Nach Auffassung des OLG Köln können die
tatsächlichen Fahrtkosen neben der Pauschale in Ansatz
gebracht werden.
19,90 € nur 12,30 €
noch bis
RECHTSPORTAL
Unterhalt
Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die
sich noch in Ausbildung befinden oder auf einen
Ausbildungsplatz warten, bis zu deren 25.
Lebensjahr Kindergeld. Während der Wartezeit auf
eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber bei
der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden und
die Anmeldung alle drei Monate erneuern.
Ansonsten verlieren die Eltern ihren
Kindergeldanspruch. Urteil des
Bundesgerichtshofs. Es reicht nicht, sich bei der
Jobbörse anzumelden. Es muss eine persönliche
Anmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Anrechnung Ausbildungsvergütung als
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 Euro (für
berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten,
Bücher) ganz auf den Unterhalt angerechnet.
Hat ein unterhaltsberechtiges Kind also eine
Ausbildungsvergütung von 300 Euro, werden 210
Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein
Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 500 Euro
nur noch 290 Euro Unterhalt zahlen.)
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes,
das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 735,-
EURO. Ein Student, mit eigenem Haushalt, hat
auch einen Unterhaltsbedarf von 735,- EURO.
(Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam
mindestens 735 Euro zahlen.
Es wird nur vorab von der Vergütung eine
Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen
abgezogen. Durch die volle Anrechnung der
Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf
wird nur der barunterhaltspflichtige Elternteil
entlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird durch
die Ausbildungsvergütung, die auf den
Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert.
Vor der Berechnung des Unterhalts sind von
deren Einkommen der Eltern zunächst die für
ihren eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge
(angemessener Selbstbehalt) abzuziehen.
Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den
Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann
daher nicht vollständig angerechnet werden.
Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur
Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend
gemacht werden können. Nach Auffassung des
OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen
neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.
Die 735 Euro müssen sich die Eltern im
Verhältnis zu ihrem Einkommen teilen.
Es sei denn, aus der Summe der Einkünfte der
Eltern ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle
ein höherer Betrag.)
Zu den Einkünften des Kindes gehören auch
BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier
aber ohne Berücksichtigung der 90,- Euro
Aufwendungen. Sind volljährige Kinder
verheiratet, so ist vorrangig der Ehegatte
unterhaltspflichtig.
Kindesunterhalt: Anrechnung von Kindergeld
und Ausbildungsvergütung.
Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der
Berechnung des Unterhaltsbedarfs des
volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen
Kindes zu berücksichtigen. (Erhält das Kind das
Kindergeld selbst, müssten die Eltern in diesem
Fall nur 456 Euro zahlen.)
Das anzurechnende Einkommen des Kindes
mindert immer die Unterhaltslast beider
Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen
wie auch bei volljährigen Kindern: “Ein Vater
muss allein für den Unterhalt seiner Kinder
aufkommen, wenn diese in weniger als 25 Prozent
der Nächte bei ihm schlafen und er sie
gelegentlich betreut. (Das ist meistens der Fall,
wenn die Kinder nur am Wochenende beim Vater
sind)
Nur wenn beide Eltern etwa die Hälfte der
Betreuung übernehmen, wird der Unterhalt
Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine
Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, kann es
seinen Unterhaltsanspruch verlieren und muss
sich darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt
durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen.
AG Gifhorn
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren
Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung,
jedenfalls nach einer Übergangszeit. Die Eltern
tragen nicht das Arbeitsplatzrisiko.”OLG Nürnberg
(wenn das Kind also keine Arbeit nach dieser
Übergangszeit findet)
Es wird nur vorab von der Vergütung eine
Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen
abgezogen. Durch die volle Anrechnung der
Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf
wird nur der barunterhaltspflichtige Elternteil
entlastet, denn seine Unterhaltspflicht wird durch
die Ausbildungsvergütung, die auf den
Unterhaltsbedarf angerechnet wird, reduziert.
Vor der Berechnung des Unterhalts sind von
deren Einkommen der Eltern zunächst die für
ihren eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge
(angemessener Selbstbehalt) abzuziehen.
Das Einkommen aus einer Beschäftigung in den
Semesterferien oder in vorlesungsfreier Zeit kann
daher nicht vollständig angerechnet werden.
Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur
Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend
gemacht werden können. Nach Auffassung des
OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen
neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.
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Unterhalt
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