Abzugsfähig sind vom Einkommen, das für den
Unterhalt als Berechnungsgrundlage gelten soll:
Arbeitskleidung Arbeitsmittel
(Fachliteratur, Bürokosten)
Arbeitslosenversicherung
Sozialversicherungsabgaben vom Arbeitgeber
nicht erstattete Fahrtkosten,
Gewerkschaftsbeiträge
Berufsunfähigkeitsversicherung
Beiträge zu Berufsverbänden
Betriebsrente
Direktversicherung
Fortbildungskosten
Krankenversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Rentenversicherung
Riesterrente
Solidaritätszuschlag
Sozialversicherungsabgaben
Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt 8388
Euro.
Selbstbehalt heißt, dieser Betrag muss dem
Unterhaltsschuldner auf jeden Fall bleiben. Auch
dann, wenn der Unterhaltsbetrag nach
Düsseldorfer Tabelle damit nicht gezahlt werden
kann.
Die Höhe des Selbstbehalts hängt zum einen
davon ab, ob der Unterhaltsschuldner berufstätig
ist oder nicht. Zum anderen hängt die Höhe des
Selbstbehaltes davon ab, welcher Person man
Unterhalt schuldet.
Vor der Berechnung des Unterhalts, können
Freibeträge abgezogen werden.
Bei der Unterhaltsberechnung können vom
Nettoeinkommen folgende Freibeträge
berücksichtigt werden: “ Arbeitsmittel,
Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge zu
Berufsverbänden, Besuchsrechts- Kosten,
Gewerkschaftsbeitrag,
Urteile:
Besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber
minderjährigen Kindern, kann vom
Unterhaltspflichtigen erwartet werden, dass er
seine Wohnbedürfnisse einschränkt. Der
Unterhaltsschuldner ist in diesem Fall verpflichtet,
sich um eine billigere Wohnung zu bemühen und
ggfl. Wohngeld zu beantragen.
Wer für den Unfalltod eines anderen Menschen
verantwortlich ist, haftet auch für einen zukünftigen
Unterhaltsanspruch der Hinterbliebenen.
Feststellungen zu einer möglichen
Unterhaltsberechnung können aber erst getroffen
werden, wenn die Unterhaltsbedürftigkeit der
Hinterbliebenen tatsächlich eingetreten ist.
Oberlandesgericht Oldenburg.”
“Eltern haben bei Nichtzahlung von
Trennungsunterhalt an ein verheiratetes Kind
Anspruch auf Kindergeld. Eltern, deren
verheiratetes Kind noch in der Ausbildung ist und
von seinem Ehegatten getrennt lebt, haben
Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehegatte des
Kindes keinen Trennungsunterhalt zahlt.
Hessisches Finanzgericht”
(Erhält ein verheiratetes Kind keinen
Trennungsunterhalt von seinem Ehegatten, kann
das Kind Kindergeld erhalten, wenn es auch so
Anspruch auf Kindergeld hätte).
Selbstbehalt 2023 bei Unterhalt gegenüber:
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils
und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.160 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils
und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 960 €
anderen volljährigen Kinder: 1.400 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen
Kindes: 1.280 €
Unterhalt und die Höhe der Freibeträge
Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch der
Unterhaltspflichtige Ehegatte kann einen
Freibetrag von bis zu vier Prozent seines
Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine
zusätzliche Altersvorsorge einsetzen.
Der BGH hat Lebensversicherungen und
Tilgungsleistungen bei einer Immobilie anerkannt.
Jeder Betroffene kann sich die Art der
Altersversorgung aussuchen. Da die
gesetzliche Altersvorsorge in Höhe von ca. 20
Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, sind
insgesamt ca. 25 Prozent abzugsfähig. Das gilt
aber nur beim Elternunterhalt.
Der Selbstbehalt kann nur in ganz wenigen
Ausnahmefällen verringert werden. Das kommt
aber so gut wie nie vor.
Eine Erhöhung des Selbstbehalts kommt kann
aber in folgenden Fällen in Betracht kommen:
Bei erhöhten Wohnkosten:
Wenn die Miete höher ist, als die dafür in den
jeweiligen Selbstbehaltssätzen vorgesehenen
Beträge.
In den Selbstbehaltssätzen sind folgende
Mietkosten enthalten:
Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen
Kindern: 380,- € (warm).
Im Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern
und gegenüber Ehegatten: 480,- € (warm).
Sind die Mietkosten im höher als diese
Pauschalen, und ist es dem Unterhaltsschuldner
auch nicht möglich oder nicht zumutbar, die Miete
durch einen Umzug zu verringern, erhöht sich der
Selbstbehalt um die Mehrkosten der Miete.
Beim Kindesunterhalt, wenn der andere
Elternteil ein wesentlich höheres Einkommen
hat:
Falls der andere Elternteil über erheblich
höhere Einkünfte verfügt (mindestens 50%
mehr), so kann auch dieser Elternteil
verpflichtet werden, sich am Kindesunterhalt zu
beteiligen, wenn der eigentlich allein
unterhaltspflichtige Elternteil nur über geringe
Einkünfte verfügt. Dessen Selbstbehalt kann
dann auf den “angemessenen” Selbstbehalt
von 1.400,- Euro erhöht werden (BGH).
Die Unterhaltsbelastung durch Kinder wird durch
das Kindergeld und die Kinderfreibeträge
ausgeglichen. (Das bedeutet, wenn ein
Unterhaltspflichtiger in eine Altersrente einzahlt,
kann er diesen Betrag vom unterhaltsrelevanten
Einkommen abziehen)
Der BGH hat entschieden, dass dem Kind beim
Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen
für die eigene Altersvorsorge bleiben muss. Nach
Abzug der Unterhaltsleistung soll dem
Unterhaltspflichtigen genug für seinen eigenen
Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen
Altersvorsorge verbleiben.
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