Unterhalt und Freibeträge
sowie Selbstbehalt
Abzugsfähig sind vom Einkommen,:
•
Arbeitskleidung Arbeitsmittel
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(Fachliteratur, Bürokosten)
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Arbeitslosenversicherung
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Sozialversicherungsabgaben vom
Arbeitgeber
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nicht erstattete Fahrtkosten,
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Gewerkschaftsbeiträge
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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Beiträge zu Berufsverbänden
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Betriebsrente
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Direktversicherung
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Fortbildungskosten
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Krankenversicherung
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Krankenhaustagegeldversicherung
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Rentenversicherung
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Riesterrente
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Solidaritätszuschlag
•
Sozialversicherungsabgaben
Selbstbehalt heißt, dieser Betrag muss dem
Unterhaltsschuldner auf jeden Fall bleiben.
Auch dann, wenn der Unterhaltsbetrag nach
Düsseldorfer Tabelle damit nicht gezahlt
werden kann.
Die Höhe des Selbstbehalts hängt zum einen
davon ab, ob der Unterhaltsschuldner
berufstätig ist oder nicht. Zum anderen hängt
die Höhe des Selbstbehaltes davon ab,
welcher Person man Unterhalt schuldet.
Selbstbehalt 2024 bei Unterhalt
gegenüber:
Gegenüber den Kindern ist der Selbstbehalt
niedriger als gegenüber dem Ehepartner.
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines
Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.370 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines
Elternteils und allgemeine Schulausbildung),
Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 1120
€
anderen volljährigen Kinder: 1.650 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines
nichtehelichen Kindes: 1.280 €
Der Selbstbehalt kann nur in ganz wenigen
Ausnahmefällen verringert werden. Das
kommt aber so gut wie nie vor.
Eine Erhöhung des Selbstbehalts
kommt kann aber in folgenden Fällen
in Betracht kommen:
Bei erhöhten Wohnkosten:
Wenn die Miete höher ist, als die dafür in den
jeweiligen Selbstbehaltssätzen
vorgesehenen Beträge.
In den Selbstbehaltssätzen sind folgende
Mietkosten enthalten:
Im Selbstbehalt gegenüber minderjährigen
Kindern: 520,- € (warm).
Im Selbstbehalt gegenüber volljährigen
Kindern und gegenüber Ehegatten: 520,- €
(warm).
Sind die Mietkosten höher als diese
Pauschalen, und ist es dem
Unterhaltsschuldner auch nicht möglich oder
nicht zumutbar, die Miete durch einen Umzug
zu verringern, erhöht sich der Selbstbehalt
um die Mehrkosten der Miete.
Beim Kindesunterhalt, wenn der andere
Elternteil ein wesentlich höheres
Einkommen hat:
Falls der andere Elternteil über erheblich
höhere Einkünfte verfügt (mindestens 50%
mehr), kann auch dieser Elternteil verpflichtet
werden, sich am Kindesunterhalt zu
beteiligen, wenn der eigentlich allein
unterhaltspflichtige Elternteil nur über geringe
Einkünfte verfügt. Dessen Selbstbehalt kann
dann auf den “angemessenen” Selbstbehalt
erhöht werden.
Unterhalt und die Höhe der
Freibeträge
Sowohl der Unterhaltsberechtigte als auch
der Unterhaltspflichtige Ehegatte kann
einen Freibetrag von bis zu vier Prozent
seines Gesamtbruttoeinkommens des
Vorjahres für eine zusätzliche Altersvorsorge
einsetzen.
Der BGH hat Lebensversicherungen und
Tilgungsleistungen bei einer Immobilie
anerkannt.
Jeder Betroffene kann sich die Art der
Altersversorgung aussuchen. Da die
gesetzliche Altersvorsorge in Höhe von ca.
20 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt,
sind insgesamt ca. 25 Prozent abzugsfähig.
Das gilt aber nur beim Elternunterhalt.
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