muss Unterhaltsvorschuss
zurückgezahlt werden?
Der Unterhaltspflichtige muss den
Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn er
zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat. Wenn ein
Unterhaltstitel vom Jugemdamt oder vom Gericht
vorlag, nach dem er hätte zahlen müssen und sich
dennoch geweigert hat.
War er aber auf Grund von geringem Einkommen
oder Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig, dann
muss er den gezahlten Unterhaltsvorschuss, den
das Jugendamt an die Mutter gezahlt hat, nicht an
das Jugendamt zurückzahlen.
Höhe Unterhaltsvorschuss 2024
Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich
bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Aufgrund
der Erhöhung.
Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils bzw.
Waisenbezüge angerechnet.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keinen oder zu
wenig Unterhalt, kann er beim Jugendamt
Unterhaltsvorschuss beantragen. Voraussetzung ist
nicht mehr, dass das Kind jünger als 12 Jahre ist.
Seit 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder
bis zum 18 Lebensjahr gezahlt.
Es gibt auch keine begrenzte Bezugsdauer mehr.
Es kann also vom 1. bis zum 18. Lebensjahr
gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen
vorliegen.
Der Unterhaltspflichtige wird durch den
Unterhaltsvorschuss nicht entlastet, sondern muss
den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Aber nur
dann, wenn er zahlungsfähig ist.
Der Unterhaltsvorschuss 2024
beträgt:
für Kinder von 0 bis 5 Jahre 230 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahre 301 Euro
und für Kinder von 12- bis 17 Jahren 395 Euro.
Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18
Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht auf
Bürgergeld-Leistungen angewiesen ist oder der
alleinerziehende Elternteil bei Bürgergeld-Bezug
ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro
brutto erzielt.
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