Es reicht aus, den Unterhaltsverpflichteten zur
Auskunft über seine Einkommensverhältnisse
aufzufordern (§ 1613 BGB). Soweit die
Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig gegeben
wurde, wird der Unterhalt auch rückwirkend ab
dem 1. eines Monats geschuldet, unabhängig
vom Zugang des Auskunftsverlangens.
(Der Unterhalt kann also rückwirkend ab dem
Zeitpunkt gefordert werden, zu dem der
Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde,
Auskunft über sein Einkommen zu geben)
Titulierung
Ein Unterhaltsanspruch ist nur durchsetzbar,
wenn er tituliert ist. Um Unterhalt einzufordern,
muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, in
Form eines Beschlusses, eines Urteils oder
ähnlichem.
Titulieren können Notare, Rechtspfleger des
Amtsgerichts, Richter und die Mitarbeiter des
Jugendamtes. (Unterhaltstitel vom
Jugendamt.)
Tituliert werden, muss der Regelbetrag, als
auch der Individualunterhalt.
Muss Unterhalt rückwirkend gezahlt
werden? Unterhalt für die Vergangenheit.
Rückständiger Unterhalt muss nach einem
Jahr geltend gemacht werden
Sonst ist der Unterhalt verwirkt und kann nicht
mehr eingeklagt werden.
Für Unterhaltsrückstände gilt nichts anderes
als für andere Ansprüche. Sie unterliegen der
Verwirkung, wenn diese nicht zeitnah geltend
gemacht werden. (Ich hole mir mein Geld
schon irgendwann- geht nicht)
Es kann erwartet werden, dass
Unterhaltsansprüche dann durchgesetzt
werden, wann sie zustehen. Und nicht erst
Jahre später, wenn es einen besonderen
finanziellen Bedarf gibt. Wer also einen
Unterhaltstitel muss diesen auch zeitnah und
regelmäßig einklagen, wenn der Unterhalt
nicht gezahlt wird. Ä. a Thüringer
Oberlandesgericht Jena
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort
des Kindes. (Um den Unterhalt aber
tatsächlich auch zu erhalten, muss ein
Unterhaltstitel oder ein Unterhaltsurteil
vorliegen.
Zahlt der Unterhaltspflichtige nämlich nach
Aufforderung nicht freiwillig, kann mit einem
Urteil oder Titel der Unterhalt notfalls
gepfändet werden. (Lohnpfändung,
Kontopfändung) Wer also schon damit rechnet,
nicht freiwillig seinen Unterhalt zu bekommen,
sollte so schnell wie möglich, einen Titel
erwirken)
Verzug
(Auch wenn der Vater (Mutter) zahlungsfähig
war, muss er den Unterhalt nicht rückwirkend
zahlen, wenn der Unterhalt nie gefordert und
schon gar nicht tituliert wurde. Die Mutter
müsste hier erst den Unterhalt neu vom
Gericht oder vom Jugendamt betiteln lassen.)
Erst ab dem Zeitpunkt muss der Vater dann
zahlen. Im Höchstfall, rückwirkend ab dem 1.
des Monats in dem er vom Jugendamt oder
Gericht aufgefordert wurde, die
Einkommensverhältnisse vorzulegen. Es reicht
nicht aus, wenn die Mutter nur von sich aus
über viele Monate oder Jahre immer
Unterhaltsforderungen an den Vater stellt.
Diese Aufforderung reicht nicht aus, um
rückwirkend Unterhalt zu fordern. Weil es eben
vom Gericht oder Jugendamt nicht festgestellt
wurde, ob der Vater Unterhalt zu zahlen hat.
Denn, dass die Mutter Unterhalt fordert, heißt
noch nicht, dass dieser auch tatsächlich
geschuldet wird.
Denn das kann nur über das Gericht oder das
Jugendamt betitelt werden.
Und Unterhaltstitel werden nicht für die
Vergangenheit erstellt, sondern nur für die
Zukunft.
Daher ist ein rückwirkender
Unterhaltsanspruch ohne Titel auch nicht
möglich. Auch wenn durch Gehaltszettel
nachzuweisen gewesen wäre, dass der
Unterhaltspflichtige zahlungsfähig war.
Wurde Unterhalt nicht gefordert, muss er
auch nicht gezahlt werden.
(Unterhaltsberechtigte dürfen sich also
nicht darauf verlassen, dass alles von
alleine läuft) Vielmehr kann Unterhalt in der
Regel erst ab dem Zeitpunkt geltend
gemacht werden, zu dem man ihn
ausdrücklich verlangt.”
“Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
der von einem Unterhaltsberechtigten vor
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
über das Vermögen des Unterhaltsschuldners
erwirkt worden ist, wird durch die
Insolvenzeröffnung unwirksam, soweit dadurch
die Zwangsvollstreckung in die nach § 850 d
ZPO erweitert pfändbaren Bezüge wegen
Unterhaltsrückständen aus der Zeit vor
Insolvenzeröffnung betrieben wird (§ 114 Abs.
3 iVm. § 89 InsO)
Unterhalt
bis
Unterhalt/ All- inklusive Paket
mit den neuen Regelungen für 2021