Kindesunterhalt zahlen, wie lange?
Kindesunterhalt für minderjährige Kinder
Ein minderjähriges Kind kann Unterhalt verlangen,
bis es sich in der Ausbildung befindet und ein
eigenes angemessenes Arbeitseinkommen
verdient, womit es seine Lebenserhaltungskosten
selbst finanzieren kann.
Kindesunterhalt
Für Kindesunterhalt für minderjährige Kinder spielt
das Einkommen der Mutter/Vater bei dem das
Kind lebt, keine Rolle. Der Unterhalt richtet sich
nur nach der Düsseldorfer Tabelle, wonach der
Unterhalt für den Unterhaltspflichtigen bemessen
wird.
Keine Kürzung des Mindestunterhalts
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in
Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten
könnte, muss er sich bei der Unterhaltsberechnung
fiktive Einkünfte anrechnen lassen. Jedenfalls
dann, wenn bei Teilzeitarbeit der Mindestunterhalt
nicht gezahlt werden kann. Das Gericht berechnet
den Unterhalt dann danach, was er bei Vollzeit
verdienen würde.
Bei einem erweiterten Umgang könne lediglich eine
Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle bis
hinunter zum Mindestunterhalt vorgenommen
werden, nicht aber bis unterhalb dieser Grenze.
Kammergericht Berlin.
Eltern müssen alles unternehmen, um
wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu
können. Das kann auch für volljährige Kinder
gelten, wenn diese sich noch in der
Schulausbildung befinden. Arbeitslose Eltern
müssen sich dann besonders um eine
Arbeitsstelle bemühen.
Eltern, die berufstätig sind, müssen sich unter
Umständen auch einen Nebenjob suchen oder
Überstunden leisten. Eine erhöhte Unterhaltspflicht
besteht, wenn volljährige Kinder noch unter 21
Jahre sind, noch mit mindestens einem Elternteil
noch im selben Haushalt leben und noch zur
Schule gehen.
Bei der Schule muss es sich um einen allgemeinen
Schulabschluss handeln. (Hauptschule,
Realschule, Gymnasium).
ALTERSSTUFE
MINDESTUNTERHALT
1.
(0 – 5 Jahre)
354 €
2.
(6 – 11 Jahre)
406 €
3.
(12 – 17 Jahre)
476 €
Kann der zum Unterhalt verpflichtete Elternteil
trotz intensiver Bemühungen den
Mindestunterhalt nicht aufbringen, müssen
beim Jugendamt Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt
werden. Derjenige Elternteil, der ein
gemeinsames minderjähriges Kind betreut, erfüllt
durch die Betreuung seine Unterhaltsverpflichtung
und muss daneben
keinen Unterhalt zahlen
Urteile zum Mindestunterhalt:
Einem Vater, der ein zu geringes Einkommen
erzielt, um den Mindesunterhalt Unterhalt für sein
Kind zu zahlen, ist es
zuzumuten, einen zusätzlichen 450 Euro Job
anzunehmen. (Der Arbeitgeber muss einem
Nebenjob aber
zustimmen)
Nach Auffassung des Gerichts müssen Eltern alle
Möglichkeiten nutzen, um den Unterhalt für ihre
Kinder aufbringen
zu können. [Amtsgericht München]
Anrechnung eigenes Einkommen von
minderjährigen KIndern.
Die neuere Rechtsprechung (z. B.: OLG
Düsseldorf, ) geht allerdings überwiegend davon
aus, dass minderjährige Kinder,
die nicht mehr den Einschränkungen des
JArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht
unterliegen, nicht
erwerbspflichtig sind.
Für den Fall, dass ein schulpflichtiges Kind
inkünfte erzielt, stammen diese aus unzumutbarer
Tätigkeit und sind nur nach Billigkeit
entsprechend § 1577 Abs. 2 BGB anzurechnen
(BGH, Urteil). In der Regel nicht anzurechnen ist
bei einem Schüler ein Verdienst aus einer
Nebentätigkeit.
Wie muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Nach § 1615 BGB erlischt der Unterhaltsanspruch
für Kindesunterhalt: mit dem Tode des Kindes oder
mit dem Tode des zum Unterhalt Verpflichteten.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt geht
nicht auf die Erben des Zahlungsverpflichteten
über.
Die Unterhaltspflicht läuft weiter, bis das Kind eine
angemessene Berufsausbildung abgeschlossen hat
(§ 1610 II BGB).
Das betrifft auch eine angemessene
Ausbildung.
Dabei sind die Begabungen und Fähigkeiten des
Kindes zu verfolgen, um die Ausbildung innerhalb
angemessener und üblicher Dauer zu beenden.
Der Unterhalt ist so lange zu zahlen, bis das Kind
eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat.
Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen
Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu
zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in
Ausnahmefällen zu finanzieren.
Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem
Abitur finanziert werden. Wenn das Kind seine
Ausbildung oder sein Studium endgültig abbricht,
entfällt die Unterhaltspflicht sofort. Wenn zwei
Ausbildungen ohne sachlichen Grund abgebrochen
werden, muss kein Ausbildungsunterhalt mehr
geleistet werden. Bei Krankheit oder
Schwangerschaft gilt das nicht.
Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss
Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich
erholen, orientieren und auf das Studium
vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden
aber nur in Ausnahmefällen anerkannt.
Unterhalt muss aber nicht immer in
gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der
Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das
Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder
der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat.
(Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur
nach Aufforderung oder Änderung eines
Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird.
Das passiert nicht automatisch.)
Was heißt Mindesunterhalt?
Das ist das Minimum, das auf jeden Fall vom
unterhaltsverpflichteten Elternteil an das Kind zu
zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil
verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch einen
Zweitjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht
ausreichen um den Mindestunterhalt
sicherzustellen.
Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes
Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige
unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus
ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen
selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu
Vermögenserträgen zählen zum Beispiel
Einkünfte aus der Vermietung einer eigenen
Wohnung (Die Wohnung selbst wird nicht als
Vermögen gewertet.)
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