Von diesem Vertrag kann das Amt nichts wissen.
Geschulte Mitarbeiter werden aber danach fragen. Und
dann müssen ehrliche Angaben gemacht werden. Denn
auch was in einem Partnerschaftsvertrag vereinbart
wurde, hat Vorrang. Also Unterhalt vom Expartner, bevor
das AMT zahlt.
Verzicht auf den Unterhalt, Vorausleistung
Für die Zukunft kann nie auf Unterhalt verzichtet werden.
Das gilt für den Familienunterhalt, ist aber auch auf den
Trennungsunterhalt anwendbar. Ein Vertrag, in dem
sich Paare über einen Verzicht auf Unterhalt für die
Zukunft einigen, ist unwirksam und beide Partner
brauchen sich nicht an so eine Vereinbarung halten.
(Beispiel: Ich verzichte bei einer späteren, möglichen
Trennung auf Unterhalt- ist unwirksam)
Der Verzicht auf Ehegattenunterhalt während einer
nicht rechtskräftig geschiedenen Ehe ist nicht
möglich. Ein betreuendes Elternteil darf nicht im
Namen des von ihm betreuten Kindes auf
Kindesunterhalt verzichten.
Aber ein betreuender Elternteil darf den nicht
betreuenden Elternteil von der Zahlung von
Kindesunterhalt freistellen. Ehepartner können aber
einen Vertrag frei gestalten, einen Kernbereich dürfen
sie jedoch nicht antasten.
Dazu gehören der Unterhalt für die Kinderbetreuung
sowie die Versorgung im Alter und in der Krankheit.
Der Verzicht auf Kindesunterhalt darf nicht dazu führen,
dass der Bedürftige Sozialleistungen beziehen muss.
(Auf Kindesunterhalt kann also nur verzichtet werden,
wenn das nicht dazu führt, dass das Kind nicht mehr
ordentlich versorgt werden kann.)
Das kommt meistens nur in den Fällen vor, in denen die
betreuende Mutter selbst genug eigenes Einkommen
hat.
Unterhaltsverzicht
Der Verzicht auf Unterhalt darf nicht zu Sozialbedürftigkeit
führen. Wenn eine Ehe gescheitert ist und die Eheleute vorher
einen notariellen Vertrag geschlossen haben, in dem die
Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, hat die
geschiedene Ehefrau trotzdem Anspruch auf
Ehegattenunterhalt.
Ein Unterhaltsverzicht darf nicht dazu führen, dass der
Verzichtende auf Sozialgeld angewiesen ist und somit der
Allgemeinheit zur Last fällt. § 1614 BGB. Wenn bspw. eine
Frau auf ihren Unterhalt verzichtet, der ihr eigentlich rechtlich
zusteht und dadurch Hartz 4 beantragen muss, wird sie kein
Geld vom Amt bekommen.
Das Amt wird sie darauf hinweisen, dass sie vorrangig den
Unterhalt einzufordern hat. Schwieriger wird es für das Amt,
wenn es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelte und
das Paar über einen Partnerschaftsvertrag
Unterhaltsansprüche nach der Trennung vereinbart hat.
Kann man auf Unterhalt verzichten?
Auf den Unterhalt für die Vergangenheit zu
verzichten, ist allerdings möglich. Der wechselseitige
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt ist trotz
Vorhandenseins gemeinschaftlicher Kinder wirksam.
(Denn nachehelicher Unterhalt dient nur zur
Verbesserung der finanziellen Situation der
Kindesmutter/vater)
Der Unterhaltsschuldner kann sich jedoch auf diesen
Verzicht nicht berufen, wenn das zu Lasten der
Kinder geht, da eine solche Berufung gegen Treu
und Glauben verstößt. OLG Düsseldorf (Die Mutter
könnte ohne den nachehelichen Unterhalt die
Wohnung nicht mehr halten und müsste umziehen,
was für die Kinder erhebliche Nachteile hätte)
Paare umgehen diese Vorschrift des öfteren durch eine Freistellungsvereinbarung.
Damit können sich Eltern im Innenverhältnis einigen, dass der betreuende Elternteil,
für den Kindesunterhalt alleine aufkommt und auf Unterhalt verzichtet.
Damit liegt noch kein Verstoß gegen § 1614 Abs. 1 BGB vor. Denn, das Kind könnte immer
noch Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen.
Der müsste dann auch zahlen, könnte sich aber den Unterhalt vom betreuenden Elternteil
zurückholen. Denn er hat ja in der Vereinbarung unterschrieben, auf den Kindesunterhalt zu
verzichten.
Diese Vereinbarung ist aber nur wirksam, wenn der betreuende Elternteil tatsächlich allein für
den Unterhalt des Kindes aufkommen kann.
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Unterhalt