Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während
der Ehe erworbene Vermögen zwischen den
Ehepartnern zur Hälfte geteilt.
Es wird einmal bei der Ehefrau und einmal bei dem
Ehemann das Vermögen am Tag der Hochzeit
ermittelt. Das ist das Anfangsvermögen.
Und das Endvermögen ist das Vermögen, das an
dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt
wird, ermittelt wird.
Es wird dann errechnet, wie viel die Ehefrau und
der Ehemann während der Ehe erwirtschaftet
haben.
Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat dann
Anspruch auf die Hälfte der Differenz.
Beispiel für einen Zugewinnausgleich:
(Beispiel: Der Mann hat 10 000 Euro erwirtschaftet
und die Frau nur 6000 Euro. Die Differenz beträgt
4000 Euro. Somit hat die Frau Anspruch auf 2000
Euro.)
Kein Unterhaltsanspruch gegen den
"Expartner" nach Umzug zum neuen Partner
Eine Ehefrau verliert ihren Anspruch auf Unterhalt
von ihrem Exmann, wenn sie mehr als 1 Jahr mit
einem neuen Partner in einer gefestigten
Beziehung zusammenlebt. In einem speziellen Fall
war die Exfrau mit ihrem neuen Partner gemeinsam
im Urlaub und nahmen auch so gemeinsam an
Familienfeiern teil. Sie traten also öffentlich als
Paar auf. Und das schon seit über einem Jahr. In
diesem Fall ist es dem Expartner nicht mehr
zuzumuten, weiter Unterhalt für seine geschiedene
Frau zu zahlen. Oberlandesgericht Oldenburg
Wenn man keinen Ehevertrag hat, lebt
man ab dem Zeitpunkt der Heirat in
einer Zugewinngemeinschaft.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er in
notarieller Form abgeschlossen wird.
Dazu müssen beide Ehegatten beim Notar
anwesend sein. Beim Ehevertrag fallen
Notarkosten an.
Zugewinnausgleich und Gütertrennung
Die Vereinbarung in Eheverträgen, die den
Ausschlusses des nachehelichen Unterhalts regeln
soll, kann dazu führen, dass auch der Ausschluss
des Zugewinnausgleichs nichtig ist.”
Es muss keine Gütertrennung (ohne
Zugewinnausgleich) vereinbart werden, um einen
Ehepartner vor den Schulden des anderen
Ehepartners zu schützen. Ein Ehepartner haftet nie
für die Schulden seines Ehegatten, wenn er keinen
Vertrag oder ähnliches unterschrieben hat und
auch keine Bürgschaft übernommen hat. Es ist
nicht so, dass man mit der Heirat automatisch für
die Schulden des Partners aufkommen muss. (ein
Irrglaube)
Die Anwartschaft aus einer als
Direktversicherung zur betrieblichen
Altersversorgung abgeschlossenen
Kapitallebensversicherung ist auch dann bei
der Berechnung des Zugewinns des
versicherten Ehegatten zu berücksichtigen,
wenn dessen Bezugsrecht widerruflich ist
(Abweichung von BGH). Eine Versicherung
wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Wer seine Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich
geltend machen will, muss zunächst die Höhe
seines Anspruches berechnen und dann im
Prozess die Voraussetzungen und damit auch die
Höhe des Endvermögens des Anspruchsgegners
darlegen und beweisen.
Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen und
Erbschaften bei einer Zugewinngemeinschat nicht
berücksichtigt werden, sie werden dem
Anfangsvermögen zugerechnet. (Jedenfalls dann,
wenn diese auch nur einem Partner zustehen
würden)
Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch
durchgeführt. Es muss ein Antrag bei Gericht
gestellt werden.
Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag bei
Paaren
Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben,
leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft
und müssen bei Trennung einen
Zugewinnausgleich durchführen. Vermögen
bleiben getrennt. Die Ehepartner müssen aber
nicht für die Schulden des Partners haften.
Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod oder
Scheidung eines Partners. Danach findet dann der
Zugewinnausgleich statt.
Die Regelungen über eine Zugewinngemeinschaft
können aber während der Ehe auch geändert
werden. So können in einem Ehevertrag auch
Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart
werden.
Zugewinngemeinschaft ist ein Art Gütertrennung.
Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand ist die
Zugewinngemeinschaft. Wurde keine notarieller
Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt man
automatisch im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft.
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um
eine Gütertrennung.
Die Besonderheiten der
Zugewinngemeinschaft sind:
Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht allein
über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne die
Zustimmung des anderen zu haben.
Im Falle der Scheidung findet der
Zugewinnausgleich statt, in dem das während der
Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen beiden
Ehegatten aufgeteilt wird.
Im Falle des Todes während einer Ehe hat der
Erbe ein um 1/4 erhöhten Erbanspruch oder kann
die güterrechtliche Lösung wählen.
Stellen Eltern ihrer Tochter vor der Heirat einen
größeren Geldbetrag zur Verfügung, der dem
Erwerb einer im Alleineigentum des künftigen
Ehemanns stehenden Eigentumswohnung dienen
soll, ist beim späteren Scheitern der Ehe der Wert
der Zuwendung nur beim durchzuführenden
Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten zu
berücksichtigen.
Ein direkter Anspruch der Schwiegereltern
gegenüber ihrem Schwiegersohn besteht ohne
ausdrückliche Vereinbarung nicht. Urteil des KG
Berlin
Zur Berechnung des anlässlich einer
Ehescheidung durchzuführenden
Zugewinnausgleichs sind Anfangs- und
Endvermögen der Eheleute
gegenüberzustellen.
Dem Anfangsvermögen sind auch solche
Zuwendungen hinzuzurechnen, die ein Ehegatte
während der Ehe von Dritten erhält und die nach
dem Willen des Schenkers und bei
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
der Vermögensbildung dienen.
(ein Ehegatte erhält von einem Freund 10 000
Euro und der Freund möchte, dass dieses Geld
nur für ihn allein gedacht ist. Er schenkt es also
nicht offiziell Beiden))
Durch die Hinzurechnung vermindert sich die
Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen
und damit die Ausgleichspflicht des Beschenkten
gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten.
Unberücksichtigt bleiben jedoch Geschenke, die
nur der Deckung des laufenden Lebensunterhalts
dienen. Beschluss des OLG Karlsruhe (das kann
Geld für Einkäufe sein, aber auch Möbel, die zum
vernüftigen Wohnen notwendig sind)
Ein geschiedener Ehepartner darf durch
Vereinbarungen in einem Ehevertrag nicht auf
Sozialleistungen angewiesen sein. Urteil
Sind in einem Ehevertrag Unterhaltszahlungen
vereinbart, die nach einer Trennung zu zahlen
sind, kann diese Vereinbarung sittenwidrig sein,
wenn einer der Partner durch die vereinbarten
Unterhaltszahlungen, zu einem Sozialfall werden
würde.
Es wird auch geprüft, ob der Verzicht auf
Unterhalt in einem Ehevertrag Gültigkeit hat.
Verstoß gegen Obliegenheit zur Antragstellung
führt zur Anrechnung fiktiver, bedarfsdeckender
Einkünfte aus Sozialhilfe.
Ist ein Kind krank und steht deswegen dem
Arbeitsmarkt für mindestens 6 Monate nicht zur
Verfügung und es ist davon auszugehen, dass
sich an dieser Situation die nächsten 3 Jahre
auch nichts ändert, dann muss das Kind einen
Antrag auf Grundsicherung stellen. Wenn es das
Kind nicht tut, werden ihm fiktive Einkünfte
angerechnet. Es wird also so gerechnet, als ob
das Kind diese Grundsicherung auch bekommt.
Oberlandesgericht Hamm-