Schenkung und Erbschaft
Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen und
Erbschaften bei einer Zugewinngemeinschat nicht
berücksichtigt werden, sie werden dem
Anfangsvermögen zugerechnet. (Jedenfalls dann,
wenn diese auch nur einem Partner zustehen
würden)
Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch
durchgeführt. Es muss ein Antrag bei Gericht
gestellt werden.
Zugewinnausgleich ohne
Ehevertrag bei Paaren
Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben,
leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft
und müssen bei Trennung einen
Zugewinnausgleich durchführen. Vermögen bleiben
getrennt. Die Ehepartner müssen aber nicht für die
Schulden des Partners haften.
Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod oder
Scheidung eines Partners. Danach findet dann der
Zugewinnausgleich statt.
Die Regelungen über eine Zugewinngemeinschaft
können aber während der Ehe auch geändert
werden. So können in einem Ehevertrag auch
Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart
werden.
Zugewinngemeinschaft ist ein Art Gütertrennung.
Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand ist die
Zugewinngemeinschaft. Wurde kein notarieller
Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt man
automatisch im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft.
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um
eine Gütertrennung.
Die Besonderheiten der
Zugewinngemeinschaft sind:
•
Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht allein
über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne
die Zustimmung des anderen zu haben.
•
Im Falle der Scheidung findet der
Zugewinnausgleich statt, in dem das während
der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen
beiden Ehegatten aufgeteilt wird.
•
Im Falle des Todes während einer Ehe hat der
Erbe ein um 1/4 erhöhten Erbanspruch oder
kann die güterrechtliche Lösung wählen.
Stellen Eltern ihrer Tochter vor der Heirat einen
größeren Geldbetrag zur Verfügung, der dem
Erwerb einer im Alleineigentum des künftigen
Ehemanns stehenden Eigentumswohnung dienen
soll, ist beim späteren Scheitern der Ehe der Wert
der Zuwendung nur beim durchzuführenden
Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten zu
berücksichtigen.
Ein direkter Anspruch der Schwiegereltern
gegenüber ihrem Schwiegersohn besteht ohne
ausdrückliche Vereinbarung nicht.
Berechnung
Zugewinnausgleich
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während
der Ehe erworbene Vermögen zwischen den
Ehepartnern zur Hälfte geteilt. Es wird einmal bei
der Ehefrau und einmal bei dem Ehemann das
Vermögen am Tag der Hochzeit ermittelt. Das ist
das Anfangsvermögen.
Und das Endvermögen ist das Vermögen, das an
dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt
wird, ermittelt wird.
Es wird dann errechnet, wie viel die Ehefrau und
der Ehemann während der Ehe erwirtschaftet
haben. Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat,
hat dann Anspruch auf die Hälfte der Differenz.
Beispiel für einen Zugewinnausgleich:
(Beispiel: Der Mann hat 10 000 Euro erwirtschaftet
und die Frau nur 6000 Euro. Die Differenz beträgt
4000 Euro. Somit hat die Frau Anspruch auf 2000
Euro.)
Wenn man keinen
Ehevertrag hat, lebt man ab
dem Zeitpunkt der Heirat in
einer
Zugewinngemeinschaft.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er in
notarieller Form abgeschlossen wird. Dazu
müssen beide Ehegatten beim Notar
anwesend sein. Beim Ehevertrag fallen
Notarkosten an.
Zugewinnausgleich und
Gütertrennung
Es muss keine Gütertrennung (ohne
Zugewinnausgleich) vereinbart werden, um einen
Ehepartner vor den Schulden des anderen
Ehepartners zu schützen.
Ein Ehepartner haftet nie für die Schulden seines
Ehegatten, wenn er keinen Vertrag oder ähnliches
unterschrieben hat und auch keine Bürgschaft
übernommen hat.
Es ist nicht so, dass man mit der Heirat
automatisch für die Schulden des Partners
aufkommen muss. (ein Irrglaube)
Eine Versicherung zur Altersvorsorge wird beim
Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Ein geschiedener
Ehepartner darf durch
Vereinbarungen in einem
Ehevertrag nicht auf
Sozialleistungen
angewiesen sein.
Sind in einem Ehevertrag Unterhaltszahlungen
vereinbart, die nach einer Trennung zu zahlen
sind, kann diese Vereinbarung sittenwidrig sein,
wenn einer der Partner durch die vereinbarten
Unterhaltszahlungen, zu einem Sozialfall werden
würde.
Es wird auch geprüft, ob der Verzicht auf Unterhalt
in einem Ehevertrag Gültigkeit hat.
Zur Berechnung des
anlässlich einer
Ehescheidung
durchzuführenden
Zugewinnausgleichs sind
Anfangs- und Endvermögen
der Eheleute
gegenüberzustellen.
Dem Anfangsvermögen sind auch solche
Zuwendungen hinzuzurechnen, die ein Ehegatte
während der Ehe von Dritten erhält und die nach
dem Willen des Schenkers und bei
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse
der Vermögensbildung dienen.
(ein Ehegatte erhält von einem Freund 10 000
Euro und der Freund möchte, dass dieses Geld
nur für ihn allein gedacht ist. Er schenkt es also
nicht offiziell Beiden))
Durch die Hinzurechnung vermindert sich die
Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen
und damit die Ausgleichspflicht des Beschenkten
gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten.
Unberücksichtigt bleiben jedoch Geschenke, die
nur der Deckung des laufenden Lebensunterhalts
dienen. (das kann Geld für Einkäufe sein, aber
auch Möbel, die zum vernüftigen Wohnen
notwendig sind)
Zugewinnausgleich ohne
Ehevertrag
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