Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag

Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen und Erbschaften bei einer Zugewinngemeinschat nicht berücksichtigt werden, sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. (Jedenfalls dann, wenn diese auch nur einem Partner zustehen würden) Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch durchgeführt. Es muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden.

Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag bei Paaren

Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft und müssen bei Trennung einen Zugewinnausgleich durchführen. Vermögen bleiben getrennt. Die Ehepartner müssen aber nicht für die Schulden des Partners haften. Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod oder Scheidung eines Partners. Danach findet dann der Zugewinnausgleich statt. Die Regelungen über eine Zugewinngemeinschaft können aber während der Ehe auch geändert werden. So können in einem Ehevertrag auch Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden. Zugewinngemeinschaft ist ein Art Gütertrennung. Zugewinngemeinschaft Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wurde keine notarieller Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt man automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um eine Gütertrennung.

Die Besonderheiten der Zugewinngemeinschaft sind:

Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht allein über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne die Zustimmung des anderen zu haben. Im Falle der Scheidung findet der Zugewinnausgleich statt, in dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt wird. Im Falle des Todes während einer Ehe hat der Erbe ein um 1/4 erhöhten Erbanspruch oder kann die güterrechtliche Lösung wählen. Stellen Eltern ihrer Tochter vor der Heirat einen größeren Geldbetrag zur Verfügung, der dem Erwerb einer im Alleineigentum des künftigen Ehemanns stehenden Eigentumswohnung dienen soll, ist beim späteren Scheitern der Ehe der Wert der Zuwendung nur beim durchzuführenden Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten zu berücksichtigen. Ein direkter Anspruch der Schwiegereltern gegenüber ihrem Schwiegersohn besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht. Urteil des KG Berlin Zur Berechnung des anlässlich einer Ehescheidung durchzuführenden Zugewinnausgleichs sind Anfangs- und Endvermögen der Eheleute gegenüberzustellen. Dem Anfangsvermögen sind auch solche Zuwendungen hinzuzurechnen, die ein Ehegatte während der Ehe von Dritten erhält und die nach dem Willen des Schenkers und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Vermögensbildung dienen. (ein Ehegatte erhält von einem Freund 10 000 Euro und der Freund möchte, dass dieses Geld nur für ihn allein gedacht ist. Er schenkt es also nicht offiziell Beiden)) Durch die Hinzurechnung vermindert sich die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen und damit die Ausgleichspflicht des Beschenkten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten. Unberücksichtigt bleiben jedoch Geschenke, die nur der Deckung des laufenden Lebensunterhalts dienen. Beschluss des OLG Karlsruhe (das kann Geld für Einkäufe sein, aber auch Möbel, die zum vernüftigen Wohnen notwendig sind)
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt. Es wird einmal bei der Ehefrau und einmal bei dem Ehemann das Vermögen am Tag der Hochzeit ermittelt. Das ist das Anfangsvermögen. Und das Endvermögen ist das Vermögen, das an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, ermittelt wird. Es wird dann errechnet, wie viel die Ehefrau und der Ehemann während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat dann Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

Beispiel für einen Zugewinnausgleich:

(Beispiel: Der Mann hat 10 000 Euro erwirtschaftet und die Frau nur 6000 Euro. Die Differenz beträgt 4000 Euro. Somit hat die Frau Anspruch auf 2000 Euro.)

Kein Unterhaltsanspruch gegen den "Expartner"

nach Umzug zum neuen Partner

Eine Ehefrau verliert ihren Anspruch auf Unterhalt von ihrem Exmann, wenn sie mehr als 1 Jahr mit einem neuen Partner in einer gefestigten Beziehung zusammenlebt. In einem speziellen Fall war die Exfrau mit ihrem neuen Partner gemeinsam im Urlaub und nahmen auch so gemeinsam an Familienfeiern teil. Sie traten also öffentlich als Paar auf. Und das schon seit über einem Jahr. In diesem Fall ist es dem Expartner nicht mehr zuzumuten, weiter Unterhalt für seine geschiedene Frau zu zahlen. Oberlandesgericht Oldenburg

Wenn man keinen Ehevertrag hat, lebt man ab

dem Zeitpunkt der Heirat in einer

Zugewinngemeinschaft.

Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er in notarieller Form abgeschlossen wird. Dazu müssen beide Ehegatten beim Notar anwesend sein. Beim Ehevertrag fallen Notarkosten an.

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Die Vereinbarung in Eheverträgen, die den Ausschlusses des nachehelichen Unterhalts regeln soll, kann dazu führen, dass auch der Ausschluss des Zugewinnausgleichs nichtig ist.” Es muss keine Gütertrennung (ohne Zugewinnausgleich) vereinbart werden, um einen Ehepartner vor den Schulden des anderen Ehepartners zu schützen. Ein Ehepartner haftet nie für die Schulden seines Ehegatten, wenn er keinen Vertrag oder ähnliches unterschrieben hat und auch keine Bürgschaft übernommen hat. Es ist nicht so, dass man mit der Heirat automatisch für die Schulden des Partners aufkommen muss. (ein Irrglaube) Die Anwartschaft aus einer als Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ist auch dann bei der Berechnung des Zugewinns des versicherten Ehegatten zu berücksichtigen, wenn dessen Bezugsrecht widerruflich ist (Abweichung von BGH). Eine Versicherung wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wer seine Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend machen will, muss zunächst die Höhe seines Anspruches berechnen und dann im Prozess die Voraussetzungen und damit auch die Höhe des Endvermögens des Anspruchsgegners darlegen und beweisen.
Ein geschiedener Ehepartner darf durch Vereinbarungen in einem Ehevertrag nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. Urteil Sind in einem Ehevertrag Unterhaltszahlungen vereinbart, die nach einer Trennung zu zahlen sind, kann diese Vereinbarung sittenwidrig sein, wenn einer der Partner durch die vereinbarten Unterhaltszahlungen, zu einem Sozialfall werden würde. Es wird auch geprüft, ob der Verzicht auf Unterhalt in einem Ehevertrag Gültigkeit hat. Verstoß gegen Obliegenheit zur Antragstellung führt zur Anrechnung fiktiver, bedarfsdeckender Einkünfte aus Sozialhilfe. Ist ein Kind krank und steht deswegen dem Arbeitsmarkt für mindestens 6 Monate nicht zur Verfügung und es ist davon auszugehen, dass sich an dieser Situation die nächsten 3 Jahre auch nichts ändert, dann muss das Kind einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Wenn es das Kind nicht tut, werden ihm fiktive Einkünfte angerechnet. Es wird also so gerechnet, als ob das Kind diese Grundsicherung auch bekommt. Oberlandesgericht Hamm-
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Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erworbene Vermögen zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt. Es wird einmal bei der Ehefrau und einmal bei dem Ehemann das Vermögen am Tag der Hochzeit ermittelt. Das ist das Anfangsvermögen. Und das Endvermögen ist das Vermögen, das an dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, ermittelt wird. Es wird dann errechnet, wie viel die Ehefrau und der Ehemann während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der weniger erwirtschaftet hat, hat dann Anspruch auf die Hälfte der Differenz.

Beispiel für einen Zugewinnausgleich:

(Beispiel: Der Mann hat 10 000 Euro erwirtschaftet und die Frau nur 6000 Euro. Die Differenz beträgt 4000 Euro. Somit hat die Frau Anspruch auf 2000 Euro.)

Kein Unterhaltsanspruch gegen den

"Expartner" nach Umzug zum neuen Partner

Eine Ehefrau verliert ihren Anspruch auf Unterhalt von ihrem Exmann, wenn sie mehr als 1 Jahr mit einem neuen Partner in einer gefestigten Beziehung zusammenlebt. In einem speziellen Fall war die Exfrau mit ihrem neuen Partner gemeinsam im Urlaub und nahmen auch so gemeinsam an Familienfeiern teil. Sie traten also öffentlich als Paar auf. Und das schon seit über einem Jahr. In diesem Fall ist es dem Expartner nicht mehr zuzumuten, weiter Unterhalt für seine geschiedene Frau zu zahlen. Oberlandesgericht Oldenburg

Wenn man keinen Ehevertrag hat, lebt

man ab dem Zeitpunkt der Heirat in

einer Zugewinngemeinschaft.

Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er in notarieller Form abgeschlossen wird. Dazu müssen beide Ehegatten beim Notar anwesend sein. Beim Ehevertrag fallen Notarkosten an.

Zugewinnausgleich und Gütertrennung

Die Vereinbarung in Eheverträgen, die den Ausschlusses des nachehelichen Unterhalts regeln soll, kann dazu führen, dass auch der Ausschluss des Zugewinnausgleichs nichtig ist.” Es muss keine Gütertrennung (ohne Zugewinnausgleich) vereinbart werden, um einen Ehepartner vor den Schulden des anderen Ehepartners zu schützen. Ein Ehepartner haftet nie für die Schulden seines Ehegatten, wenn er keinen Vertrag oder ähnliches unterschrieben hat und auch keine Bürgschaft übernommen hat. Es ist nicht so, dass man mit der Heirat automatisch für die Schulden des Partners aufkommen muss. (ein Irrglaube) Die Anwartschaft aus einer als Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ist auch dann bei der Berechnung des Zugewinns des versicherten Ehegatten zu berücksichtigen, wenn dessen Bezugsrecht widerruflich ist (Abweichung von BGH). Eine Versicherung wird beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Wer seine Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich geltend machen will, muss zunächst die Höhe seines Anspruches berechnen und dann im Prozess die Voraussetzungen und damit auch die Höhe des Endvermögens des Anspruchsgegners darlegen und beweisen.
Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen und Erbschaften bei einer Zugewinngemeinschat nicht berücksichtigt werden, sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. (Jedenfalls dann, wenn diese auch nur einem Partner zustehen würden) Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch durchgeführt. Es muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden.

Zugewinnausgleich ohne Ehevertrag bei

Paaren

Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben automatisch in einer Zugewinngemeinschaft und müssen bei Trennung einen Zugewinnausgleich durchführen. Vermögen bleiben getrennt. Die Ehepartner müssen aber nicht für die Schulden des Partners haften. Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod oder Scheidung eines Partners. Danach findet dann der Zugewinnausgleich statt. Die Regelungen über eine Zugewinngemeinschaft können aber während der Ehe auch geändert werden. So können in einem Ehevertrag auch Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart werden. Zugewinngemeinschaft ist ein Art Gütertrennung. Zugewinngemeinschaft Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Wurde keine notarieller Ehevertrag abgeschlossen, dann lebt man automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um eine Gütertrennung.

Die Besonderheiten der

Zugewinngemeinschaft sind:

Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht allein über sein gesamtes Vermögen verfügen, ohne die Zustimmung des anderen zu haben. Im Falle der Scheidung findet der Zugewinnausgleich statt, in dem das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt wird. Im Falle des Todes während einer Ehe hat der Erbe ein um 1/4 erhöhten Erbanspruch oder kann die güterrechtliche Lösung wählen. Stellen Eltern ihrer Tochter vor der Heirat einen größeren Geldbetrag zur Verfügung, der dem Erwerb einer im Alleineigentum des künftigen Ehemanns stehenden Eigentumswohnung dienen soll, ist beim späteren Scheitern der Ehe der Wert der Zuwendung nur beim durchzuführenden Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten zu berücksichtigen. Ein direkter Anspruch der Schwiegereltern gegenüber ihrem Schwiegersohn besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht. Urteil des KG Berlin Zur Berechnung des anlässlich einer Ehescheidung durchzuführenden Zugewinnausgleichs sind Anfangs- und Endvermögen der Eheleute gegenüberzustellen. Dem Anfangsvermögen sind auch solche Zuwendungen hinzuzurechnen, die ein Ehegatte während der Ehe von Dritten erhält und die nach dem Willen des Schenkers und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Vermögensbildung dienen. (ein Ehegatte erhält von einem Freund 10 000 Euro und der Freund möchte, dass dieses Geld nur für ihn allein gedacht ist. Er schenkt es also nicht offiziell Beiden)) Durch die Hinzurechnung vermindert sich die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen und damit die Ausgleichspflicht des Beschenkten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten. Unberücksichtigt bleiben jedoch Geschenke, die nur der Deckung des laufenden Lebensunterhalts dienen. Beschluss des OLG Karlsruhe (das kann Geld für Einkäufe sein, aber auch Möbel, die zum vernüftigen Wohnen notwendig sind)
Ein geschiedener Ehepartner darf durch Vereinbarungen in einem Ehevertrag nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. Urteil Sind in einem Ehevertrag Unterhaltszahlungen vereinbart, die nach einer Trennung zu zahlen sind, kann diese Vereinbarung sittenwidrig sein, wenn einer der Partner durch die vereinbarten Unterhaltszahlungen, zu einem Sozialfall werden würde. Es wird auch geprüft, ob der Verzicht auf Unterhalt in einem Ehevertrag Gültigkeit hat. Verstoß gegen Obliegenheit zur Antragstellung führt zur Anrechnung fiktiver, bedarfsdeckender Einkünfte aus Sozialhilfe. Ist ein Kind krank und steht deswegen dem Arbeitsmarkt für mindestens 6 Monate nicht zur Verfügung und es ist davon auszugehen, dass sich an dieser Situation die nächsten 3 Jahre auch nichts ändert, dann muss das Kind einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Wenn es das Kind nicht tut, werden ihm fiktive Einkünfte angerechnet. Es wird also so gerechnet, als ob das Kind diese Grundsicherung auch bekommt. Oberlandesgericht Hamm-
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