Schenkung und Erbschaft
Eine Besonderheit ist, dass Schenkungen und
Erbschaften bei einer Zugewinngemeinschat
nicht berücksichtigt werden, sie werden dem
Anfangsvermögen zugerechnet. (Jedenfalls
dann, wenn diese auch nur einem Partner
zustehen würden)
Der Zugewinnausgleich wird nicht
automatisch durchgeführt. Es muss ein Antrag
bei Gericht gestellt werden.
Zugewinnausgleich ohne
Ehevertrag bei Paaren
Paare, die keinen Ehevertrag geschlossen
haben, leben automatisch in einer
Zugewinngemeinschaft und müssen bei
Trennung einen Zugewinnausgleich
durchführen. Vermögen bleiben getrennt. Die
Ehepartner müssen aber nicht für die
Schulden des Partners haften.
Die Zugewinngemeinschaft endet durch Tod
oder Scheidung eines Partners. Danach findet
dann der Zugewinnausgleich statt.
Die Regelungen über eine
Zugewinngemeinschaft können aber während
der Ehe auch geändert werden. So können in
einem Ehevertrag auch Gütergemeinschaft
oder Gütertrennung vereinbart werden.
Zugewinngemeinschaft ist ein Art
Gütertrennung.
Zugewinngemeinschaft
Der gesetzliche Güterstand ist die
Zugewinngemeinschaft. Wurde kein
notarieller Ehevertrag abgeschlossen, dann
lebt man automatisch im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft.
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es
sich um eine Gütertrennung.
Die Besonderheiten der
Zugewinngemeinschaft sind:
•
Während der Ehe kann ein Ehegatte nicht
allein über sein gesamtes Vermögen
verfügen, ohne die Zustimmung des
anderen zu haben.
•
Im Falle der Scheidung findet der
Zugewinnausgleich statt, in dem das
während der Ehe erwirtschaftete
Vermögen zwischen beiden Ehegatten
aufgeteilt wird.
•
Im Falle des Todes während einer Ehe hat
der Erbe ein um 1/4 erhöhten
Erbanspruch oder kann die güterrechtliche
Lösung wählen.
Stellen Eltern ihrer Tochter vor der Heirat
einen größeren Geldbetrag zur Verfügung,
der dem Erwerb einer im Alleineigentum des
künftigen Ehemanns stehenden
Eigentumswohnung dienen soll, ist beim
späteren Scheitern der Ehe der Wert der
Zuwendung nur beim durchzuführenden
Zugewinnausgleich zwischen den Eheleuten
zu berücksichtigen.
Ein direkter Anspruch der Schwiegereltern
gegenüber ihrem Schwiegersohn besteht
ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.
Berechnung
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird das
während der Ehe erworbene Vermögen
zwischen den Ehepartnern zur Hälfte geteilt.
Es wird einmal bei der Ehefrau und einmal
bei dem Ehemann das Vermögen am Tag der
Hochzeit ermittelt. Das ist das
Anfangsvermögen.
Und das Endvermögen ist das Vermögen,
das an dem Tag, an dem der
Scheidungsantrag zugestellt wird, ermittelt
wird.
Es wird dann errechnet, wie viel die Ehefrau
und der Ehemann während der Ehe
erwirtschaftet haben. Derjenige, der weniger
erwirtschaftet hat, hat dann Anspruch auf die
Hälfte der Differenz.
Beispiel für einen Zugewinnausgleich:
(Beispiel: Der Mann hat 10 000 Euro
erwirtschaftet und die Frau nur 6000 Euro.
Die Differenz beträgt 4000 Euro. Somit hat
die Frau Anspruch auf 2000 Euro.)
Wenn man keinen Ehevertrag
hat, lebt man ab dem Zeitpunkt
der Heirat in einer
Zugewinngemeinschaft.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er in
notarieller Form abgeschlossen wird. Dazu
müssen beide Ehegatten beim Notar
anwesend sein. Beim Ehevertrag fallen
Notarkosten an.
Zugewinnausgleich und
Gütertrennung
Es muss keine Gütertrennung (ohne
Zugewinnausgleich) vereinbart werden, um
einen Ehepartner vor den Schulden des
anderen Ehepartners zu schützen.
Ein Ehepartner haftet nie für die Schulden
seines Ehegatten, wenn er keinen Vertrag
oder ähnliches unterschrieben hat und auch
keine Bürgschaft übernommen hat.
Es ist nicht so, dass man mit der Heirat
automatisch für die Schulden des Partners
aufkommen muss. (ein Irrglaube)
Eine Versicherung zur Altersvorsorge wird
beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Ein geschiedener Ehepartner darf
durch Vereinbarungen in einem
Ehevertrag nicht auf Sozialleistungen
angewiesen sein.
Sind in einem Ehevertrag
Unterhaltszahlungen vereinbart, die nach
einer Trennung zu zahlen sind, kann diese
Vereinbarung sittenwidrig sein, wenn einer
der Partner durch die vereinbarten
Unterhaltszahlungen, zu einem Sozialfall
werden würde.
Es wird auch geprüft, ob der Verzicht auf
Unterhalt in einem Ehevertrag Gültigkeit hat.
Zur Berechnung des anlässlich einer
Ehescheidung durchzuführenden
Zugewinnausgleichs sind Anfangs-
und Endvermögen der Eheleute
gegenüberzustellen.
Dem Anfangsvermögen sind auch solche
Zuwendungen hinzuzurechnen, die ein
Ehegatte während der Ehe von Dritten erhält
und die nach dem Willen des Schenkers und
bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Verhältnisse der Vermögensbildung dienen.
(ein Ehegatte erhält von einem Freund 10
000 Euro und der Freund möchte, dass
dieses Geld nur für ihn allein gedacht ist. Er
schenkt es also nicht offiziell Beiden))
Durch die Hinzurechnung vermindert sich
die Differenz zwischen End- und
Anfangsvermögen und damit die
Ausgleichspflicht des Beschenkten
gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten.
Unberücksichtigt bleiben jedoch Geschenke,
die nur der Deckung des laufenden
Lebensunterhalts dienen. (das kann Geld für
Einkäufe sein, aber auch Möbel, die zum
vernüftigen Wohnen notwendig sind)
Muster Zugewinnausgleich
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