Informationen zum Berechnungsprogramm Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
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1. Zuerst wird das Einkommen eingetragen. Dazu zählt auch jedes Nebeneinkommen. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.Sie können berechnen, welches Einkommen voll berücksichtungsfähig, welches nur zum Teil angerechnet und welches Einkommen gar nicht berücksicht werden muss.Zum Beispiel bei Überstunden oder Urlaubsgeld.