Formulare und Musterschreiben
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Formular
Mieterkündigung
Kündigungsschreiben Mietvertrag
Die Kündigungsfrist für Mieterkündigungen beträgt seit
2005 einheitlich 3 Monate. Die Wohndauer spielt dabei
keine Rolle mehr. Ausnahme, individuelle
Vereinbarungen im Mietvertrag. (handschriftlich
Kündigungsfristen im Mietvertrag eingefügt).
Für Formularverträge gilt auch die Kündigungsfrist von 3
Monaten, auch wenn der Formularmietvertrag etwas
anderes aussagt.
Wurde ein Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit
abgeschlossen oder bestehen lange gesetzliche oder
vertragliche Kündigungsfristen, kann ein Mietverhältnis in
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen unter Beachtung
einer Mindestfrist (§ 573d Abs. 1, 2 BGB) vorzeitig
gekündigt werden. Bei dieser Art der Kündigung handelt
es sich um die so genannte außerordentliche befristete
Kündigung.
Wird ein Mietverhältnis fristlos oder nach der kurzen
Mindestfrist von 3 Monaten gemäß § 573d BGB beendet,
spricht man von einer außerordentlichen unbefristeten
Kündigung. Ein Mietverhältnis über Wohnraum ist
gemäß § 568 BGB grundsätzlich schriftlich zu kündigen.
Unbefristete Mietverträge kann der Mieter jeder Zeit
ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss aber die
gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
In Folge des neuen Mietrechts seit dem 1. September
2001 verkürzt sich die Kündigungsfrist für Mieter
unabhängig von der Wohndauer auf drei Monate, wenn
der Mietvertragsabschluss nach dem 1.9.2001 erfolgte.
Das gilt seit dem 1. Juni 2005 auch für Altmietverträge -
Mietvertragsabschluss vor dem 1.9.2001. Wenn im
Mietvertrag ausdrücklich eine kürzere Kündigungsfrist für
den Mieter vereinbart ist, kann der sich auf die kurze
Kündigungsfrist berufen.
Haben Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag
abgeschlossen, muss der von beiden Seiten eingehalten
werden. Während der geplanten Laufzeit des Vertrages
kann auch der Mieter nicht kündigen
Musterschreiben, Kündigung Mietvertrag, Wohnungskündigung
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