neue Gesetze, Änderungen und Regelungen 2023
Seit Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro.
Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022 begonnen haben, gilt jeweils für das
erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585
Euro.
Die Minijob-Grenze wurde von 450 Euro auf 520 Euro erhöht.
- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht eingeschränkt werden
- neue Düsseldorfer Tabelle 2023
- Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in Deutschland noch
nicht.
- Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs Wochen vor und acht
Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen
und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen
befreit.
- Es gilt seit 2023 ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder
bis 6 Jahre 437 Euro, für Kinder vbis zum zwölften Lebensjahrs 502
Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 588 Euro.
Änderungen Bürgergeld
Der Kinderzuschlag beträgt seit Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich pro
Kind.
mehr
Bürgergeld/ Regelsätze für 2023:
Alleinstehende Erwachsene 502 Euro,
Paare und Bedarfsgemeinschaften 451Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro
Für bis zu 5-jährige Kinder 318 Euro
Für 6- bis 13-jährige Kinder 348 Euro.
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein
Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf
das Bürgergeld des Folgemonats erhalten.
Haushalte, die Wohngeld empfangen, erhalten einen eimaligen erhöhten
Zuschuss zu den Heizkosten.
Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit
niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. mehr Änderungen
Finanzen
Die Mehrwertsteuer für Speisen bleibt laut Beschluss befristet bis Dezember 2023 auf den ermäßigten
Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen
auch nur 7 Prozent an.
Schmerzensgeld
Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen
Tagessatz und einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem Geschädigten für die Zeit
der Behandlungen und die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden muss. weitere Änderungen
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60).
Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf
maximal 80 Kinderkrankentage.
Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65 Arbeitstage, für
Alleinerziehende aber nicht mehr als 130 Arbeitstage als Krankentage.
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Änderungen im Erbrecht
Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, von dem man die
Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht des Landes, in dem man
lebt, muss das im Testament festgelegt werden. Lebt also
beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte, dass deutsches
Erbrecht angewendet wird, so muss das im letzten Willen
festgeschrieben sein. mehr
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und Falschparker härter bestraft
werden und Blitzer-Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen mit einem automatischen Notrufsystem
ausgerüstet sein.
Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer
einsteigt, muss sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop
oder Handy buchen.
Rente
Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt seit 2020.
Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2022 (West) 36,02 EUR
und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen
Rentenanpassung auf 35,52 EUR.
Die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt seit
1. Januar 2023 - 59.850 Euro im Jahr .
Strafrecht
Anpassung der StPO wegen Corona –
Strafgerichte können Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und
zehn Tage unterbrechen, ohne dass es einen Prozess schadet, wenn
das zur Vermeidung von Corona- Infektionen führt.
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