neue Gesetze, Änderungen und Regelungen 2024

neue Gesetze im Arbeitsrecht

Seit Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Für Lehrverträge gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 Euro. Die Minijob-Grenze wurde auf 538 Euro erhöht. Seit 2024 können Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schülerunfälle und Berufskrankheiten auch elektronisch gemeldet werden.

neue Regelungen im Unterhaltsrecht 2024

neue Düsseldorfer Tabelle 2024 Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in Deutschland noch nicht. Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit. Es gilt seit 2024 ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 480 Euro, für Kinder bis zum zwölften Lebensjahrs 551 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 645 Euro.

Änderungen Bürgergeld

Der Kinderzuschlag beträgt 229 Euro monatlich pro Kind. Regelungen Bürgergeld/ Regelsätze für 2024: Alleinstehende Erwachsene 563 Euro, Paare und Bedarfsgemeinschaften 506 Euro Kinder von 14 bis 17 Jahren 471 Euro Für bis zu 5-jährige Kinder 357 Euro Für 6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro. Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das Bürgergeld des Folgemonats erhalten.

Schmerzensgeld

Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden muss.
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr als 130 Arbeitstage als Krankentage.
Foto, mit Gesetzbuch und Gerichtshammer

Änderungen im Erbrecht

Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt, muss das im Testament festgelegt werden. Lebt also beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet wird, so muss das im letzten Willen festgeschrieben sein. Auto Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und Falschparker härter bestraft werden und Blitzer-Apps verboten werden. Neue Pkw-Modelle müssen mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop oder Handy buchen.

Regelungen zur Rente

Die Renten sind im Juli 2024 um 4,57 Prozent gestiegen. Genauso erhalten seit Juli 2024 Millionen Rentner einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 59.850 Euro im Jahr .
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weitere gesetzliche Änderungen 2024

Der steuerliche Grundfreibetrag ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen.
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und Regelungen 2024

Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr als 130 Arbeitstage als Krankentage.

neue Gesetze im

Arbeitsrecht

Seit Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von 12,41 Euro. Für Lehrverträge gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 649 Euro. Die Minijob-Grenze wurde auf 538 Euro erhöht. Seit 2024 können Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Schülerunfälle und Berufskrankheiten auch elektronisch gemeldet werden.

Änderungen im Erbrecht

Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt, muss das im Testament festgelegt werden. Lebt also beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet wird, so muss das im letzten Willen festgeschrieben sein. Auto Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und Falschparker härter bestraft werden und Blitzer- Apps verboten werden. Neue Pkw-Modelle müssen mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop oder Handy buchen. Regelungen zur Rente Die Renten sind im Juli 2024 um 4,57 Prozent gestiegen. Genauso erhalten seit Juli 2024 Millionen Rentner einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 59.850 Euro im Jahr .

neue Regelungen im

Unterhaltsrecht 2024

neue Düsseldorfer Tabelle 2024 Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in Deutschland noch nicht. Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit. Es gilt seit 2024 ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 480 Euro, für Kinder bis zum zwölften Lebensjahrs 551 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 645 Euro.

Änderungen Bürgergeld

Der Kinderzuschlag beträgt 229 Euro monatlich pro Kind. Regelungen Bürgergeld/ Regelsätze für 2024: Alleinstehende Erwachsene 563 Euro, Paare und Bedarfsgemeinschaften 506 Euro Kinder von 14 bis 17 Jahren 471 Euro Für bis zu 5-jährige Kinder 357 Euro Für 6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro. Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das Bürgergeld des Folgemonats erhalten.

Schmerzensgeld

Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden muss.
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Der steuerliche Grundfreibetrag ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen.
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