neue Gesetze, Änderungen
und Regelungen 2024
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage
(Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder
Alleinerziehende mit zwei Kindern haben
Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage.
Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65
Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr
als 130 Arbeitstage als Krankentage.
neue Gesetze im
Arbeitsrecht
•
Seit Januar 2024 gilt ein Mindestlohn von
12,41 Euro.
•
Für Lehrverträge gilt jeweils für das erste
Ausbildungsjahr eine gesetzliche
Mindestausbildungsvergütung von 649 Euro.
•
Die Minijob-Grenze wurde auf 538 Euro
erhöht.
•
Seit 2024 können Arbeitsunfälle, Wegeunfälle,
Schülerunfälle und Berufskrankheiten auch
elektronisch gemeldet werden.
Änderungen im Erbrecht
Soll das Erbrecht des Landes angewendet
werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat
und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt,
muss das im Testament festgelegt werden. Lebt
also beispielsweise ein Deutscher in Polen und
möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet
wird, so muss das im letzten Willen
festgeschrieben sein.
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und
Falschparker härter bestraft werden und Blitzer-
Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen mit einem
automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein.
Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in
Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein
Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop
oder Handy buchen.
Regelungen zur Rente
Die Renten sind im Juli 2024 um 4,57 Prozent
gestiegen. Genauso erhalten seit Juli 2024
Millionen Rentner einen Zuschlag auf ihre
Erwerbsminderungsrente.
Die Beitragsmessungsgrenze in der
Krankenversicherung beträgt 59.850 Euro im Jahr
.
neue Regelungen im
Unterhaltsrecht 2024
•
neue Düsseldorfer Tabelle 2024
•
Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt
es in Deutschland noch nicht.
•
Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs
Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen
und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von
Pflichtveranstaltungen befreit.
•
Es gilt seit 2024 ein höherer Mindestunterhalt
für Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 480 Euro, für
Kinder bis zum zwölften Lebensjahrs 551 Euro
und für minderjährige Kinder vom 13.
Lebensjahr 645 Euro.
Änderungen Bürgergeld
Der Kinderzuschlag beträgt 229 Euro monatlich
pro Kind.
Regelungen Bürgergeld/ Regelsätze für 2024:
•
Alleinstehende Erwachsene 563 Euro,
•
Paare und Bedarfsgemeinschaften 506 Euro
•
Kinder von 14 bis 17 Jahren 471 Euro
•
Für bis zu 5-jährige Kinder 357 Euro
•
Für 6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro.
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt,
kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat
einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das
Bürgergeld des Folgemonats erhalten.
Schmerzensgeld
Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten
jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen,
prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen
Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem
Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und
die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden
muss.
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Inhaltsverzeichnis:
weitere gesetzliche
Änderungen 2024
Der steuerliche Grundfreibetrag ist um 180 Euro
auf 11.784 Euro gestiegen.
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