Corona: - Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab
dem 4. Monat auf 70 Prozent (77 Prozent für
Haushalte mit Kindern) und ab dem 8. Monat auf
80 Prozent.
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert
sich befristet bis zum 30.06.2022 auf bis zu 28
Monate.
Bis 31. März 2022 gilt:
Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn
mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom
Arbeitsausfall betroffen sind. Auf den Aufbau von
Minusstunden wird vollständig verzichtet. Auch
Leiharbeitnehmer erhalten Kurzarbeitergeld.
Der gesetzliche Mindestlohn wird bis Juli 2022
auf 10,45 Euro erhöht:
Jetzt liegt er bei 9,82 Euro.
Wann genau der Mindestlohn in Höhe von 12 Euro
beschlossen wird, ist noch unklar. Man kann aber
davon ausgehen, dass es noch 2022 erfolgen wird.
Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022
begonnen haben, gilt jeweils für das erste
Ausbildungsjahr eine gesetzliche
Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro.
Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als
steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber
erhalten. Das gilt noch bis zum 31. März 2022.
Die Minijob-
Grenze wird
von 450 Euro
auf 520 Euro
erhöht.
mehr Änderungen
Die bis
Jahresende
befristete
Überbrückungshilfe III wird bis Ende März 2022 als
Überbrückungshilfe IV verlängert.
Der Mindestlohn im Elektrohandwerk liegt seit 1.
Januar 2022 bei 12,90 Euro (vorher 12,40 Euro).
neu im Erbrecht
Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden,
von dem man die Staatsangehörigkeit hat und nicht
das Recht des Landes, in dem man lebt, muss das
im Testament festgelegt werden. Lebt also
beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte,
dass deutsches Erbrecht angewendet wird, so
muss das im letzten Willen festgeschrieben sein.
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und
Falschparker härter bestraft werden und Blitzer-
Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen seit 2018 mit einem
automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein.
Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in
Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein
Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop
oder Handy buchen.
Rente
Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt seit
2020.
Rentenwert
Auf Basis der vorliegenden Daten beträgt der seit
dem 1.7.2021 geltende aktuelle Rentenwert (West)
weiterhin 34,19 EUR und der aktuelle Rentenwert
(Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung
von 33,23 EUR auf 33,47 EUR. Dies entspricht
einer Rentenanpassung in den neuen Ländern von
0,72 %.
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung bleibt
2022 unverändert.
Die Beitragsmessungsgrenze beträgt ab 1. Januar
2022 unverändert 64.350 Euro im Jahr. Die
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleibt auch
unverändert bei 58.050 Euro.
Mietrecht
Corona: Mietern und Pächtern konnte für den
Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht
wegen offenen Mietzahlungen wegen der Corona-
Krise gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen
Zeitraum weiterhin fällig. Es können auch
Verzugszinsen entstehen. Die Mietschulden
müssen trotzdem bis zum 30.06.2022
zurückgezahlt sein.
Eine Mietminderung wegen Corona wäre nur
berechtigt, wenn von den Mieträumen selbst ein
Infektionsrisiko ausgeht. Bloße Befürchtungen
reichen nicht für eine Mietminderung.
……weitere Änderungen
Strafrecht
Anpassung der StPO wegen Corona –
Strafgerichte können Hauptverhandlungen für
maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen,
ohne dass es einen Prozess schadet, wenn das zur
Vermeidung von Corona- Infektionen führt.
Corona:
- Unterhalt muss trotz Corona weitergezahlt werden
- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht
eingeschränkt werden
- neue Düsseldorfer Tabelle seit 2022
- Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in
Deutschland noch nicht.
- Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs
Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des
Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und
Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von
Pflichtveranstaltungen befreit.
mehr Änderungen
Corona:
Hartz IV gibt es immer noch ohne Prüfung
Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag
auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der
Wohnungsmiete.
Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr
persönlich bei ihrem Jobcenter vorsprechen,
sondern können einfach anrufen. Anträge auf
Arbeitslosengeld können telefonisch oder online
gestellt werden. Allerdings nicht in allen Städten
und Gemeinden.
Der Kinderzuschlag wird leicht erhöht. Er
steigt 2022 von 205 Euro auf bis zu 209 Euro
pro Monat pro Kind. Bei Familien, die bereits
Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen
bereits erhalten, wird der Betrag ab Januar
automatisch angepasst.
mehr
Hartz 4 Regelsätze für 2022 wurden
erhöht:
Alleinstehende Erwachsene 449 Euro,
Paare und Bedarfsgemeinschaften 404Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren 376 Euro
Für bis zu 5-jährige Kinder 285 Euro
Für 6- bis 13-jährige Kinder 311 Euro.
Sanktionen zur Durchsetzung von
Mitwirkungspflichten bei Bezug von
Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig.
Urteil vom 05. November 2019
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt,
kann ein ALG II Bezieher jeden 4. Monat einen
Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das ALG II des
Folgemonats erhalten.
Haushalte, die Wohngeld empfangen, sollen im
Sommer 2022 einen einen eimaligen erhöhten
Zuschuss zu den Heizkosten bekommen.
Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds,
das an Haushalte mit niedrigem Einkommen
ausgezahlt wird. mehr Änderungen
Finanzen
Corona:
Die Mehrwertsteuer für Speisen bleibt laut
Beschluss befristet bis Dezember 2022 auf den
ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Für
Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause
bestellt, fallen auch nur 7 Prozent an.
Seit 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die
Steuererklärung.
Der 500-Euro-Schein wurde abgeschafft
Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten
jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen,
prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen
Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem
Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und
die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden
muss. weitere Änderungen
Wegen der langen Kita- und Schulschließungen
gibt es pro betreuendem Elternteil je 30
Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60).
Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern
haben Anspruch auf maximal 80
Kinderkrankentage. Diese Regelung zum
Kinderkrankengeld soll erst einmal bis zum März
2022 gelten.
News
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