neue Gesetze, Änderungen und
Regelungen 2023
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RECHTSPORTAL
News
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage
(Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder
Alleinerziehende mit zwei Kindern haben
Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage.
Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65
Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr
als 130 Arbeitstage als Krankentage.
Seit Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12
Euro.
Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022
begonnen haben, gilt jeweils für das erste
Ausbildungsjahr eine gesetzliche
Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro.
Die Minijob-Grenze wurde von 450 Euro auf 520
Euro erhöht.
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Änderungen im Erbrecht
Soll das Erbrecht des Landes angewendet
werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat
und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt,
muss das im Testament festgelegt werden. Lebt
also beispielsweise ein Deutscher in Polen und
möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet
wird, so muss das im letzten Willen
festgeschrieben sein. mehr
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und
Falschparker härter bestraft werden und Blitzer-
Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen mit einem
automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein.
Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in
Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein
Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop
oder Handy buchen.
Rente
Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt seit
2020.
Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2022
(West) 36,02 EUR und der aktuelle Rentenwert
(Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung
auf 35,52 EUR.
Die Beitragsmessungsgrenze in der
Krankenversicherung beträgt seit 1. Januar 2023 -
59.850 Euro im Jahr .
Strafrecht
Anpassung der StPO wegen Corona –
Strafgerichte können Hauptverhandlungen für
maximal drei Monate und zehn Tage
unterbrechen, ohne dass es einen Prozess
schadet, wenn das zur Vermeidung von Corona-
Infektionen führt.
- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht
eingeschränkt werden
- neue Düsseldorfer Tabelle 2023
- Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in
Deutschland noch nicht.
- Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs
Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt
des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und
Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von
Pflichtveranstaltungen befreit.
- Es gilt seit 2023 ein höherer Mindestunterhalt für
Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 437 Euro, für Kinder
vbis zum zwölften Lebensjahrs 502 Euro und für
minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 588
Euro.
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Änderungen Bürgergeld
Der Kinderzuschlag beträgt seit Juli 2022 bis zu
229 Euro monatlich pro Kind.
mehr
Bürgergeld/ Regelsätze für 2023:
Alleinstehende Erwachsene 502 Euro,
Paare und Bedarfsgemeinschaften 451Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro
Für bis zu 5-jährige Kinder 318 Euro
Für 6- bis 13-jährige Kinder 348 Euro.
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt,
kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat
einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das
Bürgergeld des Folgemonats erhalten.
Haushalte, die Wohngeld empfangen, erhalten
einen eimaligen erhöhten Zuschuss zu den
Heizkosten.
Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds,
das an Haushalte mit niedrigem Einkommen
ausgezahlt wird. mehr Änderungen
Finanzen
Die Mehrwertsteuer für Speisen bleibt laut
Beschluss befristet bis Dezember 2023 auf den
ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt.
Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach
Hause bestellt, fallen auch nur 7 Prozent an.
Schmerzensgeld
Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten
jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen,
prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen
Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem
Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und
die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden
muss. weitere Änderungen