Corona: - Aufstockung des Kurzarbeitergelds ab dem 4. Monat auf 70
Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 8. Monat auf 80
Prozent. Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen vom 1. Mai bis zum Jahresende
mehr dazuverdienen.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist für Betriebe, die mit der
Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24
Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert worden.
Der Mindestlohn liegt jetzt bei 9,35 Euro pro Stunde,
zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ist von 3 auf 2,5 Prozent des
Bruttoeinkommens gesunken.
neues Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und
Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG)
Seit 2017 müssen Unternehmen Leiharbeiter nach eineinhalb Jahren fest
einstellen. Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine
abweichende Regelung beinhalten. Nach neun Monaten müssen
Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft.
Rückkehr von Vollzeit in Teilzeit ist ein neues Gesetz. Seit dem 1. Januar 2019
ist das möglich.
Krankenkassen: Geringere Beiträge für Selbständige mehr Änderungen
neu im Erbrecht
Wer möchte, dass das Erbrecht des Landes angewandt wird, dessen
Staatsangehörigkeit er besitzt, muss das ausdrücklich im Testament festlegen.
Lebt also beispielsweise ein Deutscher in Frankreich und möchte, dass
deutsches Erbrecht im Erbfall angewendet wird, so muss das klar aus dem
letzten Willen hervorgehen.
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und
Falschparker härter bestraft werden und
Blitzer-Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen seit 2018 mit
einem automatischen Notrufsystem
ausgerüstet sein.
Rente
Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt ab 2020.
Zum 1. Juli 2019 wurde die Rente erhöht – in den alten Bundesländern um
3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent. Das Niveau
der Renten im Ost liegt dann bei 96,5 Prozent der Renten im Westen.
Seit 2019 gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den neuen
Bundesländern hat sich die Beitragsbemessungsgrenz in der allgemeinen
Rentenversicherung von 5.800 Euro auf 6.150 Euro erhöht (in den übrigen
Bundesländern von 6.500 Euro auf 6.700 Euro im Monat).
Mietrecht
Corona: Mietern und Pächtern konnte für den Zeitraum vom 1. April bis 30.
Juni 2020 nicht wegen offenen Mietzahlungen aufgrund der Corona- Krise
gekündigt werden. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum weiterhin fällig. Es
können auch Verzugszinsen entstehen. Die coronabedingten Mietschulden
müssen bis zum 30.06.2022 zurückgezahlt sein
Eine Mietminderung im Zusammenhang mit Corona käme hier nur in Betracht,
wenn von den Mieträumen selbst ein Infektionsrisiko. Bloße Befürchtungen
begründen kein Minderungsrecht.
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine
Untersagung der Nutzung von Nebenwohnungen und eine sofortige
Rückreiseverpflichtung fsofort vollziehbar sind. ……weitere Änderungen
Strafrecht
Anpassung der StPO wegen Corona –
Zur Vermeidung von Covid19-Infektionen können Strafgerichte während des
nächsten Jahres die Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn
Tage unterbrechen, ohne dass der Prozess platzt.
Corona:
- Unterhalt muss trotz Corona weitergezahlt
werden
- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht
eingeschränkt werden
- neue Düsseldorfer Tabelle seit 2020
- Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt
es in Deutschland noch nicht.
- Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs
Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt des Kindes gilt künftig auch
für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind
in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen
befreit. mehr Änderungen
Corona:
Hartz IV gibt es ab jetzt erst einmal ohne
Prüfung
Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang
auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete.
Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrem
Jobcenter vorsprechen, sondern können einfach anrufen. Anträge
auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.
Leistungsempfängern steht derzeit kein Corona-Zuschuss auf
Sozialleistungen zu.
Pro Kind 300 Euro Familienbonus
mehr
Hartz 4 Regelsätze für 2021 wurden nochmals erhöht:
Alleinstehende Erwachsene 446 Euro,
Paare und Bedarfsgemeinschaften 401 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahren 373 Euro
Für bis zu 5-jährige Kinder 283 Euro
Für 6- bis 13-jährige Kinder 309 Euro.
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug
von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig. Urteil vom 05.
November 2019
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein ALG II
Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das
ALG II des Folgemonats erhalten.
Haushalte, die Wohngeld empfangen, sollen ab 2021 einen
Heizkostenzuschuss erhalten. mehr Änderungen
Finanzen
Corona:
Die Mehrwertsteuer für Speisen wird laut Beschluss ab dem 1. Juli
befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7
Prozent gesenkt. Bisher gilt für Speisen, die in einem Restaurant,
einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz
von 19 Prozent. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach
Hause bestellt, fallen in der Regel nur 7 Prozent an. Nun soll generell
ein Satz von 7 Prozent gelten.
Seit 2018 gilt eine längere Abgabefrist für die Steuererklärung. Diese
muss dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die
Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019) beim Finanzamt
eingehen.
Der 500-Euro-Schein wurde abgeschafft
Der Grundfreibetrag ist auf 9168 Euro Euro gestiegen
Die Berechnung des Schmerzensgelds basiert jetzt auf zwei
Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen Tagessatz und einen
individuellen, zeitlichen Krankenverlauf. Ein Tagessatz, der dem
Geschädigten über die Dauer der Behandlungen und die Dauer der
Schadensfolgen gezahlt werden muss.
weitere Änderungen
Rechtsirrtümer