neue Gesetze, Änderungen und Regelungen 2023

neue Gesetze im Arbeitsrecht

Seit Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro. Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022 begonnen haben, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Die Minijob-Grenze wurde von 450 Euro auf 520 Euro erhöht.

neue Regelungen im Unterhaltsrecht 2023

- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht eingeschränkt werden - neue Düsseldorfer Tabelle 2023 - Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in Deutschland noch nicht. - Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit. - Es gilt seit 2023 ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 437 Euro, für Kinder vbis zum zwölften Lebensjahrs 502 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 588 Euro.

Änderungen Bürgergeld

Der Kinderzuschlag beträgt seit Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. mehr Bürgergeld/ Regelsätze für 2023: Alleinstehende Erwachsene 502 Euro, Paare und Bedarfsgemeinschaften 451Euro Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro Für bis zu 5-jährige Kinder 318 Euro Für 6- bis 13-jährige Kinder 348 Euro. Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das Bürgergeld des Folgemonats erhalten. Haushalte, die Wohngeld empfangen, erhalten einen eimaligen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. mehr Änderungen
Finanzen Die Mehrwertsteuer für Speisen bleibt laut Beschluss befristet bis Dezember 2023 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen auch nur 7 Prozent an.
Schmerzensgeld Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden muss. weitere Änderungen
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr als 130 Arbeitstage als Krankentage.
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neue Gesetze

Änderungen im Erbrecht

Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt, muss das im Testament festgelegt werden. Lebt also beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet wird, so muss das im letzten Willen festgeschrieben sein. mehr Auto Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und Falschparker härter bestraft werden und Blitzer-Apps verboten werden. Neue Pkw-Modelle müssen mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop oder Handy buchen. Rente Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt seit 2020. Rentenwert Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2022 (West) 36,02 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung auf 35,52 EUR. Die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt seit 1. Januar 2023 - 59.850 Euro im Jahr .

Strafrecht

Anpassung der StPO wegen Corona – Strafgerichte können Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen, ohne dass es einen Prozess schadet, wenn das zur Vermeidung von Corona- Infektionen führt.
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neue Gesetze, Änderungen und

Regelungen 2023

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Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage (Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende aber nicht mehr als 130 Arbeitstage als Krankentage.

neue Gesetze im Arbeitsrecht

Seit Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro. Für Lehrverträge, die am 1. Januar 2022 begonnen haben, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Die Minijob-Grenze wurde von 450 Euro auf 520 Euro erhöht.

Änderungen im Erbrecht

Soll das Erbrecht des Landes angewendet werden, von dem man die Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht des Landes, in dem man lebt, muss das im Testament festgelegt werden. Lebt also beispielsweise ein Deutscher in Polen und möchte, dass deutsches Erbrecht angewendet wird, so muss das im letzten Willen festgeschrieben sein. mehr Auto Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und Falschparker härter bestraft werden und Blitzer- Apps verboten werden. Neue Pkw-Modelle müssen mit einem automatischen Notrufsystem ausgerüstet sein. Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen am Laptop oder Handy buchen. Rente Die Mindestrente wurde eingeführt und gilt seit 2020. Rentenwert Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1.7.2022 (West) 36,02 EUR und der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt mit der diesjährigen Rentenanpassung auf 35,52 EUR. Die Beitragsmessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt seit 1. Januar 2023 - 59.850 Euro im Jahr .

Strafrecht

Anpassung der StPO wegen Corona – Strafgerichte können Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage unterbrechen, ohne dass es einen Prozess schadet, wenn das zur Vermeidung von Corona- Infektionen führt.

neue Regelungen im Unterhaltsrecht 2023

- Umgangsrecht darf wegen Corona nicht eingeschränkt werden - neue Düsseldorfer Tabelle 2023 - Ein Gesetz über den Führerscheinentzug bei zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen gibt es in Deutschland noch nicht. - Die Schutzfrist für werdene Mütter von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen. Sie sind in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit. - Es gilt seit 2023 ein höherer Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder bis 6 Jahre 437 Euro, für Kinder vbis zum zwölften Lebensjahrs 502 Euro und für minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr 588 Euro.

Änderungen Bürgergeld

Der Kinderzuschlag beträgt seit Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. mehr Bürgergeld/ Regelsätze für 2023: Alleinstehende Erwachsene 502 Euro, Paare und Bedarfsgemeinschaften 451Euro Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro Für bis zu 5-jährige Kinder 318 Euro Für 6- bis 13-jährige Kinder 348 Euro. Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion erfolgt, kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden 4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf das Bürgergeld des Folgemonats erhalten. Haushalte, die Wohngeld empfangen, erhalten einen eimaligen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten. Die Heizkostenpauschale ist Teil des Wohngelds, das an Haushalte mit niedrigem Einkommen ausgezahlt wird. mehr Änderungen
Finanzen Die Mehrwertsteuer für Speisen bleibt laut Beschluss befristet bis Dezember 2023 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen auch nur 7 Prozent an.
Schmerzensgeld Für die Berechnung des Schmerzensgelds gelten jetzt zwei Faktoren: einem allgemeinen, prozentualen Tagessatz und einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein Tagessatz, der dem Geschädigten für die Zeit der Behandlungen und die Dauer der Schadensfolgen gezahlt werden muss. weitere Änderungen
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