Hat ein Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass ein Erbe die Erbschaft nur
ausgezahlt erhält, wenn er auch weiterhin seine laufenden Sozialleistungen bekommt,
dann darf das Amt die Zahlungen trotzdem einstellen. Sozialgericht Dortmund.” (Denn es
muss immer erst geprüft werden, ob eine Erbschaft auf Hartz 4 angerechnet wird. Das
Amt kann auch nicht per Testament erpresst werden, Sozialleistungen auszuzahlen)
Wurde einem Ehegatten sein gesetzlich, zustehendes Erbe durch den Erblasser
entzogen, hat er trotzdem noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Das gleiche gilt für Kinder,
deren ihr Erbe entzogen wurde. Auch den Kindern steht trotzdem der Pflichteil zu. (Für
den Entzug des Pflichtteils müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, welche
auch im Testament genannt werden müssen).
Wer erbt und privatinsolvent ist, muss eine Hälfte vom Erbe seinem Treuhänder
übergeben. Die andere Hälfte kann er behalten. Aber auch hier hat der Erbe das Recht,
die Erbschaft auszuschlagen.
Das Erbe geht dann an den Nächsten in der Erbfolge. Das könnten dann die Enkelkinder
sein.
Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht allerdings noch die ganze Erbschaft in die
Erbmasse über. Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der
Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei
Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und
somit auch Schulden erben können. Dass das Erbe ausgeschlagen wurde, sollte also
allen mitgteilt werden. So dass diese dann auch entscheiden können, ob sie annehmen
wollen oder nicht)
Ist das Testament gültig, wenn ein Erblasser Alzheimer hatte, als er es aufsetzte?
So ein Testament ist ungültig, da Alzheimer Patienten in ihrer Urteilsfähigkeit
eingeschränkt sind, wenn sie ihren letzten Willen aufsetzen. Das gilt auch dann, wenn der
Inhalt des Testaments einfach und verständlich sein sollte. OLG München
(Alzheimer Patienten sollten ihr Testament schon nach der Früherkennung aufsetzen, so
dass es später nicht mehr angefochten werden kann).
Wer wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche oder auch anderen
Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments zu
verstehen, kann kein Testament errichten.
Genauso kann ein Testament unwirksam sein, wenn es unter Alkohol aufgesetzt wurde.
Hier muss aber im Einzelfall geprüft werden, wie hoch der Alkoholeinfluss war und wie
viel Einfluss der Alkohol auf die Urteilsfähigkeit hatte. (allein die Tatsache, dass jemand
Alkohol getrunken hat, reicht nocht nicht aus).
neue Informationen zu Erbrecht und Erbschaft
Ein Testament kann immer nur eine Person allein aufsetzen, ansonsten ist es nicht gültig.
Nur bei gemeinsamen Testamenten von Eheleuten und von Lebenspartnern nach dem
Lebenspartnerschaftsgesetz (eingetragene, gleichgeschlechtliche Partner) ist das
möglich.
Unverheiratete Paare können also kein gemeinsames Testament erstellen.
Kinder von Eltern, die nicht verheiratet sind,haben seit dem Jahr 2010 auch dann einen
Anspruch auf das Erbe, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden.
Nichteheliche Kinder haben seitdem Anspruch also genauso Erbrecht. Diese neue
Regelung gilt rückwirkend für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009.
Lag der Erbfall vor dem 29. Mai 2009, bleibt es beim alten Erbrecht. Und danach ist das
Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor 1949 geboren wurden, ausgeschlossen.
Was ist im Todesfall und Erbfall zu tun:
- den Totenschein vom Arzt oder vom Krankenhaus besorgen
- Überführung, falls Sterbeort und Wohnort unterschiedlich sind
- Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (ca. 5-10)
- Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeitgeber informieren
- Organspenderausweis an den Arzt übergeben
- Bestattungsunternehmen beauftragen, geg. Übernahme von
Bestattungskosten durch das Sozialamt beantragen
- Testamente an das Nachlassgericht übergeben
- Nachlassverzeichnis erstellen.
- Mietwohnung, Strom, Gas, Heizung, Wasser usw. abmelden
- Telefon, Handy, Kabelanschluss, GEZ abmelden
- Zeitung, Zeitschriften, KFZ Zulassung, Versicherungen,
Vereine abmelden
- Daueraufträge bei Banken abmelden
- Krankenkasse informieren
- Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen informieren (so schnell
wie möglich)
- über Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle
informieren
- über Beamtenversorgung bei zuständiger Dienstbehörde
informieren
- Rentenansprüche bei der Bundes- oder
Landesversicherungsanstalt erfragen
- Lohnsteuererstattungsantrag beim Finanzamt stellen
- Private Sterbegeldversicherung informieren
- Erbschaftsteuererklärung
- Postnachsendeantrag stellen
Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 einen Anspruch auf einen
höheren Erbteil, wenn er den Erblasser gepflegt hat.
Auch dann, wenn er nicht auf eine berufliche Tätigkeit verzichten
musste, um diese Pflegeleistungen erbringen zu können. Das
bedeutet, Kinder oder andere gesetzliche Erben, haben diesen
höheren Anspruch auf das Erbe, wenn sie weiterhin arbeiten und
den Erblasser nebenher pflegen. Eine Pflegekraft, die nicht in der
gesetzlichen Erbfolge steht, hat diesen Anspruch nicht. (Kinder
können also Pflegegeld erhalten, wenn sie ihre Eltern pflegen. Auch,
wenn sie beruflich tätig sind)
Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall werden voll in die
Berechnung der Erbschaft einbezogen, im zweiten Jahr wird sie aber
nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. (Das ist
von Interesse, wenn es mehrere Erben gibt und das Erbe aufgeteilt
wird. Dann muss die Schenkung vom Erbteil abgezogen werden)
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als
Erben ein. Die Kinder werden als Erben des Längerlebenden
eingesetzt. Sind die Erblasser also die Eltern, dann erben die Kinder
erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. (Der Pflichtteil für die
Kinder kann aber schon nach dem Tod nur eines Elternteils gefordert
werden)
Erblasser dafür sorgen, dass das Vermögen im Erbfall zunächst
an einen Vorerben fällt. Der Nacherbe erhält erst beim Tod des
Vorerben den Nachlass.
Wer ein Recht auf den Pflichtteil hat, erbt nicht direkt aus dem
Nachlass. Er hat nur einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm der
Pflichtteil in Geld ausgezahlt wird. Erben müssen mitunter dann
beispielsweise ein geerbtes Haus verkaufen, um den
Pflichteilsberechtigten seinen Anspruch auf Bargeld auszahlen zu
können. Über eine Erbschaft sollte man sich nie zu freuen. Sondern
immer erst erkunden, wer alles Erbe und wer alles
pflichtteilsberechtig ist. Der Pflichtteil ist immer ein reiner
Bargeldanspruch... Man kann also über den Pflichtteil kein Haus
oder Gegenstände erben, sondern immer nur Bargeld.
Die Entziehung des Pflichtteils muss im Testament angeordnet und
es muss aufgeführt werden, was der Grund für die Entziehung ist.
Denn nicht alle Gründe berechtigen zur Entziehung des Pflichtteils.
Nur schwerwiegende Gründe werden im Erbrecht anerkannt.
Pflichtteilsberechtigt sind die (Kinder, Enkel- und Urenkel), der
Ehegatte und die Eltern des Erblassers und auch der überlebende
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht
erbberechtigt sind die Geschwister des Erblassers und weiter
entfernte Verwandte. Sie können zwar etwas erben aber haben
keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten erben
ihren Pflichtteil immer der Erbreihenfolge nach. Also Enkelkinder
erst, wenn die Kinder verstorben sind oder das Erbe ausgeschlagen
haben.
Die Hälfte des gesamten Erbteils, ist der Pflichtteil. Dieser wird dann
auf die Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt. Dazu muss erst einmal
auch ermittelt werden, wie viele Erben es gibt und welche
pflichtteilsberechtigt sind. So kann dann auch ermittelt werden,
welchen Anteil jeder Pflichtteilsberechtigte erhält.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt
an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall oder von
seiner Enterbung erfahren hat, spätestens jedoch in 30 Jahren vom
Erbfall an.
Bei einer Erbschaft gibt es auch den Verzicht auf den Pflichtteil.
Ein Pflichtteilsverzicht kann nach § 119 ff. BGB angefochten werden.
Nach dem Tod ist die Anfechtung aber ausgeschlossen.
Hat der überlebende Lebenspartner in der Eigentumswohnung oder
im Haus des Verstorbenen gelebt, muss er - wenn die Erben das
verlangen - ausziehen. Denn der Lebenspartner ist nicht Erbe. (Die
Kündigungsfristen müssen aber eingehalten werden). Es sei denn,
der Lebenspartner soll laut Testament das Haus oder die Wohnung
erhalten.
Aber auch dann, haben die Erben ihren gesetzlichen Anteil an der
Erbschaft, wenn die Erbschaft nur aus diesem Haus besteht. Das
betrifft den Anspruch auf den Pflichtteil. Der Lebenspartner müsste
mitunter das Haus verkaufen, um den Pflichtteil an die Erben
auszuzahlen.
Anspruch auf den Pflichtteil haben aber laut Erbrecht nicht alle
Erben. Sondern nur Kinder, Ehepartner, Eltern.....Möglich ist auch,
dass der Erblasser dem Lebenspartner ein Dauerwohnrecht oder ein
Wohnrecht auf Zeit per Testament eingeräumt hat.
Erbrecht- Erbschaftssteuer
Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner müssen im
selbstgenutztem Wohneigentum keine Erbschaftssteuer zahlen.
Voraussetzung: Sie bleiben nach dem Erbfall zehn Jahre lang im
geerbten Haus oder der geerbten Wohnung wohnen und diese stellt
auch dann den Hauptwohnsitz dar. Das betrifft also Erben, die ein
Haus oder eine Wohnung geerbt haben, in dem/der sie wohnen oder
mit dem Erbe dort einziehen. Es gilt aber nur bis zur Höchstgrenze
von 200 m². Ab dieser Größe gilt dann der normale Steuersatz aber
mit Berücksichtigung auf den Freibetrag.
Haben Eheleute ein Gemeinschaftskonto und einer der Partner zahlt
Geld auf das Konto ein, handelt es sich dabei, aus steuerlicher Sicht,
um Schenkungen.
Das ist für die Erbschaftssteuer wichtig, zu wissen. (Spielt
hauptsächlich eine Rolle, wenn neben dem Ehepartner noch andere
Erben einen Anspruch auf die Erbschaft haben. Weil Schenkungen
des Erblassers bei der Aufteilung des Erbes oder des Pflichtteils
berücksichtigt werden müssen)
Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder 400.000
Euro und Enkel 200.000 Euro.
Eine Erbengemeinschaft ist auch nach neuem Erbrecht keine
eigenständige, handlungsfähige Gesellschaft, sondern nur eine
gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit. Deswegen kann
eine Erbengemeinschaft als Gesamtheit auch keine Klage erheben.
Die Erbengemeinschaft wird durch die Verteilung der
Nachlassgegenstände aufgelöst. Ein einzelner Miterbe einer
Erbengemeinschaft kann aber in eigenem Namen klagen, dabei
kann er aber nur die Leistung an alle Erben fordern. Die Erben
können eine Erbengemeinschaft auch auflösen.
Um Zugriff auf das Konto eines Verstorbenen zu erlangen, muss das
gerichtlich eröffnete Testament vorgelegt werden. Verlangt die Bank
trotzdem noch einen Erbschein, dann muss sie für die dadurch
entstehenden Gebühren aufkommen. Der Antrag auf einen
Erbschein kostet Geld. Gibt es ein Gemeinschaftskonto und einer
der Verfügungsberechtigten stirbt, kann der Überlebende weiterhin
über das Konto verfügen. Die Erben kommen an dieses
Gemeinschaftskonto erst einmal nicht heran.
Eine Erbengemeinschaft muss als Gesamtschuldner die
Beerdigungskosten bspw. die Kosten für das Grab, der Bestattung,
der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie den
Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung
übernehmen.
Diese Kosten muss ein Miterbe persönlich tragen, wenn diese
Kosten entstanden sind, wenn eine längere Reise zur Beerdigung
entstanden ist. (Aktenzeichen: 7c C 13/07)
Testamentsvollstrecker
Die Kosten für den Testamentsvollstrecker richten sich nach
der Höhe des Nachlasses.
Geht es nur um die Verteilung des Vermögens, erhält der
Testamentsvollstrecker eine pauschale Vergütung, diese
richtet sich nach der Schwierigkeit der Verwaltung und der
Abwicklung. Wer ein schriftlich verfasstes Testament zu Hause
aufhebt, hat somit keine Kosten. Denn, dann müssen die
Erben die Aufteilung des Vermögens vornehmen.
Jede geschäftsfähige Person kann zum
Testamentsvollstrecker ernannt werden. Bei kleineren
Erbschaften reicht es meistens aus, wenn ein Verwandter oder
ein Freund des Erblassers die Testamentsvollstreckung
übernimmt. Denn das ist auch möglich.
Nichteheliche Kinder werden nach neuem Erbrecht im Erbfall
wie eheliche Kinder behandelt. Es gibt bei der Erbaufteilung
keinen Unterschied mehr.
Bei Eintritt des Nacherbfalls tritt der Nacherbe in das
Vermögen des Erblassers ein. Der Vorerbe ist zur Herausgabe
des Nachlasses verpflichtet, wenn der Nacherbe das fordert.
Ein Mustertestament mit Vorerbschaft finden Sie im Ratgeber
Erbrecht.
Jeder Bestattungsunternehmer kann Begräbnisse im
gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Er ist nicht
ortsgebunden. Nur wenn alle zahlungspflichtigen Erben
mittellos sind und das nachweisen können, übernimmt
das örtliche Sozialamt die Kosten der Bestattung. Die
Übernahme der Bestattungskosten muss beantragt
werden. Einen Antrag erhalten Sie über unseren neuen
Ratgeber Erbrecht.
Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechte und Pflichten des
Erblassers ein. Auch steuerlich gelten für den Erben die
gleichen Pflichten wie für den Erblasser. Er muss sogar
Steuerschulden vom Erblasser zahlen. Ist nur der Ehegatte als
Alleinerbe eingesetzt, trägt er auch allein die gesamte
Steuerlast. So muss er auch Erbschaftssteuer alleine zahlen.
Denn auch Schulden kann man erben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Testament zu
formulieren. Ein handschriftliches Testament kann nicht nur,
handschriftlich geschrieben werden, sondern es muss sogar
vom ersten bis zum letzten Wort von Hand geschrieben sein.
weitere Informationen zum Erbrecht
- Hat der Erblasser zu Lebzeiten seinen Nachlass verschenkt,
können die Pflichtteilsberechtigten verlangen, dass die
Geschenke der letzten zehn Jahre dem Nachlass
hinzugerechnet werden.
- Ein Pflichtteilsberechtiger hat Anspruch auf Auskunft vom
Erben über die Höhe der Erbschaft. - Eine letzte Verfügung ist
eine andere Bezeichnung für ein Testament. Auch ein
Erbvertrag ist eine letzte Verfügung.
- Bei der Bewertung des Nachlasses für Immobilien gibt es 3
unterschiedliche Verfahren. - Lebenspartner haben kein
gesetzliches Erbrecht und können auch kein
gemeinschaftliches Testament erstellen.
- Können Erben oder Angehörige die Bestattungkosten nicht
übernehmen, kann die Übernahme der Bestattungskosten
beim Sozialamt betragt werden. Dabei gelten Höchstsätze. Die
Zahlungsunfähigkeit muss nachgewiesen werden.
- Ein Testament kann wegen der Alkoholsucht des Erblassers
unwirksam sein, wenn das Testament unter Alkohol
aufgesetzt wurde. Es kommt darauf an, ob dann eine
Anfechtung des Testaments von möglichen Erben oder
Pflichtteilsberechtigten vorliegt.
Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von 6
Wochen vorgenommen werden. Das muss vor einem Notar
vorgenommen werden.
In einem Testament muss nicht immer ein Erbe eingesetzt
sein, es kann auch nur die Enterbung bestimmter gesetzlicher
Erben verfügt werden. Durch Erbeinsetzungen oder
Enterbungen können diejenigen enterbt werden, die ohne
Testament gesetzliche Erben wären.
In Zukunft müssen Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene
Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei
Mitarbeitern wird auch künftig die Lohnsumme nicht kontrolliert.
Der Erbe muss sein Erbrecht durch den Erbschein nachweisen. Und diesen Erbschein
erhält er beim zuständigen Nachlassgericht. Das kostet eber Gebühren. Die Höhe der
Gebühren richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.
Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde und wird vom Nachlassgericht nur
ausgestellt, wenn es beantragt wird. Er belegt dann dem Erben, dass er ein
Recht auf das Erbe hat.
Es erben immer nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern,
Großeltern, Urgroßeltern, aber auch noch entferntere gemeinsame Vorfahren
haben. Sind keine Verwandten der ersten oder der zweiten Ordnung noch
Großeltern vorhanden, dann erhält der überlebende Ehegatte die ganze
Erbschaft. (gemeint ist hier gesetzliche Erbfolge)
Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht
hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde.
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Ehegatte namentlich im Testament benannt
wurde.
Werden in einem eigenhändigen Testament die Abkömmlinge der Kinder des
Erblassers zu Nacherben eingesetzt, sind darunter grundsätzlich auch
Adoptivkinder gemeint, wenn nicht das Testament eine eindeutige Einschränkung
auf leibliche Abkömmlinge enthält.
Der Erbvertrag ist wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen, im
Gegensatz zu diesem, aber in Form eines Vertrags. Der Erbvertrag verursacht
Kosten, da er nur notariell aufgesetzt werden kann. (Der Erbvertrag kann also
auch als Testament angesehen werden. Aber auch durch Erbvertrag können
Pflichtteilsansprüche nicht ausgeschlossen werden)
Nach dem Tod eines Ehegatten ist die Abänderung des Testaments für den
Längerlebenden normalerweise nicht mehr möglich. Keiner der Ehegatten hat nach
dem Tod des anderen dann noch, die Möglichkeit, das Testament zu ändern. Daran
hat sich auch mit dem neuen Erbrecht nichts geändert. (Die einzige Ausnahme,
dass im Testament selbst schon eine Vereinbarung enthalten ist, dass eine
Änderung möglich ist)
Wer sich für ein handschriftliches Testament entscheidet, muss es auch vom Anfang
bis zum Ende eigenhändig verfassen. Es muss handschriftlich geschrieben sein.
Erben haben immer die Möglichkeit ein Testament auf Echtheit überprüfen zu
lassen. Meistens werden Gutachter beauftragt. (Es wird auch die Handschrift
geprüft)
Es gibt zwei Testamentsformen: Das öffentliche Testament und das private
Testament. Der Unterschied liegt mitunter auch daran, wo das Testament
aufbewahrt und erstellt wird. Das Private wird zu Hause aufbewahrt und das
Notarielle beim Notar.
Jeder Mensch, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann ein Testament aufsetzen. Er
muss aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das heißt, er muss
geschäftsfähig sein.
Bei der Formulierung eines Testaments muss man viele Dinge schon im Voraus
bedenken und man sollte und kann es auch ändern, wenn sich Umstände anders
entwickeln.
Ein Testament sollte wegen Veränderungen tatsächlicher Umstände überprüft und
eventuell geändert, ergänzt oder neu gefasst werden. Also immer dann, wen nsich
Umstände ändern, die Einfluss auf die Erbschaft haben. (insbesondere betrifft das
Familie und Freunde)
Für die Beurkundung eines notariellen Testaments ist nach der Kostenordnung
eine volle Gebühr zu entrichten- ein Testament beurkunden zu lassen kostet also
Geld.
Der Anspruch auf den Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Es kann verfügt
werden, dass das Kind, welches seinen Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen
fordert, auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten
soll.
Das Testament stellt zusammen mit dem Erbvertrag eine Verfügung von Todes
wegen dar.
Der BGH hat entschieden, dass auch ein öffentliches Testament mit
Eröffnungsprotokoll als Nachweis des Erbrechts ausreicht.
In der Versicherungspolice kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten
für den Todesfall angeben. Die Lebensversicherung gehört nicht zum Nachlass,
denn die Lebensversicherung ist im Todesfall direkt an den Begünstigten zu
zahlen. Also erhält das Geld aus der Lebensversicherung derjenige, dem laut
Versicherungsvertrag die Summe beim Todesfall zugesprochen werden soll.
Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person erbberechtigt ist oder nicht. (Die
Lebensversicherung wird also vorrangig an den ausgezahlt, der in der Police
steht)
Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den letzten
Willen des Erblassers. Der Bedachte wird in diesem Fall nicht Erbe, sondern hat
als Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegen den Erben bzw. gegen
einen anderen Vermögensnehmer. Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. (Es
kann ihm aber trotzdem Geld, Wertgegenstände oder ein Wohnrecht vermacht
werden)
Im Nachlassverfahren hat jeder das Recht auf Anspruch auf Auskunft und zur
Einsicht in die Nachlassakten, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann.
Dieses berechtigte Interesse liegt vor, wenn glaubhaft ist, dass er als gesetzlicher
Erbe Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt.
Bei der Bewertung des Nachlasses von Vermögenswerten kommt es immer auf den
Verkehrswert an.
neues Urteil zur Bewertung: Einkommen oder Vermögen bei einer Erbschaft
1. Ein 50 jähriger Mann erbte von seiner Mutter 10 000 Euro und war zu diesem
Zeitpunkt Hartz 4 Emfänger. Ob dieser Betrag nun Einkommen oder Vermögen ist,
kommt auf den Zeitpunkt an, an dem die Erbschaft an die bedürftige Person
ausgezahlt wird und dieser Betrag damit zur Verfügung steht.
Vermögen ist schon bei Antragsstellung vorhanden und Einkommen fließt erst
während des Hartz 4 Bezuges zu. Das ist der Unterschied bei der Bewertung. Der
Mann hat also Einkommen erhalten, das angerechnet wird. Da es sich um kein
Vermögen handelt gibt es auch keine Vermögensfreibeträge. Bundessozialgericht
Eine Erbengemeinschaft muss als Gesamtschuldner die Beerdigungskosten bspw. die
Kosten für das Grab, der Bestattung, der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie
den Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung übernehmen.
Diese Kosten muss ein Miterbe persönlich tragen, wenn diese Kosten entstanden sind,
wenn eine längere Reise zur Beerdigung entstanden ist. (Aktenzeichen: 7c C 13/07)
Geldfund darf nicht behalten werden, wenn im Nachhinein ein Erblasser zu ermitteln ist.
Das Geld steht dann den gesetzlichen Erben zu. Gibt es keine Erben mehr, erbt der Staat.
In diesem Fall wurde Geld im Kamin eines gekauften Hauses gefunden.
Erbrecht- DDR Testament
Die Anfechtung eines in der DDR vor dem Beitritt errichteten Testaments wegen
Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten richtet sich nach den Regeln des bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und nicht nach "altem DDR-Recht". OLG Brandenburg
Es gehört zum Berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod des
Erblassers das Grundbuch einzusehen, um so zu prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche
ihm zustehen. Das gilt auch dann wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger
eingetreten ist.
Stirbt ein Erblasser und dessen Erben bleiben im Haus wohnen, sind diese auch für die
Zahlungen an den Energieversorger verantwortlich, wenn sie nach dem Tod des Erblassers
Energie nutzen. Erben waren der Meinung, da sie nur Erben sind, gehen ihnen diese
Zahlungen nichts an. Mit dem Tod ist das Vertragsverhältnis mit dem Stromversorger
automatisch auf die Erben übergegangen. Sie sind dann jetzt Vertragspartner. Wird der
Strom nicht gezahlt, kann der Energieversorger den Strom abstellen.
“Eine Krankenkasse darf ohne gesetzliche Regelung bei einem freiwillig versicherten
Mitglied eine Erbschaft nicht der Beitragspflicht unterwerfen. Soziagericht Koblenz”
Bei einem Erbe von einem Gemeinschaftskonto des Erblassers steht den Erben nur die
Hälfte vom Guthaben vom Konto zu. Der andere Teil geht an den Mitkontoinhaber. Ist
dieser selbst Erbe, muss dieser Teil als Schenkung berücksichtigt werden.
Schenkungen innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall werden in voller Höhe
berücksichtigt. Mit jedem weiteren Jahr verringert sich der auszugleichende Betrag um je
10%: im zweiten Jahr sind also nur noch 90% auszugleichen, im dritten Jahr 80%, im 4.
Jahr 70% usw. Erst nach 10 Jahren bleibt das Geschenk unberücksichtigt.
19.90 € nur 12.30 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Erbrecht
RECHTSPORTAL
19.90 € nur 12.30 €
noch bis
(auch mit dem Smartphone nutzbar)