Hat ein Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass ein Erbe die Erbschaft nur ausgezahlt erhält, wenn er auch weiterhin seine laufenden Sozialleistungen bekommt, dann darf das Amt die Zahlungen trotzdem einstellen. Sozialgericht Dortmund.” (Denn es muss immer erst geprüft werden, ob eine Erbschaft auf Bürgergeld angerechnet wird. Das Amt kann auch nicht per Testament erpresst werden, Sozialleistungen auszuzahlen) Wurde einem Ehegatten sein gesetzlich, zustehendes Erbe durch den Erblasser entzogen, hat er trotzdem noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Das gleiche gilt für Kinder, deren ihr Erbe entzogen wurde. Auch den Kindern steht trotzdem der Pflichteil zu. (Für den Entzug des Pflichtteils müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, welche auch im Testament genannt werden müssen).

Erbrecht- Privatinsolvenz bei Erbschaften:

Wer erbt und privatinsolvent ist, muss eine Hälfte vom Erbe seinem Treuhänder übergeben. Die andere Hälfte kann er behalten. Aber auch hier hat der Erbe das Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Das Erbe geht dann an den Nächsten in der Erbfolge. Das könnten dann die Enkelkinder sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht allerdings noch die ganze Erbschaft in die Erbmasse über. Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und somit auch Schulden erben können. Dass das Erbe ausgeschlagen wurde, sollte also allen mitgteilt werden. So dass diese dann auch entscheiden können, ob sie annehmen wollen oder nicht)

Ist das Testament gültig, wenn ein Erblasser Alzheimer hatte, als er

es aufsetzte?

So ein Testament ist ungültig, da Alzheimer Patienten in ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind, wenn sie ihren letzten Willen aufsetzen. Das gilt auch dann, wenn der Inhalt des Testaments einfach und verständlich sein sollte. OLG München (Alzheimer Patienten sollten ihr Testament schon nach der Früherkennung aufsetzen, so dass es später nicht mehr angefochten werden kann). Wer wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche oder auch anderen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments zu verstehen, kann kein Testament errichten. Genauso kann ein Testament unwirksam sein, wenn es unter Alkohol aufgesetzt wurde. Hier muss aber im Einzelfall geprüft werden, wie hoch der Alkoholeinfluss war und wie viel Einfluss der Alkohol auf die Urteilsfähigkeit hatte. (allein die Tatsache, dass jemand Alkohol getrunken hat, reicht nocht nicht aus). neue Informationen zu Erbrecht und Erbschaft Ein Testament kann immer nur eine Person allein aufsetzen, ansonsten ist es nicht gültig. Nur bei gemeinsamen Testamenten von Eheleuten und von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (eingetragene, gleichgeschlechtliche Partner) ist das möglich. Unverheiratete Paare können also kein gemeinsames Testament erstellen. Kinder von Eltern, die nicht verheiratet sind,haben seit dem Jahr 2010 auch dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nichteheliche Kinder haben seitdem Anspruch also genauso Erbrecht. Diese neue Regelung gilt rückwirkend für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009. Lag der Erbfall vor dem 29. Mai 2009, bleibt es beim alten Erbrecht. Und danach ist das Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor 1949 geboren wurden, ausgeschlossen.

Was ist im Todesfall und Erbfall zu tun:

- den Totenschein vom Arzt oder vom Krankenhaus besorgen - Überführung, falls Sterbeort und Wohnort unterschiedlich sind - Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (ca. 5-10) - Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeitgeber informieren - Organspenderausweis an den Arzt übergeben - Bestattungsunternehmen beauftragen, geg. Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt beantragen - Testamente an das Nachlassgericht übergeben - Nachlassverzeichnis erstellen. - Mietwohnung, Strom, Gas, Heizung, Wasser usw. abmelden - Telefon, Handy, Kabelanschluss, GEZ abmelden - Zeitung, Zeitschriften, KFZ Zulassung, Versicherungen, Vereine abmelden - Daueraufträge bei Banken abmelden - Krankenkasse informieren - Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen informieren (so schnell wie möglich) - über Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle informieren - über Beamtenversorgung bei zuständiger Dienstbehörde informieren - Rentenansprüche bei der Bundes- oder Landesversicherungsanstalt erfragen - Lohnsteuererstattungsantrag beim Finanzamt stellen - Private Sterbegeldversicherung informieren - Erbschaftsteuererklärung - Postnachsendeantrag stellen

Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 einen Anspruch auf einen höheren

Erbteil, wenn er den Erblasser gepflegt hat.

Auch dann, wenn er nicht auf eine berufliche Tätigkeit verzichten musste, um diese Pflegeleistungen erbringen zu können. Das bedeutet, Kinder oder andere gesetzliche Erben, haben diesen höheren Anspruch auf das Erbe, wenn sie weiterhin arbeiten und den Erblasser nebenher pflegen. Eine Pflegekraft, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge steht, hat diesen Anspruch nicht. (Kinder können also Pflegegeld erhalten, wenn sie ihre Eltern pflegen. Auch, wenn sie beruflich tätig sind) Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall werden voll in die Berechnung der Erbschaft einbezogen, im zweiten Jahr wird sie aber nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. (Das ist von Interesse, wenn es mehrere Erben gibt und das Erbe aufgeteilt wird. Dann muss die Schenkung vom Erbteil abgezogen werden) Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Die Kinder werden als Erben des Längerlebenden eingesetzt. Sind die Erblasser also die Eltern, dann erben die Kinder erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. (Der Pflichtteil für die Kinder kann aber schon nach dem Tod nur eines Elternteils gefordert werden)

Mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann man als

Erblasser dafür sorgen, dass das Vermögen im Erbfall zunächst an

einen Vorerben fällt. Der Nacherbe erhält erst beim Tod des Vorerben

den Nachlass.

Wer ein Recht auf den Pflichtteil hat, erbt nicht direkt aus dem Nachlass. Er hat nur einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm der Pflichtteil in Geld ausgezahlt wird. Erben müssen mitunter dann beispielsweise ein geerbtes Haus verkaufen, um den Pflichteilsberechtigten seinen Anspruch auf Bargeld auszahlen zu können. Über eine Erbschaft sollte man sich nie zu freuen. Sondern immer erst erkunden, wer alles Erbe und wer alles pflichtteilsberechtig ist. Der Pflichtteil ist immer ein reiner Bargeldanspruch... Man kann also über den Pflichtteil kein Haus oder Gegenstände erben, sondern immer nur Bargeld. Die Entziehung des Pflichtteils muss im Testament angeordnet und es muss aufgeführt werden, was der Grund für die Entziehung ist. Denn nicht alle Gründe berechtigen zur Entziehung des Pflichtteils. Nur schwerwiegende Gründe werden im Erbrecht anerkannt.

Erbrecht Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigt sind die (Kinder, Enkel- und Urenkel), der Ehegatte und die Eltern des Erblassers und auch der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht erbberechtigt sind die Geschwister des Erblassers und weiter entfernte Verwandte. Sie können zwar etwas erben aber haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten erben ihren Pflichtteil immer der Erbreihenfolge nach. Also Enkelkinder erst, wenn die Kinder verstorben sind oder das Erbe ausgeschlagen haben. Die Hälfte des gesamten Erbteils, ist der Pflichtteil. Dieser wird dann auf die Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt. Dazu muss erst einmal auch ermittelt werden, wie viele Erben es gibt und welche pflichtteilsberechtigt sind. So kann dann auch ermittelt werden, welchen Anteil jeder Pflichtteilsberechtigte erhält. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall oder von seiner Enterbung erfahren hat, spätestens jedoch in 30 Jahren vom Erbfall an.

Erbrecht- Verzicht auf den Pflichteil

Bei einer Erbschaft gibt es auch den Verzicht auf den Pflichtteil. Ein Pflichtteilsverzicht kann nach § 119 ff. BGB angefochten werden. Nach dem Tod ist die Anfechtung aber ausgeschlossen. Hat der überlebende Lebenspartner in der Eigentumswohnung oder im Haus des Verstorbenen gelebt, muss er - wenn die Erben das verlangen - ausziehen. Denn der Lebenspartner ist nicht Erbe. (Die Kündigungsfristen müssen aber eingehalten werden). Es sei denn, der Lebenspartner soll laut Testament das Haus oder die Wohnung erhalten. Aber auch dann, haben die Erben ihren gesetzlichen Anteil an der Erbschaft, wenn die Erbschaft nur aus diesem Haus besteht. Das betrifft den Anspruch auf den Pflichtteil. Der Lebenspartner müsste mitunter das Haus verkaufen, um den Pflichtteil an die Erben auszuzahlen. Anspruch auf den Pflichtteil haben aber laut Erbrecht nicht alle Erben. Sondern nur Kinder, Ehepartner, Eltern.....Möglich ist auch, dass der Erblasser dem Lebenspartner ein Dauerwohnrecht oder ein Wohnrecht auf Zeit per Testament eingeräumt hat. Erbrecht- Erbschaftssteuer Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner müssen im selbstgenutztem Wohneigentum keine Erbschaftssteuer zahlen. Voraussetzung: Sie bleiben nach dem Erbfall zehn Jahre lang im geerbten Haus oder der geerbten Wohnung wohnen und diese stellt auch dann den Hauptwohnsitz dar. Das betrifft also Erben, die ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, in dem/der sie wohnen oder mit dem Erbe dort einziehen. Es gilt aber nur bis zur Höchstgrenze von 200 m². Ab dieser Größe gilt dann der normale Steuersatz aber mit Berücksichtigung auf den Freibetrag. Haben Eheleute ein Gemeinschaftskonto und einer der Partner zahlt Geld auf das Konto ein, handelt es sich dabei, aus steuerlicher Sicht, um Schenkungen. Das ist für die Erbschaftssteuer wichtig, zu wissen. (Spielt hauptsächlich eine Rolle, wenn neben dem Ehepartner noch andere Erben einen Anspruch auf die Erbschaft haben. Weil Schenkungen des Erblassers bei der Aufteilung des Erbes oder des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen)

Erbschaftssteuer Freibeträge und deren Höhe

Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Eine Erbengemeinschaft ist auch nach neuem Erbrecht keine eigenständige, handlungsfähige Gesellschaft, sondern nur eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit. Deswegen kann eine Erbengemeinschaft als Gesamtheit auch keine Klage erheben. Die Erbengemeinschaft wird durch die Verteilung der Nachlassgegenstände aufgelöst. Ein einzelner Miterbe einer Erbengemeinschaft kann aber in eigenem Namen klagen, dabei kann er aber nur die Leistung an alle Erben fordern. Die Erben können eine Erbengemeinschaft auch auflösen. Um Zugriff auf das Konto eines Verstorbenen zu erlangen, muss das gerichtlich eröffnete Testament vorgelegt werden. Verlangt die Bank trotzdem noch einen Erbschein, dann muss sie für die dadurch entstehenden Gebühren aufkommen. Der Antrag auf einen Erbschein kostet Geld. Gibt es ein Gemeinschaftskonto und einer der Verfügungsberechtigten stirbt, kann der Überlebende weiterhin über das Konto verfügen. Die Erben kommen an dieses Gemeinschaftskonto erst einmal nicht heran. Eine Erbengemeinschaft muss als Gesamtschuldner die Beerdigungskosten bspw. die Kosten für das Grab, der Bestattung, der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie den Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung übernehmen. Diese Kosten muss ein Miterbe persönlich tragen, wenn diese Kosten entstanden sind, wenn eine längere Reise zur Beerdigung entstanden ist. (Aktenzeichen: 7c C 13/07)

Testamentsvollstrecker

Die Kosten für den Testamentsvollstrecker richten sich nach der Höhe des Nachlasses. Geht es nur um die Verteilung des Vermögens, erhält der Testamentsvollstrecker eine pauschale Vergütung, diese richtet sich nach der Schwierigkeit der Verwaltung und der Abwicklung. Wer ein schriftlich verfasstes Testament zu Hause aufhebt, hat somit keine Kosten. Denn, dann müssen die Erben die Aufteilung des Vermögens vornehmen. Jede geschäftsfähige Person kann zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Bei kleineren Erbschaften reicht es meistens aus, wenn ein Verwandter oder ein Freund des Erblassers die Testamentsvollstreckung übernimmt. Denn das ist auch möglich. Nichteheliche Kinder werden nach neuem Erbrecht im Erbfall wie eheliche Kinder behandelt. Es gibt bei der Erbaufteilung keinen Unterschied mehr. Bei Eintritt des Nacherbfalls tritt der Nacherbe in das Vermögen des Erblassers ein. Der Vorerbe ist zur Herausgabe des Nachlasses verpflichtet, wenn der Nacherbe das fordert. Ein Mustertestament mit Vorerbschaft finden Sie im Ratgeber Erbrecht. Jeder Bestattungsunternehmer kann Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Er ist nicht ortsgebunden. Nur wenn alle zahlungspflichtigen Erben mittellos sind und das nachweisen können, übernimmt das örtliche Sozialamt die Kosten der Bestattung. Die Übernahme der Bestattungskosten muss beantragt werden. Einen Antrag erhalten Sie über unseren neuen Ratgeber Erbrecht. Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Auch steuerlich gelten für den Erben die gleichen Pflichten wie für den Erblasser. Er muss sogar Steuerschulden vom Erblasser zahlen. Ist nur der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt, trägt er auch allein die gesamte Steuerlast. So muss er auch Erbschaftssteuer alleine zahlen. Denn auch Schulden kann man erben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Testament zu formulieren. Ein handschriftliches Testament kann nicht nur, handschriftlich geschrieben werden, sondern es muss sogar vom ersten bis zum letzten Wort von Hand geschrieben sein.
In Zukunft müssen Unternehmen nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern wird auch künftig die Lohnsumme nicht kontrolliert. Der Erbe muss sein Erbrecht durch den Erbschein nachweisen. Und diesen Erbschein erhält er beim zuständigen Nachlassgericht. Das kostet eber Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Höhe des Nachlasses.

Der Erbschein ist eine amtliche Urkunde und wird vom

Nachlassgericht nur ausgestellt, wenn es beantragt wird. Er belegt

dann dem Erben, dass er ein Recht auf das Erbe hat.

Erbrecht- Erbreihenfolge, wer erbt zuerst?

Es erben immer nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch noch entferntere gemeinsame Vorfahren haben. Sind keine Verwandten der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, dann erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft. (gemeint ist hier gesetzliche Erbfolge) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Ehegatte namentlich im Testament benannt wurde. Werden in einem eigenhändigen Testament die Abkömmlinge der Kinder des Erblassers zu Nacherben eingesetzt, sind darunter grundsätzlich auch Adoptivkinder gemeint, wenn nicht das Testament eine eindeutige Einschränkung auf leibliche Abkömmlinge enthält. Der Erbvertrag ist wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen, im Gegensatz zu diesem, aber in Form eines Vertrags. Der Erbvertrag verursacht Kosten, da er nur notariell aufgesetzt werden kann. (Der Erbvertrag kann also auch als Testament angesehen werden. Aber auch durch Erbvertrag können Pflichtteilsansprüche nicht ausgeschlossen werden)

Erbrecht- Testament

Nach dem Tod eines Ehegatten ist die Abänderung des Testaments für den Längerlebenden normalerweise nicht mehr möglich. Keiner der Ehegatten hat nach dem Tod des anderen dann noch, die Möglichkeit, das Testament zu ändern. Daran hat sich auch mit dem neuen Erbrecht nichts geändert. (Die einzige Ausnahme, dass im Testament selbst schon eine Vereinbarung enthalten ist, dass eine Änderung möglich ist) Wer sich für ein handschriftliches Testament entscheidet, muss es auch vom Anfang bis zum Ende eigenhändig verfassen. Es muss handschriftlich geschrieben sein. Erben haben immer die Möglichkeit ein Testament auf Echtheit überprüfen zu lassen. Meistens werden Gutachter beauftragt. (Es wird auch die Handschrift geprüft) Es gibt zwei Testamentsformen: Das öffentliche Testament und das private Testament. Der Unterschied liegt mitunter auch daran, wo das Testament aufbewahrt und erstellt wird. Das Private wird zu Hause aufbewahrt und das Notarielle beim Notar. Jeder Mensch, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann ein Testament aufsetzen. Er muss aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das heißt, er muss geschäftsfähig sein. Bei der Formulierung eines Testaments muss man viele Dinge schon im Voraus bedenken und man sollte und kann es auch ändern, wenn sich Umstände anders entwickeln.

Testament erstellen bei Änderungen der Umstände

Ein Testament sollte wegen Veränderungen tatsächlicher Umstände überprüft und eventuell geändert, ergänzt oder neu gefasst werden. Also immer dann, wen nsich Umstände ändern, die Einfluss auf die Erbschaft haben. (insbesondere betrifft das Familie und Freunde)

Kosten für ein Testament

Für die Beurkundung eines notariellen Testaments ist nach der Kostenordnung eine volle Gebühr zu entrichten- ein Testament beurkunden zu lassen kostet also Geld. Der Anspruch auf den Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Es kann verfügt werden, dass das Kind, welches seinen Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen fordert, auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll. Das Testament stellt zusammen mit dem Erbvertrag eine Verfügung von Todes wegen dar. Der BGH hat entschieden, dass auch ein öffentliches Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis des Erbrechts ausreicht.

Erbrecht- Lebensversicherung

In der Versicherungspolice kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten für den Todesfall angeben. Die Lebensversicherung gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall direkt an den Begünstigten zu zahlen. Also erhält das Geld aus der Lebensversicherung derjenige, dem laut Versicherungsvertrag die Summe beim Todesfall zugesprochen werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person erbberechtigt ist oder nicht. (Die Lebensversicherung wird also vorrangig an den ausgezahlt, der in der Police steht) Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den letzten Willen des Erblassers. Der Bedachte wird in diesem Fall nicht Erbe, sondern hat als Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegen den Erben bzw. gegen einen anderen Vermögensnehmer. Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. (Es kann ihm aber trotzdem Geld, Wertgegenstände oder ein Wohnrecht vermacht werden)

Erbschaft Nachlass

Im Nachlassverfahren hat jeder das Recht auf Anspruch auf Auskunft und zur Einsicht in die Nachlassakten, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann. Dieses berechtigte Interesse liegt vor, wenn glaubhaft ist, dass er als gesetzlicher Erbe Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommt. Bei der Bewertung des Nachlasses von Vermögenswerten kommt es immer auf den Verkehrswert an.

neues Urteil zur Bewertung: Einkommen oder Vermögen bei einer

Erbschaft

1. Ein 50 jähriger Mann erbte von seiner Mutter 10 000 Euro und war zu diesem Zeitpunkt Hartz 4 Emfänger. Ob dieser Betrag nun Einkommen oder Vermögen ist, kommt auf den Zeitpunkt an, an dem die Erbschaft an die bedürftige Person ausgezahlt wird und dieser Betrag damit zur Verfügung steht. Vermögen ist schon bei Antragsstellung vorhanden und Einkommen fließt erst während des Hartz 4 Bezuges zu. Das ist der Unterschied bei der Bewertung. Der Mann hat also Einkommen erhalten, das angerechnet wird. Da es sich um kein Vermögen handelt gibt es auch keine Vermögensfreibeträge. Bundessozialgericht
Eine Erbengemeinschaft muss als Gesamtschuldner die Beerdigungskosten bspw. die Kosten für das Grab, der Bestattung, der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie den Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung übernehmen. Diese Kosten muss ein Miterbe persönlich tragen, wenn diese Kosten entstanden sind, wenn eine längere Reise zur Beerdigung entstanden ist. (Aktenzeichen: 7c C 13/07) Geldfund darf nicht behalten werden, wenn im Nachhinein ein Erblasser zu ermitteln ist. Das Geld steht dann den gesetzlichen Erben zu. Gibt es keine Erben mehr, erbt der Staat. In diesem Fall wurde Geld im Kamin eines gekauften Hauses gefunden.

Erbrecht- DDR Testament

Die Anfechtung eines in der DDR vor dem Beitritt errichteten Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten richtet sich nach den Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nicht nach "altem DDR-Recht". OLG Brandenburg Es gehört zum Berechtigten Interesse des Pflichtteilsberechtigten nach dem Tod des Erblassers das Grundbuch einzusehen, um so zu prüfen, welche erbrechtlichen Ansprüche ihm zustehen. Das gilt auch dann wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetreten ist. Stirbt ein Erblasser und dessen Erben bleiben im Haus wohnen, sind diese auch für die Zahlungen an den Energieversorger verantwortlich, wenn sie nach dem Tod des Erblassers Energie nutzen. Erben waren der Meinung, da sie nur Erben sind, gehen ihnen diese Zahlungen nichts an. Mit dem Tod ist das Vertragsverhältnis mit dem Stromversorger automatisch auf die Erben übergegangen. Sie sind dann jetzt Vertragspartner. Wird der Strom nicht gezahlt, kann der Energieversorger den Strom abstellen. “Eine Krankenkasse darf ohne gesetzliche Regelung bei einem freiwillig versicherten Mitglied eine Erbschaft nicht der Beitragspflicht unterwerfen. Soziagericht Koblenz” Bei einem Erbe von einem Gemeinschaftskonto des Erblassers steht den Erben nur die Hälfte vom Guthaben vom Konto zu. Der andere Teil geht an den Mitkontoinhaber. Ist dieser selbst Erbe, muss dieser Teil als Schenkung berücksichtigt werden. Schenkungen innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall werden in voller Höhe berücksichtigt. Mit jedem weiteren Jahr verringert sich der auszugleichende Betrag um je 10%: im zweiten Jahr sind also nur noch 90% auszugleichen, im dritten Jahr 80%, im 4. Jahr 70% usw. Erst nach 10 Jahren bleibt das Geschenk unberücksichtigt.
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Hat ein Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass ein Erbe die Erbschaft nur ausgezahlt erhält, wenn er auch weiterhin seine laufenden Sozialleistungen bekommt, dann darf das Amt die Zahlungen trotzdem einstellen. Sozialgericht Dortmund.” (Denn es muss immer erst geprüft werden, ob eine Erbschaft auf Bürgergeld angerechnet wird. Das Amt kann auch nicht per Testament erpresst werden, Sozialleistungen auszuzahlen) Wurde einem Ehegatten sein gesetzlich, zustehendes Erbe durch den Erblasser entzogen, hat er trotzdem noch Anspruch auf seinen Pflichtteil. Das gleiche gilt für Kinder, deren ihr Erbe entzogen wurde. Auch den Kindern steht trotzdem der Pflichteil zu. (Für den Entzug des Pflichtteils müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, welche auch im Testament genannt werden müssen).

Erbrecht- Privatinsolvenz bei Erbschaften:

Wer erbt und privatinsolvent ist, muss eine Hälfte vom Erbe seinem Treuhänder übergeben. Die andere Hälfte kann er behalten. Aber auch hier hat der Erbe das Recht, die Erbschaft auszuschlagen. Das Erbe geht dann an den Nächsten in der Erbfolge. Das könnten dann die Enkelkinder sein. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht allerdings noch die ganze Erbschaft in die Erbmasse über. Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und somit auch Schulden erben können. Dass das Erbe ausgeschlagen wurde, sollte also allen mitgteilt werden. So dass diese dann auch entscheiden können, ob sie annehmen wollen oder nicht)

Ist das Testament gültig, wenn ein Erblasser

Alzheimer hatte, als er es aufsetzte?

So ein Testament ist ungültig, da Alzheimer Patienten in ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt sind, wenn sie ihren letzten Willen aufsetzen. Das gilt auch dann, wenn der Inhalt des Testaments einfach und verständlich sein sollte. OLG München (Alzheimer Patienten sollten ihr Testament schon nach der Früherkennung aufsetzen, so dass es später nicht mehr angefochten werden kann). Wer wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche oder auch anderen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung eines Testaments zu verstehen, kann kein Testament errichten. Genauso kann ein Testament unwirksam sein, wenn es unter Alkohol aufgesetzt wurde. Hier muss aber im Einzelfall geprüft werden, wie hoch der Alkoholeinfluss war und wie viel Einfluss der Alkohol auf die Urteilsfähigkeit hatte. (allein die Tatsache, dass jemand Alkohol getrunken hat, reicht nocht nicht aus). neue Informationen zu Erbrecht und Erbschaft Ein Testament kann immer nur eine Person allein aufsetzen, ansonsten ist es nicht gültig. Nur bei gemeinsamen Testamenten von Eheleuten und von Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (eingetragene, gleichgeschlechtliche Partner) ist das möglich. Unverheiratete Paare können also kein gemeinsames Testament erstellen. Kinder von Eltern, die nicht verheiratet sind,haben seit dem Jahr 2010 auch dann einen Anspruch auf das Erbe, wenn sie vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden. Nichteheliche Kinder haben seitdem Anspruch also genauso Erbrecht. Diese neue Regelung gilt rückwirkend für alle Erbfälle seit dem 29. Mai 2009. Lag der Erbfall vor dem 29. Mai 2009, bleibt es beim alten Erbrecht. Und danach ist das Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor 1949 geboren wurden, ausgeschlossen.

Erbrecht- Erbreihenfolge, wer erbt

zuerst?

Es erben immer nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, aber auch noch entferntere gemeinsame Vorfahren haben. Sind keine Verwandten der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, dann erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft. (gemeint ist hier gesetzliche Erbfolge) Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Ehegatte namentlich im Testament benannt wurde. Werden in einem eigenhändigen Testament die Abkömmlinge der Kinder des Erblassers zu Nacherben eingesetzt, sind darunter grundsätzlich auch Adoptivkinder gemeint, wenn nicht das Testament eine eindeutige Einschränkung auf leibliche Abkömmlinge enthält. Der Erbvertrag ist wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen, im Gegensatz zu diesem, aber in Form eines Vertrags. Der Erbvertrag verursacht Kosten, da er nur notariell aufgesetzt werden kann. (Der Erbvertrag kann also auch als Testament angesehen werden. Aber auch durch Erbvertrag können Pflichtteilsansprüche nicht ausgeschlossen werden)

Erbrecht- Testament

Nach dem Tod eines Ehegatten ist die Abänderung des Testaments für den Längerlebenden normalerweise nicht mehr möglich. Keiner der Ehegatten hat nach dem Tod des anderen dann noch, die Möglichkeit, das Testament zu ändern. Daran hat sich auch mit dem neuen Erbrecht nichts geändert. (Die einzige Ausnahme, dass im Testament selbst schon eine Vereinbarung enthalten ist, dass eine Änderung möglich ist) Wer sich für ein handschriftliches Testament entscheidet, muss es auch vom Anfang bis zum Ende eigenhändig verfassen. Es muss handschriftlich geschrieben sein. Erben haben immer die Möglichkeit ein Testament auf Echtheit überprüfen zu lassen. Meistens werden Gutachter beauftragt. (Es wird auch die Handschrift geprüft) Es gibt zwei Testamentsformen: Das öffentliche Testament und das private Testament. Der Unterschied liegt mitunter auch daran, wo das Testament aufbewahrt und erstellt wird. Das Private wird zu Hause aufbewahrt und das Notarielle beim Notar. Jeder Mensch, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann ein Testament aufsetzen. Er muss aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das heißt, er muss geschäftsfähig sein. Bei der Formulierung eines Testaments muss man viele Dinge schon im Voraus bedenken und man sollte und kann es auch ändern, wenn sich Umstände anders entwickeln.

Testament erstellen bei Änderungen

der Umstände

Ein Testament sollte wegen Veränderungen tatsächlicher Umstände überprüft und eventuell geändert, ergänzt oder neu gefasst werden. Also immer dann, wen nsich Umstände ändern, die Einfluss auf die Erbschaft haben. (insbesondere betrifft das Familie und Freunde)

Kosten für ein Testament

Für die Beurkundung eines notariellen Testaments ist nach der Kostenordnung eine volle Gebühr zu entrichten- ein Testament beurkunden zu lassen kostet also Geld. Der Anspruch auf den Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Es kann verfügt werden, dass das Kind, welches seinen Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen fordert, auch nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll. Das Testament stellt zusammen mit dem Erbvertrag eine Verfügung von Todes wegen dar. Der BGH hat entschieden, dass auch ein öffentliches Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis des Erbrechts ausreicht.

Erbrecht- Lebensversicherung

In der Versicherungspolice kann der Versicherungsnehmer einen Begünstigten für den Todesfall angeben. Die Lebensversicherung gehört nicht zum Nachlass, denn die Lebensversicherung ist im Todesfall direkt an den Begünstigten zu zahlen. Also erhält das Geld aus der Lebensversicherung derjenige, dem laut Versicherungsvertrag die Summe beim Todesfall zugesprochen werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Person erbberechtigt ist oder nicht. (Die Lebensversicherung wird also vorrangig an den ausgezahlt, der in der Police steht) Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den letzten Willen des Erblassers. Der Bedachte wird in diesem Fall nicht Erbe, sondern hat als Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegen den Erben bzw. gegen einen anderen Vermögensnehmer. Ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. (Es kann ihm aber trotzdem Geld, Wertgegenstände oder ein Wohnrecht vermacht werden)

Testamentsvollstrecker

Die Kosten für den Testamentsvollstrecker richten sich nach der Höhe des Nachlasses. Geht es nur um die Verteilung des Vermögens, erhält der Testamentsvollstrecker eine pauschale Vergütung, diese richtet sich nach der Schwierigkeit der Verwaltung und der Abwicklung. Wer ein schriftlich verfasstes Testament zu Hause aufhebt, hat somit keine Kosten. Denn, dann müssen die Erben die Aufteilung des Vermögens vornehmen. Jede geschäftsfähige Person kann zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Bei kleineren Erbschaften reicht es meistens aus, wenn ein Verwandter oder ein Freund des Erblassers die Testamentsvollstreckung übernimmt. Denn das ist auch möglich. Nichteheliche Kinder werden nach neuem Erbrecht im Erbfall wie eheliche Kinder behandelt. Es gibt bei der Erbaufteilung keinen Unterschied mehr. Bei Eintritt des Nacherbfalls tritt der Nacherbe in das Vermögen des Erblassers ein. Der Vorerbe ist zur Herausgabe des Nachlasses verpflichtet, wenn der Nacherbe das fordert. Ein Mustertestament mit Vorerbschaft finden Sie im Ratgeber Erbrecht. Jeder Bestattungsunternehmer kann Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Er ist nicht ortsgebunden. Nur wenn alle zahlungspflichtigen Erben mittellos sind und das nachweisen können, übernimmt das örtliche Sozialamt die Kosten der Bestattung. Die Übernahme der Bestattungskosten muss beantragt werden. Einen Antrag erhalten Sie über unseren neuen Ratgeber Erbrecht. Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Auch steuerlich gelten für den Erben die gleichen Pflichten wie für den Erblasser. Er muss sogar Steuerschulden vom Erblasser zahlen. Ist nur der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt, trägt er auch allein die gesamte Steuerlast. So muss er auch Erbschaftssteuer alleine zahlen. Denn auch Schulden kann man erben. Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Testament zu formulieren. Ein handschriftliches Testament kann nicht nur, handschriftlich geschrieben werden, sondern es muss sogar vom ersten bis zum letzten Wort von Hand geschrieben sein.

Was ist im Todesfall und Erbfall zu tun:

- den Totenschein vom Arzt oder vom Krankenhaus besorgen - Überführung, falls Sterbeort und Wohnort unterschiedlich sind - Sterbeurkunden beim Standesamt beantragen (ca. 5-10) - Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeitgeber informieren - Organspenderausweis an den Arzt übergeben - Bestattungsunternehmen beauftragen, geg. Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt beantragen - Testamente an das Nachlassgericht übergeben - Nachlassverzeichnis erstellen. - Mietwohnung, Strom, Gas, Heizung, Wasser usw. abmelden - Telefon, Handy, Kabelanschluss, GEZ abmelden - Zeitung, Zeitschriften, KFZ Zulassung, Versicherungen, Vereine abmelden - Daueraufträge bei Banken abmelden - Krankenkasse informieren - Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen informieren (so schnell wie möglich) - über Überbrückungsgeld bei der Rentenversicherungsstelle informieren - über Beamtenversorgung bei zuständiger Dienstbehörde informieren - Rentenansprüche bei der Bundes- oder Landesversicherungsanstalt erfragen - Lohnsteuererstattungsantrag beim Finanzamt stellen - Private Sterbegeldversicherung informieren - Erbschaftsteuererklärung - Postnachsendeantrag stellen

Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 einen

Anspruch auf einen höheren Erbteil, wenn er

den Erblasser gepflegt hat.

Auch dann, wenn er nicht auf eine berufliche Tätigkeit verzichten musste, um diese Pflegeleistungen erbringen zu können. Das bedeutet, Kinder oder andere gesetzliche Erben, haben diesen höheren Anspruch auf das Erbe, wenn sie weiterhin arbeiten und den Erblasser nebenher pflegen. Eine Pflegekraft, die nicht in der gesetzlichen Erbfolge steht, hat diesen Anspruch nicht. (Kinder können also Pflegegeld erhalten, wenn sie ihre Eltern pflegen. Auch, wenn sie beruflich tätig sind) Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall werden voll in die Berechnung der Erbschaft einbezogen, im zweiten Jahr wird sie aber nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt. (Das ist von Interesse, wenn es mehrere Erben gibt und das Erbe aufgeteilt wird. Dann muss die Schenkung vom Erbteil abgezogen werden) Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Erben ein. Die Kinder werden als Erben des Längerlebenden eingesetzt. Sind die Erblasser also die Eltern, dann erben die Kinder erst, wenn beide Elternteile verstorben sind. (Der Pflichtteil für die Kinder kann aber schon nach dem Tod nur eines Elternteils gefordert werden)

Mit der Anordnung einer Vor- und

Nacherbschaft kann man als Erblasser dafür

sorgen, dass das Vermögen im Erbfall zunächst

an einen Vorerben fällt. Der Nacherbe erhält

erst beim Tod des Vorerben den Nachlass.

Wer ein Recht auf den Pflichtteil hat, erbt nicht direkt aus dem Nachlass. Er hat nur einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm der Pflichtteil in Geld ausgezahlt wird. Erben müssen mitunter dann beispielsweise ein geerbtes Haus verkaufen, um den Pflichteilsberechtigten seinen Anspruch auf Bargeld auszahlen zu können. Über eine Erbschaft sollte man sich nie zu freuen. Sondern immer erst erkunden, wer alles Erbe und wer alles pflichtteilsberechtig ist. Der Pflichtteil ist immer ein reiner Bargeldanspruch... Man kann also über den Pflichtteil kein Haus oder Gegenstände erben, sondern immer nur Bargeld. Die Entziehung des Pflichtteils muss im Testament angeordnet und es muss aufgeführt werden, was der Grund für die Entziehung ist. Denn nicht alle Gründe berechtigen zur Entziehung des Pflichtteils. Nur schwerwiegende Gründe werden im Erbrecht anerkannt.

Erbrecht Pflichtteil

Pflichtteilsberechtigt sind die (Kinder, Enkel- und Urenkel), der Ehegatte und die Eltern des Erblassers und auch der überlebende Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nicht erbberechtigt sind die Geschwister des Erblassers und weiter entfernte Verwandte. Sie können zwar etwas erben aber haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Die Pflichtteilsberechtigten erben ihren Pflichtteil immer der Erbreihenfolge nach. Also Enkelkinder erst, wenn die Kinder verstorben sind oder das Erbe ausgeschlagen haben. Die Hälfte des gesamten Erbteils, ist der Pflichtteil. Dieser wird dann auf die Pflichtteilsberechtigten aufgeteilt. Dazu muss erst einmal auch ermittelt werden, wie viele Erben es gibt und welche pflichtteilsberechtigt sind. So kann dann auch ermittelt werden, welchen Anteil jeder Pflichtteilsberechtigte erhält. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall oder von seiner Enterbung erfahren hat, spätestens jedoch in 30 Jahren vom Erbfall an.

Erbrecht- Verzicht auf den Pflichteil

Bei einer Erbschaft gibt es auch den Verzicht auf den Pflichtteil. Ein Pflichtteilsverzicht kann nach § 119 ff. BGB angefochten werden. Nach dem Tod ist die Anfechtung aber ausgeschlossen. Hat der überlebende Lebenspartner in der Eigentumswohnung oder im Haus des Verstorbenen gelebt, muss er - wenn die Erben das verlangen - ausziehen. Denn der Lebenspartner ist nicht Erbe. (Die Kündigungsfristen müssen aber eingehalten werden). Es sei denn, der Lebenspartner soll laut Testament das Haus oder die Wohnung erhalten. Aber auch dann, haben die Erben ihren gesetzlichen Anteil an der Erbschaft, wenn die Erbschaft nur aus diesem Haus besteht. Das betrifft den Anspruch auf den Pflichtteil. Der Lebenspartner müsste mitunter das Haus verkaufen, um den Pflichtteil an die Erben auszuzahlen. Anspruch auf den Pflichtteil haben aber laut Erbrecht nicht alle Erben. Sondern nur Kinder, Ehepartner, Eltern.....Möglich ist auch, dass der Erblasser dem Lebenspartner ein Dauerwohnrecht oder ein Wohnrecht auf Zeit per Testament eingeräumt hat. Erbrecht- Erbschaftssteuer Ehepartner, Kinder und eingetragene Lebenspartner müssen im selbstgenutztem Wohneigentum keine Erbschaftssteuer zahlen. Voraussetzung: Sie bleiben nach dem Erbfall zehn Jahre lang im geerbten Haus oder der geerbten Wohnung wohnen und diese stellt auch dann den Hauptwohnsitz dar. Das betrifft also Erben, die ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben, in dem/der sie wohnen oder mit dem Erbe dort einziehen. Es gilt aber nur bis zur Höchstgrenze von 200 m². Ab dieser Größe gilt dann der normale Steuersatz aber mit Berücksichtigung auf den Freibetrag. Haben Eheleute ein Gemeinschaftskonto und einer der Partner zahlt Geld auf das Konto ein, handelt es sich dabei, aus steuerlicher Sicht, um Schenkungen. Das ist für die Erbschaftssteuer wichtig, zu wissen. (Spielt hauptsächlich eine Rolle, wenn neben dem Ehepartner noch andere Erben einen Anspruch auf die Erbschaft haben. Weil Schenkungen des Erblassers bei der Aufteilung des Erbes oder des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen)

Erbschaftssteuer Freibeträge und

deren Höhe

Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben. Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Eine Erbengemeinschaft ist auch nach neuem Erbrecht keine eigenständige, handlungsfähige Gesellschaft, sondern nur eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit. Deswegen kann eine Erbengemeinschaft als Gesamtheit auch keine Klage erheben. Die Erbengemeinschaft wird durch die Verteilung der Nachlassgegenstände aufgelöst. Ein einzelner Miterbe einer Erbengemeinschaft kann aber in eigenem Namen klagen, dabei kann er aber nur die Leistung an alle Erben fordern. Die Erben können eine Erbengemeinschaft auch auflösen. Um Zugriff auf das Konto eines Verstorbenen zu erlangen, muss das gerichtlich eröffnete Testament vorgelegt werden. Verlangt die Bank trotzdem noch einen Erbschein, dann muss sie für die dadurch entstehenden Gebühren aufkommen. Der Antrag auf einen Erbschein kostet Geld. Gibt es ein Gemeinschaftskonto und einer der Verfügungsberechtigten stirbt, kann der Überlebende weiterhin über das Konto verfügen. Die Erben kommen an dieses Gemeinschaftskonto erst einmal nicht heran. Eine Erbengemeinschaft muss als Gesamtschuldner die Beerdigungskosten bspw. die Kosten für das Grab, der Bestattung, der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie den Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung übernehmen. Diese Kosten muss ein Miterbe persönlich tragen, wenn diese Kosten entstanden sind, wenn eine längere Reise zur Beerdigung entstanden ist. (Aktenzeichen: 7c C 13/07)
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