Ist jemand pflichtteilsberechtigt, kann er sich nach § 2325 BGB Schenkungen anrechnen lassen, die der Erblasser in den letzen 10 Jahren anderen
Erbberechtigten zukommen lassen hat. Auch, wenn der Erblasser eine Immobilie verschenkt, sich aber ein Wohnungsrecht daran vorbehält. BGH
Eheleute hatten in einem Berliner Testament vereinbart, dass das Kind 5 Jahre nach dem Tod eines Elternteils einen festen Geldbetrag erhalten
soll. Der überlebende Partner sollte den Betrag diese 5 Jahre mit 5 Prozent verzinsen. Diese Zinsen sind einkommenssteuerpflichtig (BFH)
Ein Erbe muss einen pflichtteilsberechtigten Erben Auskunft über den gesamten
Nachlass geben.
Auch über Schenkungen, die er vom Erblasser erhalten hat. Der Pflichtteilsberechtigte muss aber einem Erben keine Auskunft darüber geben,
welche Zuwendungen er bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat. OLG Köln
Ein Testament, das die Mitarbeiter eines Pflege- oder Betreuungsheimes bedenkt, ist unwirksam. Das gilt auch für die Mitarbeiter von ambulanten
Einrichtungen. Hier soll vermieden werden, dass das Personal Einfluss auf die Lebenssituation der Erblasser nimmt. OLG Frankfurt
Ein verstorbener Mann hatte einen Sparbrief mit 50 000 Euro. Vor seinem Tod veranlasste er, dass der Sparbrief aufgeteilt wird. 25 000 Euro stellte
er für seine Partnerin aus. Spätere Zeit trennte sich das Paar.
Der Mann starb kurz danach. Der Erbe des Mannes verlangte von der Lebensgefährtin nun die Herausgabe des Geldes. Der Erbe klagte und
bekam recht. Urteil des BGH
Erbenermittler kann die Einsicht in Nachlassakten verwehrt werden. Es darf nicht nur ein berufliches Interesse des Erbenermittlers vorliegen,
sondern muss auf jeden Fall nachvollziehbar sein und auch wirtschaftlich sinnvoll und gerechtfertigt. Ä.a. KG Berlin
Sind Notarkosten von der Steuer absetzbar?
Nein. Denn Notarkosten gehören zur privaten Lebensführung und somit nicht absetzbar. Hier wollte eine Frau die Notarkosten steuerlich geltend
machen, die sie für die Errichtung eines Testaments gezahlt hatte. FG des Saarlands
Das Amtsgericht Gießen hat in einem Fall entschieden, dass Rücklagen für eine angemessene Bestattung gebildet werden dürfen. Und geht von
einem mittleren Betrag von 5000 Euro aus.
Mit Berufung auf das SGB: Sozialhilfe darf dann nicht vom Einsatz oder der Verwertung von Vermögen abhängig gemacht werden, wenn dies für
den Hilfeempfänger eine unzumutbare Härte wäre, wie § 90 Absatz 3 SGB XII ausdrücklich vorsieht. SG Gießen
Eheleute hatten ein gemeinsames Testament errichtet.
Sie waren kinderlos. Im Testament setzen sie daher einen Enkel der Mutter der Erblasserin ein sowie ein
Pflegekind der Mutter. Die eingesetzten Erben im Testament verstarben noch vor der Erblasserin.
Die Tochter des eingesetzten Pflegekindes beantragte einen Erbschein. Sie wollte mit drei weiteren Geschwistern
zu je eine Viertel erben. Es gab aber auch einen gesetzlichen Erben nach der gesetzlichen Erbfolge und auch
dieser wollte sein Erbe antreten.
Das Testament konnte vom Gericht nicht so ausgelegt werden, dass das der Wille der Erblasserin war, dass das
Erbe nur in dieser testamentarischen Reihenfolge bleiben soll. OLG München -
Die Annahme einer Erbschaft kann auch angefochten werden.
Das kann dann der Fall sein, wenn der Erbberechtigte die Erbschaft nur angenommen hat, weil er dachte, dass er
sonst den Anteil auf den Pflichtteil verliert. Bundesgerichtshof.
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