Produktinformation:

Ein Berechnungsprogramm, mit welchem Sie automatisch die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) erstellen können. Wahlweise nach Personenzahl oder Wohnfläche. Ebenso können Sie die Heizkostenabrechnung damit erstellen. Die fertige Nebenkostenabrechnung/en kann ausgedruckt und dem/die Mieter übermittelt werden. Vorteile: Leichte Handhabung. Berechnet die Vorauszahlungen neu und gibt an, welcher Betrag nachgezahlt oder zurückerstattet wird. Leerstände werden berücksichtigt und auch unterschiedliche Abrechnungszeiträume. Möglich ist es auch, dass Nebenkosten für eine Mietpartei nach Personen und nach Wohnfläche berechnet werden können. Zum Beispiel: Müllabfuhr nach Personenzahl aber Grundsteuer nach Wohnfläche. Das führt zu einer gerechteren Abrechnung für alle Mieter.

Progamm/ Nebenkostenabrechnung erstellen

Nebenkosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks regelmäßig entstehen. Davon sind Nebenkosten auf den Mieter umlegbar und andere Posten aber nicht. Einige Kosten müssen die Vermieter (Eigentümer) selber tragen. Nicht zu den Nebenkosten gehören und dürfen auch nicht auf Mieter abgewälzt werden: 1. Verwaltungskosten des Gebäudes. 2. Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten. Umlegbare Nebenkosten sind: Nebenkosten sind: 1. die öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört auch die Grundsteuer; 2. Wasserversorgung, 3. Entwässerung 4. die Kosten der Heizungsanlage Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zuschicken. Der Abrechnungszeitraum muss immer ein Jahr betragen. Das muss aber nicht immer von Januar bis Dezember sein. Der Vermieter kann auch andere Abrechnungszeiträume wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat. Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf nicht von der Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden. Der Vermieter muss auf die Zwölf-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung nicht achten, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat. Hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist. Das bedeutet, der Vermieter kann nichts mehr nachfordern. Wenn ein Mieter nicht mit der Abrechnung einverstanden ist, kann er Einzelbelege beim Vermieter anfordern. Diese muss der Vermieter aber nicht kostenlos zusenden, sondern kann Geld für die Kopien verlangen. Die Nebenkostenabrechnung wird vom Vermieter einmal jährlich erbracht. Mit Hilfe unseres Programmes kann die Nebenkostenabrechnung leicht erstellt werden. Es werden alle verteilbaren Kosten mit den auf den jeweiligen Mieter entfallenen Beträgen aufgeschlüsselt. Wenn die über die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen geleisteten Beträge über den tatsächlich angefallenen Kosten liegen, erfolgt eine Rückerstattung der zu hohen Nebenkosten. Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten jedoch über den Vorauszahlungen liegen, wird eine Nachzahlung für den Mieter fällig. Die Nebenkosten können wahlweise nach Personenzahl oder Wohnfläche abgerechnet werden. Der Mieter darf übrigens immer die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent reduzieren, wenn Heizung und Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden. Denn Heizkosten müssen immer zu mindestens 50 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden....Das Programm berücksichtigt das, bei der Nebenkostenabrechnung. Das Besondere an unserem Programm ist, dass alle Nebenkosten innerhalb einer Mietpartei auch gemischt nach Personenzahl und Wohnfläche abgerechnet werden können. Es müssen nicht alle Posten nach Wohnfläche oder alle Posten nach Personen berechnet werden. Das kann vorteilhaft sein bei verbauchsabhänige Kosten. Zum Beispiel Müllabführ oder Wasserkosten. Mehr Personen verbrauchen mehr Müll und mehr Wasser. Eine Anrechnung nach Personenzahl kann dann gerechter sein. Bei Grundsteuer und anderen verbauchsunabhängigen Nebenkosten spielt die Personenzahlt keine Rolle. Dann ist eine Abrechnung nach Wohnfläche gerechter für alle Mietparteien. Und so erstellt unser Programm auch die Nebenkostenabrechnung. Je nach Auswahl des Vermieters oder Eigentümers. Kostenlos zum Nebenkostenabrechnungs- programm gibt es auf Wunsch jedes Jahr ein Download. Sie erhalten also jedes Jahr kostenlos eine aktuelle Version, wenn das Programm einmal gekauft wurde.

Die Nebenkostenabrechnung muss für den Mieter kostenlos sein. Der Vermieter darf dafür nichts berechnen.

Sollen Nebenkosten neu hinzukommen, muss der Mietvertrag geändert werden. Denn das geht nur im Einverständnis mit dem Mieter. Bankgebühren, Beiträge zur Rechtsschutz- und Mietausfallversicherung oder Verwaltungskosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. In unserem Programm können weitere Posten hinzugefügt werden, die in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden soll. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein durchschnittlich gebildeter, juristisch nicht geschulter Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann. Der Verteilerschlüssel muss angegeben sein. Es muss also erkennbar sein, ob nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet wurde. Das Nebenkostenabrechnungs- Programm kann natürlich nicht festlegen, welche Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Hier müssen sich Vermieter informieren. Das ist kostenlos möglich. Das Programm zur Nebenkostenabrechnung beinhaltet schon alle Nebenkosten die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Falls Kosten hinzugefügt werden, muss jeder Vermieter oder Eigentümer selbst prüfen, welche Posten umlegbar sind. Festgeschrieben sind die umlegbaren Nebenkosten in der Betriebskostenverordnung. Dort sind alle diejenigen aufgeführt, die abgerechnet werden dürfen. Es gibt verschiedene Programme, mit denen die Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann. Manche sind kostenlos und manchen kosten Geld. Es kommt beim Kauf immer darauf an, für wie viele Mietparteien und wie umfangreich es sein soll. Zu unterscheiden ist auch, ob ein Vermieter mit dem Programm die Nebenkostenabrechnung für ein oder mehrere Mietparteien erstellen will oder ob es ein Hausverwalter machen möchte. Denn die Hausverwaltung rechnet meist auch für Eigentumswohnungen ab und dabei kommen noch andere Posten hinzu. Wie zum Beispiel Verwaltungskosten oder Rücklagen.
1. Es werden die Gesamtnebenkosten des Hauses eingetragen. Nebenkosten können hinzugefügt werden, falls diese nicht aufgelistet sind. Wenn die Heizkosten nicht separat abgerechnet werden, können auch hier Gesamtkosten eingetragen werden. 2. Dann werden die einzelnen Mietparteien hinzugefügt. Mit Name, Wohnfläche oder Personenzahl. Ebenso werden die monatlichen Vorauszahlungen eingetragen. Bis zu 20 Mietparteien sind eintragbar. 3. Soll auch die Heizkostenabrechnung erstellt werden, kann man dann zwischen Heizöl und Heizgas wählen. 4. Beim Heizöl wird der Gesamtverbrauch ermittelt. Das geschieht durch das Eintragen vom Anfangsbestand, Zukauf und Endbestand. Zusatzkosten für Wartung und Messungen können berücksichtigt werden. Auch die Warmwasserkosten können mit diesem Berechnungsprogramm errechnet werden. Der Verteilerschlüssel muss eingetragen werden. Denn Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch berechnet werden. 5. Beim Heizgas wird ebenfalls zuerst der Gesamtverbrauch eingetragen. Der Grundpreis für Gas, Zählerstände und der Berechnungsfaktor. Dann wird automatisch die Gesamtnebenkostenabrechnung und auch die einzelne Nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mietparteien sind aufgelistet. Bei jeder Mietpartei ist ersichtlich, wie hoch der Anteil an den gesamten Nebenkosten ist, wie viel Vorauszahlungen geleistet wurden und ob Nebenkosten nachgezahlt werden müssen. 6. Von der Gesamtabrechnung kann jede einzelne Abrechnung eingesehen werden. Das Berechnungsprogramm ermöglicht das. 7. Jede einzelne Nebenkostenabrechnung einer einzelnen Mietpartei kann gespeichert und auch ausgedruckt werden.

Nebenkostenabrechnung/ Programm

Startseite Mietparteien werden eingetragen Gastwerte werden eingetragen Werte für Ölheizungen werden eingetragen Gesamt- und Einzelabrechungen werden erstellt
für zurückliegende und für Folgejahre Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen für beliebig viele Wohneinheiten
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(USB Stick kostenlos)
(Art.-Nr.2654822)

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Progamm/ Nebenkostenabrechnung erstellen

Nebenkosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks regelmäßig entstehen. Davon sind Nebenkosten auf den Mieter umlegbar und andere Posten aber nicht. Einige Kosten müssen die Vermieter (Eigentümer) selber tragen. Nicht zu den Nebenkosten gehören und dürfen auch nicht auf Mieter abgewälzt werden: 1. Verwaltungskosten des Gebäudes. 2. Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten. Umlegbare Nebenkosten sind: Nebenkosten sind: 1. die öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört auch die Grundsteuer; 2. Wasserversorgung, 3. Entwässerung 4. die Kosten der Heizungsanlage Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zuschicken. Der Abrechnungszeitraum muss immer ein Jahr betragen. Das muss aber nicht immer von Januar bis Dezember sein. Der Vermieter kann auch andere Abrechnungszeiträume wählen, etwa vom 1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht zulässig. Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine Nachforderungen mehr stellen und bleibt möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen, die er bereits gezahlt hat. Andererseits ist der Vermieter auch nach Fristablauf nicht von der Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist ein Recht auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung. Hat der Mieter zuviel vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen und verlangen, dass die Vorauszahlungen angepasst werden. Der Vermieter muss auf die Zwölf-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung nicht achten, wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat. Hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen, beginnt die Ausschlussfrist. Das bedeutet, der Vermieter kann nichts mehr nachfordern. Wenn ein Mieter nicht mit der Abrechnung einverstanden ist, kann er Einzelbelege beim Vermieter anfordern. Diese muss der Vermieter aber nicht kostenlos zusenden, sondern kann Geld für die Kopien verlangen. Die Nebenkostenabrechnung wird vom Vermieter einmal jährlich erbracht. Mit Hilfe unseres Programmes kann die Nebenkostenabrechnung leicht erstellt werden. Es werden alle verteilbaren Kosten mit den auf den jeweiligen Mieter entfallenen Beträgen aufgeschlüsselt. Wenn die über die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen geleisteten Beträge über den tatsächlich angefallenen Kosten liegen, erfolgt eine Rückerstattung der zu hohen Nebenkosten. Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten jedoch über den Vorauszahlungen liegen, wird eine Nachzahlung für den Mieter fällig. Die Nebenkosten können wahlweise nach Personenzahl oder Wohnfläche abgerechnet werden. Der Mieter darf übrigens immer die Heizkostenabrechnung um 15 Prozent reduzieren, wenn Heizung und Warmwasser nicht nach Verbrauch abgerechnet wurden. Denn Heizkosten müssen immer zu mindestens 50 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden....Das Programm berücksichtigt das, bei der Nebenkostenabrechnung. Das Besondere an unserem Programm ist, dass alle Nebenkosten innerhalb einer Mietpartei auch gemischt nach Personenzahl und Wohnfläche abgerechnet werden können. Es müssen nicht alle Posten nach Wohnfläche oder alle Posten nach Personen berechnet werden. Das kann vorteilhaft sein bei verbauchsabhänige Kosten. Zum Beispiel Müllabführ oder Wasserkosten. Mehr Personen verbrauchen mehr Müll und mehr Wasser. Eine Anrechnung nach Personenzahl kann dann gerechter sein. Bei Grundsteuer und anderen verbauchsunabhängigen Nebenkosten spielt die Personenzahlt keine Rolle. Dann ist eine Abrechnung nach Wohnfläche gerechter für alle Mietparteien. Und so erstellt unser Programm auch die Nebenkostenabrechnung. Je nach Auswahl des Vermieters oder Eigentümers. Kostenlos zum Nebenkostenabrechnungs- programm gibt es auf Wunsch jedes Jahr ein Download. Sie erhalten also jedes Jahr kostenlos eine aktuelle Version, wenn das Programm einmal gekauft wurde.

Die Nebenkostenabrechnung muss für den

Mieter kostenlos sein. Der Vermieter darf dafür

nichts berechnen.

Sollen Nebenkosten neu hinzukommen, muss der Mietvertrag geändert werden. Denn das geht nur im Einverständnis mit dem Mieter. Bankgebühren, Beiträge zur Rechtsschutz- und Mietausfallversicherung oder Verwaltungskosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. In unserem Programm können weitere Posten hinzugefügt werden, die in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden soll. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein durchschnittlich gebildeter, juristisch nicht geschulter Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann. Der Verteilerschlüssel muss angegeben sein. Es muss also erkennbar sein, ob nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet wurde. Das Nebenkostenabrechnungs- Programm kann natürlich nicht festlegen, welche Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Hier müssen sich Vermieter informieren. Das ist kostenlos möglich. Das Programm zur Nebenkostenabrechnung beinhaltet schon alle Nebenkosten die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Falls Kosten hinzugefügt werden, muss jeder Vermieter oder Eigentümer selbst prüfen, welche Posten umlegbar sind. Festgeschrieben sind die umlegbaren Nebenkosten in der Betriebskostenverordnung. Dort sind alle diejenigen aufgeführt, die abgerechnet werden dürfen. Es gibt verschiedene Programme, mit denen die Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann. Manche sind kostenlos und manchen kosten Geld. Es kommt beim Kauf immer darauf an, für wie viele Mietparteien und wie umfangreich es sein soll. Zu unterscheiden ist auch, ob ein Vermieter mit dem Programm die Nebenkostenabrechnung für ein oder mehrere Mietparteien erstellen will oder ob es ein Hausverwalter machen möchte. Denn die Hausverwaltung rechnet meist auch für Eigentumswohnungen ab und dabei kommen noch andere Posten hinzu. Wie zum Beispiel Verwaltungskosten oder Rücklagen.
1. Es werden die Gesamtnebenkosten des Hauses eingetragen. Nebenkosten können hinzugefügt werden, falls diese nicht aufgelistet sind. Wenn die Heizkosten nicht separat abgerechnet werden, können auch hier Gesamtkosten eingetragen werden. 2. Dann werden die einzelnen Mietparteien hinzugefügt. Mit Name, Wohnfläche oder Personenzahl. Ebenso werden die monatlichen Vorauszahlungen eingetragen. Bis zu 20 Mietparteien sind eintragbar. 3. Soll auch die Heizkostenabrechnung erstellt werden, kann man dann zwischen Heizöl und Heizgas wählen. 4. Beim Heizöl wird der Gesamtverbrauch ermittelt. Das geschieht durch das Eintragen vom Anfangsbestand, Zukauf und Endbestand. Zusatzkosten für Wartung und Messungen können berücksichtigt werden. Auch die Warmwasserkosten können mit diesem Berechnungsprogramm errechnet werden. Der Verteilerschlüssel muss eingetragen werden. Denn Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50% nach Verbrauch berechnet werden. 5. Beim Heizgas wird ebenfalls zuerst der Gesamtverbrauch eingetragen. Der Grundpreis für Gas, Zählerstände und der Berechnungsfaktor. Dann wird automatisch die Gesamtnebenkostenabrechnung und auch die einzelne Nebenkostenabrechnung erstellt. Alle Mietparteien sind aufgelistet. Bei jeder Mietpartei ist ersichtlich, wie hoch der Anteil an den gesamten Nebenkosten ist, wie viel Vorauszahlungen geleistet wurden und ob Nebenkosten nachgezahlt werden müssen. 6. Von der Gesamtabrechnung kann jede einzelne Abrechnung eingesehen werden. Das Berechnungsprogramm ermöglicht das. 7. Jede einzelne Nebenkostenabrechnung einer einzelnen Mietpartei kann gespeichert und auch ausgedruckt werden.
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