Beamtenbeleidigung Diesen Tatbestand gibt es nicht! Die Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt. Es macht keinen Unterschied, ob jemand seinen Nachbarn oder einen Polizisten beschimpft. Es gibt für die Beleidigung eines Beamten keine höheren Strafen. Entscheidend ist nur, ob es sich bei einer Aussage, um eine Tatsache handelt. Irrtümer im Arbeitsrecht In der Probezeit kann man von einem Tag auf den anderen gekündigt werden? In der Probezeit kann zwar ohne Grund gekündigt werden, eine Kündigungsfrist gibt es aber trotzdem. Sie beträgt zwei Wochen. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Sonderregelung gilt für Schwangere. Schwangeren kann auch in der Probezeit nur betriebsbedingt oder bei schweren Verstößen gekündigt werden. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Nur befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, wenn auch ein Grund für die Befristung angegeben sein muss. Ohne Probezeit besteht sofort Kündigungsschutz? Auch ohne Probezeit gilt eine gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten. Erst danach gilt voller Kündigungsschutz und auch Urlaubsanspruch. (§ 1 Kündigungsschutzgesetz/KSchG) Wem gekündigt wird, der hat Anspruch auf eine Abfindung Auch das gehört zu den Rechtsirrtümern. Kündigt der Arbeitgeber rechtmäßig, muss er keine Abfindung zahlen. Abfindungen werden zum Beispiel bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplänen fällig. Es kann aber auch freiwillig eine Abfindung gezahlt werden. Rechtsirrtümer Schulden Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen? Das kann man nicht. Im Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert. Allerdings ist es möglich, eine Freiheitsstrafe zu erhalten, wenn man ein Bußgeld nicht zahlt. Hier geht es aber um die Weigerung, nicht zu zahlen. Die Freiheitsstrafe soll den Schuldner dazu zwingen, zu zahlen. Wer nicht zahlen kann, kann immer noch Ratenzahlung vereinbaren oder gemeinnützige Arbeit leisten. Denn das Gericht geht erst einmal davon aus, dass der Schuldner nicht zahlen will.

Rechtsirrtum Bürgergeld

Der Bürgergeld/ Empfänger muss nachweisen, dass er Post vom Jobcenter nicht erhalten hat. Falsch! Wieder ein Rechtsirrtum. Das Jobcenter trägt die Beweislast. Da es die Post meisten als einfache Post verschickt, könnte es gar nicht beweisen, dass jemand Post erhalten hat. Somit wäre jeder Bescheid vom Jobcenter unwirksam, wenn der Hilfeempfänger angibt, dass er keine Post erhalten hat. Rechtsirrtümer Mietrecht Auch im Mietrecht gibt es viele Rechtsirrtümer. Der Vermieter hat das Recht, einen Schlüssel von der Wohnung seines Mieters für Notfälle zu haben. Falsch! Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel in seinem Besitz haben. Für Notfälle kann sich der Mieter aussuchen, wen er einen Schlüssel geben möchte. Das steht sogar im Grundgesetz Artikel 13. Eine Kurzehe kann man einfach annullieren! Jede Ehe - auch wenn sie nur für ein paar Tage rechtsgültig geschlossen wurde – kann nur durch Scheidung wieder beendet werden. Es muss also mindestens einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen und es muss sogar das Trennungsjahr eingehalten werden.

Irrtümer Strafrecht

Auch in Deutschland können Angeklagte auf Kaution aus der Untersuchungshaft freikommen. Geregelt ist das, in § 116a StPO. Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht, Reiseverbot). „Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt Einen gestellt." In einem Strafverfahren kann dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Diesen kann sich der Angeklagte unter Umständen auch selbst aussuchen. Voraussetzungen dafür finden sich in § 140 der Strafprozessordnung. Das gilt bei schweren Straftaten oder auch wenn es um ein Berufsverbot geht. Aber dieser Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos. Verliert der Angeklagte den Prozess, muss er den Strafverteidiger genauso zahlen. Der Sinn darin besteht, dass der Angeklagte auf jeden Fall eine Verteidigung vor Gericht hat. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt. Der Staat holt sich diese Kosten aber vom Angeklagten zurück, wenn er verurteilt werden sollte. Das geht dann aber auch in Ratenzahlung. Nur bei einem Freispruch bleiben die Kosten bei der Staatskasse. Im Zivilrecht (Familie, Unterhalt, Erbrecht usw.) gibt es kein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Hier gibt es nur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auch das ist ein Rechtsirrtum.

Rechtsirrtümer im Vertragsrecht

Die meisten Rechtsirrtümer gibt es im Kaufrecht. Es gibt kein Recht des Käufers auf Umtausch der Ware ohne Grund, z.B. weil die Ware nicht gefällt. Aber wenn die Ware einen Mangel hat, kann der Käufer reklamieren.

Nur wer über das Internet, per Katalog oder das Telefon bestellt, hat

immer ein Umtauschrecht von 14 Tagen. Dabei ist es dann egal ob die

Ware nicht mehr gefällt, nicht passt oder andere Gründe vorliegen, die den

Käufer zur Rückgabe veranlassen.

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Beamtenbeleidigung Diesen Tatbestand gibt es nicht! Die Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt. Es macht keinen Unterschied, ob jemand seinen Nachbarn oder einen Polizisten beschimpft. Es gibt für die Beleidigung eines Beamten keine höheren Strafen. Entscheidend ist nur, ob es sich bei einer Aussage, um eine Tatsache handelt. Irrtümer im Arbeitsrecht In der Probezeit kann man von einem Tag auf den anderen gekündigt werden? In der Probezeit kann zwar ohne Grund gekündigt werden, eine Kündigungsfrist gibt es aber trotzdem. Sie beträgt zwei Wochen. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Sonderregelung gilt für Schwangere. Schwangeren kann auch in der Probezeit nur betriebsbedingt oder bei schweren Verstößen gekündigt werden. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden. Nur befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, wenn auch ein Grund für die Befristung angegeben sein muss. Ohne Probezeit besteht sofort Kündigungsschutz? Auch ohne Probezeit gilt eine gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten. Erst danach gilt voller Kündigungsschutz und auch Urlaubsanspruch. (§ 1 Kündigungsschutzgesetz/KSchG) Wem gekündigt wird, der hat Anspruch auf eine Abfindung Auch das gehört zu den Rechtsirrtümern. Kündigt der Arbeitgeber rechtmäßig, muss er keine Abfindung zahlen. Abfindungen werden zum Beispiel bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplänen fällig. Es kann aber auch freiwillig eine Abfindung gezahlt werden. Rechtsirrtümer Schulden Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen? Das kann man nicht. Im Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention wurde 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert. Allerdings ist es möglich, eine Freiheitsstrafe zu erhalten, wenn man ein Bußgeld nicht zahlt. Hier geht es aber um die Weigerung, nicht zu zahlen. Die Freiheitsstrafe soll den Schuldner dazu zwingen, zu zahlen. Wer nicht zahlen kann, kann immer noch Ratenzahlung vereinbaren oder gemeinnützige Arbeit leisten. Denn das Gericht geht erst einmal davon aus, dass der Schuldner nicht zahlen will.

Rechtsirrtum Bürgergeld

Der Bürgergeld/ Empfänger muss nachweisen, dass er Post vom Jobcenter nicht erhalten hat. Falsch! Wieder ein Rechtsirrtum. Das Jobcenter trägt die Beweislast. Da es die Post meisten als einfache Post verschickt, könnte es gar nicht beweisen, dass jemand Post erhalten hat. Somit wäre jeder Bescheid vom Jobcenter unwirksam, wenn der Hilfeempfänger angibt, dass er keine Post erhalten hat. Rechtsirrtümer Mietrecht Auch im Mietrecht gibt es viele Rechtsirrtümer. Der Vermieter hat das Recht, einen Schlüssel von der Wohnung seines Mieters für Notfälle zu haben. Falsch! Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel in seinem Besitz haben. Für Notfälle kann sich der Mieter aussuchen, wen er einen Schlüssel geben möchte. Das steht sogar im Grundgesetz Artikel 13. Eine Kurzehe kann man einfach annullieren! Jede Ehe - auch wenn sie nur für ein paar Tage rechtsgültig geschlossen wurde – kann nur durch Scheidung wieder beendet werden. Es muss also mindestens einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag bei Gericht stellen und es muss sogar das Trennungsjahr eingehalten werden.

Rechtsirrtümer im Vertragsrecht

Die meisten Rechtsirrtümer gibt es im Kaufrecht. Es gibt kein Recht des Käufers auf Umtausch der Ware ohne Grund, z.B. weil die Ware nicht gefällt. Nur wenn die Ware einen Mangel hat, kann der Käufer reklamieren. Wer aber über das Internet, per Katalog oder das Telefon bestellt, hat immer ein Umtauschrecht von 14 Tagen, egal ob ihm die Ware nicht mehr gefällt, nicht passt oder andere Gründe vorliegen, die den Käufer zur Rückgabe veranlassen.

Rechtsirrtümer Strafrecht

Auch in Deutschland können Angeklagte auf Kaution freikommen. Dadurch kann der Beschuldigte der Untersuchungshaft entgehen . Geregelt ist das, in § 116a StPO. Häufig sind zusätzliche Bedingungen Teil der Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht, Reiseverbot). „Wer sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt Einen gestellt." In einem Strafverfahren kann dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Diesen kann sich der Angeklagte unter Umständen auch selbst aussuchen. Voraussetzungen dafür finden sich in § 140 der Strafprozessordnung. Das gilt bei schweren Straftaten oder auch wenn es um ein Berufsverbot geht. Aber dieser Pflichtverteidiger ist nicht kostenlos. Verliert der Angeklagte den Prozess, muss er den Strafverteidiger genauso zahlen. Der Sinn darin besteht, dass der Angeklagte auf jeden Fall eine Verteidigung vor Gericht hat. Der Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt. Der Staat holt sich diese Kosten aber vom Angeklagten zurück, wenn er verurteilt werden sollte. Das geht dann aber auch in Ratenzahlung. Nur bei einem Freispruch bleiben die Kosten bei der Staatskasse. Im Zivilrecht (Familie, Unterhalt, Erbrecht usw.) gibt es kein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Hier gibt es nur Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auch das ist ein Rechtsirrtum.
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