Das Programm startet in Excel. Nachdem alle
Angaben zum Einkommen und zu den Ausgaben
getätigt wurden, wird im Ergebnis
bekanntgegeben, ob und in welcher Höhe
Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. In
Familiensachen wird Prozesskostenhilfe als
Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.
Es wird angezeigt, ob die Prozesskosten komplett
vom Staat übernommen werden oder ob diese
zwar übernommen werden aber in Raten
zurückgezahlt werden müssen.
Die Ratenhöhe ermittelt das Programm.
Enthalten sind weiter ein Antrag auf
Beratungshilfe, sowie ein Antrag auf
Prozesskostenhilfe.
Sollte das Programm ermitteln, dass Anspruch auf
PKH besteht, kann der Antrag gleich ausgefüllt
und bei der Rechtspflegerstelle im Amtsgericht
eingereicht werden.
Prozesskostenhilfe kann teilweise oder ganz für
Prozesskosten gewährt werden. Wird ein
Rechtsanwalt gestellt, trägt der Staat dann auch
dessen Kosten. Das gilt für Prozesse bei denen
Anwaltszwang herrscht.
Ratenzahlung gewährt werden.
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich bei den
jeweiligen Rechtsantragsstellen der Gerichte
gestellt werden. Dem Antrag ist eine Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse und den erforderlichen Belegen
beizufügen.
Das Gericht prüft, ob die Kosten des Prozesses
gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten
aufgebracht werden können.
seit 2021 gelten folgende Freibeträge vom
Einkommen:
223 Euro bei Erwerbstätigkeit.
491 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner
Für jede weitere unterhaltspflichtige Person in
Abhängigkeit von ihrem Alter
- Erwachsene 393 Euro,
- Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres 410 Euro,
- Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres 340 Euro,
- Kinder bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres 311 Euro.
Prozesskostenhilfe umfasst nur die
Gerichtskosten und die eigenen
Anwaltsgebühren. Wird ein Prozess verloren,
müssen die Anwaltsgebühren des Gegners auch
dann bezahlt werden, wenn Prozesskostenhilfe
bewilligt worden ist.
Neu ist: Von dem nach den Abzügen
verbleibenden Teil des monatlichen Einkommens
sind Monatsraten in Höhe der Hälfte des
einzusetzenden Einkommens festzusetzen;
In Familienangelegenheiten heißt
Prozesskostenhilfe jetzt Verfahrenskostenhilfe.
Zu den Familiensachen gehört auch Unterhalt.
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