Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag hat nichts mit
dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei
Fernabsatzverträgen (§ 312b BGB) zu tun. Denn das
Widerrufsrecht gilt bei diesen Verträgen immer. Ein Grund für
den Widerruf muss es nicht geben.
Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen
Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende
Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum
Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem
Sachmangel, Mängel der Ware oder der Dienstleistung selbst.
Nur ein Nichtgefallen der Ware reicht nicht aus.
Bei einem Sachmangels kann der Käufer unter bestimmten
Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er
die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer
kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises
verlangen.
In bestimmten Fällen hat der Käufer dann dem Verkäufer eine
Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten.
Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der
Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung gesetzt hat. Nacherfüllung kann eine
Ersatzlieferung oder auch Reparatur sein.
Kaufvertrag und Vertragsrecht
Urteile:
Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss
des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat, berechtigt das zum
sofortigen Rücktritt von einem Kaufvertrag für ein
Grundstücks (BGH).
Arglistig handelt ein Verkäufer eines Hauses, wenn er annimmt,
der Käufer sei in der Lage, den Mangel zu erkennen und in Kauf
nimmt, dass dieser den Vertrag ohne weitere Prüfung abschließt.
BGH. Ein Käufer muss nicht alle Mängel erkennen. Er muss sich
darauf verlassen können, dass man ihn auf Mängel hinweist.
Der Widerruf eines Kaufvertrages ist möglich, wenn der Käufer
bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte
belehrt wurde. Genau darauf, kann sich ein Käufer beim Rücktritt
auch berufen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entschädigung
für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Privatgrundstück vom
Verkäufer nicht versteuert werden muss.
Verbrauchsgüter werden meistens nicht direkt vom Hersteller an
einen Verbraucher verkauft, sondern durchlaufen eine
Lieferkette. Muss der Letztverkäufer eine neue Ware wegen
eines Mangels zurücknehmen, so kann er auch gegenüber
seinem Lieferanten zurücktreten, Schadensersatz verlangen
oder mindern, ohne zunächst zur Nacherfüllung auffordern zu
müssen.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag sollte schriftlich
erfolgen.
Die Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten verjähren in
zwei Jahren nach Ablieferung (Verjährungsfristen Kaufrecht). Es
tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt
ein, in dem der Letztverkäufer die Ansprüche des Kunden erfüllt
hat. Bei Fernabsatzverträgen gibt es ein gesetzliches
Widerrufsrecht.
Informationen für einen Verkäufer:
Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor
Vertragsschluss umfassend, klar und verständlich informieren
über:
- seine Identität
- seine Anschrift
- wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- die Mindestlaufzeit des Vertrages, wenn dieser eine dauernde
oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung beinhaltet
- den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller
Steuern und sonstiger
Preisbestandteile
- zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten
- Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung
- Über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts
- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
Fehlt einer der Punkte, ist die Informationspflicht nicht erfüllt und
die Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen und der Verbraucher
kann auch nach längerer Zeit noch widerrufen.
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es schwere
Mängel aufweist
Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB)
Scherzgeschäft (§ 118 BGB)
Scheingeschäft (§ 117 BGB)
Formmangel (§ 125 BGB)
Gesetzliches Verbot (§ 138 BGB)
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Eine Willenserklärung ist anfechtbar, wenn der Erklärende eine
Erklärung dieses Inhaltes nicht abgeben wollte, also sein
wirklicher Wille ein anderer war.
Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschafts-, Übermittlungsirrtum (§§ 119,
120 BGB)
Anfechtung unverzüglich nach Entdeckung des Irrtums
Arglistige Täuschung (§§ 123, 124 BGB) Anfechtung innerhalb
eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung
Widerrechtliche Drohung (§§ 123, 124 BGB) Anfechtung
innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Zwangslage
Nicht anfechtbar: Motivirrtum.
Ist eine Ware mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler über die
Nacherfüllung nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des
Kaufpreises auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Ware zurückgeben und
den Kaufpreis zurückverlangen.
Der Käufer hat die Wahl, ob er bei einer fehlerhaften Ware vom Vertrag zurücktritt
oder mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem Zeitpunkt, in dem sich der
Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt vom Kaufvertrag oder
Minderung des Kaufpreises) einverstanden erklärt hat.
Das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertag verjährt innerhalb von zwei
Jahren.
Macht der Käufer sein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nicht innerhalb dieser
Frist geltend, kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, indem er sich auf die
Verjährung beruft.
Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen größeren Zeitraum einräumen, um den
Rücktritt geltend zu machen. Das geschieht durch die Einräumung einer Garantie.
Allgemeines Vertragsrecht
Das Allgemeine Vertragsrecht gilt für einen Vertrag zwischen
Verbraucher und Unternehmer.
Ausnahmen gibt es jedoch:
Möglichkeiten für den Rücktritt vom Kaufvertrag bei
bestimmten Geschäften.
Haustürgeschäfte sind alle Vertragsabschlüsse, die an der
Haustür, bei Kaffeefahrten oder an öffentlichen Plätzen
abgeschlossen wurden.
Fernabsatzgeschäfte (Verträge die per Telefon, Fax oder
Internet abgeschlossen wurden)
Finanzierungshilfen, (Zahlungsaufschub,
Teilzahlungsgeschäfte und Ratenzahlungen) oder
Ratenlieferungsverträge, (Zeitungsabos ab einem Wert
von 200 Euro).
mündlicher Vertrag
Im Privatrecht kommt ein Vertrag durch eine
übereinstimmende Willenserklärung zustande. Da eine
Unterschrift nicht notwendig ist, kann ein Vertrag auch
mündlich geschlossen werden.
Der Beweis, dass ein Kaufvertrag geschlossen worden ist,
ist in den Fällen des mündlichen Abschlusses oft schwierig.
Gerade dann, wenn es keine Zeugen gibt.
Die Unterschrift ist notwendig bei:
Bei Konsumentengeschäften.
Für einen einfachen Kaufvertrag, wie für einen Garten oder
eine Garage (ohne Eigentum an Grund und Boden) gibt es
keine Formvorschrift, hier reicht auch ein mündlicher
Kaufvertrag.
Verträge müssen schriftlich geschlossen werden?
Zu einem Vertrag gehören nur Antrag und Annahme. Der
Antrag muss alle wichtigen Vertragsbedingungen enthalten
und bei der Annahme muss der Vertragspartner dem Antrag
zustimmen. Das kann auch mündlich erfolgen und durch
bloße Handlungen.
Nur ganz bestimmte Verträge müssen schriftlich
abgeschlossen werden. Beispiel: Arbeitsvertrag
(Nachweisgesetz)
Ein mit falschem Preis ausgezeichnetes Produkt muss
zu diesem Preis verkauft werden?
Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei
übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben werden.
Die Preisauszeichnung ist keine Willenserklärung, sondern
lediglich eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Falsche
Preise verpflichten den Verkäufer meistens nicht dazu, die
Ware dann auch zu diesem Preis zu verkaufen. Der
Verkäufer kann den Preis korrigieren, wenn es sich um
einen Irrtum handelt.
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Vertragsrecht
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