(Reklamation, Gewährleistung) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht, den die Vertragspartner im Kaufvertrag vereinbart haben. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft war. Rechte bei mangelhafter Ware Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung setzt nicht voraus, dass der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist. Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist, weil sie unmöglich ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist, hat man Anspruch auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Rücktritt bedeutet, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden jeweils an die andere Vertragspartei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Transportkosten. Keine Vertragskosten sind aber die Kosten der Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten. Schadensersatz kann in folgenden Fällen verlangt werden: 1. Ersatz des Mangelschadens, der an der Sache selbst entsteht 2. Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern eintreten. Gelingt eine Reparatur nicht und gibt es keinen Umtausch, obwohl der Kunde eine Frist gesetzt hat, kann er entweder das Geld zurück verlangen, also vom Vertrag zurücktreten, oder den Preis mindern! Der Käufer hat das Recht auf Mangelfreie Ware! Wenn der Verkäufer nicht umtauschen kann, weil es wirtschaftlich nicht tragbar ist, kann auch z.B. der Kaufpreis gemindert werden, oder man tritt vom Kaufvertrag zurück unter Androhung von Schadenersatz. Haften muss der Verkäufer auch für den Differenzbetrag, den der Käufer zahlen muss, wenn er sich eine mangelfreie Ware bei einem Konkurrenten zu einem höheren Betrag beschafft. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl, ob er die Ware behält und sich nur die Differenz zum vertragsgemäßen Zustand auszahlen lässt oder aber die zurück gibt Wer mangelhafte Ware verkauft, haftet grundsätzlich für den daraus entstandenen Schaden. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Eigentümer und Besitzer können identische oder verschiedene Personen sein. Der Besitz wird durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine Sache erworben, ob auf rechtmäßige Weise oder unrechtmäßige Weise.

Verkäufer muss Waren zurücknehmen?

Wann liegt ein Mangel vor? Schon lange als Gerücht im Umlauf ist, der Verkäufer müsse die Ware innerhalb einer bestimmten Frist auch bei bloßem Nichtgefallen zurücknehmen. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn der Verkäufer die Rücknahme für diesen Fall zugesagt hat oder das Gesetz dem Kunden ausnahmsweise ein Widerrufsrecht einräumt. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn Ware einen Mangel hat. Viele Käufer gehen davon aus, dass sie ihre gekaufte Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können. Das stimmt nicht. Möglich ist das nur, wenn die Ware Mängel aufweist. Ansonsten ist das reine Kulanz der Verkäufer, wenn die Ware zurückgenommen wird. Ausnahmen gelten nur bei Fernabsatzverträgen. Verträge, die über das Internet oder per Telefon geschlossen wurden.
Umtausch von fehlerfreien Waren Sollen Produkte umgetauscht werden, weil sie nicht gefallen, nicht passen oder einfach nicht gebraucht werden, liegt es im Ermessen des Händlers, ob er die Ware zurücknimmt. Viele Einzelhändler tauschen ihre Waren um, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Händler legen dann auch selbst die Fristen und Bedingungen für den Umtausch fest. Kunden sollten vorher nach einem Umtauschrecht fragen und wenn möglich, sich das auch bestätigen lassen. Der Umtausch ist immer eine freiwillige Regelung. Wird ein Umtausch aber vor dem Kauf zugesagt, ist er auch bindend. Ob der Kunde das Produkt umtauschen kann oder das Geld zurück erhält, entscheidet auch der Händler. Nur, wenn der Händler mit einer „Geld zurück“ Garantie wirbt, muss er auch das Geld zurückzahlen ansonsten muss der Kunde sich das Produkt umtauschen lassen. Deswegen sollte auch hier vorher gefragt werden, ob das Geld bei der Rückgabe der Ware zurückgezahlt wird oder eben nur ein Umtausch vorgenommen werden darf. Der Händler kann auch Gutscheine ausstellen. Der Kassenzettel sollte aufgehoben werden. Da der Umtausch nur Kulanz des Händlers ist, kann der Händler auch bestimmte Waren vom Umtausch ausschließen. Das können Lebensmittel und Kosmetikmittel sein.
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(Reklamation, Gewährleistung) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht, den die Vertragspartner im Kaufvertrag vereinbart haben. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer unsachgemäß durchgeführt wird oder die Montageanleitung fehlerhaft war. Rechte bei mangelhafter Ware Der Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung setzt nicht voraus, dass der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist. Erst wenn die Nacherfüllung gescheitert ist, weil sie unmöglich ist oder wenn eine dem Verkäufer gesetzte Frist erfolglos abgelaufen ist, hat man Anspruch auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Rücktritt bedeutet, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Ware und Geld werden jeweils an die andere Vertragspartei zurückgegeben. Der Verkäufer hat dem Käufer auch die Vertragskosten zu ersetzen, z. B. Transportkosten. Keine Vertragskosten sind aber die Kosten der Rückabwicklung wie etwa Rechtsanwalts- oder Gutachterkosten. Schadensersatz kann in folgenden Fällen verlangt werden: 1. Ersatz des Mangelschadens, der an der Sache selbst entsteht 2. Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden, die an anderen Rechtsgütern eintreten. Gelingt eine Reparatur nicht und gibt es keinen Umtausch, obwohl der Kunde eine Frist gesetzt hat, kann er entweder das Geld zurück verlangen, also vom Vertrag zurücktreten, oder den Preis mindern! Der Käufer hat das Recht auf Mangelfreie Ware! Wenn der Verkäufer nicht umtauschen kann, weil es wirtschaftlich nicht tragbar ist, kann auch z.B. der Kaufpreis gemindert werden, oder man tritt vom Kaufvertrag zurück unter Androhung von Schadenersatz. Haften muss der Verkäufer auch für den Differenzbetrag, den der Käufer zahlen muss, wenn er sich eine mangelfreie Ware bei einem Konkurrenten zu einem höheren Betrag beschafft. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl, ob er die Ware behält und sich nur die Differenz zum vertragsgemäßen Zustand auszahlen lässt oder aber die zurück gibt Wer mangelhafte Ware verkauft, haftet grundsätzlich für den daraus entstandenen Schaden. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§ 854 BGB). Eigentümer und Besitzer können identische oder verschiedene Personen sein. Der Besitz wird durch Erlangen der tatsächlichen Gewalt über eine Sache erworben, ob auf rechtmäßige Weise oder unrechtmäßige Weise.

Verkäufer muss Waren

zurücknehmen?

Wann liegt ein Mangel vor? Schon lange als Gerücht im Umlauf ist, der Verkäufer müsse die Ware innerhalb einer bestimmten Frist auch bei bloßem Nichtgefallen zurücknehmen. Das trifft jedoch nur dann zu, wenn der Verkäufer die Rücknahme für diesen Fall zugesagt hat oder das Gesetz dem Kunden ausnahmsweise ein Widerrufsrecht einräumt. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur, wenn Ware einen Mangel hat. Viele Käufer gehen davon aus, dass sie ihre gekaufte Ware immer innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können. Das stimmt nicht. Möglich ist das nur, wenn die Ware Mängel aufweist. Ansonsten ist das reine Kulanz der Verkäufer, wenn die Ware zurückgenommen wird. Ausnahmen gelten nur bei Fernabsatzverträgen. Verträge, die über das Internet oder per Telefon geschlossen wurden.
Umtausch von fehlerfreien Waren Sollen Produkte umgetauscht werden, weil sie nicht gefallen, nicht passen oder einfach nicht gebraucht werden, liegt es im Ermessen des Händlers, ob er die Ware zurücknimmt. Viele Einzelhändler tauschen ihre Waren um, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Händler legen dann auch selbst die Fristen und Bedingungen für den Umtausch fest. Kunden sollten vorher nach einem Umtauschrecht fragen und wenn möglich, sich das auch bestätigen lassen. Der Umtausch ist immer eine freiwillige Regelung. Wird ein Umtausch aber vor dem Kauf zugesagt, ist er auch bindend. Ob der Kunde das Produkt umtauschen kann oder das Geld zurück erhält, entscheidet auch der Händler. Nur, wenn der Händler mit einer „Geld zurück“ Garantie wirbt, muss er auch das Geld zurückzahlen ansonsten muss der Kunde sich das Produkt umtauschen lassen. Deswegen sollte auch hier vorher gefragt werden, ob das Geld bei der Rückgabe der Ware zurückgezahlt wird oder eben nur ein Umtausch vorgenommen werden darf. Der Händler kann auch Gutscheine ausstellen. Der Kassenzettel sollte aufgehoben werden. Da der Umtausch nur Kulanz des Händlers ist, kann der Händler auch bestimmte Waren vom Umtausch ausschließen. Das können Lebensmittel und Kosmetikmittel sein.
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