Schadensersatzanspruch Statt dieser 3 Möglichkeiten darf der Käufer auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Ware zugesichert hat, die er aber tatsächlich nicht besitzt. Das Wahlrecht liegt beim Kunden. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Rechte vertraglich einzuschränken, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen werden. Der Verkäufer muss 24 Monate dafür einstehen muss, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist. Die Fristen für eine Reklamation betragen also 2 Jahre. Das ist auch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar, kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen, verstreicht diese, kann er vom Vertrag zurücktreten. Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart. Die Garantiefrist beginnt neu, wenn man einen neuen Garantiezettel bekommen hat. Ob beim Umtausch im Rahmen der Nachbesserung auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu beginnt, ist umstritten. Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware nach Wunsch des Kunden repariert oder Ware liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat, liegt es in seinem Interesse, die Störung zu finden. Die Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten. Das OLG Düsseldorf und das OLG Hamm. Probleme können dann auftreten, wenn die Reklamation des Verbrauchers unberechtigt ist. Nach einer Entscheidung des BGH kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Das gilt dann, wenn die Ursache für den Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Viele Gerichte gestatten bis zu 3 Reparaturversuche.
Voraussetzung für die Reklamation ist, es handelt sich um: - einen erheblichen Fehler, der beim Kauf schon vorhanden war, - , dass der Artikel nachweisbar in diesem Geschäft gekauft wurde. Liegt eine berechtigte Reklamation vor, hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten: Wandelung Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Dann muss der Käufer die Ware und der Verkäufer ihm den gezahlten Kaufpreis zurückgeben. Er hat Anspruch auf Bargeld und muss keinen Gutschein vom Verkäufer akzeptieren. Minderung Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe der durch den Fehler verursachten Wertminderung. Über die Höhe der Wertminderung muss sich der Verkäufer mit dem Käufer einig werden. Lieferung einer mängelfreien Ware Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer das beschädigte Produkt durch ein fehlerfreies ersetzt.
Erst dann kann wieder zwischen den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten gewählt werden. Das ist zulässig und verschafft mehr Planungssicherheit für den Fall einer Reklamation. Viele Smartphones gehen schon innerhalb von 6 Monaten kaputt. Möchte ein Käufer das reklamieren, hören sie dann meistens vom Verkäufer, das Gerät muss nass geworden sein und es liegt am falschen Umgang. So sollten sich Käufer nicht abwimmeln lassen und auf einen Umtausch bestehen. Sollte der Händler darauf nicht eingehen, kann man sich immer noch direkt an den Hersteller wenden und seine Rechte auf Garantie einfordern. (EuGH).
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Schadensersatzanspruch Statt dieser 3 Möglichkeiten darf der Käufer auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Ware zugesichert hat, die er aber tatsächlich nicht besitzt. Das Wahlrecht liegt beim Kunden. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Rechte vertraglich einzuschränken, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen werden. Der Verkäufer muss 24 Monate dafür einstehen muss, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist. Die Fristen für eine Reklamation betragen also 2 Jahre. Das ist auch die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar, kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen, verstreicht diese, kann er vom Vertrag zurücktreten. Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart. Die Garantiefrist beginnt neu, wenn man einen neuen Garantiezettel bekommen hat. Ob beim Umtausch im Rahmen der Nachbesserung auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu beginnt, ist umstritten. Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware nach Wunsch des Kunden repariert oder Ware liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat, liegt es in seinem Interesse, die Störung zu finden. Die Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten. Das OLG Düsseldorf und das OLG Hamm. Probleme können dann auftreten, wenn die Reklamation des Verbrauchers unberechtigt ist. Nach einer Entscheidung des BGH kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Das gilt dann, wenn die Ursache für den Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Viele Gerichte gestatten bis zu 3 Reparaturversuche.
Voraussetzung für die Reklamation ist, es handelt sich um: - einen erheblichen Fehler, der beim Kauf schon vorhanden war, - , dass der Artikel nachweisbar in diesem Geschäft gekauft wurde. Liegt eine berechtigte Reklamation vor, hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten: Wandelung Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Dann muss der Käufer die Ware und der Verkäufer ihm den gezahlten Kaufpreis zurückgeben. Er hat Anspruch auf Bargeld und muss keinen Gutschein vom Verkäufer akzeptieren. Minderung Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe der durch den Fehler verursachten Wertminderung. Über die Höhe der Wertminderung muss sich der Verkäufer mit dem Käufer einig werden. Lieferung einer mängelfreien Ware Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer das beschädigte Produkt durch ein fehlerfreies ersetzt.
Erst dann kann wieder zwischen den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten gewählt werden. Das ist zulässig und verschafft mehr Planungssicherheit für den Fall einer Reklamation. Viele Smartphones gehen schon innerhalb von 6 Monaten kaputt. Möchte ein Käufer das reklamieren, hören sie dann meistens vom Verkäufer, das Gerät muss nass geworden sein und es liegt am falschen Umgang. So sollten sich Käufer nicht abwimmeln lassen und auf einen Umtausch bestehen. Sollte der Händler darauf nicht eingehen, kann man sich immer noch direkt an den Hersteller wenden und seine Rechte auf Garantie einfordern. (EuGH).
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