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Gesamtpreis (incl. der angebenen Berechnungsprogramme und Formulare) 8,30 € statt 14,- € sofort zum Download oder als CD Ratgeber Vertragsrecht Produktinformation:  Der Ratgeber umfasst 70 Seiten Informationen im PDF und Wordformat. Er enthält Formulare und Musterschreiben. Ebenso ein Berechnungsprogramm, das Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln kann. Und auch ein Programm, das Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe prüft. Vorteile: Der Ratgeber wird sofort per Email übermittelt.                Die Programme sind einfach per Mausklick zu öffnen.                Es muss nichts installiert werden. Die Formulare können alle                bearbeitet und ausgedruckt werden. Reklamation, Gewährleistung, Haftung Verkäufer, Gewährleistungsfrist Voraussetzung für die Reklamation ist, es handelt sich um : einen erheblichen Fehler, der beim Kauf schon vorhanden war,nachweisbar in diesem Laden gekauft wurde. Liegt eine berechtigte Reklamation vor, hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten: Wandelung Der  Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Dann muss der Käufer die Ware und der Verkäufer ihm den gezahlten Kaufpreis zurückgeben. Er hat Anspruch auf Bargeld und muss keinen Gutschein vom Verkäufer akzeptieren. Minderung Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe der durch den Fehler verursachten Wertminderung. Über die Höhe der Wertminderung muss sich der Verkäufer mit dem Käufer  einig werden. Lieferung einer mängelfreien Ware Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer das beschädigte Produkt durch ein fehlerfreies ersetzt. Schadensersatzanspruch Statt dieser 3 Möglichkeiten darf der Käufer auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Verkäufer  eine bestimmte Eigenschaft der Ware zugesichert hat, die er aber tatsächlich nicht besitzt. Das Wahlrecht liegt beim Kunden. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Rechte vertraglich einzuschränken, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen werden. Über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf die  Gewährleistung auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Der Verkäufer 24 Monate dafür einstehen muss, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist. Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar, kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen, verstreicht diese, kann er vom Vertrag zurücktreten. Auch für den Kauf von gebrauchten Sachen muss der Verkäufer zwei Jahre Gewähr leisten. Allerdings kann der Verkäufer hier die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er dies mit dem Käufer vereinbart. Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im Vertrag vereinbart. Die Garantiefrist beginnt neu, wenn man einen neuen Garantiezettel bekommen hat. Ob beim Umtausch im Rahmen der Nachbesserung auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu beginnt, ist umstritten. Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware nach Wunsch des Kunden repariert oder Ware liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat, liegt es in seinem Interesse, die Störung zu finden. Die Kunden können eine kostenlose Fehlersuche erwarten. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.10.1999, AZ: 6U 161/98) und das OLG Hamm (Urteil vom 27.09.1999, AZ: 13U 71/99) Probleme können dann auftreten, wenn die Reklamation des Verbrauchers unberechtigt ist. Nach einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 246/06) kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Das gilt dann, wenn die Ursache für den Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt.   Internetservice für Recht, Gesetze und Urteile. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in ganz Deutschland.