Gesamtpreis (incl. der
angebenen Berechnungsprogramme
und Formulare)
8,30 € statt 14,- €
sofort zum Download oder als CD
Ratgeber Vertragsrecht
Produktinformation:
Der Ratgeber umfasst 70 Seiten
Informationen im PDF und
Wordformat. Er enthält Formulare
und Musterschreiben. Ebenso ein
Berechnungsprogramm, das
Anwalts- und Gerichtskosten
ermitteln kann. Und auch ein
Programm, das Anspruch auf
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe prüft.
Vorteile:
Der Ratgeber wird sofort per
Email übermittelt.
Die Programme sind einfach per
Mausklick zu öffnen.
Es muss nichts installiert werden.
Die Formulare können alle
bearbeitet und ausgedruckt
werden.
Reklamation, Gewährleistung, Haftung Verkäufer, Gewährleistungsfrist
Voraussetzung für die Reklamation ist, es handelt sich um : einen erheblichen Fehler, der beim Kauf schon
vorhanden war,nachweisbar in diesem Laden gekauft wurde.
Liegt eine berechtigte Reklamation vor, hat der Kunde die Wahl zwischen folgenden Möglichkeiten:
Wandelung
Der Kaufvertrag wird rückgängig gemacht. Dann muss der Käufer die Ware und der Verkäufer ihm den
gezahlten Kaufpreis zurückgeben. Er hat Anspruch auf Bargeld und muss keinen Gutschein vom Verkäufer
akzeptieren.
Minderung
Herabsetzung des Kaufpreises in Höhe der durch den Fehler verursachten Wertminderung. Über die Höhe der
Wertminderung muss sich der Verkäufer mit dem Käufer einig werden.
Lieferung einer mängelfreien Ware
Der Käufer kann verlangen, dass der Verkäufer das beschädigte Produkt durch ein fehlerfreies ersetzt.
Schadensersatzanspruch
Statt dieser 3 Möglichkeiten darf der Käufer auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der
Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Ware zugesichert hat, die er aber tatsächlich nicht besitzt.
Das Wahlrecht liegt beim Kunden. Allerdings hat der Verkäufer die Möglichkeit, seine Rechte vertraglich
einzuschränken, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen werden. Über die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen darf die Gewährleistung auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Der Verkäufer 24 Monate dafür einstehen muss, dass die gekaufte Sache fehlerfrei ist.
Verzögert sich eine Reparatur unzumutbar, kann der Kunde dem Händler eine Frist setzen, verstreicht diese,
kann er vom Vertrag zurücktreten. Auch für den Kauf von gebrauchten Sachen muss der Verkäufer zwei Jahre
Gewähr leisten. Allerdings kann der Verkäufer hier die Frist auf ein Jahr verkürzen, wenn er dies mit dem
Käufer vereinbart.
Beim Kauf von privat an privat kann diese Haftung sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn man dies im
Vertrag vereinbart. Die Garantiefrist beginnt neu, wenn man einen neuen Garantiezettel bekommen hat. Ob
beim Umtausch im Rahmen der Nachbesserung auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu beginnt, ist
umstritten. Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware nach
Wunsch des Kunden repariert oder Ware liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann
der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat, liegt es in seinem Interesse, die Störung zu finden. Die Kunden
können eine kostenlose Fehlersuche erwarten.
Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.10.1999, AZ: 6U 161/98) und das OLG Hamm
(Urteil vom 27.09.1999, AZ: 13U 71/99)
Probleme können dann auftreten, wenn die Reklamation des Verbrauchers unberechtigt ist. Nach einer
Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 246/06) kann der Verkäufer unter Umständen
Schadensersatz verlangen. Das gilt dann, wenn die Ursache für den Fehler im eigenen
Verantwortungsbereich liegt.
Internetservice für Recht, Gesetze und Urteile.
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
in ganz Deutschland.