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Gesamtpreis (incl. der angebenen Berechnungsprogramme und Formulare) 8,30 € statt 14,- € sofort zum Download oder als CD Ratgeber Vertragsrecht Produktinformation:  Der Ratgeber umfasst 70 Seiten Informationen im PDF und Wordformat. Er enthält Formulare und Musterschreiben. Ebenso ein Berechnungsprogramm, das Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln kann. Und auch ein Programm, das Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe prüft. Vorteile: Der Ratgeber wird sofort per Email übermittelt.                Die Programme sind einfach per Mausklick zu öffnen.                Es muss nichts installiert werden. Die Formulare können alle                bearbeitet und ausgedruckt werden. Handyvertrag vorzeitig Kündigung, Möglichkeiten einen Handyvertrag zu kündigen Fast alle Handyverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ende des Vertrages. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag je nach Netz und Provider in der Regel wieder um 6 bis 12 Monate. Oft ist es günstiger zu kündigen und dann einfach einen neuen Vertrag abzuschließen. Nur, wenn man seine Rufnummer mitnehmen will, muss ist das mit zusätzlichem Kosten und Aufwand verbunden. Preiserhöhung nach Vertragsverlängerung Grundsätzlich behalten sich die Unternehmen in ihren AGB eine Preiserhöhung aus besonderen Gründen vor. Im Falle einer Preiserhöhung berufen sie sich dann auf diese Klausel. Das ist in der Regel auch zulässig. Elementare Änderungen am Vertrag, sind dem Kunden jedoch auf jeden Fall mitzuteilen. Im Anschluss daran steht diesem ein Widerspruchrecht in angemessener Frist zu. Man kann versuchen, den Vertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen. Wenn der Vertrag zu Ungunsten des Kunden geändert wird.   KEINE Kündigungsgründe sind: · Schlechte Netzabdeckung oder schlechter Empfang · Diebstahl oder Verlust des Handys · Diebstahl oder Verlust der Simkarte Handyvertrag vorzeitig kündigen. Das ist nicht möglich. Selbst der Tod des Vertragspartners (vorzeitiger) Kündigungsgrund! Fehlende Netzabdeckung im Wohnort oder mangelnder Service ist auch kein Kündigungsgrund. Minderjährige können den Vertrag anfechten. Wenn ein Handyvertrag online geschlossen wurde, per Telefon oder per Post, gibt es ein 14 tägiges Rücktrittsrecht (Fernabsatzgesetz) Wurde der Vertrag aber in einem Laden geschlossen, kann der Vertrag nicht rückgängig gemacht werden. Ausnahme: Täuschung, falsche Angaben, nachweislich falsche Versprechungen. Verwechselt wird die automatischer Vertragsverlängerung oft mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Denn auch, wenn sich der Vertrag laut Vereinbarung, um 12 Monate verlängert wird, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird, beträgt die Kündigungsfrist trotzdem nur 3 Monate. Nur die Laufzeit hat sich eben verlängert und es kann erst zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Möglichkeiten vorher aus einem Vertrag zu kommen, gibt es nicht viele. Man kann anbieten, für die restlichen Monate, die Grundgebühr im Voraus zu zahlen. Wenn ein Mobilfunkbetreiber seine Preise ändern möchte und das mitteilt, so stellt dies rechtlich betrachtet das Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages zum bisher bestehenden Vertrag dar. Damit dieser geänderte Vertrag zustande kommt, bedarf es der Zustimmung des Kunden. Für den Kunden wiederum gibt es keinerlei rechtliche Verpflichtung, dieser Änderung zuzustimmen. Verweigert er diese Zustimmung bzw. widerspricht der Änderung, läuft im Regelfall der Vertrag zu den "alten" Bedingungen weiter. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so endet der Vertrag vor Ablauf einer vorher eventuell vereinbarten Mindestvertragslaufzeit Der Widerspruch gegen die Preisänderung bedarf keiner besonderen Form. Grundsätzlich behalten sich die Unternehmen in ihren AGB eine Preiserhöhung aus besonderen Gründen vor.  Das ist in der Regel auch zulässig.   Je nachdem wie die Klausel gestaltet ist (Beispielsweise welche Gründe für die Preiserhöhung vorliegen müssen), ist die Klausel gemäß § 305 ff. BGB unwirksam. Somit kann sich das Unternehmen auch nicht darauf berufen und die Preiserhöhung ist unwirksam. Elementare Änderungen am Vertrag, so wie sie wohl hier vorliegen, sind dem Kunden jedoch auf jeden Fall mitzuteilen. Im Anschluss daran steht diesem ein Widerspruchrecht in angemessener Frist zu. Sollte der Handyprovider in den AGBs dieses Recht ausgeschlossen haben, so ist diese Klausel unwirksam. Ein wirksamer Kaufvertrag über ein Handy kommt bei Minderjährigen dann zustande, wenn sie speziell für den Handykauf Geld bekommen haben oder ein zur freien Verfügung stehendes Taschengeld nutzen. Geben Eltern jedoch vorher ausdrücklich die Anweisung, das Taschengeld nicht für den Kauf eines Handys auszugeben, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Internetservice für Recht, Gesetze und Urteile. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in ganz Deutschland.