Bei einem Fixgeschäft wird also ein genauer Liefertermin festgelegt. Urteil: Auch eine Billigfluggesellschaft muss Schadensersatz zahlen, wenn sie einen Flug wegen schlechten Wetters absagt und den Reisenden keine Hilfen (z.B. Bustransfer zu einem anderen Flughafen) anbietet. Ein Musikproduktionsvertrag, durch den sich der Produzent verpflichtet, in jedem Jahr der Vertragslaufzeit eine bestimmte Zahl von Titeln zu produzieren, stellt kein absolutes Fixgeschäft dar. Hier kommt dann eher eine Vertragsstrafe in Frage. Bei einem Fixgeschäft gehört die Leistungszeit zum Vertragsinhalt, da die Erbringung der Leistung nur zu einem bestimmten Termin für den Leistungsempfänger sinnvoll ist. Die Bezeichnung "fix" oder "präzise" muss im Vertrag stehen, (z. B. zu späte Lieferung von Osterhasen). Legen Vertragspartner nicht ausdrücklich fest, dass ein Fixkauf vereinbart wird, so muss ermittelt werden, ob die Parteien der vereinbarten Lieferfrist eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten. Jeder Zweifel wirkt sich gegen die Annahme eines Fixgeschäftes aus. Die Formulierung "spätestens" ist ein Indiz, nicht aber eindeutige Fixklausel. (OLG Köln)
Nach dem Grundsatz der Formfreiheit können Rechtsgeschäfte in beliebiger Form abgeschlossen werden. Voraussetzung ist die Abgabe einer Willenserklärung. Diese kann erfolgen durch eine ausdrückliche Äußerung (schriftlich, telefonische Bestellung) bloße Handlung (Ware aufs Band legen) Schweigen / Unterlassen Willenserklärungen beschränkt geschäftsfähiger Personen sind schwebend unwirksam. Sie sind wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung erteilt (§§ 107, 108 BGB). Wird die Zustimmung erteilt, ist die Willenserklärung wirksam, wird sie nicht erteilt, ist die Willenserklärung unwirksam. In vier Ausnahmefällen können beschränkt geschäftsfähige Personen auch ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters wirksam Rechtsgeschäfte abschließen: 1. Rechtliche Vorteilsgeschäfte (§ 107 BGB) 2. Taschengeldgeschäfte (§ 110 BGB) 3. Selbstständiger Geschäftsbetrieb (§ 112 BGB) 4. Dienst-/Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB) Wer ein Taxi zu einer bestimmten Zeit bestellt und damit zum Bahnhof will, kann Schadensersatz verlangen, wenn das Taxi nicht kommt. Beim relativen Fixgeschäft kann der Besteller zurücktreten, muss er aber nicht. (Beispiel: ein Clown für die Kinderparty wurde bestellt, kommt aber eine Stunde zu spät) Beim absoluten Fixgeschäft hingegen muss der Gläubiger zurücktreten, weil ein Beharren auf spätere Vertragserfüllung durch den Schuldner einfach keinen Sinn mehr macht. Das wäre der Fall, wenn der Clown erst am nächsten Tag kommt.
Bei einem Fixgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Frist erbracht werden soll. Folgende Arten von Fixgeschäften gibt es: Das absolute Fixgeschäft Hier ist die Einhaltung der Leistungszeit (Lieferzeit) so wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt. (zum Beispiel eine Hochzeitstorte). Man kann vom Vertrag zurücktreten und auch Schadensersatz verlangen. Relatives Fixgeschäft Bei einem relativen Fixgeschäft führt die Nichteinhaltung der Leistungszeit nicht zur Unmöglichkeit des Vertrages. Dem Käufer steht aber ein Rücktrittsrecht zu. Der Käufer kann also weiterhin auf seine Ware bestehen, kann aber auch vom Vertrag zurücktreten. Z.B. der Kauf von Ware, die zwar zu einem bestimmten Termin geliefert werden soll, erst später eintrifft, aber dennoch verwendet werden kann. (Kleidung, Haushaltswaren usw.)
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Bei einem Fixgeschäft wird also ein genauer Liefertermin festgelegt. Urteil: Auch eine Billigfluggesellschaft muss Schadensersatz zahlen, wenn sie einen Flug wegen schlechten Wetters absagt und den Reisenden keine Hilfen (z.B. Bustransfer zu einem anderen Flughafen) anbietet. Ein Musikproduktionsvertrag, durch den sich der Produzent verpflichtet, in jedem Jahr der Vertragslaufzeit eine bestimmte Zahl von Titeln zu produzieren, stellt kein absolutes Fixgeschäft dar. Hier kommt dann eher eine Vertragsstrafe in Frage. Bei einem Fixgeschäft gehört die Leistungszeit zum Vertragsinhalt, da die Erbringung der Leistung nur zu einem bestimmten Termin für den Leistungsempfänger sinnvoll ist. Die Bezeichnung "fix" oder "präzise" muss im Vertrag stehen, (z. B. zu späte Lieferung von Osterhasen). Legen Vertragspartner nicht ausdrücklich fest, dass ein Fixkauf vereinbart wird, so muss ermittelt werden, ob die Parteien der vereinbarten Lieferfrist eine so weitgehende Bedeutung beimessen wollten. Jeder Zweifel wirkt sich gegen die Annahme eines Fixgeschäftes aus. Die Formulierung "spätestens" ist ein Indiz, nicht aber eindeutige Fixklausel. (OLG Köln)
Nach dem Grundsatz der Formfreiheit können Rechtsgeschäfte in beliebiger Form abgeschlossen werden. Voraussetzung ist die Abgabe einer Willenserklärung. Diese kann erfolgen durch eine ausdrückliche Äußerung (schriftlich, telefonische Bestellung) bloße Handlung (Ware aufs Band legen) Schweigen / Unterlassen Willenserklärungen beschränkt geschäftsfähiger Personen sind schwebend unwirksam. Sie sind wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung erteilt (§§ 107, 108 BGB). Wird die Zustimmung erteilt, ist die Willenserklärung wirksam, wird sie nicht erteilt, ist die Willenserklärung unwirksam. In vier Ausnahmefällen können beschränkt geschäftsfähige Personen auch ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters wirksam Rechtsgeschäfte abschließen: 1. Rechtliche Vorteilsgeschäfte (§ 107 BGB) 2. Taschengeldgeschäfte (§ 110 BGB) 3. Selbstständiger Geschäftsbetrieb (§ 112 BGB) 4. Dienst-/Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB) Wer ein Taxi zu einer bestimmten Zeit bestellt und damit zum Bahnhof will, kann Schadensersatz verlangen, wenn das Taxi nicht kommt. Beim relativen Fixgeschäft kann der Besteller zurücktreten, muss er aber nicht. (Beispiel: ein Clown für die Kinderparty wurde bestellt, kommt aber eine Stunde zu spät) Beim absoluten Fixgeschäft hingegen muss der Gläubiger zurücktreten, weil ein Beharren auf spätere Vertragserfüllung durch den Schuldner einfach keinen Sinn mehr macht. Das wäre der Fall, wenn der Clown erst am nächsten Tag kommt.
Bei einem Fixgeschäft handelt es sich um einen Vertrag, bei dem vereinbart ist, dass die Leistung genau zu einer bestimmten Zeit oder innerhalb einer bestimmten Frist erbracht werden soll. Folgende Arten von Fixgeschäften gibt es: Das absolute Fixgeschäft Hier ist die Einhaltung der Leistungszeit (Lieferzeit) so wesentlich, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt. (zum Beispiel eine Hochzeitstorte). Man kann vom Vertrag zurücktreten und auch Schadensersatz verlangen. Relatives Fixgeschäft Bei einem relativen Fixgeschäft führt die Nichteinhaltung der Leistungszeit nicht zur Unmöglichkeit des Vertrages. Dem Käufer steht aber ein Rücktrittsrecht zu. Der Käufer kann also weiterhin auf seine Ware bestehen, kann aber auch vom Vertrag zurücktreten. Z.B. der Kauf von Ware, die zwar zu einem bestimmten Termin geliefert werden soll, erst später eintrifft, aber dennoch verwendet werden kann. (Kleidung, Haushaltswaren usw.)
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