Es sollte vor dem Verkauf eine Verkaufsuntersuchung durch einen Tierarzt stattgefunden haben, die den gesundheitlichen Zustand des Welpen dokumentiert. Anlagen zum Kaufvertrag sollten im Kaufvertrag selbst aufgelistet sein. Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen: Stammbaum des Welpen Impfpass Ergebnisse, Gutachten, Befunde der tierärztlichen Untersuchung Mögliche Urkunden von Ausstellungen Garantie beim Kauf eines Welpen Durch den Kaufvertrag kann man sich auch vorbehalten, den Welpen umtauschen oder zurückgeben zu können oder Preisnachlass zu verlangen, falls er unmittelbar nach dem Kauf erkrankt. Etwaige Mängel des Hundes und zusätzliche Sondervereinbarungen wie Deckrecht, Wiederverkauf sollten auch im Kaufvertrag stehen. Um einen Stammbaum einer anerkannten Zuchtorganisation zu erhalten, muss der Züchter bestimmte Auflagen erfüllen. Darunter fallen z.B. Wurfzahlbegrenzung bei der Hündin, sowie, je nach Rasse, bestimmte Gesundheitschecks. Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen gleichgestellt. Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB als Vertragsgrundlage. Nach dieser Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer den Hund zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im Gegenzug muss der Hundekäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den Hund abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich geschlossen worden ist. Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein Hund verkauft wird, der dem Verkäufer gar nicht gehört hat. Ein Sachmangel liegt in den Fällen vor, in denen das Tier eine vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Wenn der Hundezüchter als Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustufen ist, handelt es sich beim Verkauf der Hunde an eine Privatperson um einen Verbrauchsgüterkauf, bei denen die vertragliche Einschränkung der Mängelhaftung nur eingeschränkt möglich ist.
Im Kaufvertrag für einen Hund oder eines Hundewelpen sollte folgende Angaben im Vertrag geprüft werden: - Name und Anschrift des Verkäufers - Name und Anschrift des Welpenkäufers - Name des Hundes, Alter, Geschlecht, Farbe, besondere Merkmale wie Fellzeichnung / Abzeichen, Tätowierungs- bzw. Chipnummer - Abstammung des Hundes (Vermerk auf Stammbaum- Nr.), Zuchtverein, - Zwingername sowie Name und Anschrift des Züchters, Vorbesitzer - Zahlungsweise und die Zahlungsfrist - Zustand des Hundes zum Zeitpunkt des Verkaufes sowie eventuelle Erkrankungen oder Besonderheiten, die während der Haltung durch den Züchter oder Vorbesitzer aufgetreten sind. - Impfungen
Der Hobbyzüchter kann im Wege eines individuell aufgesetzten Kaufvertrages die Sachmängelgewährleistung für das verkaufte Tier grundsätzlich vollständig ausschließen und die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung verkürzen. Von einem Haftungsausschluss ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers vorliegt oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit des Hundes übernommen wird. Der Verkäufer muss grundsätzlich 2 Jahre seit Übergabe des Hundes an den Käufer für Mängel des Hundes haften. Ein Tier ist mit einem Mangel behaftet, wenn es nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, ist das Tier mangelhaft, wenn es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Wie erkennt man einen guten Züchter? Ein seriöser Hundezüchter verkauft seine Hunde nicht über das Internet. Er lässt es zu, dass ein Interessent ihn zu Hause besuchen kann oder eben dort, wo er die Hunde züchtet. Es sollten alle Hunde aus einem Wurf anzusehen sein, ebenso das Muttertier. Man sollte sich genau die Umgebung und die Unterbringung zeigen lassen, in der die Hunde leben. Es ist also bedenklich, wenn ein Hund nur kurz in einem Extraraum präsentiert werden. Es ist auch ein gutes Zeichen, wenn der Verkäufer viel fragt. Wenn wer Interesse daran zeigt, dass der Hund in gute Hände kommt. Generell sollte der Verkäufer auch auf einen zweiten Besuch zur Abholung des Hundes bestehen und den Welpen nicht sofort mitgeben, selbst wenn er das Mindestalter von acht Wochen bereits erreicht hat.
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Es sollte vor dem Verkauf eine Verkaufsuntersuchung durch einen Tierarzt stattgefunden haben, die den gesundheitlichen Zustand des Welpen dokumentiert. Anlagen zum Kaufvertrag sollten im Kaufvertrag selbst aufgelistet sein. Dazu gehören insbesondere folgende Unterlagen: Stammbaum des Welpen Impfpass Ergebnisse, Gutachten, Befunde der tierärztlichen Untersuchung Mögliche Urkunden von Ausstellungen Garantie beim Kauf eines Welpen Durch den Kaufvertrag kann man sich auch vorbehalten, den Welpen umtauschen oder zurückgeben zu können oder Preisnachlass zu verlangen, falls er unmittelbar nach dem Kauf erkrankt. Etwaige Mängel des Hundes und zusätzliche Sondervereinbarungen wie Deckrecht, Wiederverkauf sollten auch im Kaufvertrag stehen. Um einen Stammbaum einer anerkannten Zuchtorganisation zu erhalten, muss der Züchter bestimmte Auflagen erfüllen. Darunter fallen z.B. Wurfzahlbegrenzung bei der Hündin, sowie, je nach Rasse, bestimmte Gesundheitschecks. Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen gleichgestellt. Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB als Vertragsgrundlage. Nach dieser Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer den Hund zu übergeben und ihm das Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im Gegenzug muss der Hundekäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den Hund abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich geschlossen worden ist. Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein Hund verkauft wird, der dem Verkäufer gar nicht gehört hat. Ein Sachmangel liegt in den Fällen vor, in denen das Tier eine vereinbarte Beschaffenheit nicht aufweist. Wenn der Hundezüchter als Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustufen ist, handelt es sich beim Verkauf der Hunde an eine Privatperson um einen Verbrauchsgüterkauf, bei denen die vertragliche Einschränkung der Mängelhaftung nur eingeschränkt möglich ist.
Im Kaufvertrag für einen Hund oder eines Hundewelpen sollte folgende Angaben im Vertrag geprüft werden: - Name und Anschrift des Verkäufers - Name und Anschrift des Welpenkäufers - Name des Hundes, Alter, Geschlecht, Farbe, besondere Merkmale wie Fellzeichnung / Abzeichen, Tätowierungs- bzw. Chipnummer - Abstammung des Hundes (Vermerk auf Stammbaum- Nr.), Zuchtverein, - Zwingername sowie Name und Anschrift des Züchters, Vorbesitzer - Zahlungsweise und die Zahlungsfrist - Zustand des Hundes zum Zeitpunkt des Verkaufes sowie eventuelle Erkrankungen oder Besonderheiten, die während der Haltung durch den Züchter oder Vorbesitzer aufgetreten sind. - Impfungen
Der Hobbyzüchter kann im Wege eines individuell aufgesetzten Kaufvertrages die Sachmängelgewährleistung für das verkaufte Tier grundsätzlich vollständig ausschließen und die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung verkürzen. Von einem Haftungsausschluss ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers vorliegt oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit des Hundes übernommen wird. Der Verkäufer muss grundsätzlich 2 Jahre seit Übergabe des Hundes an den Käufer für Mängel des Hundes haften. Ein Tier ist mit einem Mangel behaftet, wenn es nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, ist das Tier mangelhaft, wenn es sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann. Wie erkennt man einen guten Züchter? Ein seriöser Hundezüchter verkauft seine Hunde nicht über das Internet. Er lässt es zu, dass ein Interessent ihn zu Hause besuchen kann oder eben dort, wo er die Hunde züchtet. Es sollten alle Hunde aus einem Wurf anzusehen sein, ebenso das Muttertier. Man sollte sich genau die Umgebung und die Unterbringung zeigen lassen, in der die Hunde leben. Es ist also bedenklich, wenn ein Hund nur kurz in einem Extraraum präsentiert werden. Es ist auch ein gutes Zeichen, wenn der Verkäufer viel fragt. Wenn wer Interesse daran zeigt, dass der Hund in gute Hände kommt. Generell sollte der Verkäufer auch auf einen zweiten Besuch zur Abholung des Hundes bestehen und den Welpen nicht sofort mitgeben, selbst wenn er das Mindestalter von acht Wochen bereits erreicht hat.
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