Es sollte vor dem Verkauf eine
Verkaufsuntersuchung durch einen Tierarzt
stattgefunden haben, die den gesundheitlichen
Zustand des Welpen dokumentiert.
Anlagen zum Kaufvertrag sollten im
Kaufvertrag selbst aufgelistet sein. Dazu
gehören insbesondere folgende Unterlagen:
Stammbaum des Welpen
Impfpass
Ergebnisse, Gutachten, Befunde der
tierärztlichen Untersuchung
Mögliche Urkunden von Ausstellungen
Garantie beim Kauf eines Welpen
Durch den Kaufvertrag kann man sich auch
vorbehalten, den Welpen umtauschen oder
zurückgeben zu können oder Preisnachlass zu
verlangen, falls er unmittelbar nach dem Kauf
erkrankt.
Etwaige Mängel des Hundes und zusätzliche
Sondervereinbarungen wie Deckrecht,
Wiederverkauf sollten auch im Kaufvertrag
stehen.
Um einen Stammbaum einer anerkannten
Zuchtorganisation zu erhalten, muss der
Züchter bestimmte Auflagen erfüllen. Darunter
fallen z.B. Wurfzahlbegrenzung bei der
Hündin, sowie, je nach Rasse, bestimmte
Gesundheitschecks.
Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf
beweglicher Sachen gleichgestellt.
Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen §
433 BGB als Vertragsgrundlage. Nach dieser
Vorschrift wird der Züchter als Verkäufer durch
den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer
den Hund zu übergeben und ihm das
Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei
der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln
sein muss.
Im Gegenzug muss der Hundekäufer dem
Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und
den Hund abnehmen. Ein Kaufvertrag ist auch
gültig, wenn er nur mündlich geschlossen
worden ist.
Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn
ein Hund verkauft wird, der dem Verkäufer gar
nicht gehört hat. Ein Sachmangel liegt in den
Fällen vor, in denen das Tier eine vereinbarte
Beschaffenheit nicht aufweist.
Wenn der Hundezüchter als Verkäufer als
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
einzustufen ist, handelt es sich beim Verkauf
der Hunde an eine Privatperson um einen
Verbrauchsgüterkauf, bei denen die
vertragliche Einschränkung der Mängelhaftung
nur eingeschränkt möglich ist.
Im Kaufvertrag für einen Hund oder eines
Hundewelpen sollte folgende Angaben im
Vertrag geprüft werden:
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Welpenkäufers
- Name des Hundes, Alter, Geschlecht, Farbe,
besondere Merkmale wie Fellzeichnung /
Abzeichen, Tätowierungs- bzw. Chipnummer
- Abstammung des Hundes (Vermerk auf
Stammbaum- Nr.), Zuchtverein,
- Zwingername sowie Name und Anschrift des
Züchters, Vorbesitzer
- Zahlungsweise und die Zahlungsfrist
- Zustand des Hundes zum Zeitpunkt des
Verkaufes sowie eventuelle Erkrankungen
oder Besonderheiten, die während der
Haltung durch den Züchter oder Vorbesitzer
aufgetreten sind.
- Impfungen
Der Hobbyzüchter kann im Wege eines
individuell aufgesetzten Kaufvertrages die
Sachmängelgewährleistung für das verkaufte
Tier grundsätzlich vollständig ausschließen
und die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung
verkürzen.
Von einem Haftungsausschluss
ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen
ein arglistiges Verschweigen des Verkäufers
vorliegt oder eine Garantie für eine bestimmte
Beschaffenheit des Hundes übernommen
wird.
Der Verkäufer muss grundsätzlich 2 Jahre seit
Übergabe des Hundes an den Käufer für
Mängel des Hundes haften.
Ein Tier ist mit einem Mangel behaftet, wenn
es nicht von der vereinbarten Beschaffenheit
ist. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung,
ist das Tier mangelhaft, wenn es sich nicht für
die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung eignet,
oder
es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung
eignet bzw. nicht eine Beschaffenheit
aufweist, die bei Sachen der gleichen Art
üblich ist und die der Käufer erwarten kann.
Wie erkennt man einen guten
Züchter?
Ein seriöser Hundezüchter verkauft seine
Hunde nicht über das Internet. Er lässt es zu,
dass ein Interessent ihn zu Hause besuchen
kann oder eben dort, wo er die Hunde
züchtet. Es sollten alle Hunde aus einem Wurf
anzusehen sein, ebenso das Muttertier. Man
sollte sich genau die Umgebung und die
Unterbringung zeigen lassen, in der die
Hunde leben. Es ist also bedenklich, wenn ein
Hund nur kurz in einem Extraraum präsentiert
werden.
Es ist auch ein gutes Zeichen, wenn der
Verkäufer viel fragt. Wenn wer Interesse
daran zeigt, dass der Hund in gute Hände
kommt. Generell sollte der Verkäufer auch auf
einen zweiten Besuch zur Abholung des
Hundes bestehen und den Welpen nicht
sofort mitgeben, selbst wenn er das
Mindestalter von acht Wochen bereits erreicht
hat.
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