Gesamtpreis (incl. der
angebenen Berechnungsprogramme
und Formulare)
8,30 € statt 14,- €
sofort zum Download oder als CD
Ratgeber Vertragsrecht
Produktinformation:
Der Ratgeber umfasst 70 Seiten
Informationen im PDF und
Wordformat. Er enthält Formulare
und Musterschreiben. Ebenso ein
Berechnungsprogramm, das
Anwalts- und Gerichtskosten
ermitteln kann. Und auch ein
Programm, das Anspruch auf
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe prüft.
Vorteile:
Der Ratgeber wird sofort per
Email übermittelt.
Die Programme sind einfach per
Mausklick zu öffnen.
Es muss nichts installiert werden.
Die Formulare können alle
bearbeitet und ausgedruckt
werden.
Kaufvertrag Hund, Reklamation, Hundekaufvertrag, Verkäufer Käufer
Durch den Kaufvertrag man sich vorbehalten, den Welpen umtauschen oder zurückgeben zu können oder
Preisnachlass zu verlangen, falls er unmittelbar nach dem Kauf erkrankt.
Etwaige Mängel des Hundes und zusätzliche Sondervereinbarungen wie Deckrecht, Wiederverkauf sollten
auch im Kaufvertrag stehen.
Um einen Stammbaum einer anerkannten Zuchtorganisation zu erhalten, muß der Züchter bestimmte
Auflagen erfüllen. Darunter fallen z.B. Wurfzahlbegrenzung bei der Hündin, sowie, je nach Rasse, bestimmte
Gesundheitschecks.
Der Tierkauf ist dem sonstigen Kauf beweglicher Sachen völlig gleichgestellt.
Für den Hundekauf gilt wie für alle Sachen § 433 BGB als Vertragsgrundlage. Nach dieser Vorschrift wird der
Züchter als Verkäufer durch den Kaufvertrag verpflichtet, dem Hundekäufer den Hund zu übergeben und ihm
das Eigentum an dem Tier zu verschaffen, wobei der Hund frei von Sach- und Rechtsmängeln sein muss. Im
Gegenzug muss der Hundekäufer dem Züchter den vereinbarten Kaufpreis zahlen und den Hund abnehmen.
Ein Kaufvertrag ist auch gültig, wenn er nur mündlich geschlossen worden ist.
Ein Rechtsmangel liegt zum Beispiel vor, wenn ein Hund verkauft wird, der dem Verkäufer gar nicht gehört
hat. Ein Sachmangel liegt zunächst in den Fällen vor, in denen das Tier eine vereinbarte Beschaffenheit nicht
aufweist.
Sofern der Hundezüchter als Verkäufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB einzustufen ist, handelt es
sich beim Verkauf der Hunde an eine Privatperson um einen Verbrauchsgüterkauf, bei denen die vertragliche
Einschränkung der Mängelhaftung nur eingeschränkt möglich ist.
Der Hobbyzüchter kann im Wege eines individuell aufgesetzten Kaufvertrages die Sachmängelgewährleistung
für das verkaufte Tier grundsätzlich vollständig ausschließen und die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung
verkürzen. Von einem Haftungsausschluss ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen ein arglistiges
Verschweigen des Verkäufers vorliegt oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit des Hundes
übernommen wird.
Der Verkäufer muss grundsätzlich 2 Jahre seit Übergabe des Hundes an den Käufer für Mängel des Hundes
haften.
Ein Tier ist mit einem Mangel behaftet, wenn es nicht von der vereinbarten Beschaffenheit ist.
Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, ist das Tier mangelhaft, wenn es sich nicht für die nach dem Vertrag
vorausgesetzte Verwendung eignet, oder es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. nicht eine
Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann.
Internetservice für Recht, Gesetze und Urteile.
In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
in ganz Deutschland.