Werkvertrag, Kündigung wegen schlechter Leistung, Zahlung verweigern Ein Werkvertrag gilt bei Dienstleistungen und bei der Herstellung oder Veränderung einer Sache. Ist das fertige Werk zu bemängeln, muss beachtet werden: Bei Kündigung des Auftrags nach Arbeitsbeginn muss trotzdem der vereinbarte Preis bezahlt werden, abzüglich der dem Auftraggeber ersparten Kosten. Gibt es aber einen berechtigten Kündigungsgrund, muss nur die bereits erbrachte Leistung gezahlt werden. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme verweigert werden. Bei kleineren Mängeln ist das nicht möglich, dann kann nur die Zahlung ganz oder teilweise verweigert werden, bis der Mangel behoben ist. Bei der Mangelbeseitigung kann der Unternehmer entscheiden, ob das Werk neu hergestellt oder nachgebessert wird. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann der Händler die Mängelrechte beschränken. Die werden aber nur wirksam, wenn der Händler vor Vertragsabschluss darauf hingewiesen hat. Gesetzliche Vorschriften müssen trotzdem beachtet werden.   Gewährleistungsfristen: - bei Bauwerken und Arbeiten am Haus: fünf Jahre, - Herstellung, Wartung oder Umarbeitung einer Sache: zwei Jahre, - Mindestgewährleistung: ein Jahr. Beispiele für Werkverträge: - Errichtung eines Bauwerks - Reparatur einer Maschine - Übersetzung eines Textes - Beförderung von Gütern - Planung und Bauüberwachung durch einen Architekten Wird der Stoff, aus dem die Sache hergestellt werden soll, vom Unternehmer geliefert, handelt es sich um einen Werklieferungsvertrag. Auf derartige Verträge findet gemäß § 651 BGB Kaufrecht Anwendung.   Urteile: Gerät der Auftraggeber mit der Annahme der Mängelbeseitigung in Verzug, darf er die Zahlung des (vollen) Werklohns von der Beseitigung der Mängel abhängig machen. Er ist nach Treu und Glauben gehindert, mehr als einen Betrag in Höhe der einfachen Nachbesserungskosten vom Werklohn zurückzubehalten. OLG Celle Zur Notwendigkeit der Abnahme im gekündigten Werkvertrag Nach Kündigung eines Bauvertrages wird die Werklohnforderung immer erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig. Die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung ist aber  in bestimmten Einzelfällen entbehrlich, so auch, wenn der Besteller keine Erfüllung mehr verlangt; denn dadurch tritt ein Abrechnungsverhältnis ein. BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 146/04 Gerüstbauvertrag als Werkvertrag Der Gerüstbauvertrag unterliegt im Wesentlichen dem Werkvertragsrecht, so dass im Falle der Kündigung auch § 649 BGB zur Anwendung kommt. Der Gerüstbauer gehört zum Kreis der geschützten Bauwerksunternehmer im Rahmen des § 648a BGB, denn auch dessen mittelbare Bauwerksleistung führt zu einer Wertsteigerung des Grundstücks, da sie unverzichtbare Voraussetzung dafür ist, dass die unmittelbaren Bauwerksleistungen erbracht werden können. Oberlandesgericht Köln Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen. BGH, Urteil vom 3. März 2004, Az.: VIII ZR 76/03   Bei der Prüfung der Angemessenheit einer Fristsetzung kann wichtig sein, dass sich der Besteller zuvor in Annahmeverzug befunden hatte. Dann kann die Länge der Frist nicht allein von der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Zeit abhängen, sondern geräumiger zu bemessen sein, denn dem Unternehmer ist es nicht zuzumuten, sich dauernd zur Erbringung der noch ausstehenden restlichen Werkleistung bereit zu halten.  Inhalt und Preis anzeigen! mehr Informationen zum Ratgeber!  Recht -  Gesetze -  Urteile -  Berechnungsprogramme -  Ratgeber -  Muster Fixgeschäft, Fixtermin Rücktritt vom Kaufvertrag Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag Verküfer muss Ware zruücknehmen Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Unternehmensformen, OHG, KG, AG, GmbH Gebrauchtwagenkauf Ebay, Kaufvertrag, Rücktritt Kaufvertrag per Email Kündigung Fitnessstudio Werkvertrag Kündigung Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht Kaufvertrag Mängel beweisen Garantie, Verjährung,