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Informationen und Urteile zum Vertragsrecht                                                        

Diese Broschüre können Sie auf Ihrem Bildschirm lesen. (PDF oder Wordformat; 52 Seiten) Mit Mausklick gelangen Sie durch die verschiedenen Themen!      aktueller Stand 2009.                                                                                              
 

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 <<<<<        Diese Broschüre enthält:

              1. Informationen, Gesetze und Urteile
              2. Musterschreiben und Musterverträge

                     mehr zu Punkt 1 und 2 siehe unten!


     

 

 

Kaufvertrag widerrufen, Rücktritt Kaufvertrag, Vertrag zurücktreten Möglichkeiten

Punkt 1

In der Broschüre finden Sie Gesetze und Informationen zu:

Alles zum Thema Kaufen und Verkaufen
Was ist ein Fixgeschäft, Fixtermin
Verschwiegenheitsvereinbarung
Kaufverträge 14 Tage Rücktrittsrecht
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande
Unternehmensformen
Gebrauchtwagenkauf
Kaufvertrag Ebay, Rücktritt und Garantie
Kaufvertrag per E-Mail gültig? 
Rechtsirrtümer
Kündigung Fitness Studio
Werkvertrag
Fernabsatzverträge,  Widerrufs- bzw. Rückgaberecht, Rücksendekosten
wer muss Mängel beweisen
Garantie, Garantieansprüche Verjährung, Gewährleistungsfrist
Vertragsstrafe, Schadensersatz Bauunternehmer, Fertigstellung zu spät
Kostenvoranschlag bezahlen,  wenn der Kostenvoranschlag viel niedriger ist
Handyvertrag kündigen
Verjährung und Verjährungsfristen
Reklamation und Gewährleistung
Reisevertrag, Reklamation
Kaufvertrag Hunde
Kaufvertrag Möbel, Rücktritt vom Vertrag
Umtausch nur mit Originalverpackung
Was sind Haustürgeschäfte
alles zum Pferdekauf
Messekauf Rücktrittsrecht, Rücktritt Kaufvertrag Messe

Punkt 2

Folgende Formulare und Muster sind in der Broschüre enthalten:

-Anfechtung Kaufvertrag wegen Irrtums
-Bestellannahme- Schein Vordruck
-Bestellschein für Waren- Vordruck
-Darlehensvertrag
-Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung an der Verkäufer
-Fristsetzung, Kündigung
-Gebrauchtwagenverkauf/kauf von privat an privat
-Kaufvertrag Pferd
-Kaufvertrag- Gebrauchtwagen
-Kaufvertrag gebrauchtes Motorrad
-Kaufvertrag Domain
-Kaufvertrag für ein Grundstück
-Kaufvertrag Hund
-Kaufvertrag gebrauchter Wohnwagen
-Kündigung Abonnementvertrag
-normaler Kaufvertrag
-Lieferungsverzug, Folgen
-Mängelanzeige Autokauf
-Minderung Kaufpreis wegen Mängel
-Musterkündigung Handyvertrag
-Pachtvertrag-Pferd
-Rücktritt vom Kaufvertrag
-Verkaufsbedingungen Muster
-Vergleich zur Prozessvermeidung, außergerichtlicher Vergleich
-Werkvertrag und Rücktritt vom Werkvertrag
-Wandelung Kaufvertrag wegen Mängel am Auto
-Zahlungsvereinbarungen
-Widerruf Kreditvertrag (Verbraucherkreditgesetz)

 

 

 

 

 


Broschüre Vertragsrecht, Kaufvertrag widerrufen, Rücktritt Kaufvertrag
 
 
 

Rücktritt vom Kaufvertrag 

Ist die Ware mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung  nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt oder Minderung) einverstanden erklärt hat.
 
 

Das Recht auf Rücktritt verjährt innerhalb zwei Jahren.  Macht der Käufer das Rücktrittsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend, kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft.

Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen größeren Zeitraum einräumen, um den Rücktritt auszuüben. Dies passiert durch die Einräumung einer Garantie. 

Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag ist nicht mit dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei Fernabsatzverträge (§ 312b BGB) gleichzusetzen und zu verwechseln. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem Sachmangel.
 
 

Im Falle eines Sachmangels beim Kauf  kann der Käufer unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen hat der Käufer dann dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten.

Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Statistiken Kaufvertrag widerrufen, Rücktritt Kaufvertrag, Vertrag zurücktreten Möglichkeiten
 
 

Kaufvertrag und Vertragsrecht
 
 

Urteile:

Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat, berechtigt das zum  sofortigen Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag  (BGH V ZR 249/05).
 

 

Arglistig handelt ein Verkäufer eines Hauses, wenn er annimmt, der Käufer sei in der Lage, den Mangel zu erkennen und in Kauf nimmt, dass dieser den Vertrag ohne weitere Prüfung abschließt. BGH NJW-RR 1997, 270
 
 

Der Widerruf ist möglich, wenn der Käufer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde.

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Der Bundesfinanzhof entschied , dass die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Privatgrundstück vom Verkäufer nicht versteuert werden muss.