Recht -  Gesetze -  Urteile -  Berechnungsprogramme -  Ratgeber -  Muster Rücktritt vom Kaufvertrag Ist die Ware mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet aber in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt vom Kuafvertrag oder Minderung des Kaufpreises) einverstanden erklärt hat. Das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag verjährt innerhalb zwei Jahren.  Macht der Käufer das Rücktrittsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend, kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft. Der Verkäufer kann dem Käufer auch einen größeren Zeitraum einräumen, um den Rücktritt auszuüben. Dies passiert durch die Einräumung einer Garantie. Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag ist nicht mit dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei Fernabsatzverträge (§ 312b BGB) gleichzusetzen und zu verwechseln. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem Sachmangel. Im Falle eines Sachmangels beim Kauf  kann der Käufer unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen hat der Käufer dann dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten. Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Kaufvertrag und Vertragsrecht Urteile: Wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags arglistig verschwiegen hat, berechtigt das zum  sofortigen Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag  (BGH V ZR 249/05). Arglistig handelt ein Verkäufer eines Hauses, wenn er annimmt, der Käufer sei in der Lage, den Mangel zu erkennen und in Kauf nimmt, dass dieser den Vertrag ohne weitere Prüfung abschließt. BGH NJW-RR 1997, 270 Der Widerruf ist möglich, wenn der Käufer bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde. Der Bundesfinanzhof entschied , dass die Entschädigung für den Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Privatgrundstück vom Verkäufer nicht versteuert werden muss.     Vertragsstrafe Bauunternehmer, Termin überschritten Fertigstellung, Schadensersatz Kostenvoranschlag, bezahlen, kostenlos tatsächliche Preis höher ist Handyvertrag vorzeitig Kündigung, Möglichkeiten einen Handyvertrag zu kündigen Verjährungsfristen, Verjährungsfrist im Kaufrecht, Ansprüche verjähren, Fristen Verjährung Reklamation, Gewährleistung, Haftung Verkäufer, Gewährleistungsfrist Reisevertrag, Reklamation, Mängel, Schadensersatz, Fristen, Reise Kaufvertrag Hund, Reklamation, Hundekaufvertrag, Verkäufer Käufer Möbelkauf, Kaufvertrag Möbel, Rücktritt wegen Mängel, Lieferung zu spät Umtausch nur mit Originalverpackung, Umtausch ohne Verpackung, Rückgabe Pferdekauf, Tipps, Kaufvertrag Pferd, Rücktritt, wegen falsche Angaben Messekauf, Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Kauf auf Messe, Rücktrittsrecht Inhalt und Preis anzeigen! Fixgeschäft, Fixtermin Rücktritt vom Kaufvertrag Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag Verküfer muss Ware zruücknehmen Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Unternehmensformen, OHG, KG, AG, GmbH Gebrauchtwagenkauf Ebay, Kaufvertrag, Rücktritt Kaufvertrag per Email Kündigung Fitnessstudio Werkvertrag Kündigung Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht, Kaufvertrag Mängel beweisen Garantie, Verjährung, Kaufvertrag widerrufen mehr Informationen zum Ratgeber! neu!