Unternehmensformen, OHG, KG, AG, GmbH, Genossenschaft
Stille Gesellschaft
Mindest-Anzahl der Gründer: 2
Form: Vertrag, sofortiger Beginn der Gesellschaft, kein Eintrag im Handelsregister Beteiligung am
Kapital mit Kapitaleinlage laut Vertrag,bgenerell keine Haftung (Nachschuss bei Vertragsregelung im
Konkursfall), Gewinnbeteiligung entsprechend der Einlagen bzw. nach Vertrag im wesentlichen keine
Verlustbeteiligung, es sei denn andere Vertragsfestlegung Kündigung eines Gesellschafters zum Ende
eines Geschäftsjahres möglich, noch 5 Jahre für die zur Kündigungszeit vorherrschende Situation
haftend, Auflösung durch Liquidation, Konkurs oder rechtliche Grundlagen, Beteiligung am
Auflösungserlös: Rückerstattung der Kapitaleinlagen bei Konkursforderung
Gesetzliche Regelung: § 335 ff, § 468 HGB
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Mindest-Anzahl der Gründer: 2
Form: Gesellschaftervertrag, sofortiger Beginn der Gesellschaft, Firma: alle oder ein
Gesellschaftername(n) + Zusatz OHG, Anmeldung zum Handelsregister. Beteiligung am Kapital
entsprechend dem jeweiligen Stand der Kapitalkonten Haftung unmittelbar, unbeschränkt (bis zu seinem
Kapitalanteil) und solidarisch Gewinnbeteiligung: 4 % des Kapitals, Rest Kopfaufteilung,
Verlustbeteiligung: Kopfaufteilung
Leitung der Unternehmung: jeder Gesellschafter (sofern nicht anders festgelegt). Kündigung eines
Gesellschafters zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, noch 5 Jahre für die zur Kündigungszeit
vorherrschende Situation haftend, Auflösung durch Tod eines Gesellschafters, wenn kein neuer
einsteigt, Beteiligung am Auflösungserlös nach Geschäftsanteil.
Gesetzliche Regelung: § 105 - 160 HGB
Kommanditgesellschaft (KG)
Mindest-Anzahl der Gründer: 2
Form: Gesellschaftervertrag, sofortiger Beginn der Gesellschaft, Anmeldung zum Handelsregister
Beteiligung am Kapital entsprechend dem jeweiligen Stand der Kapitalkonten
Haftung: Komplementär unbeschränkt, Kommanditist mit Kapitaleinlage
Gewinnbeteiligung: 4 % des Kapitaleinlage an Kommanditist und Komplementär, Rest Kopfaufteilung,
Verlustbeteiligung: Komplementär (Vollhafter), ansonsten in angemessenem Verhältnis, Leitung der
Unternehmung (Geschäftsführung, Vertretung) durch den Komplementär. Kündigung eines
Gesellschafters zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, 6 Monate vorher anzukündigen, Auflösung
durch Beschluss der Gesellschafter, Insolvenzverfahren, Gerichtsbeschluss, Beteiligung am
Auflösungserlös: Anteil auf Erben übergehend; prozentual, angemessen.
Gesetzliche Regelung: § 161 - 177 HGB
Aktiengesellschaft (AG)
Mindest-Anzahl der Gründer: 1
Form: gerichtlich oder notarisch, beglaubigter Gesellschaftervertrag, Beginn der Gesellschaft mit
Handelsregistereintrag,
Firma: Sachfirma + Zusatz AG, Beteiligung am Kapital nach Aktienanteil. Haftung: mit Aktienanteil,
Gewinnbeteiligung: Dividende, Verlustbeteiligung mit Geldwert der Aktie. Leitung der Unternehmung
(Geschäftsführung, Vertretung) durch den Vorstand
Überwachendes Organ: Aufsichtsrat, Beschließendes Organ: Hauptversammlung. Kündigung eines
Gesellschafters durch Verkauf der Aktie, Beteiligung am Auflösungserlös nach Aktienanteil.
Gesetzliche Regelung: Aktiengesetz
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mindest-Anzahl der Gründer: 1
Form: Kapitalgesellschaft, notariell beurkundet, Vertrag, Beginn der Gesellschaft mit
Handelsregistereintrag,
Firma: Personen- oder Sachfirma + Zusatz GmbH. Beteiligung am Kapital: mind. 500 DM, Haftung
entsprechend dem Gesellschafteranteil. Gewinnbeteiligung: nach Geschäftsanteil prozentual beteiligt,
Verlustbeteiligung beschränkt auf Geschäftsanteil, Leitung der Unternehmung (Geschäftsführung,
Vertretung) durch den Geschäftsführer (Eigentümer, bestellter Geschäftsführer), Überwachendes Organ:
Aufsichtsrat (wenn mehr als 500 Mitarbeiter),
Beschließendes Organ: Gesellschafterversammlung. Kündigung eines Gesellschafters nur wenn
anderer Käufer seinen Geschäftsanteil übernimmt. Auflösungsgrund: Zeitablauf, Beschluss der
Gesellschafterversammlung, Konkurs, Verkauf
Beteiligung am Auflösungserlös nach Geschäftsanteil.
Gesetzliche Regelung: GmbHG
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Mindest-Anzahl der Gründer: 7
Form: schriftliches Statut (bestimmte Mindestvorschriften, Sonderregelungen festlegbar)
Beginn der Gesellschaft mit Amtsgerichteintrag. Firma: Profil + Zusatz eG
Anmeldung zum Handelsregister. Beteiligung am Kapital durch die Geschäftsanteile der Gesellschafter
Haftung mit Vermögen der Genossenschaft (bzw. mit eingelegtem Geschäftsanteil)
Gewinnbeteiligung: Auszahlung an alle Genossen, als Rückhalt ein Teil behalten (im 1. Jahr meist alles)
Verlustbeteiligung: alle Genossen, aber Ausgleich durch Gewinnrückhalt. Leitung der Unternehmung
(Geschäftsführung, Vertretung) durch die Genossen. Überwachendes Organ: Vorstand. Beschließendes
Organ: alle Mitglieder (Generalversammlung)
Kündigung eines Gesellschafters mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres.
Auflösungsgrund: Zeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Konkurs. Beteiligung am
Auflösungserlös nur mit Geschäftsguthaben, nicht persönlich
Gesetzliche Regelung: Genossenschaftsgesetz
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