Die Laufzeiten eines Vertrages sagen noch nicht aus, ob und wann gekündigt werden kann. Das muss zusätzlich angegeben sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag meistens vorformuliert. Einzelne Vereinbarungen werden dann nur noch angekreuzt. Die Gerichte sind sich nicht einig, welche Grundlaufzeiten eines Vertrages rechtlich nicht zu beanstanden sind. Inzwischen hat der BGH festgestellt, dass ein Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet, dass Verträge mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr. Verträge mit dem Fitness Studio enthalten oft Verlängerungsoptionen. Kündigungsfristen Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Kunde ihn jederzeit kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Fristen von mehr als einem Monat sind nach überwiegender Meinung der Rechtsprechung unwirksam. Unter bestimmten Umständen kann auch außerordentlich fristlos gekündigt werden. Das kann Krankheit aber auch ein unvorhergesehener Umzug in eine andere Stadt sein. Viele Fitnessstudios versuchen die Verträge als Mitgliedschaftsverträge zu benennen. Weil sie dann Vertragsfreiheit hätten. Es handelt sich aber hierbei nicht um Mitgliedschaftsverträge. Denn bei Mitgliedschaftsverträgen könnten die Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. Bei den meisten Fitness Studios kann man aber nicht aushandeln, sondern bekommt nur Alternativen zur Auswahl. Stillschweigende Verlängerung des Vertrages: Oft enthalten Verträge aber auch eine stillschweigende Verlängerungsoption. Diese sind meistens auch wirksam, wenn sie nicht über 12 Monate hinausgehen. (Wenn der Vertrag nicht bis -ZUM - gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate”) Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen. Das kann von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten gehen. Einige Gerichte sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund Außerordentliche Kündigung: Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Amtsgericht Frankfurt. Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man auch vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können.. BGH Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Verletzt ein Kunde sich beim Training oder erleidet im Zusammenhang mit dem Vertrag einen Schaden so hat er einen Schadenersatzanspruch gegen das Fitness-Studio. Der Anbieter kann die "Haftung für mitgebrachte Gegenstände" nicht generell ausschließen, sondern muss differenzieren. Grobes Verschulden oder gar Vorsatz können nicht ausgeschlossen werden. OLG Düsseldorf Ein Ausschluss von selbstverschuldeten Unfällen ist wirksam. Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot ist unwirksam (LG Stade). Ein Verbot von Glasflaschen hingegen ist wegen der Verletzungsgefahr bei Bruch wirksam. Üblich sind Vertragslaufzeiten im Sportstudio von 12 bis 24 Monate. Inzwischen werden aber auch Laufzeiten von bis zu 4 Jahren als zulässig angesehen. Obwohl längere Vertragslaufzeiten eher selten vereinbart werden. Der Kunde sollte auch immer die Möglichkeit nutzen, mit dem Fitnessstudiobetreiber vielleicht kürzere Vertragslaufzeiten zu vereinbaren. Vielleicht auch nur ein halbes Jahr oder ein paar Monate. Man kann hier anbieten, nach Ablauf dieser kurzen Laufzeit eventuell auch einen Vertrag mit längerer Dauer abschließen zu wollen. Es spricht auch nichts dagegen, über den Mitgliedsbeitrag zu verhandeln. Eventuell gibt der Betreiber einen Preisnachlass. Normalerweise haften Sportstudios nicht für Kleidung und Wertsachen. Darauf wird auch auf ersichtlichen Schildern in den Räumen hingewiesen. Genauso schließen die meisten Betreiber die Haftung für Verletzungen aus. Hat das Fitnessstudio jedoch fahrlässig gehandelt, dann muss es haften, auch wenn die Haftung auf Schildern ausgeschlossen wird. Zum Beispiel wenn die Geräte nicht richtig gewartet wurden oder die Umkleidekabinen zu einfach von außen zu betreten sind und dadurch Diebe der Zutritt erleichtert wird. Sollten Mitglieder bereits ihren Jahresbetrag gezahlt haben und dann schließt das Fitnessstudio plötzlich wegen Insolvenz oder sonstigen Gründen, kann der Kunde sein Geld zurückfordern. Leider ist das oft schwierig, wenn keine neue Adresse bekannt ist oder eben kein Geld mehr zu holen ist.

Kündigung Fitnessstudio, Möglichkeiten

Entscheidend für die Kündigung ist, ob der Vertrag individuell aufgesetzt wurde oder schon vorformuliert ist. Individuelle Vereinbarungen sind wirksam, auch wenn sie zum Nachteil für den Kunden sind. Enthält ein Vertrag aber nur allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), dann gilt für dieses Fitness- Studio auch das Bürgerliche Gesetzbuch und das AGB Gesetz. Wenn also im Vertrag bspw. zusätzlich vereinbart ist, dass eine Kündigung innerhalb von 3 Jahren nicht möglich ist, dann gilt das auch. “Zusätzlich” bedeutet, es steht nicht in alle vorformulierten Verträgen oder ist handschriftlich oder in einer anderen Form hinzugefügt worden. Der Kunde erkennt sich dann mit dieser Regelung einverstanden, wenn er unterschreibt. Steht aber eine Kündigungsverbot in allen Verträgen, dann kann so eine Klausel unwirksam sein, wenn sie gegen Regelungen des BGB oder des AGB Gesetzes verstößt. Und das BGB besagt, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt. In Ausnahmefällen bis zu drei Monate. § 580a Abs. 1 BGB oder die in § 621 BGB
Man kann einen Vertrag mit dem Sportstudio nicht widerrufen, wenn er direkt im Studio selbst geschlossen wurde. Das ist nur möglich, wenn der Vertrag am Telefon, im Internet, auf der Straße oder an der eigenen Haustür unterschrieben wurde. Denn nur dann ist ein Widerrufsrecht vorgesehen. In den meisten Verträgen wird vertraglich eine Erstlaufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten vereinbart, welche sich nach Ablauf um weitere sechs oder zwölf Monate automatisch verlängert. Zu beachten ist, die Kündigungsfrist. Ob die Kündigung also zum Beispiel 6 Wochen oder 4 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht werden muss. Das muss im Vertrag nachgelesen werden. Die Kündigung muss dann auch nicht erst 6 Wochen vorher geschickt werden, sondern kann auch schon 5 Monate vorher abgegeben werden. Es könnte sogar sofort nach Abschluss des Vertrages schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Dann läuft der Vertrag zwar trotzdem über die angegebene Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Aber man kann sicher sein, dass die Kündigungsfrist nicht abläuft und der Vertrag nicht automatisch verlängert wird, weil man vergessen hat, zu kündigen. Wie bei allen Verträgen gelten auch für Mitgliedschaften von Fitnessstudios Sonderkündigungsrechte. Im Fall einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder eines Umzugs kannst kann man die Mitgliedschaft vor Ende Laufzeit beenden. Der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei Umzug kein Recht auf außerordentliche Kündigung gibt. Viele Fitnessstudios mit kundenfreundlicheren Bedingungen haben das Recht auf Kündigung im Umzugsfall aber in ihren Geschäftsbedingungen geregelt. Hier reicht zur Vorlage dann eine Anmeldebestätigung der neuen Stadt. Weitere Sonderkündigungsrechte gibt es bei Preiserhöhungen, wenn das Studio nicht nutzbar ist, wenn die Öffnungszeiten geändert werden, wenn die Geräte nicht mehr gewartet werden. Die sofortige Kündigung des Fitnessvertrags aufgrund von Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt. Das Fitnessstudio muss eine solche Kündigung akzeptieren. Bestätigt der Arzt, dass man keinen Sport mehr im Fitnessstudio treiben darf, so kann man diese Bestätigung mit der Kündigung vorlegen und diese muss der Betreiber akzeptieren. Wer aber nur für einen bestimmten Zeitraum sportunfähig ist, der nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit reicht, dann muss das Fitnessstudio die nicht Kündigung akzeptieren. Dann muss es aber das Mitglied für diesen Zeitraum von der Mitgliedschaft befreien und darf auch für diesen Zeitraum keine Mitgliedsbeiträge verlangen. Man kann den Arzt darum bitten, dass er die Krankheit in das Attest mit aufschreibt. Der Betreiber kann dann erkennen, ob sich die Krankheit länger hinziehen wird oder nur vorübergehen ist, um zu entscheiden, ob er die Kündigung für den ganzen Vertrag akzeptiert oder nur für eine gewisse Zeit. Obwohl man eigentlich nicht verpflichtet ist, dem Fitnessstudiobetreiber über die genaue Krankheit zu informieren. War die Erkrankung aber schon vor Abschluss des Vertrages bekannt, ist das kein Kündigungsgrund. Nur, wenn sich die Krankheit durch das Training verschlimmert hat. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil bestätigt, dass eine Schwangerschaft einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, um den Vertrag mit einem Fitnessstudio zu beenden. Bei einer Schwangerschaft kann der Fitnessvertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig gekündigt werden. Auch, wenn das Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebiets umzieht, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Ein Verweis auf den neuen Standort oder eine andere Filiale innerhalb der Stadt ist rechtlich nicht zulässig. Kein Kündigungsgrund stellt die Zahlungsunfähigkeit dar. Auch nicht, wenn Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder sogar nur Hartz 4 zum Leben reichen muss. Hier sollte man trotzdem mit dem Studiobetreiber reden, ob er vielleicht die Beträge ein paar Monate stunden kann, so dass sie erst später bezahlt werden müssen, wenn wieder Zahlungsfähigkeit besteht oder vielleicht bietet der Studioinhaber auch selbst Wenn plötzlich die Lieblingsgeräte nicht mehr vorhanden sind und durch andere Geräte ausgetauscht wurden, stellt das keinen Kündigungsgrund dar. Nur, wenn ganze Gerätegruppen fehlen, die auch nur für bestimmte Übungen vorgesehen sind, kann das ein Grund für eine Kündigung sein.
Ratgeber online Ratgeber Recht und Gesetze Bild
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Die Laufzeiten eines Vertrages sagen noch nicht aus, ob und wann gekündigt werden kann. Das muss zusätzlich angegeben sein. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag meistens vorformuliert. Einzelne Vereinbarungen werden dann nur noch angekreuzt. Die Gerichte sind sich nicht einig, welche Grundlaufzeiten eines Vertrages rechtlich nicht zu beanstanden sind. Inzwischen hat der BGH festgestellt, dass ein Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet, dass Verträge mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr. Verträge mit dem Fitness Studio enthalten oft Verlängerungsoptionen. Kündigungsfristen Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der Kunde ihn jederzeit kündigen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind einzuhalten. Fristen von mehr als einem Monat sind nach überwiegender Meinung der Rechtsprechung unwirksam. Unter bestimmten Umständen kann auch außerordentlich fristlos gekündigt werden. Das kann Krankheit aber auch ein unvorhergesehener Umzug in eine andere Stadt sein. Viele Fitnessstudios versuchen die Verträge als Mitgliedschaftsverträge zu benennen. Weil sie dann Vertragsfreiheit hätten. Es handelt sich aber hierbei nicht um Mitgliedschaftsverträge. Denn bei Mitgliedschaftsverträgen könnten die Vertragsbedingungen ausgehandelt werden. Bei den meisten Fitness Studios kann man aber nicht aushandeln, sondern bekommt nur Alternativen zur Auswahl. Stillschweigende Verlängerung des Vertrages: Oft enthalten Verträge aber auch eine stillschweigende Verlängerungsoption. Diese sind meistens auch wirksam, wenn sie nicht über 12 Monate hinausgehen. (Wenn der Vertrag nicht bis -ZUM - gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate”) Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die unterschiedlichsten Vereinbarungen. Das kann von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten gehen. Einige Gerichte sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund Außerordentliche Kündigung: Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Amtsgericht Frankfurt. Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man auch vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können.. BGH Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden. Verletzt ein Kunde sich beim Training oder erleidet im Zusammenhang mit dem Vertrag einen Schaden so hat er einen Schadenersatzanspruch gegen das Fitness- Studio. Der Anbieter kann die "Haftung für mitgebrachte Gegenstände" nicht generell ausschließen, sondern muss differenzieren. Grobes Verschulden oder gar Vorsatz können nicht ausgeschlossen werden. OLG Düsseldorf Ein Ausschluss von selbstverschuldeten Unfällen ist wirksam. Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot ist unwirksam (LG Stade). Ein Verbot von Glasflaschen hingegen ist wegen der Verletzungsgefahr bei Bruch wirksam. Üblich sind Vertragslaufzeiten im Sportstudio von 12 bis 24 Monate. Inzwischen werden aber auch Laufzeiten von bis zu 4 Jahren als zulässig angesehen. Obwohl längere Vertragslaufzeiten eher selten vereinbart werden. Der Kunde sollte auch immer die Möglichkeit nutzen, mit dem Fitnessstudiobetreiber vielleicht kürzere Vertragslaufzeiten zu vereinbaren. Vielleicht auch nur ein halbes Jahr oder ein paar Monate. Man kann hier anbieten, nach Ablauf dieser kurzen Laufzeit eventuell auch einen Vertrag mit längerer Dauer abschließen zu wollen. Es spricht auch nichts dagegen, über den Mitgliedsbeitrag zu verhandeln. Eventuell gibt der Betreiber einen Preisnachlass. Normalerweise haften Sportstudios nicht für Kleidung und Wertsachen. Darauf wird auch auf ersichtlichen Schildern in den Räumen hingewiesen. Genauso schließen die meisten Betreiber die Haftung für Verletzungen aus. Hat das Fitnessstudio jedoch fahrlässig gehandelt, dann muss es haften, auch wenn die Haftung auf Schildern ausgeschlossen wird. Zum Beispiel wenn die Geräte nicht richtig gewartet wurden oder die Umkleidekabinen zu einfach von außen zu betreten sind und dadurch Diebe der Zutritt erleichtert wird. Sollten Mitglieder bereits ihren Jahresbetrag gezahlt haben und dann schließt das Fitnessstudio plötzlich wegen Insolvenz oder sonstigen Gründen, kann der Kunde sein Geld zurückfordern. Leider ist das oft schwierig, wenn keine neue Adresse bekannt ist oder eben kein Geld mehr zu holen ist.

Kündigung Fitnessstudio,

Möglichkeiten

Entscheidend für die Kündigung ist, ob der Vertrag individuell aufgesetzt wurde oder schon vorformuliert ist. Individuelle Vereinbarungen sind wirksam, auch wenn sie zum Nachteil für den Kunden sind. Enthält ein Vertrag aber nur allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), dann gilt für dieses Fitness- Studio auch das Bürgerliche Gesetzbuch und das AGB Gesetz. Wenn also im Vertrag bspw. zusätzlich vereinbart ist, dass eine Kündigung innerhalb von 3 Jahren nicht möglich ist, dann gilt das auch. “Zusätzlich” bedeutet, es steht nicht in alle vorformulierten Verträgen oder ist handschriftlich oder in einer anderen Form hinzugefügt worden. Der Kunde erkennt sich dann mit dieser Regelung einverstanden, wenn er unterschreibt. Steht aber eine Kündigungsverbot in allen Verträgen, dann kann so eine Klausel unwirksam sein, wenn sie gegen Regelungen des BGB oder des AGB Gesetzes verstößt. Und das BGB besagt, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt. In Ausnahmefällen bis zu drei Monate. § 580a Abs. 1 BGB oder die in § 621 BGB
Man kann einen Vertrag mit dem Sportstudio nicht widerrufen, wenn er direkt im Studio selbst geschlossen wurde. Das ist nur möglich, wenn der Vertrag am Telefon, im Internet, auf der Straße oder an der eigenen Haustür unterschrieben wurde. Denn nur dann ist ein Widerrufsrecht vorgesehen. In den meisten Verträgen wird vertraglich eine Erstlaufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten vereinbart, welche sich nach Ablauf um weitere sechs oder zwölf Monate automatisch verlängert. Zu beachten ist, die Kündigungsfrist. Ob die Kündigung also zum Beispiel 6 Wochen oder 4 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht werden muss. Das muss im Vertrag nachgelesen werden. Die Kündigung muss dann auch nicht erst 6 Wochen vorher geschickt werden, sondern kann auch schon 5 Monate vorher abgegeben werden. Es könnte sogar sofort nach Abschluss des Vertrages schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Dann läuft der Vertrag zwar trotzdem über die angegebene Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Aber man kann sicher sein, dass die Kündigungsfrist nicht abläuft und der Vertrag nicht automatisch verlängert wird, weil man vergessen hat, zu kündigen. Wie bei allen Verträgen gelten auch für Mitgliedschaften von Fitnessstudios Sonderkündigungsrechte. Im Fall einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder eines Umzugs kannst kann man die Mitgliedschaft vor Ende Laufzeit beenden. Der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei Umzug kein Recht auf außerordentliche Kündigung gibt. Viele Fitnessstudios mit kundenfreundlicheren Bedingungen haben das Recht auf Kündigung im Umzugsfall aber in ihren Geschäftsbedingungen geregelt. Hier reicht zur Vorlage dann eine Anmeldebestätigung der neuen Stadt. Weitere Sonderkündigungsrechte gibt es bei Preiserhöhungen, wenn das Studio nicht nutzbar ist, wenn die Öffnungszeiten geändert werden, wenn die Geräte nicht mehr gewartet werden. Die sofortige Kündigung des Fitnessvertrags aufgrund von Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt. Das Fitnessstudio muss eine solche Kündigung akzeptieren. Bestätigt der Arzt, dass man keinen Sport mehr im Fitnessstudio treiben darf, so kann man diese Bestätigung mit der Kündigung vorlegen und diese muss der Betreiber akzeptieren. Wer aber nur für einen bestimmten Zeitraum sportunfähig ist, der nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit reicht, dann muss das Fitnessstudio die nicht Kündigung akzeptieren. Dann muss es aber das Mitglied für diesen Zeitraum von der Mitgliedschaft befreien und darf auch für diesen Zeitraum keine Mitgliedsbeiträge verlangen. Man kann den Arzt darum bitten, dass er die Krankheit in das Attest mit aufschreibt. Der Betreiber kann dann erkennen, ob sich die Krankheit länger hinziehen wird oder nur vorübergehen ist, um zu entscheiden, ob er die Kündigung für den ganzen Vertrag akzeptiert oder nur für eine gewisse Zeit. Obwohl man eigentlich nicht verpflichtet ist, dem Fitnessstudiobetreiber über die genaue Krankheit zu informieren. War die Erkrankung aber schon vor Abschluss des Vertrages bekannt, ist das kein Kündigungsgrund. Nur, wenn sich die Krankheit durch das Training verschlimmert hat. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil bestätigt, dass eine Schwangerschaft einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellt, um den Vertrag mit einem Fitnessstudio zu beenden. Bei einer Schwangerschaft kann der Fitnessvertrag mit sofortiger Wirkung vorzeitig gekündigt werden. Auch, wenn das Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebiets umzieht, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Ein Verweis auf den neuen Standort oder eine andere Filiale innerhalb der Stadt ist rechtlich nicht zulässig. Kein Kündigungsgrund stellt die Zahlungsunfähigkeit dar. Auch nicht, wenn Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder sogar nur Hartz 4 zum Leben reichen muss. Hier sollte man trotzdem mit dem Studiobetreiber reden, ob er vielleicht die Beträge ein paar Monate stunden kann, so dass sie erst später bezahlt werden müssen, wenn wieder Zahlungsfähigkeit besteht oder vielleicht bietet der Studioinhaber auch selbst Wenn plötzlich die Lieblingsgeräte nicht mehr vorhanden sind und durch andere Geräte ausgetauscht wurden, stellt das keinen Kündigungsgrund dar. Nur, wenn ganze Gerätegruppen fehlen, die auch nur für bestimmte Übungen vorgesehen sind, kann das ein Grund für eine Kündigung sein.
Gesetze Urteile Leiste oben Ratgeber Recht AMK Logo Rechtsportal
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer
 neue Gesetze Bild oben