Die Laufzeiten eines Vertrages sagen noch nicht aus, ob
und wann gekündigt werden kann. Das muss zusätzlich
angegeben sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in einem Vertrag
meistens vorformuliert. Einzelne Vereinbarungen werden dann
nur noch angekreuzt.
Die Gerichte sind sich nicht einig, welche Grundlaufzeiten eines
Vertrages rechtlich nicht zu beanstanden sind.
Inzwischen hat der BGH festgestellt, dass ein
Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet,
dass Verträge mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die
frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit
unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr.
Verträge mit dem Fitness Studio enthalten oft
Verlängerungsoptionen.
Kündigungsfristen
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann der
Kunde ihn jederzeit kündigen. Die gesetzlichen
Kündigungsfristen sind einzuhalten. Fristen von mehr als einem
Monat sind nach überwiegender Meinung der Rechtsprechung
unwirksam.
Unter bestimmten Umständen kann auch außerordentlich fristlos
gekündigt werden. Das kann Krankheit aber auch ein
unvorhergesehener Umzug in eine andere Stadt sein.
Viele Fitnessstudios versuchen die Verträge als
Mitgliedschaftsverträge zu benennen. Weil sie dann
Vertragsfreiheit hätten. Es handelt sich aber hierbei nicht um
Mitgliedschaftsverträge.
Denn bei Mitgliedschaftsverträgen könnten die
Vertragsbedingungen ausgehandelt werden.
Bei den meisten Fitness Studios kann man aber nicht
aushandeln, sondern bekommt nur Alternativen zur Auswahl.
Stillschweigende Verlängerung des Vertrages:
Oft enthalten Verträge aber auch eine stillschweigende
Verlängerungsoption. Diese sind meistens auch wirksam, wenn
sie nicht über 12 Monate hinausgehen. (Wenn der Vertrag nicht
bis -ZUM - gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um
weitere zwölf Monate”)
Auch bei den Kündigungsfristen gibt es die
unterschiedlichsten Vereinbarungen. Das kann
von 14 Tagen bis hin zu drei Monaten gehen.
Einige Gerichte sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als
angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige
Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken. Unwirksam
ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter
Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs
Wochen kündigen darf. AG Dortmund
Außerordentliche Kündigung:
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter
trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine
weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Amtsgericht Frankfurt.
Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen
speziellen Amtsarzt verweisen. Bei einem Umzug in eine andere
Stadt kann man auch vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das
Fitnessstudio umzieht.
Eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen,
wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam,
da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine
Schwangerschaft auftreten können.. BGH
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte innerhalb von zwei
Wochen gekündigt werden. Verletzt ein Kunde sich beim
Training oder erleidet im Zusammenhang mit dem Vertrag einen
Schaden so hat er einen Schadenersatzanspruch gegen das
Fitness-Studio.
Der Anbieter kann die "Haftung für mitgebrachte Gegenstände"
nicht generell ausschließen, sondern muss differenzieren.
Grobes Verschulden oder gar Vorsatz können nicht
ausgeschlossen werden. OLG Düsseldorf
Ein Ausschluss von selbstverschuldeten
Unfällen ist wirksam.
Ein Sportstudio darf seinen Mitgliedern nicht über eine Klausel in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten, eigene
Getränke mitzubringen. Ein solches Verbot ist unwirksam (LG
Stade). Ein Verbot von Glasflaschen hingegen ist wegen der
Verletzungsgefahr bei Bruch wirksam.
Üblich sind Vertragslaufzeiten im Sportstudio von 12 bis 24
Monate. Inzwischen werden aber auch Laufzeiten von bis zu 4
Jahren als zulässig angesehen. Obwohl längere
Vertragslaufzeiten eher selten vereinbart werden.
Der Kunde sollte auch immer die Möglichkeit nutzen, mit dem
Fitnessstudiobetreiber vielleicht kürzere Vertragslaufzeiten zu
vereinbaren. Vielleicht auch nur ein halbes Jahr oder ein paar
Monate.
Man kann hier anbieten, nach Ablauf dieser kurzen Laufzeit
eventuell auch einen Vertrag mit längerer Dauer abschließen zu
wollen.
Es spricht auch nichts dagegen, über den
Mitgliedsbeitrag zu verhandeln. Eventuell gibt
der Betreiber einen Preisnachlass.
Normalerweise haften Sportstudios nicht für Kleidung und
Wertsachen. Darauf wird auch auf ersichtlichen Schildern in den
Räumen hingewiesen. Genauso schließen die meisten
Betreiber die Haftung für Verletzungen aus.
Hat das Fitnessstudio jedoch fahrlässig gehandelt, dann muss
es haften, auch wenn die Haftung auf Schildern ausgeschlossen
wird.
Zum Beispiel wenn die Geräte nicht richtig gewartet wurden oder
die Umkleidekabinen zu einfach von außen zu betreten sind und
dadurch Diebe der Zutritt erleichtert wird.
Sollten Mitglieder bereits ihren Jahresbetrag gezahlt haben und
dann schließt das Fitnessstudio plötzlich wegen Insolvenz oder
sonstigen Gründen, kann der Kunde sein Geld zurückfordern.
Leider ist das oft schwierig, wenn keine neue Adresse bekannt
ist oder eben kein Geld mehr zu holen ist.
Kündigung Fitnessstudio, Möglichkeiten
Entscheidend für die Kündigung ist, ob der Vertrag individuell aufgesetzt wurde
oder schon vorformuliert ist.
Individuelle Vereinbarungen sind wirksam, auch wenn sie zum Nachteil für den
Kunden sind. Enthält ein Vertrag aber nur allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGBs), dann gilt für dieses Fitness- Studio auch das Bürgerliche Gesetzbuch
und das AGB Gesetz.
Wenn also im Vertrag bspw. zusätzlich vereinbart ist, dass eine Kündigung
innerhalb von 3 Jahren nicht möglich ist, dann gilt das auch. “Zusätzlich”
bedeutet, es steht nicht in alle vorformulierten Verträgen oder ist handschriftlich
oder in einer anderen Form hinzugefügt worden.
Der Kunde erkennt sich dann mit dieser Regelung einverstanden, wenn er
unterschreibt.
Steht aber eine Kündigungsverbot in allen Verträgen, dann kann so eine
Klausel unwirksam sein, wenn sie gegen Regelungen des BGB oder des AGB
Gesetzes verstößt. Und das BGB besagt, dass eine Kündigungsfrist von einem
Monat gilt. In Ausnahmefällen bis zu drei Monate.
§ 580a Abs. 1 BGB oder die in § 621 BGB
Man kann einen Vertrag mit dem Sportstudio nicht widerrufen, wenn er
direkt im Studio selbst geschlossen wurde. Das ist nur möglich, wenn der
Vertrag am Telefon, im Internet, auf der Straße oder an der eigenen Haustür
unterschrieben wurde. Denn nur dann ist ein Widerrufsrecht vorgesehen.
In den meisten Verträgen wird vertraglich eine Erstlaufzeit von sechs, zwölf oder
24 Monaten vereinbart, welche sich nach Ablauf um weitere sechs oder zwölf
Monate automatisch verlängert.
Zu beachten ist, die Kündigungsfrist. Ob die Kündigung also zum Beispiel 6
Wochen oder 4 Wochen vor Ablauf der Jahresfrist eingereicht werden muss. Das
muss im Vertrag nachgelesen werden.
Die Kündigung muss dann auch nicht erst 6 Wochen vorher geschickt werden,
sondern kann auch schon 5 Monate vorher abgegeben werden. Es könnte sogar
sofort nach Abschluss des Vertrages schon zum nächstmöglichen Zeitpunkt
gekündigt werden.
Dann läuft der Vertrag zwar trotzdem über die angegebene Erstlaufzeit von 12
oder 24 Monaten. Aber man kann sicher sein, dass die Kündigungsfrist nicht
abläuft und der Vertrag nicht automatisch verlängert wird, weil man vergessen
hat, zu kündigen.
Wie bei allen Verträgen gelten auch für Mitgliedschaften von
Fitnessstudios Sonderkündigungsrechte.
Im Fall einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder eines Umzugs kannst kann
man die Mitgliedschaft vor Ende Laufzeit beenden.
Der Bundesgerichtshof entschieden, dass es bei Umzug kein Recht auf
außerordentliche Kündigung gibt. Viele Fitnessstudios mit kundenfreundlicheren
Bedingungen haben das Recht auf Kündigung im Umzugsfall aber in ihren
Geschäftsbedingungen geregelt. Hier reicht zur Vorlage dann eine
Anmeldebestätigung der neuen Stadt.
Weitere Sonderkündigungsrechte gibt es bei Preiserhöhungen, wenn das Studio
nicht nutzbar ist, wenn die Öffnungszeiten geändert werden, wenn die Geräte
nicht mehr gewartet werden.
Die sofortige Kündigung des Fitnessvertrags aufgrund von
Krankheit ist erlaubt und gerichtlich anerkannt.
Das Fitnessstudio muss eine solche Kündigung akzeptieren. Bestätigt der Arzt,
dass man keinen Sport mehr im Fitnessstudio treiben darf, so kann man diese
Bestätigung mit der Kündigung vorlegen und diese muss der Betreiber
akzeptieren.
Wer aber nur für einen bestimmten Zeitraum sportunfähig ist, der nicht bis zum
Ende der Vertragslaufzeit reicht, dann muss das Fitnessstudio die nicht
Kündigung akzeptieren. Dann muss es aber das Mitglied für diesen Zeitraum von
der Mitgliedschaft befreien und darf auch für diesen Zeitraum keine
Mitgliedsbeiträge verlangen.
Man kann den Arzt darum bitten, dass er die Krankheit in das Attest mit
aufschreibt. Der Betreiber kann dann erkennen, ob sich die Krankheit länger
hinziehen wird oder nur vorübergehen ist, um zu entscheiden, ob er die
Kündigung für den ganzen Vertrag akzeptiert oder nur für eine gewisse Zeit.
Obwohl man eigentlich nicht verpflichtet ist, dem Fitnessstudiobetreiber über die
genaue Krankheit zu informieren.
War die Erkrankung aber schon vor Abschluss des Vertrages bekannt, ist das
kein Kündigungsgrund. Nur, wenn sich die Krankheit durch das Training
verschlimmert hat.
Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil bestätigt, dass eine
Schwangerschaft einen außerordentlichen
Kündigungsgrund darstellt, um den Vertrag mit einem
Fitnessstudio zu beenden.
Bei einer Schwangerschaft kann der Fitnessvertrag mit sofortiger Wirkung
vorzeitig gekündigt werden.
Auch, wenn das Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebiets umzieht, hat man ein
Sonderkündigungsrecht. Ein Verweis auf den neuen Standort oder eine andere
Filiale innerhalb der Stadt ist rechtlich nicht zulässig.
Kein Kündigungsgrund stellt die Zahlungsunfähigkeit dar. Auch nicht, wenn
Arbeitslosigkeit eingetreten ist oder sogar nur Hartz 4 zum Leben reichen
muss.
Hier sollte man trotzdem mit dem Studiobetreiber reden, ob er vielleicht die
Beträge ein paar Monate stunden kann, so dass sie erst später bezahlt werden
müssen, wenn wieder Zahlungsfähigkeit besteht oder vielleicht bietet der
Studioinhaber auch selbst
Wenn plötzlich die Lieblingsgeräte nicht mehr vorhanden sind und durch andere
Geräte ausgetauscht wurden, stellt das keinen Kündigungsgrund dar. Nur, wenn
ganze Gerätegruppen fehlen, die auch nur für bestimmte Übungen vorgesehen
sind, kann das ein Grund für eine Kündigung sein.
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Vertragsrecht
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