Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag darf die Firma nicht mehr verrechnen, wenn er falsch kalkuliert hat. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der Betrieb vorher mit dem Kunden Rücksprache halten, sollten die Kosten für die Arbeit um mehr als 10-15 Prozent höher sein als im Kostenvoranschlag angegeben. Seit dem 01.01.2002 besteht eine gesetzliche Regelung, wonach ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist (§ 632 Abs. 3 BGB). Im Zweifel bedeutet, wenn die Vertragsparteien nicht vereinbaren, ob der Kostenvoranschlag zu bezahlen ist. Ein Kostenvoranschlag dient dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich. Im Gegensatz zu reinen Angeboten beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel eine detailliertere Aufstellung, wie sich der Betrag zusammensetzt. Wird ein Kostenvoranschlag überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine wesentliche oder um eine unwesentliche Überschreitung der veranschlagten Gesamtsumme handelt. Abweichungen, die sich nur auf einzelne Posten beziehen, wirken sich nicht aus. Eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags kann sich auf den Zahlungsanspruch des Unternehmers auswirken, da dem Kunden in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht (§ 650 BGB). Kostensteigerungen von 10 bis 15 Prozent sind noch zulässig, der Auftraggeber hat den erhöhten Preis zu zahlen. Bei größeren Abweichungen muss der Handwerker dem Kunden rechtzeitig mitteilen, dass die Abschlussrechnung den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt. Der Kunde kann dann der Erhöhung zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Allerdings hat der Kunde dann die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen.
Muss man für einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers Geld bezahlen? Der Handwerker hat nur dann einen Anspruch auf die Bezahlung wegen des Kostenvoranschlags, wenn er das mit dem Verbraucher individuell in einem Vertrag vereinbart hat. Er kann den Kunden nicht pauschal auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Das ist unwirksam (§§ 305c, 307 BGB). Wenn ein Kunde also um einen Kostenvoranschlag bittet und der Dienstleister ihm einen unterbreitet, muss diese Leistung nicht bezahlt werden. Nur, wenn die Firma ausdrücklich vorher daraufhin gewiesen hat, dass ein Kostenvoranschlag Geld kostet, muss dafür gezahlt werden. Tipps: Vorher fragen, ob ein Kostenvoranschlag kostenlos ist. Wenn ja, einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Für einen Kostenvoranschlag muss man nur bezahlen, wenn man vorher darauf hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht das Gegenteil erklärt ist.
Unterlässt der Handwerker die rechtzeitige Unterrichtung über die Mehrkosten, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Kunde kann sich weigern, die erbrachte Leistung des Handwerkers zu bezahlen. Auch wenn der Handwerker die Preise im Kostenvoranschlag nicht überschreitet, kann er Zusatzleistungen nicht einfach abrechnen. Er muss den Auftraggeber informieren, wenn sich bei der Ausführung der Arbeit herausstellt, dass zusätzliche Arbeiten nötig werden, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt worden waren. Der Kunde kann dann den Vertrag kündigen. Eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge kann nur dann ausgelöst werden, wenn sie ausdrücklich und individualvertraglich vereinbart wird. OLG Karlsruhe. Viele Firmen haben eine Klausel in ihren Geschäftsbedingungen, dass ein Kostenvoranschlag zu zahlen ist. Wenn ein Auftrag erteilt wird, spricht auch nichts dagegen. Wenn der Kunde aber nach einem Kostenvoranschlag keinen Auftrag erteilt, muss er diesen Kostenvoranschlag dann nicht zahlen. (Oberlandesgericht Karlsruhe)
Ratgeber online Ratgeber Recht und Gesetze Bild
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag darf die Firma nicht mehr verrechnen, wenn er falsch kalkuliert hat. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der Betrieb vorher mit dem Kunden Rücksprache halten, sollten die Kosten für die Arbeit um mehr als 10-15 Prozent höher sein als im Kostenvoranschlag angegeben. Seit dem 01.01.2002 besteht eine gesetzliche Regelung, wonach ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten ist (§ 632 Abs. 3 BGB). Im Zweifel bedeutet, wenn die Vertragsparteien nicht vereinbaren, ob der Kostenvoranschlag zu bezahlen ist. Ein Kostenvoranschlag dient dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich. Im Gegensatz zu reinen Angeboten beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel eine detailliertere Aufstellung, wie sich der Betrag zusammensetzt. Wird ein Kostenvoranschlag überschritten, ist zu prüfen, ob es sich um eine wesentliche oder um eine unwesentliche Überschreitung der veranschlagten Gesamtsumme handelt. Abweichungen, die sich nur auf einzelne Posten beziehen, wirken sich nicht aus. Eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags kann sich auf den Zahlungsanspruch des Unternehmers auswirken, da dem Kunden in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht (§ 650 BGB). Kostensteigerungen von 10 bis 15 Prozent sind noch zulässig, der Auftraggeber hat den erhöhten Preis zu zahlen. Bei größeren Abweichungen muss der Handwerker dem Kunden rechtzeitig mitteilen, dass die Abschlussrechnung den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt. Der Kunde kann dann der Erhöhung zustimmen oder vom Vertrag zurücktreten. Allerdings hat der Kunde dann die bis dahin geleistete Arbeit zu zahlen.
Muss man für einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers Geld bezahlen? Der Handwerker hat nur dann einen Anspruch auf die Bezahlung wegen des Kostenvoranschlags, wenn er das mit dem Verbraucher individuell in einem Vertrag vereinbart hat. Er kann den Kunden nicht pauschal auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Das ist unwirksam (§§ 305c, 307 BGB). Wenn ein Kunde also um einen Kostenvoranschlag bittet und der Dienstleister ihm einen unterbreitet, muss diese Leistung nicht bezahlt werden. Nur, wenn die Firma ausdrücklich vorher daraufhin gewiesen hat, dass ein Kostenvoranschlag Geld kostet, muss dafür gezahlt werden. Tipps: Vorher fragen, ob ein Kostenvoranschlag kostenlos ist. Wenn ja, einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben lassen. Für einen Kostenvoranschlag muss man nur bezahlen, wenn man vorher darauf hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht das Gegenteil erklärt ist.
Unterlässt der Handwerker die rechtzeitige Unterrichtung über die Mehrkosten, so macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Kunde kann sich weigern, die erbrachte Leistung des Handwerkers zu bezahlen. Auch wenn der Handwerker die Preise im Kostenvoranschlag nicht überschreitet, kann er Zusatzleistungen nicht einfach abrechnen. Er muss den Auftraggeber informieren, wenn sich bei der Ausführung der Arbeit herausstellt, dass zusätzliche Arbeiten nötig werden, die im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt worden waren. Der Kunde kann dann den Vertrag kündigen. Eine Vergütungspflicht für Kostenvoranschläge kann nur dann ausgelöst werden, wenn sie ausdrücklich und individualvertraglich vereinbart wird. OLG Karlsruhe. Viele Firmen haben eine Klausel in ihren Geschäftsbedingungen, dass ein Kostenvoranschlag zu zahlen ist. Wenn ein Auftrag erteilt wird, spricht auch nichts dagegen. Wenn der Kunde aber nach einem Kostenvoranschlag keinen Auftrag erteilt, muss er diesen Kostenvoranschlag dann nicht zahlen. (Oberlandesgericht Karlsruhe)
Gesetze Urteile Leiste oben Ratgeber Recht AMK Logo Rechtsportal
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer
 neue Gesetze Bild oben