Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag
darf die Firma nicht mehr verrechnen, wenn er
falsch kalkuliert hat. Bei einem
unverbindlichen Kostenvoranschlag muss der
Betrieb vorher mit dem Kunden Rücksprache
halten, sollten die Kosten für die Arbeit um
mehr als 10-15 Prozent höher sein als im
Kostenvoranschlag angegeben.
Seit dem 01.01.2002 besteht eine gesetzliche
Regelung, wonach ein Kostenvoranschlag im
Zweifel nicht zu vergüten ist (§ 632 Abs. 3
BGB). Im Zweifel bedeutet, wenn die
Vertragsparteien nicht vereinbaren, ob der
Kostenvoranschlag zu bezahlen ist.
Ein Kostenvoranschlag dient dazu, sich eine
Vorstellung zu verschaffen, was ein
bestimmter Auftrag kosten würde. Für den
Kunden sind Kostenvoranschläge
unverbindlich.
Im Gegensatz zu reinen Angeboten
beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel
eine detailliertere Aufstellung, wie sich der
Betrag zusammensetzt.
Wird ein Kostenvoranschlag
überschritten, ist zu prüfen, ob es
sich um eine wesentliche oder um
eine unwesentliche
Überschreitung der
veranschlagten Gesamtsumme
handelt.
Abweichungen, die sich nur auf einzelne
Posten beziehen, wirken sich nicht aus.
Eine wesentliche Überschreitung des
Kostenvoranschlags kann sich auf den
Zahlungsanspruch des Unternehmers
auswirken, da dem Kunden in diesem Fall ein
außerordentliches Kündigungsrecht zusteht (§
650 BGB).
Kostensteigerungen von 10 bis 15 Prozent
sind noch zulässig, der Auftraggeber hat den
erhöhten Preis zu zahlen.
Bei größeren Abweichungen muss der
Handwerker dem Kunden rechtzeitig mitteilen,
dass die Abschlussrechnung den
Kostenvoranschlag wesentlich übersteigt. Der
Kunde kann dann der Erhöhung zustimmen
oder vom Vertrag zurücktreten. Allerdings hat
der Kunde dann die bis dahin geleistete Arbeit
zu zahlen.
Muss man für einen Kostenvoranschlag eines
Handwerkers Geld bezahlen?
Der Handwerker hat nur dann einen Anspruch
auf die Bezahlung wegen des
Kostenvoranschlags, wenn er das mit dem
Verbraucher individuell in einem Vertrag
vereinbart hat. Er kann den Kunden nicht
pauschal auf seine Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verweisen. Das ist
unwirksam (§§ 305c, 307 BGB).
Wenn ein Kunde also um einen
Kostenvoranschlag bittet und der Dienstleister
ihm einen unterbreitet, muss diese Leistung
nicht bezahlt werden. Nur, wenn die Firma
ausdrücklich vorher daraufhin gewiesen hat,
dass ein Kostenvoranschlag Geld kostet,
muss dafür gezahlt werden.
Tipps:
Vorher fragen, ob ein Kostenvoranschlag
kostenlos ist. Wenn ja, einen schriftlichen
Kostenvoranschlag geben lassen.
Für einen Kostenvoranschlag muss man nur
bezahlen, wenn man vorher darauf
hingewiesen wurde.
Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich,
wenn nicht das Gegenteil erklärt ist.
Unterlässt der Handwerker die rechtzeitige
Unterrichtung über die Mehrkosten, so macht
er sich schadensersatzpflichtig. Der Kunde
kann sich weigern, die erbrachte Leistung des
Handwerkers zu bezahlen.
Auch wenn der Handwerker die Preise im
Kostenvoranschlag nicht überschreitet, kann
er Zusatzleistungen nicht einfach abrechnen.
Er muss den Auftraggeber informieren, wenn
sich bei der Ausführung der Arbeit herausstellt,
dass zusätzliche Arbeiten nötig werden, die im
Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt
worden waren. Der Kunde kann dann den
Vertrag kündigen.
Eine Vergütungspflicht für
Kostenvoranschläge kann nur
dann ausgelöst werden, wenn sie
ausdrücklich und
individualvertraglich vereinbart
wird. OLG Karlsruhe.
Viele Firmen haben eine Klausel in ihren
Geschäftsbedingungen, dass ein
Kostenvoranschlag zu zahlen ist. Wenn ein
Auftrag erteilt wird, spricht auch nichts
dagegen. Wenn der Kunde aber nach einem
Kostenvoranschlag keinen Auftrag erteilt,
muss er diesen Kostenvoranschlag dann nicht
zahlen. (Oberlandesgericht Karlsruhe)
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