Gesamtpreis (incl. der
angebenen Berechnungsprogramme
und Formulare)
8,30 € statt 14,- €
sofort zum Download oder als CD
Ratgeber Vertragsrecht
Produktinformation:
Der Ratgeber umfasst 70 Seiten
Informationen im PDF und
Wordformat. Er enthält Formulare
und Musterschreiben. Ebenso ein
Berechnungsprogramm, das
Anwalts- und Gerichtskosten
ermitteln kann. Und auch ein
Programm, das Anspruch auf
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe prüft.
Vorteile:
Der Ratgeber wird sofort per
Email übermittelt.
Die Programme sind einfach per
Mausklick zu öffnen.
Es muss nichts installiert werden.
Die Formulare können alle
bearbeitet und ausgedruckt
werden.
Reisevertrag, Reklamation, Mängel, Schadensersatz, Fristen, Reise
Ein Reisevertrag kommt erst mit der Aushändigung der Reisebestätigung zustande, nicht schon mit der
Unterschrift unter der Anmeldung. Die Reisebestätigung muss enthalten: Genaue Angaben zum
Reiseveranstalter, Hinweise auf Reiserücktrittskostenversicherung, Art und Komfort des Transportmittels,
Zielort, Art und Lage der Unterkunft sowie die Einzelheiten von Verpflegung und geplanten Rundreisen. Ohne
Vorlage eines Sicherungsscheines, der dem Kunden die Unterbringung am Urlaubsort und den Rücktransport
garantiert, falls der Veranstalter in dieser Zeit Insolvenz anmeldet, sollte der Kunde keine Anzahlung leisten.
Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass die Reisen, die er anbietet, die in seinem Katalog
zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Er haftet für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise
mindern. Dazu gehört unter anderem übermäßiger Baulärm am Urlaubsort, Ungeziefer im Hotelzimmer und
auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften. Mängelreklamationen sind grundsätzlich dem Reiseleiter
vor Ort anzuzeigen. Dem Empfang der Reklamation sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Falls der
Reisende vor Ort niemanden erreichen kann, sollte er Beweismaterial sammeln: Fotos, Zeugenaussagen und
Kostenbelege.
Wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist und auf seine Kosten den Reisemangel
beseitigen kann, hat der Urlauber Recht auf eine Minderung des Reisepreises.
Reisereklamationen sind innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem
Veranstalter schriftlich geltend zu machen.
Die Ansprüche sind nach sechs Monaten verjährt. Durch das Reklamationsschreiben ist die Verjährung so
lange unterbrochen, bis der Veranstalter die Forderungen zurückweist. Dann muss der Kunde gerichtliche
Schritte einleiten, um seine Ansprüche nicht durchzusetzen.
Um Ansprüche gegen Reiseveranstalter geltend machen zu können, muss ein Reisemangel oder mehrere
Reisemängel vorliegen. Im BGB regelt dies § 651c Absatz 1. "Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise
so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen
aufheben oder mindern.
Ist die Reiseleitung einer Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, nicht in angemessener Frist nachgekommen, so
kann der Reisende sich selbst darum kümmern und den Zusatzaufwand vom Veranstalter ersetzt verlangen.
Reisereklamationen sind – wie auch andere Rechtsansprüche – nur durchsetzbar, wenn sie bewiesen werden
können.
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in ganz Deutschland.