Recht -  Gesetze -  Urteile -  Informationen -  Ratgeber -  Muster
bis
Gesamtpreis (incl. der angebenen Berechnungsprogramme und Formulare) 8,30 € statt 14,- € sofort zum Download oder als CD Ratgeber Vertragsrecht Produktinformation:  Der Ratgeber umfasst 70 Seiten Informationen im PDF und Wordformat. Er enthält Formulare und Musterschreiben. Ebenso ein Berechnungsprogramm, das Anwalts- und Gerichtskosten ermitteln kann. Und auch ein Programm, das Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe prüft. Vorteile: Der Ratgeber wird sofort per Email übermittelt.                Die Programme sind einfach per Mausklick zu öffnen.                Es muss nichts installiert werden. Die Formulare können alle                bearbeitet und ausgedruckt werden. Reisevertrag, Reklamation, Mängel, Schadensersatz, Fristen, Reise Ein Reisevertrag kommt erst mit der Aushändigung der Reisebestätigung zustande, nicht schon mit der Unterschrift unter der Anmeldung. Die Reisebestätigung muss enthalten: Genaue Angaben zum Reiseveranstalter, Hinweise auf Reiserücktrittskostenversicherung,  Art und Komfort des Transportmittels, Zielort, Art und Lage der Unterkunft sowie die Einzelheiten von Verpflegung und geplanten Rundreisen.  Ohne Vorlage eines Sicherungsscheines, der dem Kunden die Unterbringung am Urlaubsort und den Rücktransport garantiert, falls der Veranstalter in dieser Zeit Insolvenz anmeldet, sollte der Kunde keine Anzahlung leisten.   Der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass die Reisen, die er anbietet, die in seinem Katalog zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Er haftet für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise mindern. Dazu gehört unter anderem übermäßiger Baulärm am Urlaubsort, Ungeziefer im Hotelzimmer und auch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.  Mängelreklamationen sind grundsätzlich dem Reiseleiter vor Ort anzuzeigen. Dem Empfang der Reklamation sollte man sich schriftlich bestätigen lassen. Falls der Reisende vor Ort niemanden erreichen kann, sollte er Beweismaterial sammeln: Fotos, Zeugenaussagen und Kostenbelege. Wenn der Veranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist und auf seine Kosten den Reisemangel beseitigen kann, hat der Urlauber Recht auf eine Minderung des Reisepreises. Reisereklamationen sind innerhalb eines Monats nach dem vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche sind nach sechs Monaten verjährt. Durch das Reklamationsschreiben ist die Verjährung so lange unterbrochen, bis der Veranstalter die Forderungen zurückweist. Dann muss der Kunde gerichtliche Schritte einleiten, um seine Ansprüche nicht durchzusetzen. Um Ansprüche gegen Reiseveranstalter geltend machen zu können, muss ein Reisemangel oder mehrere Reisemängel vorliegen. Im BGB regelt dies § 651c Absatz 1. "Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Ist die Reiseleitung einer Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, nicht in angemessener Frist nachgekommen, so kann der Reisende sich selbst darum kümmern und den Zusatzaufwand vom Veranstalter ersetzt verlangen. Reisereklamationen sind – wie auch andere Rechtsansprüche – nur durchsetzbar, wenn sie bewiesen werden können. Internetservice für Recht, Gesetze und Urteile. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in ganz Deutschland.