Kaufvertrag per Email Rücktritt, Wirksamkeit, Beweislage und E- Mail Eine Änderung der Beweislage bei E-Mails kann durch die Einführung digitaler Signaturen erfolgen. Mit einer zertifizierten E-Mail kann der Empfänger nachweisen, dass eine bestimmte E-Mail von einem genau bestimmbaren Absender stammt und auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert wurde. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags immer formfrei möglich also  nicht an eine bestimmte (Schrift-)Form gebunden. Ausnahme hiervon beim Grundstückskauf, dort ist Schriftsform ausdrücklich vorgeschrieben. Wird ein Kaufvertrag per E-Mail abgeschlossen, so wählt man statt der mündlichen Form lediglich die Textform, was aber nichts an der Gültigkeit des Vertrages ändert. Die Unterschrift unter einen Vertrag hat lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion, dass die Identität der Vertragsparteien erkennbar ist und dass es dem Empfänger die Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung abgegeben hat. Es  setzt auch ein Vertragsschluss per E-Mail ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme voraus. Der Austausch von E-Mails stellt dabei eine Kommunikation unter Abwesenden dar. Die gesetzliche Frist für die Annahme eines per E-Mail unterbreiteten Angebotes bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB. Die Annahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem unter regelmäßigen Umständen noch eine Antwort erwartet werden konnte. Eine Antwort auf eine E-Mail kann innerhalb von zwei bis drei Tagen erwartet werden. Diese Frist gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles nichts anderes ergibt. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kann auch per Email geschlossen werden.  Recht -  Gesetze -  Urteile -  Berechnungsprogramme -  Ratgeber -  Muster Inhalt und Preis anzeigen! mehr Informationen zum Ratgeber! Fixgeschäft, Fixtermin Rücktritt vom Kaufvertrag Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag Verküfer muss Ware zruücknehmen Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Unternehmensformen, OHG, KG, AG, GmbH Gebrauchtwagenkauf Ebay, Kaufvertrag, Rücktritt Kaufvertrag per Email Kündigung Fitnessstudio Werkvertrag Kündigung Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht Kaufvertrag Mängel beweisen Garantie, Verjährung,