Bei Fernabsatzverträgen steht dem Unterzeichner grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, § 355 BGB, § 312 d BGB. Es kann dem Verbraucher aber auch ein Rückgaberecht bei Lieferung über Waren eingeräumt werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er muss aber ausgesprochen werden. Das kann auch dadurch geschehen, dass man die Ware zurücksendet. Es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ausnahmen: Auf Finanzgeschäfte, den Verkauf von Grundstücken, die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags immer formfrei möglich. also, nicht an eine bestimmte Form gebunden. Ausnahme hiervon beim Grundstückskauf, dort ist Schriftform vorgeschrieben. Wird ein Kaufvertrag per E-Mail abgeschlossen, so wählt man statt der mündlichen Form lediglich die Textform, was aber nichts an der Gültigkeit des Vertrages ändert. Die Unterschrift unter einen Vertrag hat lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion, dass die Identität der Vertragsparteien erkennbar ist und dass es dem Empfänger die Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung abgegeben hat. Es setzt auch ein Vertragsschluss per E-Mail ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme voraus. Der Austausch von E-Mails stellt dabei eine Kommunikation unter Abwesenden dar. Die gesetzliche Frist für die Annahme eines per E-Mail unterbreiteten Angebotes bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB Die Annahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem unter regelmäßigen Umständen noch eine Antwort erwartet werden konnte. Eine Antwort auf eine E- Mail kann innerhalb von zwei bis drei Tagen erwartet werden. Diese Frist gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles nichts anderes ergibt.
Eine Änderung der Beweislage bei E-Mails kann durch die digitale Signatur erfolgen. Mit einer zertifizierten E-Mail kann der Empfänger nachweisen, dass eine bestimmte E-Mail von einem genau bestimmbaren Absender stammt und auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert wurde. Die zertifizierte, elektronische Post ist ein System für die Übertragung von elektronischen Dokumenten, bei dem der Absender ein elektronisches Dokument als Bestätigung für den Versand und die Zustellung von elektronischen Dokumenten erhält, so dass das versandte Dokument rechtlichen Wert erhält, so wie einem Einschreiben mit Rückantwort. Kaufverträge müssen keine bestimmten Formvorschriften einhalten. Daher kann auch ein Kaufvertrag per Email abgeschlossen werden. Wurde der Email- Verkehr ohne zertifizierten Emails geführt, gilt es zu beweisen, wer was geschrieben hat. Das kann im Streitfall schwierig werden. Ansonsten können Verträge per Email immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Denn es handelt sich dabei um Fernabsatzverträge.
Ein Kaufvertrag der per Email geschlossen wurde, kann auch per Email rückgängig gemacht werden, wenn der Verkäufer nichts anderes vorschreibt. Normalerweise geben Verkäufer auf ihrer Internetseite an, wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen werden soll. Per Email ist das Problem die Beweisfrage. Man muss nachweisen können, dass man den Rücktritt rechtzeitig bekanntgegeben hat. Sicherheitshalber sollte auch hier ein Rücktriit immer als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auch ein Kaufvertrag über ein Auto, der per Email geschlossen wurde, ist gültig. Und das auch, wenn keine Unterschrift gegeben ist. Denn auch ein mündlicher Kaufvertrag wäre gültig. Dort ist auch keine Unterschrift nötig. man kann sich also nicht darauf berufen, dass der Vertrag keine Unterschrift enthält. Da das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Ratgeber online Ratgeber Recht und Gesetze Bild
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Bei Fernabsatzverträgen steht dem Unterzeichner grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, § 355 BGB, § 312 d BGB. Es kann dem Verbraucher aber auch ein Rückgaberecht bei Lieferung über Waren eingeräumt werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er muss aber ausgesprochen werden. Das kann auch dadurch geschehen, dass man die Ware zurücksendet. Es gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ausnahmen: Auf Finanzgeschäfte, den Verkauf von Grundstücken, die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung. Grundsätzlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags immer formfrei möglich. also, nicht an eine bestimmte Form gebunden. Ausnahme hiervon beim Grundstückskauf, dort ist Schriftform vorgeschrieben. Wird ein Kaufvertrag per E-Mail abgeschlossen, so wählt man statt der mündlichen Form lediglich die Textform, was aber nichts an der Gültigkeit des Vertrages ändert. Die Unterschrift unter einen Vertrag hat lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion, dass die Identität der Vertragsparteien erkennbar ist und dass es dem Empfänger die Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung abgegeben hat. Es setzt auch ein Vertragsschluss per E-Mail ein wirksames Angebot und eine wirksame Annahme voraus. Der Austausch von E-Mails stellt dabei eine Kommunikation unter Abwesenden dar. Die gesetzliche Frist für die Annahme eines per E-Mail unterbreiteten Angebotes bestimmt sich nach § 147 Abs. 2 BGB Die Annahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt erfolgen, in welchem unter regelmäßigen Umständen noch eine Antwort erwartet werden konnte. Eine Antwort auf eine E-Mail kann innerhalb von zwei bis drei Tagen erwartet werden. Diese Frist gilt jedenfalls dann, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles nichts anderes ergibt.
Eine Änderung der Beweislage bei E-Mails kann durch die digitale Signatur erfolgen. Mit einer zertifizierten E-Mail kann der Empfänger nachweisen, dass eine bestimmte E-Mail von einem genau bestimmbaren Absender stammt und auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert wurde. Die zertifizierte, elektronische Post ist ein System für die Übertragung von elektronischen Dokumenten, bei dem der Absender ein elektronisches Dokument als Bestätigung für den Versand und die Zustellung von elektronischen Dokumenten erhält, so dass das versandte Dokument rechtlichen Wert erhält, so wie einem Einschreiben mit Rückantwort. Kaufverträge müssen keine bestimmten Formvorschriften einhalten. Daher kann auch ein Kaufvertrag per Email abgeschlossen werden. Wurde der Email- Verkehr ohne zertifizierten Emails geführt, gilt es zu beweisen, wer was geschrieben hat. Das kann im Streitfall schwierig werden. Ansonsten können Verträge per Email immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Denn es handelt sich dabei um Fernabsatzverträge.
Ein Kaufvertrag der per Email geschlossen wurde, kann auch per Email rückgängig gemacht werden, wenn der Verkäufer nichts anderes vorschreibt. Normalerweise geben Verkäufer auf ihrer Internetseite an, wie ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgesprochen werden soll. Per Email ist das Problem die Beweisfrage. Man muss nachweisen können, dass man den Rücktritt rechtzeitig bekanntgegeben hat. Sicherheitshalber sollte auch hier ein Rücktriit immer als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Auch ein Kaufvertrag über ein Auto, der per Email geschlossen wurde, ist gültig. Und das auch, wenn keine Unterschrift gegeben ist. Denn auch ein mündlicher Kaufvertrag wäre gültig. Dort ist auch keine Unterschrift nötig. man kann sich also nicht darauf berufen, dass der Vertrag keine Unterschrift enthält. Da das gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Gesetze Urteile Leiste oben Ratgeber Recht AMK Logo Rechtsportal
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Vertragsrecht
Preis: 14,90 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer
 neue Gesetze Bild oben