Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag, Vertragsstrafe Arbeitnehmer Verschwiegenheitsvereinbarung Ein Verstoß gegen die Verpflichtung solcher Vereinbarungen kann mit einer hohen Vertragsstrafe geahndet werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ergibt sich aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Deklaratorische Geheimhaltungsklauseln (Beispiele) Der Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis, dass eine unbefugte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen strafbar ist. Der Arbeitnehmer darf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht weitergeben und auch sonst nicht für sich verwerten. Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Eine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entstandene Diensterfindung hat der Mitarbeiter solange geheim zu halten, wie sie nicht nach § 8 Abs. 1 des ArbNErfG frei geworden ist. Unternehmensgeheimnisse Bezüglich der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ist Verschwiegenheit gegenüber denjenigen Personen zu wahren, die mit dem jeweiligen Geheimnis durch die geschäftliche Praxis nicht in Berührung kommen. Vertrauliche Angaben Der Arbeitnehmer hat auch über vertraulich bezeichneten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten geheim zu halten und ohne ausdrückliche Genehmigung keinen dritten Personen zugänglich zu machen. Geheimhaltung auf Konzernunternehmen Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse derjenigen Unternehmen, mit denen die Firma konzernmäßig verflochten ist. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch auf Angelegenheiten anderer Firmen, mit denen das Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. Vertragsstrafe bei Geheimnisverletzung Der Mitarbeiter verpflichtet sich gegenüber der Firma, bei Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht eine Vertragsstrafe in Höhe eines monatlichen Bruttogehaltes zu zahlen. Nachvertragliche Geheimhaltungspflicht Der Mitarbeiter wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses, jedoch nur so weit, wie der Arbeitnehmer dadurch in seinem beruflichen Fortkommen nicht behindert wird. Schadensersatz und Vertragsstrafe Die Nichtbeachtung dieser nachvertraglichen Schweigeverpflichtung verpflichtet den Mitarbeiter zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens. Urteil: Unwirksame Verschwiegenheitsvereinbarung Eine vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Verschwiegenheit über betriebliche Tatsachen ist nur wirksam, wenn das durch die Belange des Betriebes gerechtfertigt ist. Fehlt es daran, ist die Vereinbarung gemäß § 138 BGB unwirksam. LAG Hamm, Urteil vom 5. 10. 1988 - 15 Sa 1403/88 - Inhalt und Preis anzeigen! mehr Informationen zum Ratgeber! Fixgeschäft, Fixtermin Rücktritt vom Kaufvertrag Verschwiegenheitsvereinbarung im Arbeitsvertrag Verküfer muss Ware zruücknehmen Haustürgeschäft Rücktrittsrecht Unternehmensformen, OHG, KG, AG, GmbH Gebrauchtwagenkauf Ebay, Kaufvertrag, Rücktritt Kaufvertrag per Email Kündigung Fitnessstudio Werkvertrag Kündigung Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht Kaufvertrag Mängel beweisen Garantie, Verjährung, neu!  Recht -  Gesetze -  Urteile -  Berechnungsprogramme -  Ratgeber -  Muster Gebrauchtwagenkauf