Ein Händler darf seit 2002 die Sachmängelhaftung nicht mehr ausschließen, Weiter liegt bei einem Schaden in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Händler. Er muss nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten muss dann der Käufer diesen Nachweis erbringen können. Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und einem Autohändler, der der Kfz- Innung angehört, sind bei den Kfz-Innungen Schiedsstellen eingerichtet, die ein Schlichtungsverfahren durchführen können. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher muss der Verkäufer mindestens zwei Jahre für Sachmängel haften. Diese Haftung gilt nicht nur für Kfz, sondern für alle neuen Produkte. Dem Verkäufer ist es gegenüber dem privaten Käufer nicht erlaubt, diese Frist zu verkürzen oder zu umgehen. Kauft der private Kunde ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler, darf dieser die Haftung für Sachmängel nicht mehr auf ein Jahr begrenzen, wenn diese nicht klar und deutlich formuliert ist. Das hat der BGH 2015 beschlossen. Die Haftung für Sachmängel kann grundsätzlich im Vertrag ausgeschlossen werden. (Privatmann verkauft an Privatmann) Anders, wenn das gebrauchte Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer an einen Privatkunden verkauft wird. Dann gilt auch die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe des Kfz. Diese Frist darf aber durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung der Frist oder ein gänzlicher Ausschluss der Sachmängelhaftung ist unzulässig. Gewerblicher Händler sind auch Selbständige und Freiberufler, die das zu verkaufende Auto auf ihren Betrieb zugelassen haben. Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung "Kilometerstand" durchaus als "Tacho-Stand" gemeint sein. Autokauf, Gebrauchtwagen mit Unfallschaden Kann ein Gebrauchtwagenhändler als Fachmann erkennen, dass ein Fahrzeug einen nicht unerheblichen Unfallschaden hatte, muss er das Fahrzeug genau untersuchen und den Käufer auf den Unfallschaden aufmerksam machen. Tut er das nicht, verschweigt er beim Verkauf einen Fahrzeugmangel arglistig, was den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Die in den Kaufverträgen übliche Klausel "Gekauft wie besichtigt" ändert daran nichts, wenn der Käufer als Laie den Vorschaden nicht ohne weiteres erkennen kann (OLG Düsseldorf) Gewähr trotz Ausschluss beim Gebrauchtwagenkauf Auf die Versprechen von Gebrauchtwagenverkäufern muss sich der Kunde verlassen können. Wenn der Verkäufer z.B. versichert, das Auto sei technisch einwandfrei, dann kann man sich darauf berufen. Er muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, wenn das Auto plötzlich Mängel aufweist. Und das auch dann, wenn im Kaufvertrag diese Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die mündliche Zusage reicht aus. Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Streitigkeiten nach einem eines Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue Beschreibung des Fahrzeugs, der Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung. Gebrauchtwagenkäufer dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass ein erworbenes Auto fahrbereit ist. Mängel an einem Gebrauchtwagen rechtfertigen erst dann den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Beseitigung der Mängel abgelehnt hat. Dabei muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung lassen. Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird oder fehlschlägt, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Wenn beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten der Verkäufer das Auto als “in Ordnung” anpreist, liegt darin keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit. Der Käufer darf sich dann auf eine solche Zusage nicht verlassen, erst recht, wenn im schriftlichen Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens getäuscht hat. Dieser ist verpflichtet, den gesamten Schaden am Fahrzeug offen zu legen. Bei Gebrauchtwarenhändler gilt die Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Stellen Sie innerhalb der ersten sechs Monate einen Fehler fest, z. B. einen Getriebeschaden , ist der Händler in jedem Fall ersatzpflichtig. Bei Streitigkeiten nach einem Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue Beschreibung des Fahrzeugs, der Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung.

Gebrauchtwagenkauf, Rücktrittsrecht

Ein Interessent an einem Gebrauchtwagen sollte sich immer erst nach dem aktuellen Listen- Preis (Schwacke- Liste) erkundigen und über die Höhe der Steuern und Versicherungen. Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung nämlich ausschließen. Deswegen sollten Laien eher beim Fachhändler kaufen, denn der Fachhändler muss für die Mängelfreiheit des Wagens bei der Übergabe garantieren. Kauft ein Privatmann also bei einem anderen Privatmann ein gebrauchtes Auto, kann im Kaufvertrag eine Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es nur bei Täuschung oder nachweislich falschen Angaben zum Zustand des Autos. Man sollte immer eine Begleitperson mitnehmen. Man kann auch vor dem Kauf einen Gebrauchtwagencheck beim ADAC machen lassen. Es sollte eine Probefahrt gemacht werden. Das Auto auf Roststellen untersuchen, ebenso auf Unterschiede in der Lackierung, die auf einen Unfall hindeuten könnten. Man sollte auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen und sich sämtliche Zusicherungen über Kilometerleistung, Garantie und mitverkaufte Zusatzausstattung im Kaufvertrag notieren lassen.
Urteile: Die Herstellergarantie ist ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal. Es kann also zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigen, da es sich hierbei um einen Mangel handelt. Bundesgerichtshof. Wer ein fünftüriges Auto bestellt, muss das auch bekommen. Eine Kundin hatte einen Fünftürer bestellt aber ein Auto mit 3 Türen erhalten. Ein Händler gab ihr ein schriftliches Angebot. Die Frau unterschrieb den Kaufvertrag. Darin waren die Modellbezeichnung und diverse "Sonderausstattungen" genannt. Dass es sich bei dem bestellten Fahrzeug aber nur um einen Dreitürer handeln sollte, verbarg sich allerdings hinter dem Chiffre-Code "5G14GZ" und war für die Kundin nicht erkennbar. Die Kundin hatte ein Rücktrittsrecht. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Wenn die Rückfahrkamera an einem Mercedes nicht richtig funktioniert, stellt das einen Sachmangel dar. Das kann zum Rücktritt vom Kauf berechtigen. In einem Fall wurde es so beworben, dass sich die Kamera beim Rückwärtsfahren automatisch einschaltet und den Fahrer auch beim Einparken unterstützt. Und das mit Hilfslinien, welche die Kamera anzeigt. Genau diese Hilfslinien funktionierten aber nicht. Der Kauf konnte rückgängig gemacht werden. Oberlandesgericht Hamm. in Neu- oder Gebrauchtwagen muss einen erheblichen Mangel und aufweisen, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem muss der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen haben. Ein privater Verkäufer kann die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.
Wenn der Verkäufer beim Verkauf des PKW den Fahrzeugbrief einbehält, da der Kaufpreis noch nicht gezahlt worden ist und dem Käufer den PKW übergibt, ist das so zu verstehen, dass der Verkäufer das Eigentum am PKW zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will. BGH, Gebrauchtwagenverkaufsgarantie mit nicht erlaubter Fremdinspektion. Die im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs vereinbarte Klausel, dass eine Garantie nicht besteht, wenn der Käufer nicht in bestimmten Zeitabständen eine Inspektion durchführen lässt, ist wirksam, denn sie beschränkt den Garantieumfang nicht in einem Maße, das mit den berechtigten Erwartungen des Käufers unvereinbar ist. OLG Karlsruhe Zu hoher Spritverbrauch bei Gebrauchtwagen Der Käufer eines Neuwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Spritverbrauch des Fahrzeugs im so genannten Drittelmix die Angaben des Herstellers um mehr als 10 % übersteigt. Das Gericht räumte einem Käufer eines Opel Astra das Recht zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ein. (OLG Düsseldorf)
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Ein Händler darf seit 2002 die Sachmängelhaftung nicht mehr ausschließen, Weiter liegt bei einem Schaden in den ersten sechs Monaten die Beweislast beim Händler. Er muss nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. Nach sechs Monaten muss dann der Käufer diesen Nachweis erbringen können. Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und einem Autohändler, der der Kfz-Innung angehört, sind bei den Kfz-Innungen Schiedsstellen eingerichtet, die ein Schlichtungsverfahren durchführen können. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher muss der Verkäufer mindestens zwei Jahre für Sachmängel haften. Diese Haftung gilt nicht nur für Kfz, sondern für alle neuen Produkte. Dem Verkäufer ist es gegenüber dem privaten Käufer nicht erlaubt, diese Frist zu verkürzen oder zu umgehen. Kauft der private Kunde ein gebrauchtes Fahrzeug vom Händler, darf dieser die Haftung für Sachmängel nicht mehr auf ein Jahr begrenzen, wenn diese nicht klar und deutlich formuliert ist. Das hat der BGH 2015 beschlossen. Die Haftung für Sachmängel kann grundsätzlich im Vertrag ausgeschlossen werden. (Privatmann verkauft an Privatmann) Anders, wenn das gebrauchte Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer an einen Privatkunden verkauft wird. Dann gilt auch die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren ab Übergabe des Kfz. Diese Frist darf aber durch Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Eine weitere Verkürzung der Frist oder ein gänzlicher Ausschluss der Sachmängelhaftung ist unzulässig. Gewerblicher Händler sind auch Selbständige und Freiberufler, die das zu verkaufende Auto auf ihren Betrieb zugelassen haben. Bei einem Privatverkauf kann die Bezeichnung "Kilometerstand" durchaus als "Tacho-Stand" gemeint sein. Autokauf, Gebrauchtwagen mit Unfallschaden Kann ein Gebrauchtwagenhändler als Fachmann erkennen, dass ein Fahrzeug einen nicht unerheblichen Unfallschaden hatte, muss er das Fahrzeug genau untersuchen und den Käufer auf den Unfallschaden aufmerksam machen. Tut er das nicht, verschweigt er beim Verkauf einen Fahrzeugmangel arglistig, was den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt. Die in den Kaufverträgen übliche Klausel "Gekauft wie besichtigt" ändert daran nichts, wenn der Käufer als Laie den Vorschaden nicht ohne weiteres erkennen kann (OLG Düsseldorf) Gewähr trotz Ausschluss beim Gebrauchtwagenkauf Auf die Versprechen von Gebrauchtwagenverkäufern muss sich der Kunde verlassen können. Wenn der Verkäufer z.B. versichert, das Auto sei technisch einwandfrei, dann kann man sich darauf berufen. Er muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, wenn das Auto plötzlich Mängel aufweist. Und das auch dann, wenn im Kaufvertrag diese Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die mündliche Zusage reicht aus. Oberlandesgericht Nürnberg. Bei Streitigkeiten nach einem eines Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue Beschreibung des Fahrzeugs, der Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung. Gebrauchtwagenkäufer dürfen grundsätzlich davon ausgehen, dass ein erworbenes Auto fahrbereit ist. Mängel an einem Gebrauchtwagen rechtfertigen erst dann den Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Verkäufer eine Beseitigung der Mängel abgelehnt hat. Dabei muss der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung lassen. Erst wenn die Nachbesserung verweigert wird oder fehlschlägt, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Wenn beim Verkauf eines Gebrauchtwagens unter Privatleuten der Verkäufer das Auto als “in Ordnung” anpreist, liegt darin keine bindende Zusicherung der Mängelfreiheit. Der Käufer darf sich dann auf eine solche Zusage nicht verlassen, erst recht, wenn im schriftlichen Kaufvertrag eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann das Fahrzeug zurückgeben, wenn ihn der Verkäufer über den wirklichen Umfang eines Unfallschadens getäuscht hat. Dieser ist verpflichtet, den gesamten Schaden am Fahrzeug offen zu legen. Bei Gebrauchtwarenhändler gilt die Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Stellen Sie innerhalb der ersten sechs Monate einen Fehler fest, z. B. einen Getriebeschaden , ist der Händler in jedem Fall ersatzpflichtig. Bei Streitigkeiten nach einem Gebrauchtwagen- Kauf ist die genaue Beschreibung des Fahrzeugs, der Zustandsberichts, von maßgeblicher Bedeutung.
Urteile: Die Herstellergarantie ist ein wesentliches Beschaffenheitsmerkmal. Es kann also zum Rücktritt des Kaufvertrages berechtigen, da es sich hierbei um einen Mangel handelt. Bundesgerichtshof. Wer ein fünftüriges Auto bestellt, muss das auch bekommen. Eine Kundin hatte einen Fünftürer bestellt aber ein Auto mit 3 Türen erhalten. Ein Händler gab ihr ein schriftliches Angebot. Die Frau unterschrieb den Kaufvertrag. Darin waren die Modellbezeichnung und diverse "Sonderausstattungen" genannt. Dass es sich bei dem bestellten Fahrzeug aber nur um einen Dreitürer handeln sollte, verbarg sich allerdings hinter dem Chiffre-Code "5G14GZ" und war für die Kundin nicht erkennbar. Die Kundin hatte ein Rücktrittsrecht. Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Wenn die Rückfahrkamera an einem Mercedes nicht richtig funktioniert, stellt das einen Sachmangel dar. Das kann zum Rücktritt vom Kauf berechtigen. In einem Fall wurde es so beworben, dass sich die Kamera beim Rückwärtsfahren automatisch einschaltet und den Fahrer auch beim Einparken unterstützt. Und das mit Hilfslinien, welche die Kamera anzeigt. Genau diese Hilfslinien funktionierten aber nicht. Der Kauf konnte rückgängig gemacht werden. Oberlandesgericht Hamm. in Neu- oder Gebrauchtwagen muss einen erheblichen Mangel und aufweisen, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Das ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Reparatur fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. Außerdem muss der Schaden bereits beim Kauf vorgelegen haben. Ein privater Verkäufer kann die Haftung ausschließen und muss somit keine Nachbesserungen leisten.
Wenn der Verkäufer beim Verkauf des PKW den Fahrzeugbrief einbehält, da der Kaufpreis noch nicht gezahlt worden ist und dem Käufer den PKW übergibt, ist das so zu verstehen, dass der Verkäufer das Eigentum am PKW zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will. BGH, Gebrauchtwagenverkaufsgarantie mit nicht erlaubter Fremdinspektion. Die im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs vereinbarte Klausel, dass eine Garantie nicht besteht, wenn der Käufer nicht in bestimmten Zeitabständen eine Inspektion durchführen lässt, ist wirksam, denn sie beschränkt den Garantieumfang nicht in einem Maße, das mit den berechtigten Erwartungen des Käufers unvereinbar ist. OLG Karlsruhe Zu hoher Spritverbrauch bei Gebrauchtwagen Der Käufer eines Neuwagens kann den Kaufvertrag rückgängig machen, wenn der Spritverbrauch des Fahrzeugs im so genannten Drittelmix die Angaben des Herstellers um mehr als 10 % übersteigt. Das Gericht räumte einem Käufer eines Opel Astra das Recht zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung ein. (OLG Düsseldorf)

Gebrauchtwagenkauf, Rücktrittsrecht

Ein Interessent an einem Gebrauchtwagen sollte sich immer erst nach dem aktuellen Listen- Preis (Schwacke- Liste) erkundigen und über die Höhe der Steuern und Versicherungen. Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung nämlich ausschließen. Deswegen sollten Laien eher beim Fachhändler kaufen, denn der Fachhändler muss für die Mängelfreiheit des Wagens bei der Übergabe garantieren. Kauft ein Privatmann also bei einem anderen Privatmann ein gebrauchtes Auto, kann im Kaufvertrag eine Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Ausnahmen gibt es nur bei Täuschung oder nachweislich falschen Angaben zum Zustand des Autos. Man sollte immer eine Begleitperson mitnehmen. Man kann auch vor dem Kauf einen Gebrauchtwagencheck beim ADAC machen lassen. Es sollte eine Probefahrt gemacht werden. Das Auto auf Roststellen untersuchen, ebenso auf Unterschiede in der Lackierung, die auf einen Unfall hindeuten könnten. Man sollte auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen und sich sämtliche Zusicherungen über Kilometerleistung, Garantie und mitverkaufte Zusatzausstattung im Kaufvertrag notieren lassen.
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