Gesamtpreis (incl. der
angebenen Berechnungsprogramme
und Formulare)
8,30 € statt 14,- €
sofort zum Download oder als CD
Ratgeber Vertragsrecht
Produktinformation:
Der Ratgeber umfasst 70 Seiten
Informationen im PDF und
Wordformat. Er enthält Formulare
und Musterschreiben. Ebenso ein
Berechnungsprogramm, das
Anwalts- und Gerichtskosten
ermitteln kann. Und auch ein
Programm, das Anspruch auf
Beratungs- und
Prozesskostenhilfe prüft.
Vorteile:
Der Ratgeber wird sofort per
Email übermittelt.
Die Programme sind einfach per
Mausklick zu öffnen.
Es muss nichts installiert werden.
Die Formulare können alle
bearbeitet und ausgedruckt
werden.
Umtausch nur mit Originalverpackung, Umtausch ohne Verpackung, Rückgabe
Umtausch nur mit Originalverpackung
Kunden haben das Recht, einen Artikel, der Mängel aufweist, zurückzugeben.
Will ein Kunde ein fehlerhaftes Produkt umtauschen, muss der Händler die Ware selbst dann zurücknehmen,
wenn die Verpackung fehlt. Wer dieses Recht ausschließt, verstößt gegen das AGB-Gesetz. Schließlich muss
der Kunde die Möglichkeit haben, das Produkt anzusehen bzw. auszuprobieren. Ansonsten kann er nicht
feststellen, ob die Ware fehlerfrei ist.
Wollen Kunden Ware wegen Nichtgefallens zurückgeben, ist es dagegen die Entscheidung des Händlers, ob
er auf einen Umtausch ohne Verpackung eingeht.
Ein pauschaler Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Kunde beschädigte,
fehlerhafte oder defekte Ware originalverpackt vorlegen muss, ist unwirksam.
Eine fehlerhafte Ware darf auch ohne Originalverpackung zurückgebracht werden.
Auch beim Umtausch einer ansonsten fehlerfreien Ware sei nicht in jedem Fall eine intakte
Originalverpackung notwendig. Fehlt nur die Umverpackung, muss der Händler einen Umtausch akzeptieren,
wenn er seinen Kunden das Recht auf Umtausch eingeräumt hat.
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In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
in ganz Deutschland.