Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Finden die Regelungen über Fernabsatzverträge Anwendung, so muss der Unternehmer dem Verbraucher zunächst ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen und ihn darüber informieren. Der Verkäufer muss dem Käufer also sagen, dass er das Recht hat, von diesem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Der Verbraucher kann seine Willenserklärung, die er im Rahmen des Vertrages abgegeben hat, schriftlich gegenüber dem Unternehmer zurücknehmen. Wurde der Vertrag widerrufen, sind die bereits gewährten Leistungen (Lieferung der Ware, Bezahlung des Kaufpreises) zurückzugewähren. Die Rückgabe erfolgt durch Rücksendung der Ware. Händler dürfen Kunden jetzt immer die Kosten für die Rücksendung der Ware auferlegen. Bislang galt das nur für Ware bis zum Preis von 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Onlinehändler können freiwillig die Kosten der Rücksendung übernehmen. Statt des Widerrufes kann dem Verbraucher ein Rückgaberecht eingeräumt werden. Der Verkäufer muss die Ware dann zurücknehmen. Ist ein Rückgaberecht vereinbart, kann der Verbraucher ohne Angabe von Gründen die gelieferte Sache innerhalb von zwei Wochen zurücksenden. Ob es ein Rückgaberecht gibt, ist dem Kaufvertrag oder dem allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen. Die zweiwöchige Frist beginnt erst, in dem der Verbraucher in einer Belehrung über seine Widerrufs- oder Rückgaberechte schriftlich informiert wurde. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Das kann bei SMS Online- Anbietern der Fall sein. (100 SMS kostenlos für einen Monat) Dort erlischt das Widerrufsrecht meistens dann, wenn der Verbraucher das erste Mal eine SMS verschickt hat. Das Widerrufsrecht gilt nicht für: - Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde. - Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software, sofern vom Verbraucher entsiegelt worden ist. - Bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie Wett- und Lotteriedienstleistungen. - Waren, die in Form von Versteigerungen gemäß § 156 BGB gekauft wurden. Das OLG Frankfurt hat in II. Instanz entschieden, dass es nicht ausreicht, die erforderlichen Verbraucherinformationen im Fernabsatz bei eBay auf einer externen Grafikdatei zur Verfügung zu stellen. Es reicht aus, dass eBay das WAP Portal beworben hat und bei einem solchen für kleine Computer und Mobilfunkgeräte gedachten Zugriff keine Grafiken im Angebot angezeigt werden. Ein Verbraucher ist zur unfreien Rücksendung berechtigt. Der Händler muss keine Sonderkosten, wie Expresszuschläge oder Kurierfahrten ersetzen, es genügt rechtzeitige Absendung für fristwahrende Sendungen. Die Verbraucherzentrale NRW hatte in erster und auch in zweiter Instanz in einem Urteil gegen den Heine-Versand gewonnen. Der Versandhändler muss dem Kunden auch die Kosten für die Hinsendung bei einem Widerruf erstatten. Die Erstattungspflicht soll nur beim kompletten Widerruf der Bestellung gelten, da für die verbleibende Sendung die Kosten als verbraucht anzusehen sind. Es stellt eine Verletzung von § 2 Abs. 2 Fernabsatzgesetz dar, wenn der Verbraucher einer Bestellung im Internet nicht klar und verständlich über die Identität und die Anschrift des Verkäufers sowie über das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach § 3 Fernabsatzgesetz informiert wird. Die Angaben können ihre verbraucherschützende Funktion nur erfüllen, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt. Ein Link reicht hierzu nicht aus. OLG Frankfurt am Main. Beim Widerrufsrecht muss der Kunde innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht.
Allgemeines Fernabsatzverträge sind alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien einsetzbar sind. (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Faxe, Emails, Teledienste). Die Regeln über Fernabsatzverträge finden dann Anwendung, wenn das Vertragsangebot und auch die Annahme des Vertrages mit diesen Mitteln erklärt werden. (Bestellung über Katalog, Bestellung per Email, Bestellung per Telefon usw..) Bestellt jemand bspw. etwas über das Telefon, kann er diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Dabei ist es egal, ob er oder die Firma angerufen hat. Diese Widerrufsfrist gilt künftig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Versandkosten der ersten Lieferung erstatten, wenn die Rechnung schon bezahlt wurde. Als Widerruf wird nicht anerkannt, wenn die Ware einfach nicht angenommen wird. Und wenn, sollte man den Postboten bitten, auf das Paket zu mindestens Widerruf zu notieren. Dann muss der Widerruf trotzdem schriftlich, telefonisch oder per Telefon erklärt werden. Je nach dem, wie es die Geschäftsbedingungen des Onlinehändlers verlangen. Hat der Onlineshop auf seinen Internetseiten keine Angaben dazu gemacht, ob bei einem Widerruf der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat, muss er die Kosten selbst tragen. Auch beim Kauf von digitalen Inhalten (Dateien, Lieder, Software, Ebooks usw.) gibt es jetzt ein Recht zum Widerruf. Das Gesetz gibt Händlern aber die Möglichkeit das Widerrufsrecht auszuschließen. Um das zu erreichen, müssen Händler ihre Kunden vor Beginn des Downloads darauf hinweisen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Link zum Download erhalten. Stimmt der Kunde dem Hinweis zu, erlischt dann sein Widerrufsrecht. Bei Konzertkarten, Stadiontickets, Veranstaltungstickets oder sonstige Eintrittskarten für Veranstaltungen, die über das Internet oder das Telefonat oder im Rahmen des Versandhandels verkauft werden, hat der Käufer kein Widerrufsrecht. (BGB § 312 b BGB. § 312 b Abs. 3 Nr. 6)
Der Widerruf bei Onlinegeschäften muss nicht begründet werden. Es muss also nicht angegeben werden, warum die Ware zurückgeschickt wird. Es muss nur angegeben werden, dass es sich um einen Widerruf handelt. Ein Musterschreiben für einen Widerspruch finden Sie in unserem Ratgeber. Wer Ware zurücksendet, muss gleichzeitig eine Widerrufserklärung mitsenden. Es reicht also nicht aus, einfach nur die Ware zurückzuschicken. Die Widerrufsfrist gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich, per Email, Fax oder per Post erklärt werden. Wird ein Käufer gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, kann er den Kauf noch zwölf Monate nach Erhalt der Ware rückgängig machen. Das Widerrufsrecht kann auch auf der Internetseite vermerkt werden. Es muss dem Kunden nicht extra per Email oder Post mitgeteilt werden. Außer bei Bestellungen per Telefon. Hier muss die Widerrufsbelehrung mit der Ware versendet werden. Wie die Ware zurückgeschickt wird, kann der Käufer entscheiden. Er kann die günstigste Methode wählen. Für Transportschäden haftet dann trotzdem der Händler. Wenn es sich um Möbel oder andere schwere Artikel handelt, können Rücktransportkosten teuer werden. Der Händler muss in seiner Widerrufsbelehrung auf hohe Kosten hinweisen. Wenn auch nur schätzungsweise.
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Allgemeines Fernabsatzverträge sind alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien einsetzbar sind. (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Faxe, Emails, Teledienste). Die Regeln über Fernabsatzverträge finden dann Anwendung, wenn das Vertragsangebot und auch die Annahme des Vertrages mit diesen Mitteln erklärt werden. (Bestellung über Katalog, Bestellung per Email, Bestellung per Telefon usw..) Bestellt jemand bspw. etwas über das Telefon, kann er diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen rückgängig machen. Dabei ist es egal, ob er oder die Firma angerufen hat. Diese Widerrufsfrist gilt künftig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der Widerruf bei Onlinegeschäften muss nicht begründet werden. Es muss also nicht angegeben werden, warum die Ware zurückgeschickt wird. Es muss nur angegeben werden, dass es sich um einen Widerruf handelt. Ein Musterschreiben für einen Widerspruch finden Sie in unserem Ratgeber. Wer Ware zurücksendet, muss gleichzeitig eine Widerrufserklärung mitsenden. Es reicht also nicht aus, einfach nur die Ware zurückzuschicken. Die Widerrufsfrist gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich, per Email, Fax oder per Post erklärt werden. Wird ein Käufer gar nicht über sein Widerrufsrecht informiert, kann er den Kauf noch zwölf Monate nach Erhalt der Ware rückgängig machen. Das Widerrufsrecht kann auch auf der Internetseite vermerkt werden. Es muss dem Kunden nicht extra per Email oder Post mitgeteilt werden. Außer bei Bestellungen per Telefon. Hier muss die Widerrufsbelehrung mit der Ware versendet werden. Wie die Ware zurückgeschickt wird, kann der Käufer entscheiden. Er kann die günstigste Methode wählen. Für Transportschäden haftet dann trotzdem der Händler. Wenn es sich um Möbel oder andere schwere Artikel handelt, können Rücktransportkosten teuer werden. Der Händler muss in seiner Widerrufsbelehrung auf hohe Kosten hinweisen. Wenn auch nur schätzungsweise.
Bei einem Widerruf muss der Verkäufer die Versandkosten der ersten Lieferung erstatten, wenn die Rechnung schon bezahlt wurde. Als Widerruf wird nicht anerkannt, wenn die Ware einfach nicht angenommen wird. Und wenn, sollte man den Postboten bitten, auf das Paket zu mindestens Widerruf zu notieren. Dann muss der Widerruf trotzdem schriftlich, telefonisch oder per Telefon erklärt werden. Je nach dem, wie es die Geschäftsbedingungen des Onlinehändlers verlangen. Hat der Onlineshop auf seinen Internetseiten keine Angaben dazu gemacht, ob bei einem Widerruf der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat, muss er die Kosten selbst tragen. Auch beim Kauf von digitalen Inhalten (Dateien, Lieder, Software, Ebooks usw.) gibt es jetzt ein Recht zum Widerruf. Das Gesetz gibt Händlern aber die Möglichkeit das Widerrufsrecht auszuschließen. Um das zu erreichen, müssen Händler ihre Kunden vor Beginn des Downloads darauf hinweisen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, sobald sie den Link zum Download erhalten. Stimmt der Kunde dem Hinweis zu, erlischt dann sein Widerrufsrecht. Bei Konzertkarten, Stadiontickets, Veranstaltungstickets oder sonstige Eintrittskarten für Veranstaltungen, die über das Internet oder das Telefonat oder im Rahmen des Versandhandels verkauft werden, hat der Käufer kein Widerrufsrecht. (BGB § 312 b BGB. § 312 b Abs. 3 Nr. 6)
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