Die Kosten für die Erstellung eines
Testaments richten sich nach dem Wert des
Nachlasses.
Für die Beurkundung eines notariellen
Testaments ist laut Notarkostengesetz eine
volle Gebühr zu entrichten. Bei einem
Nachlasswert beträgt die Gebühr zum
Beispiel:
50.000 Euro 165 Euro,
100.000 Euro 270 Euro
200.000 Euro 435 Euro.
Die Kosten für das Testament erfährt man
auch beim Notariat.
Notarielles Testament
Der Vorteil eines notariellen Testaments liegt
darin, dass man bei Bedarf vom Notar
beraten wird. Nachdem das notarielle
Testament amtlich verwahrt wird, besteht
auch keine Möglichkeit, dass das Testament
verfälscht oder später im Todesfall
wegeschafft wird.
durch das Nachlassgericht kostet
auch Gebühren.
Die Kosten für die Errichtung eines
Testaments durch einen Notar können nicht
als Werbungskosten von der Steuer
abgesetzt werden. Finanzgericht Saarland
Bei der Berechnung für die Beurkundung
des Testaments wird der jeweils aktuelle
Wert des gesamten Vermögens bzw.
Nachlasses zugrundegelegt.
Nach dem Beurkundungsgesetz darf der
das Testament beurkundende Notar nicht
bedacht werden.
Es kann das vom Notar beurkundete
Testament in der Regel den ansonsten
erforderlichen Erbschein ersetzen. Der
Erbschein kostet deutlich mehr als
Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des
Testaments durch den Notar.
Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz des
Käufers vor, dass ein Immobilienkauf
notariell beurkundet werden muss.
Außerdem wird der Notar gebraucht, wenn
der Immobilienkauf mit einem Darlehen von
einer Bank finanziert wird.
Die Kosten für ein Testament und andere
Kosten setzen sich wie folgt zusammen,
wenn ein Notar beauftragt wird.
Tätigkeit des Notars nach
Gebührentabelle (Gebührensatz)
Die Gebühren richten sich nach dem Wert
des Nachlasses
der beurkundet, ernannt, angefochten oder
erklärt werden soll.
Beurkundung Testament 1,0 (volle Gebühr)
Beurkundung gemeinschaftliches Testament
2,0 (doppélte Gebühr)
Beurkundung Erbvertrag 2,0 (doppelte
Gebühr)
Amtliche Verwahrung Testament 0,25 (viertel
Gebühr)
Eröffnung eines Testamentes 0,5 (halbe
Gebühr)
Erteilung eines Erbscheins 1,0 (volle
Gebühr)
Einziehung eines Erbscheins 0,5 (halbe
Gebühr)
Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft
0,25
Erklärung der Anfechtung der Annahme der
Erbschaft 0,25
Erklärung der Anfechtung eines Testamentes
0,25
Entgegennahme eines Nachlassinventars 0,5
Bestimmung einer Inventarfrist 0,5
Gerichtliche Vermittlung der
Auseinandersetzung eines Nachlasses bis zu
4,0 (bis zum vierfachen)
Ernennung eines Testamentvollstreckers 0,5
Sicherung des Nachlasses 1,0 (volle
Gebühr)
Ermittlung der Erben - kostenfrei
Die Gebühren und Kosten für den Notar
richten sich nach dem Wert des Geschäfts.
Und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Und
gibt es noch unterschiedliche Sätze für die
verschiedenen Tätigkeiten eines Notars.
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