Die Kosten für die Erstellung eines Testaments
richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Für die Beurkundung eines notariellen Testaments
ist laut Notarkostengesetz eine volle Gebühr zu
entrichten. Bei einem Nachlasswert beträgt die
Gebühr zum Beispiel:
50.000 Euro 165 Euro,
100.000 Euro 270 Euro
200.000 Euro 435 Euro.
Die Kosten für das Testament erfährt man auch
beim Notariat.
Notarielles Testament
Der Vorteil eines notariellen Testaments liegt darin,
dass man bei Bedarf vom Notar beraten wird.
Nachdem das notarielle Testament amtlich
verwahrt wird, besteht auch keine Möglichkeit,
dass das Testament verfälscht oder später im
Todesfall wegeschafft wird.
das Nachlassgericht kostet auch
Gebühren.
Die Kosten für die Errichtung eines Testaments
durch einen Notar können nicht als
Werbungskosten von der Steuer abgesetzt
werden. Finanzgericht Saarland
Bei der Berechnung für die Beurkundung des
Testaments wird der jeweils aktuelle Wert des
gesamten Vermögens bzw. Nachlasses
zugrundegelegt.
Nach dem Beurkundungsgesetz darf der
das Testament beurkundende Notar nicht
bedacht werden.
Es kann das vom Notar beurkundete Testament in
der Regel den ansonsten erforderlichen Erbschein
ersetzen. Der Erbschein kostet deutlich mehr als
Beratung, Entwurf sowie Beurkundung des
Testaments durch den Notar.
Der Gesetzgeber schreibt zum Schutz des
Käufers vor, dass ein Immobilienkauf notariell
beurkundet werden muss. Außerdem wird der
Notar gebraucht, wenn der Immobilienkauf mit
einem Darlehen von einer Bank finanziert wird.
Die Kosten für ein Testament und andere Kosten
setzen sich wie folgt zusammen, wenn ein Notar
beauftragt wird.
Tätigkeit des Notars nach
Gebührentabelle (Gebührensatz)
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des
Nachlasses
der beurkundet, ernannt, angefochten oder erklärt
werden soll.
Beurkundung Testament 1,0 (volle Gebühr)
Beurkundung gemeinschaftliches Testament 2,0
(doppélte Gebühr)
Beurkundung Erbvertrag 2,0 (doppelte Gebühr)
Amtliche Verwahrung Testament 0,25 (viertel
Gebühr)
Eröffnung eines Testamentes 0,5 (halbe Gebühr)
Erteilung eines Erbscheins 1,0 (volle Gebühr)
Einziehung eines Erbscheins 0,5 (halbe Gebühr)
Erklärung der Ausschlagung der Erbschaft 0,25
Erklärung der Anfechtung der Annahme der
Erbschaft 0,25
Erklärung der Anfechtung eines Testamentes 0,25
Entgegennahme eines Nachlassinventars 0,5
Bestimmung einer Inventarfrist 0,5
Gerichtliche Vermittlung der Auseinandersetzung
eines Nachlasses bis zu 4,0 (bis zum vierfachen)
Ernennung eines Testamentvollstreckers 0,5
Sicherung des Nachlasses 1,0 (volle Gebühr)
Ermittlung der Erben - kostenfrei
Die Gebühren und Kosten für den Notar richten
sich nach dem Wert des Geschäfts. Und nicht
nach dem Arbeitsaufwand. Und gibt es noch
unterschiedliche Sätze für die verschiedenen
Tätigkeiten eines Notars.
Kosten für die Erstellung eines
Testament, Notarkosten
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