Wie kann ein möglicher Erbe erfahren, ob
Schulden vorhanden sind? Meistens nur über
Verwandte und Bekannte. Banken,
Versicherungen oder Behörden geben keine
Auskunft.
Denn zum Zeitpunkt, ob man entscheiden soll,
dass Erbe anzunehmen oder auszuschlagen,
ist man eben noch kein Erbe und hat
deswegen auch keinen Auskunftsanspruch.
Wer das Erbe nicht ausgeschlagen hat oder es
angenommen hat, hat aber trotzdem noch
Möglichkeiten, dass er die Schulden nicht zahlen
muss.
Er kann das Nachlassinsolvenzverfahren
eröffnen.
Es wird beim zuständigen Gericht des Erblassers
beantragt. Dazu muss man nachweisen, dass
man Erbe geworden ist und eine Auflistung der
bekannten Schulden mit einreichen.
Das Insolvenzgericht möchte dann einen
Erbschein sehen. Denn durch diesen weist man
sein Erbe nach.
Auch Schulden können vererbt werden. Die
Schulden gehen mit in den Nachlass.
Rechtmäßige Erben können also Schulden vom
Verstorbenen erben § 1967 BGB.
Rechtmäßige Erben sind Personen, die Erbe
durch Testament geworden sind, durch die
gesetzliche Erbfolge oder, Personen, die das
Erbe nicht ausgeschlagen haben.
Eine Erbschaft gilt als automatisch angenommen,
wenn diese nicht ausgeschlagen wird.
Das Nachlassgericht informiert den möglichen
Erben und teilt ihm schriftlich mit, dass er das Erbe
ausschlagen kann. Die Ausschlagung muss dann
beim Nachlassgericht erfolgen.
Hat der mögliche Erbe die Ausschlagungsfrist
versäumt, ist er automatisch Erbe geworden. Hatte
der Erblasser Schulden, hat er diese Schulden
jetzt geerbt. Das können Schulden bei Banken,
Versicherungen, Kaufhäusern und auch
Privatpersonen sein.
Antrag Nachlassinsolvenzverfahren
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