Hat der Erblasser dem Finanzamt nichts oder zu wenig gemeldet, müssen seine
Erben nachzahlen plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Steuerschulden kann
man also erben.
Der Erbe haftet für die zurückliegenden 10 bis 12 Jahre für nicht bezahlte
Steuern plus Zinsen. Die Finanzämter werden zumindest von Inlandsvermögen
bei Todesfällen informiert. Für Banken und Versicherungen besteht Meldepflicht.
Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs.
3 Nr. 4 StGB, allg. Verjährungsregel). Das gilt dann auch für die Erben.
Soweit keine Maßnahmen der Haftungsbegrenzung getroffen wurden, haftet
der Erbe für die Steuerschulden des Erblassers mit seinem alten wie auch
mit dem auf ihn übergegangenen Vermögen.
“Ein Erbe muss die Steuern bezahlen, die sich aus einer vom Erblasser zu
seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die
Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt.”
Schulden erben
Welche Schulden muss der Erbe ausgleichen?
Die Haftung des Erben bezieht sich erst einmal auf die allgemeinen Schulden
des Erblassers. Das sind z.B.:
Mietschulden
Steuerschulden
langfristige Bankschulden
rückständige Versicherungsprämien
Verbindlichkeiten auf dem Girokonto
Verbindlichkeiten aus Verträgen
Hinzu kommen die Schulden, die durch den Erbfall entstanden sind:
Pflichtteilsansprüche,
Vermächtnisse,
Auflagen,
Dreißigster, Voraus,
Ausbildungsansprüche der Stiefkinder,
der Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter,
die Kosten für die Beerdigung, gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, den
Nachlasspfleger, den Nachlassverwalter, die Testamentseröffnung,
Gebühren und die Erbschaftssteuer.
Haben Erben die Erbschaft (Erbschaft Lebensversicherung) bereits unter sich
aufgeteilt, ohne alle Erbschulden zu bezahlen, dann haftet jeder Erbe in voller
Höhe für die gesamte Schuld. Gläubiger können sich also an jeden einzelnen
Erben wenden, um ihre gesamten Forderungen einzutreiben. Auch das
Finanzamt.
In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall muss der Erbe diese
Forderungen aber noch nicht begleichen. Das Gesetz gewährt ihm eine
Schonfrist von einem Vierteljahr, innerhalb derer er vor Ansprüchen der
Gläubiger erst einmal geschützt ist.
Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses, muss der Erbe die
Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Nur auf diese
Weise ist sichergestellt, dass er für die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht
mit seinem eigenen Vermögen geradestehen muss.
Wer also schon ahnt, dass er nur Schulden erben würde, sollte das Erbe
ausschlagen. Die Ausschlagung des Erbes muss vom Notar besiegelt
werden. Die Erbschaft ist also nicht automatisch ausgeschlagen, weil man
diese nicht annimmt.
Die Steuerschulden entstehen mit dem Tode des
Erblassers, bei Schenkungen unter Lebenden mit dem
Zeitpunkt der Schenkung.
Steuerschuldner ist immer der Erwerber (Erbe,
Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder der
Beschenkte).
Nach der Aufteilung des Erbes, das ein Miterbe ja jederzeit
beantragen kann, haftet ein Miterbe mit seinem erhaltenen
Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer der
anderen Erben.
Die Erben, Testamentsvollstrecker (Kosten
Testamentsvollstrecker) oder Nachlassverwalter haben
dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Bezahlung
der Erbschaftssteuer zurückbehalten werden. Tun sie das
nicht, haften auch diese Personen für die noch zu zahlende
Erbschaftssteuer.
Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser seine Einkünfte
nicht oder nicht vollständig versteuert hat, ist er nach
dem Gesetz verpflichtet, das Finanzamt über die
Steuerhinterziehung zu unterrichten.
Es ist umgekehrt, die Erbschaft gilt nämlich automatisch als
angenommen, wenn sie nicht ausgeschlagen wird. Genau das
kann Erben in anderen Fällen aber passieren.
Erben eines verstorbenen Mieters müssen offene Forderungen
des Vermieters nur soweit begleichen, wie das geerbte Vermögen
dazu ausreicht.
Wird der Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod
gekündigt, kann der Erbe die Haftung auf den Nachlass
beschränken. Dann hafte er nicht mit seinem eigenen Vermögen.
Unterhaltsansprüche können sich ändern, auch wenn nach einer
Scheidung geerbt wird. Es muss aber über die Erbschaft schon
bei der Scheidung Kenntnis geherrscht haben. Ä.a. BGH
Wer Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld erhält und während
dieser Zeit erbt, muss das Erbe als Einkommen angeben. § 11
Abs 1 SGB II.
Gehört zum Erbe ein Auto, dessen Verkauf dem Hilfeempfänger
Geld bringen würde, muss er dieses Auto verwerten. Ä. a.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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