Hat der Erblasser dem Finanzamt nichts oder zu wenig gemeldet, müssen seine Erben nachzahlen plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Steuerschulden kann man also erben. Der Erbe haftet für die zurückliegenden 10 bis 12 Jahre für nicht bezahlte Steuern plus Zinsen. Die Finanzämter werden zumindest von Inlandsvermögen bei Todesfällen informiert. Für Banken und Versicherungen besteht Meldepflicht. Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, allg. Verjährungsregel). Das gilt dann auch für die Erben.

Soweit keine Maßnahmen der Haftungsbegrenzung getroffen wurden, haftet

der Erbe für die Steuerschulden des Erblassers mit seinem alten wie auch

mit dem auf ihn übergegangenen Vermögen.

“Ein Erbe muss die Steuern bezahlen, die sich aus einer vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt.” Schulden erben

Welche Schulden muss der Erbe ausgleichen?

Die Haftung des Erben bezieht sich erst einmal auf die allgemeinen Schulden des Erblassers. Das sind z.B.: Mietschulden Steuerschulden langfristige Bankschulden rückständige Versicherungsprämien Verbindlichkeiten auf dem Girokonto Verbindlichkeiten aus Verträgen

Hinzu kommen die Schulden, die durch den Erbfall entstanden sind:

Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen, Dreißigster, Voraus, Ausbildungsansprüche der Stiefkinder, der Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter, die Kosten für die Beerdigung, gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, den Nachlasspfleger, den Nachlassverwalter, die Testamentseröffnung, Gebühren und die Erbschaftssteuer. Haben Erben die Erbschaft (Erbschaft Lebensversicherung) bereits unter sich aufgeteilt, ohne alle Erbschulden zu bezahlen, dann haftet jeder Erbe in voller Höhe für die gesamte Schuld. Gläubiger können sich also an jeden einzelnen Erben wenden, um ihre gesamten Forderungen einzutreiben. Auch das Finanzamt. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall muss der Erbe diese Forderungen aber noch nicht begleichen. Das Gesetz gewährt ihm eine Schonfrist von einem Vierteljahr, innerhalb derer er vor Ansprüchen der Gläubiger erst einmal geschützt ist. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses, muss der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass er für die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht mit seinem eigenen Vermögen geradestehen muss. Wer also schon ahnt, dass er nur Schulden erben würde, sollte das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagung des Erbes muss vom Notar besiegelt werden. Die Erbschaft ist also nicht automatisch ausgeschlagen, weil man diese nicht annimmt.

Steuerschulden erben, Schulden vom Erblasser

Die Steuerschulden entstehen mit dem Tode des Erblassers, bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Schenkung. Steuerschuldner ist immer der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder der Beschenkte). Nach der Aufteilung des Erbes, das ein Miterbe ja jederzeit beantragen kann, haftet ein Miterbe mit seinem erhaltenen Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer der anderen Erben. Die Erben, Testamentsvollstrecker (Kosten Testamentsvollstrecker) oder Nachlassverwalter haben dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Bezahlung der Erbschaftssteuer zurückbehalten werden. Tun sie das nicht, haften auch diese Personen für die noch zu zahlende Erbschaftssteuer.

Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser seine Einkünfte

nicht oder nicht vollständig versteuert hat, ist er nach

dem Gesetz verpflichtet, das Finanzamt über die

Steuerhinterziehung zu unterrichten.

Es ist umgekehrt, die Erbschaft gilt nämlich automatisch als

angenommen, wenn sie nicht ausgeschlagen wird. Genau das

kann Erben in anderen Fällen aber passieren.

Erben eines verstorbenen Mieters müssen offene Forderungen des Vermieters nur soweit begleichen, wie das geerbte Vermögen dazu ausreicht. Wird der Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod gekündigt, kann der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken. Dann hafte er nicht mit seinem eigenen Vermögen. Unterhaltsansprüche können sich ändern, auch wenn nach einer Scheidung geerbt wird. Es muss aber über die Erbschaft schon bei der Scheidung Kenntnis geherrscht haben. Ä.a. BGH Wer Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld erhält und während dieser Zeit erbt, muss das Erbe als Einkommen angeben. § 11 Abs 1 SGB II. Gehört zum Erbe ein Auto, dessen Verkauf dem Hilfeempfänger Geld bringen würde, muss er dieses Auto verwerten. Ä. a. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Hat der Erblasser dem Finanzamt nichts oder zu wenig gemeldet, müssen seine Erben nachzahlen plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Steuerschulden kann man also erben. Der Erbe haftet für die zurückliegenden 10 bis 12 Jahre für nicht bezahlte Steuern plus Zinsen. Die Finanzämter werden zumindest von Inlandsvermögen bei Todesfällen informiert. Für Banken und Versicherungen besteht Meldepflicht. Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung verjähren nach fünf Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, allg. Verjährungsregel). Das gilt dann auch für die Erben.

Soweit keine Maßnahmen der

Haftungsbegrenzung getroffen wurden, haftet

der Erbe für die Steuerschulden des

Erblassers mit seinem alten wie auch mit dem

auf ihn übergegangenen Vermögen.

“Ein Erbe muss die Steuern bezahlen, die sich aus einer vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt.” Schulden erben

Welche Schulden muss der Erbe

ausgleichen?

Die Haftung des Erben bezieht sich erst einmal auf die allgemeinen Schulden des Erblassers. Das sind z.B.: Mietschulden Steuerschulden langfristige Bankschulden rückständige Versicherungsprämien Verbindlichkeiten auf dem Girokonto Verbindlichkeiten aus Verträgen

Hinzu kommen die Schulden, die durch den

Erbfall entstanden sind:

Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen, Dreißigster, Voraus, Ausbildungsansprüche der Stiefkinder, der Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter, die Kosten für die Beerdigung, gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, den Nachlasspfleger, den Nachlassverwalter, die Testamentseröffnung, Gebühren und die Erbschaftssteuer. Haben Erben die Erbschaft (Erbschaft Lebensversicherung) bereits unter sich aufgeteilt, ohne alle Erbschulden zu bezahlen, dann haftet jeder Erbe in voller Höhe für die gesamte Schuld. Gläubiger können sich also an jeden einzelnen Erben wenden, um ihre gesamten Forderungen einzutreiben. Auch das Finanzamt. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall muss der Erbe diese Forderungen aber noch nicht begleichen. Das Gesetz gewährt ihm eine Schonfrist von einem Vierteljahr, innerhalb derer er vor Ansprüchen der Gläubiger erst einmal geschützt ist. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses, muss der Erbe die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Nur auf diese Weise ist sichergestellt, dass er für die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht mit seinem eigenen Vermögen geradestehen muss. Wer also schon ahnt, dass er nur Schulden erben würde, sollte das Erbe ausschlagen. Die Ausschlagung des Erbes muss vom Notar besiegelt werden. Die Erbschaft ist also nicht automatisch ausgeschlagen, weil man diese nicht annimmt.

Steuerschulden erben, Schulden vom

Erblasser

Die Steuerschulden entstehen mit dem Tode des Erblassers, bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Schenkung. Steuerschuldner ist immer der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder der Beschenkte). Nach der Aufteilung des Erbes, das ein Miterbe ja jederzeit beantragen kann, haftet ein Miterbe mit seinem erhaltenen Vermögen nicht mehr für die Erbschaftssteuer der anderen Erben. Die Erben, Testamentsvollstrecker (Kosten Testamentsvollstrecker) oder Nachlassverwalter haben dafür zu sorgen, dass ausreichende Mittel zur Bezahlung der Erbschaftssteuer zurückbehalten werden. Tun sie das nicht, haften auch diese Personen für die noch zu zahlende Erbschaftssteuer.

Stellt der Erbe fest, dass der Erblasser seine

Einkünfte nicht oder nicht vollständig

versteuert hat, ist er nach dem Gesetz

verpflichtet, das Finanzamt über die

Steuerhinterziehung zu unterrichten.

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