Seit dem 17. August 2015 gilt im Falle des Todes
das Erbrecht desjenigen Staates, in dem der
Verstorbene zum Todeszeitpunkt seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte.
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen
Testament ihre Kinder als Alleinerben eingesetzt,
dann ist das Testament so zu werten, dass die
Einsetzung der Erbschaft auch für den Fall gelten
soll, dass die Ehegatten nacheinander im Abstand
von mehreren Jahren eines normalen Todes
versterben. Die Kinder werden danach erst nach
dem letztversterbenden Ehegatten zu Erben.
BayObLG
(zum Verständnis für den Laien: Sind Kinder laut
Testament der Eltern die Alleinerben, erben die
Kinder erst, wenn beide Elternteile verstorben
sind. Ausnahme besteht für den Pflichtteil. Der
kann auch schon nach dem Tod nur eines
Elternteils verlangt werden.)
Testament, geschrieben wird, reicht nicht aus.
Urteile:
Eine Formulierung im Testament, dass sämtliche
Forderungen von Angehörigen, mit denen kein
Kontakt mehr bestand, ausgeschlossen sind, wird
als Enterbung gesehen. OLG Hamm. Der Wille
des Erblassers ist damit erkennbar und gegeben.
Beschluss des OLG Hamm
Möchte man bestimmte Person von der Erbschaft
ausschließen, sollte man diese im Testament
genau benennen.
Auch ein handschriftlicher, unterschriebener Brief
gilt als wirksames Testament. Es muss aber
zweifelsfrei der letzte Willen erkennbar sein. Das
ist auch bei einem Umschlag der Fall, auf dem
“Testament “ steht und das Testament darin
aufbewahrt ist. LG München
Hartz IV: Erbschaft ist als
Einkommen anzurechnen
Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine
Erbschaft werden seine Sozialleistungen gekürzt
oder fallen ganz weg. Denn es handelt sich um
Einkommen, das auf Hartz 4 angerechnet wird.
Erhält jemand eine Erbschaft in Bargeld, wird
dieser Betrag dann auf Monate aufgeteilt.
Und für diese Monate wird dann die Leistung
gestrichen. Denn es handelt sich bei einem Erbe
um Einkommen und nicht um Vermögen. Bei
Vermögen müsste das Jobcenter Freibeträge
berücksichtigen. Sozialgericht Koblenz
Beispiel Einzeltestament:
1.
Mein Ehemann (Name) wird nach meinem
Tod Alleinerbe. Unsere Tochter (Name)
erhält ihr Pflichtteil.
2.
Mein Ehemann (Name) ist nach meinem Tod
alleiniger Vorerbe. Er ist von allen
gesetzlichen Beschränkungen befreit.
Nacherben nach seinem Tod oder für den
Fall der Wiederverheiratung sind unsere
zwei Kinder (Namen) jeweils zur Hälfte.
3.
Meine zwei Kinder (Namen) erben mein
gesamtes Vermögen je zur Hälfte. Mein
Mann (Name) steht bis zu seinem Tod (oder
bis zu seiner Wiederverheiratung) der
Nießbrauch an meinem Nachlass in vollem
Umfang zu.
Es reicht nicht aus in einem Testament zu
schreiben: „Ich möchte, dass mein Sohn (Name)
nichts erhält“. Das würde die Entziehung des
Pflichtteils bedeuten und dieser kann nur in
Ausnahmefällen entzogen werden. Es muss also
auch begründet werden. Es wird dann im Erball
geprüft, ob die Begründung rechtlichen Bestand
hat.
Wann der Pflichtteil entzogen werden kann, lesen
Sie unserem Abschnitt Pflichtteil Entzug)
Wer verheiratet ist und möchte, dass nach seinem
Tod erst einmal nur der überlebende Ehepartner
alles erbt, sollte ein Berliner Testament aufsetzen.
Denn ansonsten erben automatisch die Kinder
ihren Anteil sofort. Beim Berliner Testament kann
man den überlebenden Ehepartner als Vorerbe
einsetzen.
Dennoch haben auch bei dieser Form des
Testaments die Kinder einen Anspruch auf den
Pflichtteil.
Zu beachten ist auch, ob man das Wort „vererben“
oder „vermachen“ im Testament formuliert. Denn
ein Vermächtnisnehmer ist kein Erbe. Vermacht
man seinem Kumpel im Testament das Auto. Dann
hat der Kumpel gegen die Erben den Anspruch auf
Herausgabe des Autos. Er ist aber nicht Erbe
geworden.
Wenn ein handschriftlich erstelltes Testament
durchgestrichen ist, gilt die Verfügung als
widerrufen. Das widerrufene Testament kann aber
zur Auslegung eines unvollständigen späteren
Testaments herangezogen werden, wenn der
Erblasser das Testament zusammen mit dem
widerrufenen Testament in einem Umschlag
verschlossen aufbewahrt. Bayrisches Oberstes
Landgericht
In einem Testament ist genau zu bestimmen,
wer erben soll. Der Satz, derjenige soll erben,
der "sich bis zu meinem Tode um mich
kümmert", ist zu ungenau. Ein solcher Hinweis
gilt daher nicht und ist unwirksam.
Ein Erblasser, der 5 Jahre im Krankenhaus war,
hatte während dieser Zeit ein Testament
formuliert. Dieses wurde auch eigenhändig
geschrieben und unterschrieben. Im Testament
hieß es wörtlich: “ Sollte mir während der
Operation etwas zustoßen”....
Daraufhin ergab sich die Frage, was der Erblasser
eigentlich wollte. Wollte er ein Testament erstellen,
das auch bedingungslos gelten soll, also
unabhängig von dieser Operation oder soll es nur
gelten, wenn er diese Operation tatsächlich nicht
überleben sollte.
Das zuständige Nachlassgericht hatte
entschieden, dass es nur für den Fall einer
misslungenen Operation gelten soll.
Aber das Oberlandesgericht München war der
Meinung, dass der Erblasser schon ein
allgemeingültiges Testament errichten wollte und
eben die Operation nur der Anlass war, dass
überhaupt mal ein Testament aufgesetzt wird. OLG
München
Man tut auch seinen Angehörigen mit der
Formulierung eines Testaments einen Gefallen.
Ärger und Unklarheiten zwischen den Erben lassen
sich so vermeiden. Und man kann sicherstellen,
dass der letzte Wille auch erfüllt wird.
Um ganz sicher zu gehen, dass ein Testament
keine rechtlichen Fehler enthält, kann man das
Testament mit einem Rechtsanwalt aufsetzen
lassen und von einem Notar beurkunden lassen.
Ein Rechtsanwalt kann nur bei der Formulierung
helfen, beurkunden kann er ein Testament nicht.
Darin wird kein ernster Wille gesehen, ein
Testament zu erstellen.
Hat der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung
eine Person zum Erben eingesetzt und verstirbt
diese Person vor dem Erblasser, dann ist die
Verfügung gegenstandslos, wenn kein Ersatzerbe
bestimmt ist. Die Auslegung eines Testaments
setzt nicht unbedingt voraus, dass dem Erben der
größte Teil des Nachlasses verbleibt.
(Ist ein Erbe im Testament bestimmt und stirbt
dieser vor dem Erblasser ist das Testament
nichtig. Dann gilt wieder die gesetzliche Erbfolge,
wenn nichts anderes bestimmt wurde.)
Der Schlusserbe eines Berliner Testaments (§
2269 BGB) kann gemäß § 1946 BGB die
Erbschaft erst ausschlagen, wenn er Erbe
geworden ist und das ist erst beim Tod des länger
lebenden Ehegatten der Fall. Das
Nachlassgericht hat immer das Ziel, festzustellen,
was der wirkliche Wille des Erblassers war. Und
dazu wird die Formulierung im Testament genau
begutachtet. (Die Formulierung ist also sehr
wichtig)
Ist ein Testament so formuliert, dass es
Auslegungssache wäre, es zu werten, dann
müssen auch Umstände berücksichtigt
werden, die im Umfeld des Erblassers liegen.
Nur eine Willensänderung des Erblassers reicht
nicht aus, um es als Widerruf des Testaments zu
werten. (Unter Umständen muss geprüft
werden, was der Erblasser genau wollte. Dazu
können dann auch Zeugen befragt werden)
Gibt es als gesetzliche Erben neben dem
überlebenden Ehegatten ein oder zwei Kinder
des Erblassers, dann erben der überlebende
Ehegatte und jedes Kind zu gleichen Teilen. (Der
Ehepartner 50 Prozent und die Kinder zusammen
50 Prozent- mehrere Kinder müssen sich also 50
Prozent teilen)
Urteile Testament (Auszüge)
“Bei der Formulierung eines Testaments
muss man vorsichtig sein. Die Verwendung
undeutiger Begriffe kann nach dem Tod des
Erblassers zu Streitigkeiten zwischen den Erben
und anderen Bedachten führen. Wird der Begriff
"übrige persönliche Habe" verwendet, zählen
darunter nicht, Bankguthaben, Wertpapiere,
Sparkassenbriefe, Bar- und Wertpapiervermögen
in der Wohnung sowie Kraftfahrzeuge.
Landgericht München I (Deswegen sollten
einzelne wertvolle Gegenstände auch namenltich
im Testament aufgeführt sein)
Zur Formulierung im Testament:
Das Eigenhändige Testament muss so formuliert
werden, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind:
• Es muss mit eigener Hand geschrieben sein
(nicht mit der Schreibmaschine
oder auf dem PC)
• Es muss am Ende unterschrieben sein
• Es darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen
(Das private Testament ist auch nicht gültig, wenn
es mit dem PC geschrieben und ausgedruckt
wurde und von Hand unterschrieben wurde. Der
gesamte Text muss handschriftlich verfasst sein.
Außerdem sollte das Testament folgende Punkte
enthalten:
• Ort und Datum
• den vollständigen Namen und den Geburtstag
Wenn kein Testament oder ein ungültiges
Testament vorhanden ist, dann greift automatisch
die gesetzliche Erbfolge. Deswegen ist es wichtig,
genau auf die Formulierung im Testament zu
achten.
Testament
Wenn jemand ein Testament erstellen will, kann
er einen Notar damit beauftragen, oder ein
privatschriftliches Testament aufsetzen.
Formulierung Testament: Beispiel und Muster
Mein Testament
Ich, (Vor und Zuname), geboren am (Datum),
bestimme hiermit folgendes in meinem
Testament:
(Formulierung der Erbeneinsetzung mit
Ersatzerben)
Ich ordne an, dass meine drei Kinder (Namen) je
zu gleichen Teilen meine alleinigen Erben sein
sollen.
Falls eines der Kinder bereits vorverstorben ist,
bestimme ich, dass jeweils dessen Abkömmlinge
nach der gesetzlichen Erbfolge in die
Erbberechtigung des Elternteils eintreten sollen.
(Formulierung einer Teilungsanordnung)
Für das Auseinandersetzen der
Erbengemeinschaft bestimme ich: Mein Sohn
(Name) bekommt unter Anrechnung auf den sein
zustehenden Erbanteil das Grundstück (FlSt.
Nr....).
Meine Tochter (Name) bekommt ebenfalls unter
Anrechnung auf seinen Erbanteil die Wohnung in
Stuttgart (FlSt.Nr. ...).
(Formulierung eines Vorausvermächtnisses, das
ist ohne Anrechnung auf den Erbanteil)
Meine Tochter Susi erhält als Vorausvermächtnis,
das Auto, das zur Zeit des Erbfalles in meinem
Besitz ist.
Ort, Datum,
Unterschrift des Erblassers
Wer ein Testament aufsetzt und dieses zu
Hause aufbewahrt, sollte auch nicht
vergessen, seinen Erben mitzuteilen, wo das
Testament in der Wohnung hinterlegt ist. Und
dass überhaupt ein Testament existiert.
Wichtig ist, nicht das Datum auf dem Testament
zu vergessen. Damit später auch festgestellt
werden kann, wann das Testament formuliert
wurde. Diese Angabe ist von Bedeutung, falls es
mehrere Testamente gibt. Rechtliche Gültigkeit
hat immer nur das letzte Testament. Das ganze
Testament muss von Hand geschrieben sein.
Nachträge, die unter der Unterschrift hinzugefügt
werden, haben keine Gültigkeit mehr.
Der Vorteil beim notariellen Testament ist, dass
es auf Fehler geprüft wird und dann beurkundet
wird. Fehler, die das Erbrecht betreffen. Das
Testament muss man nicht selber schreiben. Der
Notar ist behilflich. Allerdings kostet das auch
Gebühren.
Folgende Fehler können passieren:
-
Gesetzliche Erben sollen laut Testament
ohne rechtlichen Grund von der
Erbreihenfolge ausgeschlossen werden.
-
Datum und Unterschrift fehlen
-
Das Testament ist nicht handgeschrieben
Über dem Testament selbst muss nicht als
Überschrift auch „Testament“ stehen.
Wird aber empfohlen. Als Erbe kann man
einsetzen, wen man möchte. Dabei ist zu
bedenken, dass Kinder immer Anspruch auf ihren
Pflichtteil haben, auch wenn sie nicht im
Testament benannt werden.
Testament bedeutet nichts anderes als der so
genannte „Letzte Wille“
Es kann genau formuliert werden, wer was erben
soll. Die Namen und der Verwandtschaftsgrad
sollten benannt werden.
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