Den letzten Willen kann man in einem Testament
regeln. Das Testament kann man privat
verfassen. Dann muss es eigenhändig und
handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum
versehen und mit vollem Namen (Vor und
Nachnamen) unterschrieben werden. Man kann
das Testament aber auch vor einem Notar
errichten lassen.
Das Testament kann beim Notar hinterlegt werden
aber auch zu Hause in einer Schublade liegen.
Das Testament wird umgangssprachlich auch als
letzter Wille bezeichnet. Wer keinen letzten Willen
hinterlässt, der akzeptiert die Regelungen der
gesetzlichen Erbfolge für seinen Nachlass.
Liegt kein "Letzter Wille" vor, erhält ein
nichtehelicher Partner laut der gesetzlichen
Erbfolge nichts.
Der letzte Wille hat Vorrang vor der gesetzlichen
Erbfolge.
Mit dem letzten Willen (Testament) kann man auch
Leuten etwas “vermachen”, die normalerweise
nichts erben würden.
2 Seiten
Das ist ein Musterschreiben, um den letzten Willen
niederzuschreiben.
Es müssen nur noch die persönlichen Angaben
ergänzt werden. Änderungen sind möglich.
Es können Passagen hinzugefügt werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und als PDF
Format.
Das PDF ist editierbar
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