Im Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen, dass der gemeinsame Nachlass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten einem Dritten, z.B. den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Grund für die Errichtung eines Berliner Testaments ist meist berechtigte Sorge um die Versorgung des überlebenden Ehegatten. Kinder können aber trotzdem den Pflichtteil fordern. Ohne Berliner Testament würden Kinder die Hälfte der Vermögens erben, wenn der erste Elternteil verstirbt.

Gemeinschaftliches (Berliner) Testament

Wir, .............................................................................. (Namen, Vornamen und Wohnort beider Ehegatten), bestimmen unseren letzten Willen hiermit wie folgt: 1. Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. 2. Nach dem Tode des Längstlebenden von uns soll der beiderseitige Nachlass an unsere Kinder ............................... zu gleichen Teilen fallen. Unsere Kinder sollen für unseren gesamten Nachlass nur Erben des Zuletztversterbenden sein. (4) 3. Verlangt eines unserer Kinder aus dem Nachlass ..................... Die auf der Rückseite einer Niederschrift verfasste Benennung einer Familie als „erbberechtigte Verwandte“ ist eine mit Testierwillen getroffene letztwillige Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit für Eheleute und eingetragene Lebenspartner im Berliner Testament eine gemeinschaftliche und gegenseitige Alleinerben- oder Vorerbenregelung im Testament anzuordnen.

Berliner Testament (Muster)

Das ist ein Muster für ein Berliner Testament. Es müssen nur noch die persönlichen Angaben ergänzt werden. Änderungen sind möglich. Das Formular erhalten Sie im Word und als PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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