In der Trennungsvereinbarung können Regelungen
bezüglich der Ehewohnung (wer bleibt in der
Ehewohnung), des Hausrats, des zu zahlenden
Kindes- und Ehegattentrennungsunterhaltes und
des Umgangs mit den Kindern getroffen werden.
Das gilt für Paare die sich trennen aber nicht
scheiden lassen wollen oder können……..
In der Trennungsvereinbarung können Regelungen
für die Zeiten des Getrenntlebens getroffen
werden. Das kann dann der Fall sein, wenn die
Partner nicht beabsichtigen, sich scheiden zu
lassen, sondern nur dauerhaft getrennt leben
wollen. Beide Ehegatten haben das gleiche Recht,
in der Wohnung zu leben, unabhängig davon, wer
den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die
Wohnung gehört.
In der Trennungsvereinbarung können folgende
Dinge vereinbart werden:
- die Auflösung des gemeinsamen Haushalts
- die Verteilung des Hausrats
- Schuldentilgung
- das Sorge- und Umgangsrecht
- den Trennungsunterhalt.
.
Formular Trennungsvereinbarung
Das ist ein Muster für eine
Trennungsvereinbarung. Darin werden
Regelungen getroffen, die für die Trennungszeit
gelten sollen. Es können aus dem Muster
Regelungen entfernt aber auch hinzugefügt
werden.
Sie erhalten das Formular in Word und als PDF
Format.
Das PDF ist editierbar
- mit PC und Smartphone -
(ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
Die Trennung hat noch keinen Einfluss auf die
Witwenrenten oder auf eine Erbberechtigung.
Gerade nichteheliche Lebensgemeinschaften
unterliegen nicht dem Scheidungsrecht und so
müssen sich die Trennenden hier um viele
Dinge allein kümmern.
Die Trennungsvereinbarung regelt, wie mit
dem gemeinsamen Vermögen, der Wohnung
und Sonstigem verfahren wird. Auch der
Umgang mit den Kindern kann darin enthalten
sein.
(3 Seiten)
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