Informationen zu den Formularen:
Man kann dem Gläubiger mitteilen, dass man
bereits die eidesstattliche Versicherung
abgegeben hat, dann kann er die Kosten für
eine Vollstreckung nicht mehr auf den
Schuldner übertragen. Die Pfändungsgrenze
angehoben werden. Das muss aber beim
Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag auf
Erlass eines Mahnbescheides muss beim
Amtsgericht eingereicht werden. Wer mit einer
Abfindung rechnet aber auch mit einer
Pfändung kann für die Abfindung Antrag auf
Pfändungsschutz stellen. Mit dem
Excelprogramm können Forderungen
eingetragen und berechnet werden.
Gegenstände, die beschlagnahmt wurden vom
Gerichtsvollzieher, können auf Antrag wieder
freigegeben werden. Bei einer Geldbuße lohnt
es sich oft, einen Vergleich zu schließen.
Wenn die Bank es verweigert, ein Girokonto
zu eröffnen, kann dagegen Widerspruch
eingelegt werden. Bei Gericht kann die
Aufhebung einer Kontopfändung beantragt
werden. Es ist ein Merkblatt für das
Verbraucherinsolvenzverfahren enthalten. Das
betrifft hauptsächlich die Privatinsolvenz. Wer
eine Geldstrafe bekommen hat, kann eine
Stundung oder Ratenzahlung beantragen. Mit
der Berechnungstabelle kann der pfändbare
Betrag ermittelt werden.
Bei der Ankündigung einer Stromsperre, kann
Widerspruch eingelegt werden. Denn eine
Stromsperre ist oft nicht rechtens. Wer eine
Forderung nicht auf einem Mal bezahlen kann,
hat immer noch die Möglichkeit um Stundung
zu bitten.
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