Wenn Sie eine Geldstrafe, die rechtskräftig verhängt wurde, aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlen können, können Sie einen angemessenen Aufschub der Strafe (Stundung) oder eine Teilzahlung (Ratenzahlung) beantragen. Sie können den Antrag schriftlich mit Angaben über die gewünschte Stundung bzw. Raten. einreichen. Ob es genehmigt wird, liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Behörde oder des Gläubigers.
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