Wenn Sie eine Geldstrafe, die rechtskräftig
verhängt wurde, aus wirtschaftlichen
Gründen nicht bezahlen können, können Sie
einen angemessenen Aufschub der Strafe
(Stundung) oder eine Teilzahlung
(Ratenzahlung) beantragen.
Sie können den Antrag schriftlich mit
Angaben über die gewünschte Stundung
bzw. Raten. einreichen.
Ob es genehmigt wird, liegt jedoch im
Ermessen der jeweiligen Behörde oder des
Gläubigers.
Preis gesamt: 3,
30
€
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Wir übermitteln das Formular je im Word
und PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken,
Versenden)
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