Wenn freiwillig kein Unterhalt gezahlt wird oder auch nach einem Titel nicht, dann muss der Elternteil aufgefordert werden Kindesunterhalt zu zahlen. Das gleiche gilt für den Ehegattenunterhalt. Auch hier sollte schriftlich aufgefordert werden, diesen zu zahlen. Der Antrag für das Kindergeld ist gedacht, wenn das Kindergeld an den anderen Elternteil zuküftig gezahlt werden soll. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Dort kann alles geregelt werden, was eine Scheidung betrifft. Paare können sich über eine Vollmacht gegenseitige Befugnisse erteilen. Paare können auch Lebensgemeinschaftsvertrag abschließen. Ehegatten können auf Unterhalt verzichten. Das muss schriftlich vereinbart werden.
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