•Wenn freiwillig kein Unterhalt gezahlt wird und auch nach einem Unterhaltstitel nicht, dann muss der zahlungsunwillige Elternteil aufgefordert werden, Kindesunterhalt zu zahlen.Das gleiche gilt für den Ehegattenunterhalt. •Auch hier sollte schriftlich aufgefordert werden, diesen zu zahlen. •Der Antrag für das Kindergeld ist gedacht, wenn das Kindergeld zukünftig an den anderen Elternteil gezahlt werden soll. •Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Dort kann alles geregelt werden, was eine Scheidung betrifft. •Paare können sich über eine Vollmacht gegenseitige Befugnisse erteilen.•Paare können auch einen Lebensgemeinschaftsvertrag abschließen. •Ehegatten können auf Unterhalt verzichten.Das muss schriftlich vereinbart werden. •Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.
•Wenn freiwillig kein Unterhalt gezahlt wird und auch nach einem Unterhaltstitel nicht, dann muss der zahlungsunwillige Elternteil aufgefordert werden, Kindesunterhalt zu zahlen.Das gleiche gilt für den Ehegattenunterhalt. •Auch hier sollte schriftlich aufgefordert werden, diesen zu zahlen. •Der Antrag für das Kindergeld ist gedacht, wenn das Kindergeld zukünftig an den anderen Elternteil gezahlt werden soll. •Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Hochzeit einen Ehevertrag abschließen. Dort kann alles geregelt werden, was eine Scheidung betrifft. •Paare können sich über eine Vollmacht gegenseitige Befugnisse erteilen.•Paare können auch einen Lebensgemeinschaftsvertrag abschließen. •Ehegatten können auf Unterhalt verzichten.Das muss schriftlich vereinbart werden. •Auf Kindesunterhalt kann nicht verzichtet werden.